Online-Bewertungen: Tipps und Regeln für Verbraucher in Europa
Kundenbewertungen helfen uns oft bei der Entscheidung, ob wir etwas kaufen oder einen großen Bogen darum machen. Potenzielle Käuferinnen und Käufer sammeln durch Erfahrungsberichte wertvolle Informationen über die Geschäftspraktiken des Online-Shops, die allgemeine Kundenzufriedenheit, Lieferzeiten oder das Produkt. Wir erklären Ihnen, wie Online-Bewertungen unser Kaufverhalten beeinflussen und warum man diesen nicht blind vertrauen sollte.
Das Wichtigste in Kürze
- Online-Bewertungen oder Rezensionen sind persönliche Erfahrungsberichte von Käuferinnen und Käufern zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Unternehmen.
- Bewertungen können wertvolle Informationen liefern und potenziellen Kunden bei der Kaufentscheidung helfen.
- Hinterfragen Sie Kundenrezensionen immer kritisch.
- Informieren Sie sich vor dem Kauf umfassend auf verschiedenen Bewertungsplattformen und nutzen Sie Testberichte anerkannter Verbraucherschutzeinrichtungen, wie etwa der Stiftung Warentest.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Online-Bewertungen?
- Welche Bewertungssysteme gibt es?
- Was ist von Online-Bewertungen zu halten?
- Wie können Bewertungen unser Kaufverhalten beeinflussen?
- Was ist erlaubt und was nicht?
- Dürfen Unternehmen und Bewertungsplattformen Kommentare löschen?
- Das Problem mit anonymisierten Online-Bewertungen
- So erkennen Sie Fake-Bewertungen
Was sind Online-Bewertungen?
Online-Bewertungen sind Texte (Rezensionen), bei denen Internetnutzerinnen und -nutzer ihre persönliche Einschätzung, Erfahrung und Meinung zu Dienstleistungen, Produkten sowie Unternehmen abgeben.
Egal, ob Noten, Punkte, Sterne oder Kommentare: Die Bewertungen dienen potenziellen Kunden als Orientierung und sollen bei der Kaufentscheidung helfen.
Welche Bewertungssysteme gibt es?
Neben der klassischen Text-Form stehen häufig weitere Bewertungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wir geben einen Überblick über die gängigsten Bewertungssysteme.
Online-Kommentar
Bei der klassischen Rezension können Nutzerinnen und Nutzer ihre persönliche Einschätzung und positive sowie negative Erfahrungen zu einem Produkt, einer Dienstleistung oder einem Unternehmen als Kommentar abgeben.
Sterne-Bewertung
Bei der Sterne-Bewertung haben Käuferinnen und Käufer die Möglichkeit, Sterne zu vergeben. Meist geht die Skala von 1 bis 5. Je mehr Sterne vergeben werden, desto besser die Kundenbewertung.
Bewertungsplattformen
Bewertungsportale erlauben Verbraucherinnen und Verbrauchern, Bewertungen und Meinungen zu Produkten, Unternehmen sowie zu Dienstleistungen abzugeben.
Bekannte Bewertungsplattformen sind:
- Amazon Kundenrezension
- Google My Business
- Kununu
- TripAdvisor
- Trustpilot
- Trusted Shops
- Yelp
Was ist von Online-Bewertungen zu halten?
Online-Bewertungen sollten kritisch hinterfragt werden. Denn nicht immer sind die Bewertungen echt. Manche Unternehmen kaufen sich positive Nutzer-Bewertungen, um potenzielle Kunden bei der Kaufentscheidung zu beeinflussen.
Falsche Bewertungen sind in der EU ausdrücklich verboten. Diese zu beauftragen oder nur zu behaupten, die Bewertung sei echt, ist nicht erlaubt. Seit dem 28.05.2022 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Verbraucher transparent darüber zu informieren, ob und wie sie Online-Bewertungen auf Echtheit prüfen. Sie müssen also sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Nutzenden oder Kundinnen und Kunden stammen.
