Was ist Ökodesign?
Ökodesign bezeichnet die Gestaltung von Produkten mit dem Fokus auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung. Das Ziel besteht darin, Produkte langlebig und reparierbar zu machen sowie das Recycling und die Entsorgung zu vereinfachen.Die erste Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2005 legte die Grundlagen für dieses umweltbewusste Design. 2024 wurde diese dann durch eine umfassendere Ökodesign-Verordnung ersetzt.

Was die Verordnung beinhaltet
Die Ökodesign-Verordnung ist eine europäische Rechtsvorschrift, die darauf abzielt, Produkte umweltfreundlicher zu gestalten. Sie gilt für nahezu alle Waren und stellt Anforderungen an Unternehmen, während sie gleichzeitig den Rahmen für die Festlegung von Regeln zur nachhaltigen Produktgestaltung in der Europäischen Union bietet.
- Unverkaufte Produkte dürfen nicht ohne Weiteres vernichtet werden.
- Es gibt ein Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung oder Schuhe.
- Die Verordnung stellt die Weichen für die Einführung eines „Digitalen Produktpasses“.
Zusätzlich kann die Europäische Kommission für bestimmte Produktgruppen spezifische Ökodesign-Verordnungen erlassen. Diese enthalten genauere Vorgaben, etwa:
- Vorgaben zum Energie- und Ressourcenverbrauch.
- Anforderungen an den Produktaufbau.
- Verfügbarkeitsvorgaben für Ersatzteile sowie Vorgaben zur Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit.
- Bestimmungen zu den notwendigen Produktinformationen (insbesondere der Produktpass).
- Vorgaben zum Energielabel, das auf großen Haushaltsgeräten erforderlich ist.
Diese Produkte sind bereits erfasst
In den Ökodesign-Verordnungen legt die Europäische Kommission fest, für welche Produktarten Anforderungen bestehen. Oftmals geht es dabei um den Energieverbrauch, aber neuere Verordnungen enthalten auch Vorgaben zur Reparierbarkeit oder zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen. In Zukunft sollen weitere Produktgruppen einbezogen werden. Bisher betroffene Produktgruppen umfassen unter anderem:
- Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch),
- Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch),
- PCs (Desktop/Laptop) und Computermonitore,
- Fernsehgeräte/Displays,
- Ladegeräte und Netzteile,
- Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner,
- Staubsauger,
- Haushaltsbeleuchtung und mehr.
Die Europäische Kommission plant, die Anforderungen auf weitere Produktkategorien auszudehnen. Ein Arbeitsprogramm bis zum 19. April 2025 wird insbesondere Möbel, Textilien und bisher nicht erfasste Elektronikgeräte priorisieren.
Ein vollständige Liste mit weiterführenden Information finden Sie unter netzwerke.bam.de.
Wer muss sicherstellen, dass Produkte die Ökodesign-Anforderungen erfüllen?
Wer innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ein Produkt verkauft, ist auch dafür verantwortlich, dass es die Ökodesign-Anforderungen erfüllt. Meist liegt diese Verantwortung beim Hersteller selbst. Sie kann aber auch bei einem Importeur oder Plattformbetreiber sein, wenn dieser das Produkt auf den Markt bringt. Bevor ein Produkt verkauft oder anderweitig verbreitet wird, muss dafür gesorgt werden, dass dieses den Umwelt-Kriterien entspricht.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.