Was die neue Ökodesign-Verordnung für Ihren Alltag bedeutet
Ökodesign beschreibt die umweltfreundliche Gestaltung von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung. Ziel ist es, Produkte langlebiger, reparierbarer und ressourcenschonender zu machen.
Die erste Ökodesign-Richtlinie von 2005 wurde im Juli 2024 durch eine neue, umfassendere EU-Ökodesign-Verordnung ersetzt. Sie bildet den Rahmen für zahlreiche produktspezifische Vorgaben, etwa zu Energieverbrauch, Reparierbarkeit und Ersatzteilen.

Was die Verordnung beinhaltet
Die Ökodesign-Verordnung ist eine europäische Rechtsvorschrift, die sicherstellen soll, dass Produkte nachhaltiger gestaltet werden. Sie gilt für nahezu alle Waren und verpflichtet Unternehmen, bestimmte ökologische Mindeststandards einzuhalten. Gleichzeitig legt sie fest, wie weitere detaillierte Vorgaben für einzelne Produktgruppen entwickelt werden.
Wesentliche Neuerungen der Verordnung sind unter anderem:
- Unverkaufte Produkte dürfen nicht ohne Weiteres zerstört werden.
- Ein explizites Vernichtungsverbot gilt für unverkaufte Kleidung und Schuhe.
- Die Verordnung stellt die Weichen für die Einführung eines „Digitalen Produktpasses“.
Darüber hinaus kann die Europäische Kommission für einzelne Produktgruppen konkrete Ökodesign-Verordnungen erlassen. Diese enthalten unter anderem genaue Anforderungen an:
- Energie- und Ressourcenverbrauch,
- Produktaufbau,
- Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Ersatzteilen, Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit,
- notwendige Produktinformationen (insbesondere der Digitale Produktpass),
- sowie Vorgaben für das Energielabel, das für viele Haushaltsgeräte verpflichtend ist.
Welche Produkte heute bereits erfasst sind
Die bestehenden Ökodesign-Verordnungen legen fest, für welche Produktarten Anforderungen gelten. Oftmals geht es dabei um den Energieverbrauch, aber neuere Verordnungen enthalten auch Vorgaben zur Reparierbarkeit oder zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
Aktuell gelten Vorgaben unter anderem für:
- Heizkessel und Kombiboiler (Gas/Öl/elektrisch),
- Warmwasserbereiter (Gas/Öl/elektrisch),
- PCs (Desktop/Laptop) und Computermonitore,
- Fernsehgeräte/Displays,
- Ladegeräte und Netzteile,
- Haushaltsgeräte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen und Wäschetrockner,
- Staubsauger,
- Haushaltsbeleuchtung und mehr.
Eine vollständige Liste mit weiterführenden Information finden Sie unter netzwerke.bam.de.
Die Europäische Kommission plant, die Anforderungen auf weitere Produktkategorien auszudehnen. Im Arbeitsplan für 2025-2030 ist unter anderem vorgesehen, dass künftig auch Textilien, Möbel und bisher nicht erfasste Elektrogeräte berücksichtigt werden.
Wer ist für die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen verantwortlich?
Grundsätzlich gilt: Wer ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum verkauft, muss sicherstellen, dass es die Ökodesign-Anforderungen erfüllt.
In der Regel liegt diese Verantwortung beim Hersteller.
Sie kann aber auch auf Importeure oder Plattformbetreiber übergehen – immer dann, wenn diese das Produkt eigenständig auf den Markt bringen.
Bevor ein Produkt verkauft oder verbreitet wird, muss sichergestellt sein, dass es die Umweltkriterien erfüllt.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.