Autokauf im EU-Ausland

Ein neuer schicker Wagen muss her, aber die Suche nach einem passenden Angebot gestaltet sich schwieriger als gedacht? Dann sind Sie eventuell einer von vielen Verbrauchern, die schon darüber nachgedacht haben, die Autosuche ins Ausland zu verlagern. 

Aber Vorsicht! Zuerst sollte geprüft werden, ob Anbieter und Angebot seriös sind. Vor allem bei günstigen Preisen, die zu schön sind um wahr zu sein, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefragt.

Tipps zum Autokauf

  • Achten Sie bei der Internetrecherche auf ein vollständiges Impressum des Verkäufers. Es sollte die vollständige Postanschrift, der Geschäftsführer, eine Festnetznummer, E-Mail-Addresse und evtl. Steuer- und Registernummer vorhanden sein.
  • Leisten Sie niemals eine Anzahlung und kaufen Sie das Auto erst nach einer eingehenden Prüfung und Probefahrt. Gerade im Bereich des Online-Kaufs mit Versand über Speditionsunternehmen gibt es viele betrügerische Anbieter. In unserer Rubrik Vorsicht Falle erklären wir, wie Sie sich vor unseriösen Autohändlern schützen können.  
  • Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer einen Gebrauchtwagencheck. Bestenfalls durch eine unabhängige Werkstatt oder einen unabhängigen Sachverständigen.
  • Lesen Sie den Kaufvertrag aufmerksam durch und unterschreiben Sie nur, wenn Sie alles verstanden haben. Falls möglich, lassen Sie sich eine Übersetzung anfertigen. Auf Ihrem Kaufvertrag sollten der Firmenname und Firmenstempel zu finden sein. Genauso sollte eine Aussage über die Mehrwertsteuer getroffen werden (auch wenn keine berechnet wird).
  • Achten Sie darauf, dass die Angaben zum Käufer und Verkäufer richtig und vollständig sind.
  • Lassen Sie sich eine Rechnung aushändigen.
  • Vergleichen Sie die Daten mit denen im Personalausweis des Verkäufers und den Angaben in den Fahrzeugpapieren. Wenn Sie das Fahrzeug von einem Händler kaufen, sollte dieser belegen können (Vollmacht oder Kaufvertrag), dass er vom letzten Eigentümer (laut Fahrzeugpapieren) zum Verkauf berechtigt ist.
  • Achten Sie darauf, dass die Fahrzeugdokumente vollständig sind, insbesondere die, die Sie für die Zulassung in Deutschland benötigen. Das Scheckheft sollte ebenfalls vorhanden sein. Anhand dessen können Sie prüfen, welche Inspektionen gemacht wurden.

Merkblätter zum Autokauf

Mit Klick auf die folgenden Länder können Sie sich Infoblätter als pdf-Datei herunterladen. Zu den restlichen EU-Ländern sowie Norwegen und Großbritannien finden auf unserer englischen Seite Merkblätter in englischer Sprache.

Hier erfahren Sie, was es bei der Kfz-Zulassung in Deutschland zu bedenken gibt, wenn das Fahrzeug aus einem Drittland kommt, z. B. USA, Türkei oder Ukraine.

YouTube-Video: Was muss ich beim Autokauf im Ausland beachten?

Gebrauchtwagenkauf im EU-Ausland

Auch im EU-Ausland gelten die Gewährleistungsrechte. Denken Sie dennoch über eine zusätzliche Garantie nach.

Gewährleistungsrechte gelten für alle Mängel, die beim Kauf bestanden haben, auch wenn sie sich erst später zeigen.

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, können Sie sich innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf des Gebrauchtwagens auf Ihre Rechte berufen. Ansprechpartner für die Reparatur (oder den Austausch) des Fahrzeugs ist allein der Verkäufer. Bei Gebrauchtwagenverkäufen kann allerdings die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt sein, wenn dies im Kaufvertrag festgehalten ist. 

Wichtig: Nicht jeder Defekt am Auto ist ein Mangel, für den Gewährleistungsrechte gelten. Altersbedingter Verschleiß wird zum Beispiel nicht als Mangel angesehen.

Außerdem ist zu beachten: Tritt der Defekt mehr als 12 Monate nach dem Fahrzeugkauf auf, muss der Käufer beweisen, dass dieser schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war.
 