Zudem müssen Onlinemarktplätze angegeben, ob das Ranking der angebotenen Waren oder Dienstleistung durch Bezahlung oder Werbung beeinflusst wurde. Internet-Nutzende erkennen das beispielsweise an Hinweisen wie „sponsored“ oder „gesponsert“.
Doch auch bei echten Kundenbewertungen muss man sich immer im Klaren sein, dass es sich bei der Beurteilung um eine persönliche Eindrücke und Meinung der Verfasserin oder des Verfassers handelt, nicht um eine allgemeingültige oder objektive Kaufempfehlung.
5 Tipps zum Umgang mit Online-Kommentaren
- Bleiben Sie kritisch: Unternehmen sind zwar die Echtheit von Online-Bewertungen sicherzustellen (Fake-Bewertungen sind laut Gesetz verboten), eine hundertprozentige Garantie gibt es aber nicht.
- Nicht nur auf positive Online-Bewertungen fokussieren: Lesen Sie auch die negativen Kommentare, um einen ausgewogenen Eindruck zu erhalten oder um über mögliche Probleme von anderen Käuferinnen und Käufern zu erfahren.
- Mehrgleisig recherchieren: Vergleichen Sie die Bewertungen auf verschiedenen Bewertungsportalen, und nutzen Sie Produkt-Tests anerkannter Stellen, unter anderem Stiftung Warentest.
- Achtung, Werbung: In der Online-Rezension oder der Test-Bewertung wird nur über positive Aspekte geschwärmt? Vertrauen Sie keinen Bewertungen, die sich mehr nach Werbung lesen als nach einem wirklichen Test.
- Details nachlesen: Achten Sie nicht nur auf die vergebenen Sterne der Online-Bewertung, sondern lesen Sie auch den Inhalt. In einigen Fällen werden Kommentare mit schlechter Wertung von Unternehmen nicht veröffentlicht. Um dies zu umgehen, werden häufig viele Sterne vergeben, aber kritische Kommentare verfasst.
Wie beeinflussen Bewertungen unser Kaufverhalten?
Mehr als jeder Zweite nutzt Online-Bewertungen als Entscheidungshilfe beim Online-Shopping (Quelle: Bitkom)
Aber auch Preisvergleichsseiten, Bewertungsplattformen und Erfahrungen aus dem Familien- und Freundeskreis werden häufig zur Hilfe herangezogen, um eine Kaufentscheidung zu treffen.
Welche Arten Online-Bewertungen wie unser Kaufverhalten beeinflussen können und welche Rechte Verbraucherinnen und Verbraucher haben, erklären wir im folgenden Abschnitt.
Fake-Bewertungen sind gefälschte Bewertungen, für die ein Online-Shop bezahlt hat.
Sie dienen dazu, das Produkt oder die Dienstleistung in ein besseres Licht zu rücken und damit die potenziellen Kundinnen und Kunden zum Kauf zu animieren.
Wichtig: Fake-Bewertungen sind in der EU nicht zulässig! Werden Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine solche verbotene oder unlautere Geschäftspraktik geschädigt, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz bekommen.
Bei Test-Portalen erscheinen die Bewertungen meist in Form einer Tabelle mit Produktfoto, Modellbezeichnung, Funktionsweise, Vorteilen des Produkts sowie entsprechender Kennzeichnung als „Vergleichssieger“ oder „Testsieger“.
Wichtig: Manche Portalbetreiber werden von den Herstellerfirmen dafür bezahlt, dass sie die Produkte in ein gutes Licht rücken. Häufig verweisen Test-Portale über sogenannte Affiliate-Links (Produkt-Links zu einem Online-Shop, wofür die Portale eine Provision erhalten) direkt auf die unterschiedlichen Angebote. Daher finden Verbraucherinnen und Verbraucher hier schlechte Testergebnisse eher selten.
Dennoch vermitteln die Test-Portale häufig den Eindruck, dass die Produkte tatsächlich getestet wurden. Das ist aber nicht immer der Fall: Oftmals werden die Tabellen nur auf der Grundlage von Hersteller-Angaben oder Bewertung auf anderen Verkaufsportalen erstellt.
