Schlichtung und Unternehmen
Streitigkeiten mit Verbrauchern können ärgerlich sein. Ein Schlichtungsverfahren kann helfen, schnell, kostengünstig und gütlich eine außergerichtliche Lösung zu finden. Hier erfahren Sie, welche Vorteile Schlichtung für Ihr Unternehmen hat.
Einstellung der OS-Plattform
Aufgrund der Verordnung EU-2024/3228 wird die OS-Plattform eingestellt.
Bis zum 20. März 2025 war es noch möglich, Beschwerden über die OS-Plattform einzureichen. Am 20. Juli 2025 wird die Plattform endgültig gelöscht.
Wir bleiben bis dahin weiterhin Ihr Ansprechpartner und stehen Ihnen voraussichtlich auch danach für Fragen zu Schlichtungsstellen in der EU, Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung.
Wichtig: Bitte entfernen Sie den Link zur OS-Plattform auf Ihren Seiten, sobald die Plattform gelöscht wurde. So können Sie eventuelle Abmahnungen vermeiden.
Vorteile von Schlichtungsverfahren für Unternehmen
Seit 2016 gibt es in ganz Europa anerkannte Schlichtungsstellen. Sie haben das Ziel, Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern außergerichtlich und gütlich zu lösen.
Hinweis
Vor einigen Schlichtungsstellen können auch Unternehmen Beschwerden gegen Verbraucher einreichen, zum Beispiel bei den Schlichtungsstellen der Rechtsanwaltschaft und der Deutschen Bundesbank.
In einigen Branchen ist die Teilnahme am Schlichtungsverfahren für Unternehmen freiwillig. Auch dann sprechen aber gute Gründe dafür, das Beschwerdemanagement um Schlichtungsverfahren zu ergänzen:
- Niedrige Gebühren im Vergleich zu Anwalts- und Gerichtskosten.
- Einfache, unparteiische, transparente und schnelle Verfahren.
- Fachkundige rechtliche Bewertung des Falls.
- Schlichtungsbereitschaft führt zu mehr Kundenvertrauen.
- Schlechte Kundenbewertungen werden vermieden.
- Flexible Verfahren und Lösungsvorschläge.
- Geschäftsgeheimnisse bleiben gewahrt.
Informationspflichten für Online-Händler
Online-Händler sind bis zum 20. Juli 2025 dazu verpflichtet, auf ihrer Webseite einen Link zur Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung bereitzuhalten (Artikel 14 ODR-Verordnung) und eine E-Mail Adresse anzugeben. Die meisten Unternehmen machen das im Impressum. Mit Abschaffung der OS-Plattform und der Aufhebung der ODR Verordnung, entfällt nach dem 20. Juli 2025 diese Pflicht.
Zusätzlich müssen Unternehmen aus Deutschland auf ihrer Website und in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) klar und deutlich darüber informieren, ob sie an Schlichtungsverfahren teilnehmen oder die Teilnahme ablehnen (§ 36 VSBG).
Ausnahmen gelten für Unternehmen mit weniger als elf Mitarbeitern.
Hat der Kunde mit seiner Beschwerde beim Unternehmen keinen Erfolg, muss ihm das Unternehmen spätestens dann Anschrift und Website einer zuständigen Schlichtungsstelle nennen, und zwar unabhängig davon, ob das Unternehmen an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen wird oder nicht (§ 37 VSBG).
Weiterführende Informationen bietet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Bei der eCommerce-Verbindungsstelle Deutschland finden Sie neben ausführlichen Informationen auch Formulierungsbeispiele für Ihr Impressum.
Ist Online-Streitbeilegung verpflichtend für Unternehmen?
Betraf die Beschwerde einen Online-Händler, konnten Verbraucher bis zum 20. März 2025 auch die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung nutzen, um Schlichtungsstellen zu kontaktieren.
Die Plattform bot Verbrauchern einen zentralen Zugang zu allen Schlichtungsstellen in Europa.
Dabei war die Mitwirkung der Online-Händler entscheidend.
Denn: Es war die Aufgabe des Online-Händlers auf der Plattform eine Schlichtungsstelle auszuwählen und sie dem Verbraucher vorzuschlagen.
Akzeptierte er sie, wurde die Beschwerde automatisch an die Schlichtungsstelle weitergeleitet.
Hinweis
Die Plattform ist keine Schlichtungsstelle. Sie half Verbrauchern und Online-Händlern, die richtige Schlichtungsstelle zu finden und Schlichtungsverfahren durchzuführen.
Unternehmen aus Deutschland finden die für sie zuständige Schlichtungsstelle auch in unserer Rubrik: Schlichtungsstellen in Deutschland.
Bei allen Fragen zu Schlichtungsverfahren kann die Kontaktstelle für Schlichtung in Europa Unternehmen beraten.
Kontakt
E-Mail: adr@evz.de
Tel.: +49 7851 991 48 60 (Di - Do: 9:00-12:00 und 13:00-17:00)
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