Gewährleistung: Sind Tiere Sachen?

Hund, Katze, Meerschweinchen: Viele Verbraucher möchten sich ein Haustier anschaffen. Aber muss es immer der teure Züchter sein? Warum nicht einfach online ein kostengünstiges Tier aus einem anderen EU-Land bestellen? Wir erklären Ihnen, worauf Sie beim Kauf von Tieren im Internet achten sollten und wo die Risiken liegen. Und was Sie tun können, wenn das Tier kurz nach seiner Ankunft erkrankt.

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Zusammenfassung: Gewährleistung - Sind Tiere Sachen?

  • Tiere aus dem EU-Ausland werden häufig über Online-Verkaufsplattformen oder über Social-Media-Kanäle wie Facebook oder Instagram angeboten. Auch sogenannte Petfluencer werben für Tiere und das zugehörige Equipment.
  • Unsere Beratungspraxis zeigt, dass online gekaufte Tiere häufig krank bei der neuen Eigentümerin bzw. beim neuen Eigentümer ankommen.
  • Seriöse Verkäuferinnen und Verkäufer geben Tipps, wie man Tiere richtig füttert und fragen vor dem Verkauf die Gegebenheiten ab, in denen das Tier künftig leben wird. Und sie gestatten einen Besuch im aktuellen Zuhause.
  • Im Kaufvertrag sollten wesentliche Informationen wie beispielsweise Alter, Abstammung, Tätowierung / Chipnummer enthalten sein.
  • In der Europäischen Union gelten unterschiedliche Regelungen, wenn das Tier nach dem Kauf von einem gewerblichen Händler erkrankt. In Deutschland, Luxemburg und in den Niederlanden werden die Vorschriften zur Sachmängelhaftung auch auf Tiere angewandt. Sie können dann zum Beispiel Nachbesserung (Tierarztbesuch) oder eine Preisminderung verlangen.

Wo werden Tiere im Internet zum Verkauf angeboten?

Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf Tiere aus dem EU-Ausland häufig über Online-Verkaufsplattformen oder über Social-Media-Kanäle wie Facebook, Instagram und Co. aufmerksam.

Immer mehr Haustierbesitzer nutzen ihre Tiere als sogenannte „Petfluencer“, um die Tiere und das dazugehörige Equipment auf Social Media zu bewerben. Nicht selten werden Tiere auch im Rahmen von Online-Auktionen angeboten.

Mit welchen Problemen müssen Sie beim Kauf von Tieren rechnen?

Meist werden Bilder von vermeintlich gut gepflegten und gesunden Tieren gezeigt. Diese erweisen sich allerdings häufig im Nachhinein als schwer krank.

Beispiele aus unserer Beratungspraxis: Ein Hundewelpe mit Fehlstellung der Gelenke, ein Kaiman mit Zahnproblemen oder eine Schlange mit Tumor. Und bei einem Verbraucher kamen zwei online bestellte Bienenköniginnen sogar tot an.

Welche Regeln gelten in der Europäischen Union?

Ist das Tier aufgrund schlechter Aufzucht oder sonstiger Gründe krank, stellt sich die Frage, wer dafür die Verantwortung trägt. Im Falle eines defekten Elektrogeräts zum Beispiel wäre klar: Käuferinnen und Käufern stehen EU-weit zwei Jahre lang die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

Da lebende Tiere aber vom Anwendungsbereich der EU-Warenkaufrichtlinie ausgenommen wurden, führt dies zu Regelungsunterschieden in den europäischen Mitgliedstaaten.

 

In Deutschland ist geregelt, dass Tiere zwar keine Sachen sind. Die allgemeinen Vorschriften zur Sachmängelhaftung werden aber dennoch auf sie angewandt. In Deutschland, aber auch zum Beispiel in Luxemburg oder in den Niederlanden, gelten somit die allgemeinen Regeln zur gesetzlichen Gewährleistung.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich vor dem Online-Tierkauf im EU-Ausland darüber im Klaren sein, dass abweichende Regelungen gelten können. Welches Recht im jeweiligen Fall Anwendung findet und welche Konsequenzen das für Ihre Gewährleistungsrechte hat, kann nur im Einzelfall geklärt werden.

Die Gewährleistung beim Tierkauf ist in Frankreich in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Seit dem 01. Januar 2022 fallen Tiere auch in Frankreich nicht mehr unter die allgemeinen Regeln zur Gewährleistung, es sei denn, die Parteien haben dies ausdrücklich so vereinbart. Welches Gesetz anwendbar ist, hängt unter anderem davon ab, ob es sich um einen versteckten „Mangel“ handelt.

Nach österreichischem Recht sind Tiere keine Sachen, sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Nur wenn es keine Sonderregelungen gibt, gelten die allgemeinen Regeln zur Gewährleistung.

Was kann ich tun, wenn ich ein krankes Tier gekauft habe?

Nach deutschem Recht gilt

Wurde das Tier bei einem gewerblichen Händler gekauft, kann man im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, die europaweit gilt, prinzipiell zwischen Nachbesserung oder der Lieferung eines „mangelfreien“ Tieres (Ersatzlieferung) wählen. Falls keine besonderen Vereinbarungen mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer getroffen wurden, gibt es bei Tieren keine „Idealnorm“. Es kann jedoch ein durchschnittliches Tier erwartet werden.