Tipp: Schauen Sie sich die Produktbewertungen immer auf verschiedenen Plattformen an. Führen die Links fast immer zum Angebot des gleichen Anbieters, sollten Sie vorsichtig sein.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Test-Clubs für bestimmte Produkt-Tests bewerben. Ist die Bewerbung erfolgreich, dürfen Testerinnen und Tester das Produkt auf Herz und Nieren prüfen und in der Regel auch behalten.
Als Gegenleistung muss eine Produktbewertung im Internet oder in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
Diese kann für potenzielle Kunden hilfreich sein, sofern die Produkte objektiv bewertet werden.
Aber: Oftmals bewerten die Testenden die Produkte viel positiver als sie tatsächlich sind.
Tipp
Schauen Sie sich das Bewertungsprofil der Testerinnen und Tester genau an.
Werden oft Produkte desselben Unternehmens bewertet und sind diese immer durchweg positiv, ist Vorsicht geboten.
Wenn Bewertungen der gleichen Testpersonen immer am Anfang einer Bewertungsliste erscheinen, sollten Sie diese Bewertungen ebenfalls kritisch betrachten.
Influencerinnen und Influencer sind Multiplikatoren im Internet. Aufgrund ihrer hohen Reichweite und Nahbarkeit zur eigenen Zuschauerschaft, können sie maßgeblich die Kaufentscheidung von Nutzerinnen und Nutzern beeinflussen.
Denn auch sie bewerten Produkte und Dienstleistungen im Internet. Teils unentgeltlich, teils mit Gegenleistung. Seien Sie deshalb kritisch, wenn sich Beiträge und Postings nur positiv klingen und mehr nach Werbung anhören als nach einer tatsächlichen Produktbewertung. Auch wenn diese nicht explizit als Werbung gekennzeichnet sind.
Auch große Unternehmen haben das Potenzial des Influencer-Marketings längst für sich erkannt und setzen in ihren Werbekampagnen verstärkt auf bekannte Influencer-Persönlichkeiten.
Nutzen Sie unter anderem Testberichte anerkannter Prüfinstitute und Verbraucherschutzeinrichtungen in der EU:
- 60 millions de consommateurs (Frankreich)
- Il Salvagente (Italien)
- Test Achats (Belgien)
- Stiftung Warentest (Deutschland)
- Verein für Konsumenteninformation (Österreich)
Online-Bewertungen: Was ist erlaubt und was nicht?
Freie Meinungsäußerung
Kundinnen und Kunden dürfen in Online-Bewertungen grundsätzlich ihre freie Meinung äußern. Dabei ist es nebensächlich, ob der Kommentar objektiv oder emotional geschrieben wurde. Auch negative Punkte-Bewertungen ohne Kommentar fallen darunter.
Beispiel:
„Wir haben zwei Nächte in Prag verbracht und waren mit dem Hotelservice unzufrieden. Da gehen wir nicht mehr hin.“
Hierbei handelt es sich um eine Meinungsäußerung, also ein subjektives Empfinden.
Verboten: Unwahrheiten und Beleidigungen
Werden in einer Bewertung Tatsachen behauptet, muss man diese auch beweisen können. Im Streitfall kann nämlich vor Gericht überprüft werden, ob die Aussage der Wahrheit entspricht, oder nicht.
Stellt sich jedoch heraus, dass in der Rezension Unwahrheiten wiedergegeben wurden, die geschäftsschädigend sind, kann sich die Verfasserin oder der Verfasser sogar wegen Verleumdung strafbar machen.
Dasselbe gilt auch für Bewertungen mit Beleidigungen oder Schmähkritik.
Nimmt die Kundenbewertung keinen Bezug mehr auf das eigentliche Problem, sondern dient diese nur dazu, eine Person herabzuwürdigen und zu beleidigen, kann das betroffene Unternehmen eine zivilrechtliche Unterlassungsklage mit Schadensersatzforderungen einleiten.
Beispiel:
„Alle Hotel-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter haben keine Ahnung und haben einen schlechten Service abgeliefert.“
Verallgemeinerungen und falsche Tatsachenbehauptungen sind bei Kundenbewertungen verboten und müssen vom Verfasser beziehungsweise der Verfasserin gelöscht werden.
