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Autokauf im EU-Ausland - Was Sie wissen müssen

Ein schickes neues Auto muss her, aber die Suche gestaltet sich schwieriger als gedacht? Zum Beispiel, weil ein Fahrzeugmodell in Deutschland nicht erhältlich ist? Dank der EU ist der Autokauf im Ausland kein Problem. Bis auf ein paar Besonderheiten sind die gleichen Dinge zu beachten wie beim Kauf im Inland.

Beim Autokauf kann sich ein Blick ins Ausland durchaus lohnen, sei es wegen des Preises oder wegen eines größeren Angebots. In Osteuropa zum Beispiel sind Fahrzeuge oft günstiger als hierzulande. Oder in Frankreich gibt es viele Oldtimer oder neue Modelle von Elektroautos, die es hier noch nicht zu kaufen gibt. 

Grundsätzlich gilt aber: Bei Schnäppchenangeboten, die zu gut sind, um wahr zu sein, ist erhöhte Vorsicht geboten!

Was Sie beim Autokauf im Ausland beachten sollten

  • Leisten Sie niemals eine Anzahlung und kaufen Sie das Auto erst nach eingehender Prüfung und Probefahrt.
  • Lesen Sie den Kaufvertrag aufmerksam durch und unterschreiben Sie nur, wenn Sie alles verstanden haben. Lassen Sie sich den Vertrag gegebenenfalls übersetzen. Der Vertrag sollte den Namen und den Stempel der Firma tragen.
  • Ein vollständiges Serviceheft gibt wichtige Informationen über den Wartungszustand des Fahrzeugs.

Autokauf in der EU: Ihre Rechte bei Mängeln

Auch beim Autokauf im EU-Ausland gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. (Denken Sie dennoch über eine zusätzliche Garantie nach).

Bei Neuwagen beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Bei Gebrauchtwagen kann sie auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies im Kaufvertrag vereinbart wird.

Gewährleistungsansprüche bestehen für alle Mängel, die bereits beim Kauf vorhanden waren, auch wenn sie erst später auftreten. Typische Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, sind z. B. ein vorzeitiger Motorschaden, nicht funktionierende Technik wie Zentralverriegelung, Fensterheber oder Klimaanlage oder ein nicht erwähnter Unfallschaden.

Wichtig: Nicht jeder Defekt am Auto ist ein Mangel, für den Gewährleistungsrechte gelten. Altersbedingter Verschleiß gilt nicht als Mangel.

Außerdem ist zu beachten: Tritt der Defekt später als 12 Monate nach dem Kauf auf, müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war.

Gebrauchtwagen: Wann Defekt, wann Verschleiß? 

Die Service- und Wartungsvorschriften des Herstellers können einen Hinweis darauf geben, ob es sich um einen Mangel oder um altersbedingten Verschleiß handelt. Verschleißteile sind z. B. Bremsen, Reifen oder Motoröl.

Entscheidend für die Beurteilung eines Mangels ist auch, was der Verkäufer über den Zustand des Gebrauchtwagens sagt und verspricht.

Ein Mangel kann auch angenommen werden, wenn der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs vom Sollzustand abweicht. So muss man z. B. bei einem 20 Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von mehr als 200.000 km ohne gegenteilige Zusage des Verkäufers jederzeit mit einem Defekt gerechnet werden. Bei einem 4 Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 30.000 km kann man dagegen davon ausgegangen werden, dass keine größeren Reparaturen erforderlich sind.

Was ist zu tun, wenn die Reparatur anfällt?

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, ist ausschließlich der Verkäufer Ihr Ansprechpartner. An diesen müssen Sie sich für die Reparatur des Fahrzeugs wenden.

Wenn Sie das Fahrzeug selbst reparieren bzw. es auf eigene Faust in einer Werkstatt reparieren lassen, kann dies zum Verlust der gesetzlichen Gewährleistungsrechte führen.

Gerade wenn das Fahrzeug im Ausland gekauft wurde, also nicht in unmittelbarer Nähe, kann sich die Reparatur als problematisch herausstellen. Denn Sie als Käufer müssen das defekte Fahrzeug zurück zum Verkäufer bringen. Von Gesetz wegen ist der Verkäufer zwar verpflichtet, die Kosten für den Rücktransport zu übernehmen in der Praxis ist dies aber oft nicht so einfach durchzusetzen.