Aber: Für viele Käuferinnen und Käufer kommt eine Ersatzlieferung sowieso nicht in Betracht, weil bereits eine persönliche Bindung zum Tier aufgebaut und es somit zum Familienmitglied wurde. Und wer tauscht schon ein Familienmitglied um? Daher wird wohl auch kaum jemand vom Kaufvertrag zurücktreten wollen – was rechtlich allerdings möglich wäre, sofern man dem Verkäufer bzw. der Verkäuferin vorher die Möglichkeit zur Nacherfüllung eingeräumt hat.

Stattdessen kann man den Kaufpreis mindern. Voraussetzung: Die Verkäuferin oder der Verkäufer hatte zuvor die Gelegenheit zur Nachbesserung, zum Beispiel in Form eines Tierarztbesuches. Verlangen Sie daher bei heilbaren Krankheiten von der Händlerin bzw. vom Händler zunächst eine Tierarztbehandlung. In den meisten Fällen wird die Verkäuferin oder der Verkäufer wahrscheinlich vorschlagen, dass Sie mit dem Tier zum Tierarzt gehen und die Behandlungskosten dann übernommen werden.

Bei Notfällen können Sie das Tier auch selbst zum Tierarzt bringen. Diese Kosten können Sie später von Ihrem Vertragspartner einfordern. Verweigert die Händlerin oder der Händler die Übernahme, müssen Sie im schlimmsten Fall die Behandlungskosten einklagen. Bei einem Kauf über die EU-Grenzen hinweg gibt es hierfür besondere EU-Gerichtsverfahren.

Kaufen Sie bei einer Privatperson kann es komplizierter werden. Denn dann kann die Gewährleistung, also das Recht auf Nachbesserung oder Neulieferung, im Kaufvertrag ausgeschlossen werden. Sie können dann bei einem erkrankten Tier keine Forderungen gegen den Verkäufer oder die Verkäuferin geltend machen.

Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist allerdings unwirksam, wenn die Verkäuferin oder der Verkäufer von der Krankheit des Tieres wusste und die Krankheit verschwiegen hat, oder wenn im Vorfeld die einwandfreie Gesundheit des Tieres garantiert wurde.

 

Wer muss wann beweisen, dass das Tier krank ist?

Wenn das Tier bereits krank ist oder kurz nach dem Kauf erkrankt, wird in den meisten Ländern der EU zugunsten der Käuferin oder des Käufers vermutet, dass das Tier bereits bei Übergabe „mangelhaft“ war. Man spricht hier von der sogenannten Beweislastumkehr.

Seit dem 1. Januar 2022 wurde die Frist für die Beweislastumkehr zwar europaweit auf mindestens ein Jahr verlängert, jedoch bildet der Tierkauf auch hier eine Ausnahme.

In Deutschland zum Beispiel gilt diese Vermutung beim Kauf von Tieren daher weiterhin nur sechs Monate. In Österreich kann die Frist für die Beweislastumkehr je nach Tier und „Sachmangel“, d. h. abhängig von der Krankheit des Tieres, verkürzt sein.

Wie findet man einen seriösen Tierhändler?

  • Seriöse Verkäuferinnen und Verkäufer von Tieren möchten, dass es den Tieren in ihrem neuen Zuhause gut geht. Sie geben z. B. Tipps wie man die Tiere richtig füttert und fragen vor dem Verkauf die Gegebenheiten ab, in denen das Tier künftig leben wird.
  • Seriöse Verkäuferinnen und Verkäufer gestatten Ihren Besuch im aktuellen Zuhause des Tieres und geben über die Aufzuchtbedingungen bereitwillig Auskunft.
  • Die Preise sind realistisch und nicht zu schön, um wahr zu sein.
  • Auch die Mitgliedschaft in einem Tierschutzverband kann ein Hinweis auf einen seriösen Anbieter sein.

Welche Informationen über das Tier sollte ein Kaufvertrag beinhalten?

  • Alter
  • Farbe
  • Abstammung
  • Tätowierung / Chipnummer
  • Gesundheitszustand (z. B. Impfungen, Operationen)
  • Besonderer Verwendungszweck (z. B. Assistenzhund, Turnierpferd, Zucht-Tier)
  • Ausbildung (z. B. bei Assistenzhunden – wie lange wurden sie von wem ausgebildet?)
  • Kaufpreis
  • Eindeutige Angaben zur Verkäuferin oder zum Verkäufer

Tipps für einen gelungenen Tierkauf

  • Vermeiden Sie es, wenn möglich, Tiere online zu bestellen. Kaufen Sie, wenn überhaupt nur auf seriösen Internetseiten. Informationen wie über Fakeshops und Online-Bewertungen finden Sie auf unserer Internetseite.
  • Schauen Sie sich nach Tieren auf Webseiten von Tierheimen oder Tierschutzorganisationen in verschiedenen EU-Ländern um. 
  • Lassen Sie sich nicht von emotionalen Geschichten blenden und von Aussagen wie „Wenn Sie dem Tier keine neue Heimat geben, wird es sterben“ unter Druck setzen.
  • Lernen Sie das Tier vor dem Kauf persönlich kennen. Vereinbaren Sie daher vor Vertragsschluss mit dem Tierhändler einen Vor-Ort-Termin. So können Sie sich selbst ein Bild vom Zustand des Tieres sowie von den Bedingungen vor Ort machen.
  • Lassen Sie sich nicht darauf ein, wenn das Tier auf einem Parkplatz oder an einer Autobahnraststätte übergeben werden soll.
  • Bestehen Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag.

 

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.