Was ist zu tun, wenn die Reparatur anfällt?

Tritt während der Gewährleistungsfrist ein Mangel auf, muss sich der Käufer zuallererst an den Verkäufer wenden.

Repariert der Käufer das Fahrzeug selbst bzw. lässt es auf eigene Faust in einer Werkstatt reparieren, kann dies zum Verlust seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte führen.

Gerade wenn das Fahrzeug im Ausland gekauft wurde, also nicht in unmittelbarer Nähe, kann sich die Reparatur als problematisch herausstellen. Denn der Käufer muss das defekte Fahrzeug zurück zum Verkäufer bringen. Von Gesetz wegen ist der Verkäufer verpflichtet, die Kosten für den Rücktransport zu übernehmen.

Für gewöhnlich muss der Käufer jedoch die Kosten vorstrecken. Zudem läuft der Käufer Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben, wenn sich herausstellt, dass gar kein Gewährleistungsfall vorliegt (s. o.). Von daher kann eine Gebrauchtwagengarantie durchaus praktisch sein.
 

Die Gebrauchtwagengarantie

Mit einer Gebrauchtwagengarantie kann die Reparatur des Autos in der Regel auch im Heimatland des Käufers durchgeführt werden.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung stellt hier jedoch der Garantiegeber die Regeln auf. So sind z. B. die Europa-Garantie, die Car-Garantie oder die A1 Euro-Garantie an Bedingungen geknüpft. Dies gilt sowohl hinsichtlich des Garantieumfangs als auch hinsichtlich der Abwicklung. Um böse Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, einen Blick in die Garantiebedingungen zu werfen.

 Dort heißt es oft, dass…

  • …der Verbraucher verpflichtet ist, im Schadensfall zunächst den Garantiegeber zu informieren.  Wer das nicht tut, verliert möglicherweise seinen Garantieanspruch.
  • …einige Fahrzeugteile von der Garantie ausgeschlossen sind, z. B. Autobatterie und andere  Verschleißteile.
  • …die Materialkosten nicht in voller Höhe erstattet werden, sondern nur der  Zeitwert. Dieser richtet sich nach Alter bzw. Kilometerstand.
     

Die Herstellergarantie

Wenn Sie für das gebrauchte Fahrzeug noch eine Herstellergarantie haben, sollten Sie sich vergewissern, ob diese auch im Ausland gilt. Fragen Sie auch nach, ob hierdurch der Garantieumfang eingeschränkt wird.

Neuwagenkauf im EU-Ausland

Beim Autokauf im EU-Ausland bezahlen Sie die Mehrwertsteuer nicht dort, wo Sie den Neuwagen kaufen, sondern dort, wo Sie ihn anmelden.

Achten Sie daher darauf, dass Ihnen das Fahrzeug zum Nettobetrag verkauft wird. In Deutschland müssen Sie innerhalb von zehn Tagen eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben und die deutsche Mehrwertsteuer zahlen. Reichen Sie bei Ihrem Finanzamt das Formular Anlage USt 1 B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung ein.

Im gleichen Zeitraum muss auch die fällige Kfz-Steuer bezahlt werden.

Viele Händler weigern sich, ein Fahrzeug ohne Mehrwertsteuer an eine Privatperson zu verkaufen. Der Grund: Sie befürchten, dass das Finanzamt den steuerfreien Export (ohne entsprechende Nachweise) nicht akzeptiert. Der Händler müsste dann die MwSt. aus eigener Tasche begleichen.

Wird Ihnen also ein Neuwagen nicht zum Nettopreis verkauft, sollten Sie sich vom Händler schriftlich zusichern lassen, dass dieser Ihnen die Mehrwertsteuer gegen die Zusendung des Exportnachweises (Steuerbescheid und Zulassungsnachweis aus Deutschland) wieder erstattet. Alternativ können Sie dem Händler als Sicherheit einen Scheck in Höhe der Mehrwertsteuer geben.

Wann wird ein Fahrzeug steuerrechtlich als neu eingestuft?
 

Wenn einer der folgenden Punkte erfüllt ist: 
 

  • Das Fahrzeug hat zum Zeitpunkt des Erwerbs höchstens 6.000 Kilometer zurückgelegt
     
  • Die Erstzulassung liegt beim Fahrzeugkauf noch keine sechs Monate zurück

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