Online-Tierkauf: Wie man illegalen Tierhandel in der EU erkennt
Online mal eben einen süßen Welpen bestellen? Wie fast alles andere, kann man auch Tiere im Netz erwerben. Die Anonymität des Internets begünstigt dabei den illegalen Tierhandel. Auch wenn Tierwohl und Tierschutz in der EU einen hohen Stellenwert haben, fallen die Regelungen zum Online-Tierkauf in den jeweiligen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich aus. Wir erklären Ihnen, wie Sie illegalen Tierhandel erkennen und wie die Regelungen zum Tierverkauf in einigen europäischen Ländern aussehen.
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Zusammenfassung: Illegaler Welpenhandel im Internet
- Die Anonymität des Internets begünstigt illegalen Tierhandel.
- Illegale Tierhändler erkennt man unter anderen daran, dass die Papiere gefälscht sind, oder gar nicht erst vorgelegt werden, oder dass in den Werbeanzeigen im Internet Daten und Fakten zum Tier fehlen.
- Der EU-Heimtierausweis sorgt dafür, dass die Tiere innerhalb der EU reisen dürfen.
- In der Europäischen Union gelten unterschiedliche Regelungen zum Online-Tierhandel.
Wie funktioniert der illegale Tierhandel?
Die Händler bieten auf Online-Portalen beispielsweise Welpen zum Kauf an. Haben sie ausreichend Bestellungen von Kunden erhalten, bestellen sie selbst in einer sogenannten „Welpenfabrik“, wo die Tiere unter unwürdigen Bedingungen geboren und gehalten werden.
Mit Hilfe eines Zwischenhändlers werden die Tiere dann beispielsweise nach Deutschland geschmuggelt und dort, häufig auf Parkplätzen oder in Hinterhöfen, übergeben.
Womit muss man rechnen, wenn man ein Tier illegal erwirbt?
- Die Welpen werden oftmals viel zu früh vom Muttertier getrennt. Dies ist nicht gut für die Entwicklung des Tieres und kann zu Verhaltensstörungen führen.
- Die Tiere besitzen nicht die in der EU erforderlichen Begleitpapiere, weshalb zum Beispiel das Geburtsdatum, die Rasse und der Gesundheitszustand des Tieres ungewiss sind.
- Die Tiere kommen mitunter (chronisch) krank und geschwächt in ihrem neuen Zuhause an.
Wie erkenne ich illegalen Tierhandel?
Hunde und Katzen, die legal in einen anderen EU-Mitgliedstaat gebracht werden, müssen mittels Mikrochip oder Tätowierung identifizierbar sein und über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen. Beides muss im EU-Heimtierausweis stehen.
Außerdem wird bei Wiedereinreise in die EU je nach Reiseland ein amtliches Gesundheitszeugnis benötigt. Bei seriösen Angeboten werden darüber hinaus die in der EU geltenden Transportbestimmungen für Tiere eingehalten. Kann oder will eine Verkäuferin oder ein Verkäufer diese Vorgaben nicht einhalten, sollten Sie hellhörig werden.
Sind die Werbeanzeigen im Internet zu schön um wahr zu sein oder zielen darauf ab, Mitleid zu erregen, sollten Sie ebenfalls vorsichtig sein. Seriöse Händler liefern Daten und Fakten zum Tier, die in diesen Anzeigen meist fehlen oder sehr allgemein gehalten sind.
Lehnt der Händler ein persönliches Treffen ab oder bittet Sie zum Kennenlernen des Tieres auf einen Parkplatz, ist dies auch ein Indiz für illegalen Tierhandel. Denn dann können Sie das Muttertier und die Haltungsbedingungen des Tieres nicht beurteilen.
Auf ausführliche Informationen darüber, wie das Tier zu halten ist und welches Futter es braucht, wartet man ebenfalls vergeblich.
Verlangt der Händler Vorkasse, ist Vorsicht geboten. Oftmals heißt es, es werde Geld für den Transport, Futter oder eine Versicherung benötigt. Doch hierbei handelt es sich um einen klassischen Vorschussbetrug. Die Käuferinnen und Käufer werden vorab zur Zahlung gedrängt. Das Haustier kommt trotzdem nie an und das Geld ist verloren.
Achtung: Am Preis ist der illegale Tierhandel nicht immer zu erkennen. Denn inzwischen verlangen die Händler oftmals genauso viel wie seriöse Züchter. Dumping-Preise gibt es nicht mehr so oft.
Tipp
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines illegalen Tierhandels geworden zu sein, melden Sie dies umgehend der Polizei.
Was hat es mit dem EU-Heimtierausweis auf sich?
Wer beispielsweise seinen Hund in ein anderes EU-Land mitnehmen möchte, braucht dafür den EU-Heimtierausweis. Dieser bestätigt, dass die erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen für den Grenzübertritt getroffen wurden. So ist unter anderem eine Tollwutimpfung zwingend erforderlich, damit der Ausweis überhaupt ausgestellt wird und das Tier in ein anderes EU-Land reisen darf.
Achtung: Welpen dürfen erst ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden. Dann dauert es 3 Wochen bis die Impfung wirkt. Das bedeutet, dass das Tier vor der 16. Lebenswoche nicht ins EU-Ausland verbracht werden darf.
Der EU-Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können. Dies erfolgt, indem das Tier einen Mikrochip erhält. Tiere, die den Ausweis vor dem 3. Juli 2011 erhalten haben, können auch tätowiert sein. Die Kennnummer wird dann in den Ausweis eingetragen.
Dürfen Tiere überhaupt über das Internet verkauft werden?
Wie in Deutschland ist auch in den meisten anderen Ländern der EU der Kauf oder Verkauf von Tieren über das Internet nicht grundsätzlich verboten. Werden die Tiere gewerblich verkauft, ist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Für den Verkauf zwischen Privatpersonen gelten keine speziellen Vorschriften.
Ganz anders sind die Regelungen beispielsweise in Frankreich oder Polen. Hier gelten wesentlich strengere Vorgaben.
Zudem gibt es Online-Marktplätze, die von sich aus den Verkauf von Tieren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbieten.
Was gilt beim Online-Tierkauf in anderen EU-Ländern?
In Frankreich dürfen nur Züchterinnen und Züchter sowie Zoohandlungen Tiere online verkaufen. Käuferinnen und Käufer müssen vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass ein Tierkauf gut überlegt sein sollte, da man langfristig die Verantwortung für ein Lebewesen trägt.
Hier ist es grundsätzlich verboten, Hunde und Katzen außerhalb des Ortes zu kaufen oder zu verkaufen, an dem sie gezüchtet werden. Ein Online-Verkauf ist ebenfalls untersagt. Allerdings darf die erste Kontaktaufnahme über das Internet erfolgen.
In Österreich dürfen Privatpersonen einzelne Tiere anbieten, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ausgangspunkt der rechtlichen Regelung ist, dass das Tier bei der bisherigen Halterin oder bei dem bisherigen Halter nicht bleiben kann bzw. darf. Hunde müssen darüber hinaus beispielsweise bereits seit mindestens 16 Wochen in einer Heimtierdatenbank registriert sein.
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