5 Tipps zum Verfassen von Online-Bewertungen
- Berichten Sie von Ihrer eigenen Erfahrung mit dem Produkt oder der Dienstleistung und versuchen Sie potenziellen Kunden einen umfassenden Eindruck zu vermitteln.
- Bleiben Sie sachlich. Vorwürfe, Beleidigungen und sexistische Kommentare oder Anfeindungen sind verboten und können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Bleiben Sie bei der Wahrheit. Stellen Sie keine falschen Tatsachenbehauptungen auf.
- Nennen Sie keine Namen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, auch wenn Sie sich über eine konkrete Person geärgert haben.
- Informieren Sie sich über die Regeln der Bewertungsportale, bevor Sie einen Kommentar abgeben.
Dürfen Unternehmen und Bewertungsplattformen Kommentare löschen?
Negative Bewertungen dürfen nicht grundlos gelöscht werden. Unternehmen müssen ein gewisses Maß an Kritik hinnehmen, auch wenn sie den Kommentar als überzogen oder ungerecht empfinden. Löscht ein Unternehmen Kommentare mithilfe eines Algorithmus zum Zweck der Qualitätssicherung, kann das nach dem deutschen Recht zulässig sein. Das ist beispielsweise bei Spam-Kommentaren oder Inhalten, die gegen die Community-Regeln verstoßen.
Bewertungsportale sind außerdem dazu verpflichtet, Bewertungen fair und transparent zu veröffentlichen. Das heißt, wird die Löschung einer Online-Bewertung auf einer Plattform angefordert, muss ein ausführliches Prüfverfahren samt Einforderung von Nachweisen und Belegen durchgeführt werden. Das soll verhindern, dass unerwünschte und negative Bewertungen unrechtmäßig von Unternehmen gelöscht werden.
Gut zu wissen: Seit Ende April zeigt Google Maps an, ob und wie viele Rezensionen ein Unternehmen entfernt hat. Dadurch soll vor allem für Nutzende transparenter werden, wenn beispielsweise ein Unternehmen im großen Stil negative Online-Bewertungen löschen lässt, um die Gesamtbewertung zu verbessern.
Online-Bewertungen mit beleidigenden und verbotenen Inhalten dürfen gelöscht werden
Verstöße gegen geltendes Recht beinhalten, müssen die Plattformbetreiber umgehend löschen. Und zwar sobald sie davon erfahren. Kommt das Bewertungsportal dem nicht nach, macht es sich strafbar.
Auch für die Weiterverbreitung von rechtswidrigen Fremdinhalten sind Plattformbetreiber verantwortlich. Betreiber sind in solch einem Fall dazu verpflichtet, die Verbreitung zu unterbinden, zum Beispiel durch Löschen des jeweiligen Kontos.
Wurde in einem negativen Kommentar gezielt der Name einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters genannt, kann eine Löschung des Kommentars auf Verlangen der betroffenen Person gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung verlangt werden. Allerdings muss in solchen Fällen oft erst gerichtlich geklärt werden, ob die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters tatsächlich verletzt wurden.
Das Problem: Anonymisierte Online-Bewertungen
Eine Klarnamenpflicht gibt es in Deutschland nicht: Anbieter müssen auf ihren Plattformen eine anonyme Nutzung oder die Verwendung eines Pseudonyms ermöglichen. Dies soll die Meinungsfreiheit stärken.
Doch was passiert, wenn anonyme Nutzerinnen und Nutzer negative Kommentare über ein Unternehmen veröffentlicht haben, die rechtswidrig sind? Ohne eine vorherige Zustimmung der Nutzenden dürfen Plattformbetreibende Nutzerdaten nicht einfach so an Dritte, z. B. Unternehmen, herausgeben.
Nur wenn Strafverfolgungsbehörden die Plattformen zu einer Herausgabe der Nutzerdaten auffordern, dürfen diese Daten weitergeben. Das ist der Fall, wenn die Bewertung rechtswidrige Inhalten enthält, wie Verleumdung oder Beleidigungen.
Was ist erlaubt bei Online-Bewertungen? Einheitliche Regeln in der EU
Gefälschte und bezahlte Bewertungen verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht und sind deshalb verboten. Davon ausgenommen sind bezahlte Kundenbewertungen, aber nur, wenn diese klar und deutlich als solche gekennzeichnet sind.
Sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf EU-Ebene hat man das zunehmende Problem gefälschter Bewertungen erkannt. Deshalb hat die Europäische Union die Regeln für solche Rankings und Online-Bewertungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den vergangenen Jahren weitgehend vereinheitlicht. Seitdem gelten unter anderem folgende Vorgaben:
- Unternehmen und Plattformen müssen darüber informieren, ob und wie sie die Echtheit der Bewertungen prüfen.
- Fake-Bewertungen sind tabu: Gefälschte Bewertungen beauftragen oder Kaufen sind EU-weit verboten.
Inzwischen gelten diese Regeln für Online-Bewertungen in allen Mitgliedsstaaten. Es kann in einzelnen EU-Ländern ergänzende Regelungen oder unterschiedliche Sanktionsmechanismen geben, doch die zentralen Vorgaben sind EU-weit harmonisiert.
Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher? Achten Sie bei Online-Bewertungen darauf, ob der Plattformbetreiber transparent darüber informiert, ob und wie dieser die Echtheit überprüft. Auch Informationen darüber, wie mit gemeldeten, abgelehnten oder entfernten Bewertungen umgegangen wird, können hilfreich sein.
So erkennen Sie Fake-Bewertungen
- Kurze Bewertungen ohne konkrete Angaben: Kurze Aussagen, wie „miese Qualität“ oder „Schlechter Kundenservice“ sind keine aussagekräftigen Bewertungen über die Qualität des Produkts oder der Dienstleistung.
- Mehrere ähnliche Bewertungen: Häufiges Indiz für Fake-Bewertungen können mehrere nacheinander veröffentliche Rezensionen mit ähnlichen Formulierungen sein.
- Bewertungen in gebrochenem Deutsch: Solche Rezensionen können von Unternehmen stammen, die dafür bezahlt werden, gefälschte Bewertungen zu verfassen.
- Viele Beiträge, die innerhalb eines kurzen Zeitraums veröffentlicht werden:Gibt es mehrere Beiträge innerhalb eines kleinen Zeitraumes, während die vorherigen Beiträge alle in größeren zeitlichen Abständen veröffentlicht wurden? Das sieht stark nach einer Serie von gefälschten Bewertungen aus, mit denen man seinen Ruf wiederherstellen will.
- Nur neue Bewertungen: Eine erst zwei Wochen alte Erfahrung ist kein Beweis für die langfristige Seriosität eines Unternehmens. Wenn Sie keine weiteren zuverlässigen Informationen über diese Seite finden, handelt es sich möglicherweise um eine unseriöse Seite, die so schnell wieder verschwinden wird, wie sie eröffnet wurde.
- Meinungen von Konkurrenten: Sie sind in einem abwertenden Ton verfasst und machen meist nur Werbung für eine andere Website oder Online-Shop.
- Sogenannte „zertifizierte“ Bewertungen: Einige Websites verwenden diesen Begriff in irreführender Weise. Man kann zwar überprüfen, ob es sich um die Meinung eines echten Kunden handelt, der das Produkt gekauft hat, aber man kann nie die Echtheit der vom Verbraucher geschilderten Erfahrung bestätigen.
- Mitarbeiter-Bewertungen: Überprüfen Sie in einer Suchmaschine, ob die Verfasserin oder der Verfasser in irgendeiner Art und Weise mit dem Produkt, der Dienstleistung oder dem Unternehmen in Verbindung steht.
- Anonyme Bewertungen: Insbesondere wenn alle „5-Sterne-Bewertungen“ auf dieser Website von anonymen Autoren oder mit einem Pseudonym veröffentlicht wurden, sollten Sie Vorsicht walten lassen.
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