Eine Gebrauchtwagengarantie oder Herstellergarantie bei Neuwagen kann daher durchaus sinnvoll sein, wenn man bereits beim Kauf weiß, dass man im Falle eines Mangels das Auto nicht zum Verkäufer zurückbringen will und lieber vor Ort reparieren lassen möchte.

Die Gebrauchtwagengarantie

Wer eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen hat, kann die Reparatur des Autos in der Regel auch in seinem Heimatland durchführen lassen.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Gewährleistung legt hier jedoch der Garantiegeber die Regeln fest. So sind z. B. die Europa-Garantie, die Car-Garantie oder die A1 Euro-Garantie an Bedingungen geknüpft. Um böse Überraschungen zu vermeiden, lohnt es sich, einen Blick in die Garantiebedingungen zu werfen.

 Dort heißt es oft, dass…

  • …der Verbraucher verpflichtet ist, im Schadensfall zunächst den Garantiegeber zu informieren. Wer das nicht tut, verliert möglicherweise seinen Garantieanspruch.
  • …einige Fahrzeugteile von der Garantie ausgeschlossen sind, z. B. Autobatterie und andere Verschleißteile.
  • …die Materialkosten nicht in voller Höhe erstattet werden, sondern nur der Zeitwert. Dieser richtet sich nach Alter bzw. Kilometerstand.

Die Hersteller- oder Neuwagengarantie

Bei der Hersteller- oder Neuwagengarantie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Hersteller, im Schadensfall für die Reparatur oder Ersatz zu sorgen. Sie gilt je nach Hersteller für zwei bis sieben Jahre und beginnt mit der Erstzulassung.

Lassen Sie sich beim Kauf die vollständigen Garantieunterlagen im Original aushändigen (sofern für das Fahrzeug noch eine Herstellergarantie besteht) und prüfen Sie, ob die Garantie auch im Ausland gilt. Erkundigen Sie sich auch, ob hierdurch der Garantieumfang eingeschränkt ist.

Im Garantiefall können Sie dann mit den Garantieunterlagen eine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe aufsuchen.

Wann gilt ein Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug und wann als Neufahrzeug?

Wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, handelt es sich steuerrechtlich um ein Neufahrzeug:

  • Das Fahrzeug hat zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt.
  • Die Erstzulassung liegt beim Fahrzeugkauf noch keine sechs Monate zurück.

Als Gebrauchtfahrzeuge gelten demnach Fahrzeuge, deren Erstzulassung länger als sechs Monate zurückliegt und die seit der Erstzulassung mehr als 6.000 Kilometer gefahren wurden.

Besonderheit bei Neuwagenkauf im EU-Ausland: Die Mehrwertsteuer

Wenn Sie einen Neuwagen in einem anderen Land kaufen, zahlen Sie die Mehrwertsteuer nicht dort, wo Sie das Auto kaufen, sondern dort, wo Sie es zulassen. 

Achten Sie deshalb darauf, dass Ihnen das Neufahrzeug zum Nettopreis verkauft wird. In Deutschland müssen Sie dann innerhalb von zehn Tagen eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Reichen Sie bei Ihrem Finanzamt das Formular Anlage USt 1 B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung ein.

Innerhalb der 10-Tages-Frist ist auch die fällige Mehrwertsteuer zu entrichten.

Viele Händler im Ausland weigern sich, ein Fahrzeug ohne Mehrwertsteuer an eine Privatperson zu verkaufen. Der Grund: Sie befürchten, dass das Finanzamt den steuerfreien Export (ohne entsprechenden Nachweis) nicht akzeptiert. Der Händler müsste dann die Steuer aus eigener Tasche begleichen.

Wird Ihnen ein Neufahrzeug nicht zum Nettopreis verkauft, sollten Sie sich daher vom Händler schriftlich zusichern lassen, dass er Ihnen die Mehrwertsteuer gegen Übersendung des Exportnachweises (Steuerbescheid und Zulassungsbescheinigung aus Deutschland) wiedererstattet. Alternativ können Sie dem Händler als Sicherheit einen Scheck in Höhe der Mehrwertsteuer geben.

Neuwagenkauf in Österreich: Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) möglich

Wer in Österreich einen Neuwagen kauft und diesen nach Deutschland (oder in ein anderes EU-Land) überführt, kann unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von fünf Jahren eine anteilige Erstattung der in Österreich gezahlte Normverbrauchsabgabe (NoVA) beantragen.  

Je nach Fahrzeug kann dies einen recht hohen Betrag ausmachen, weshalb sich Käufer darüber informieren sollten, z. B. beim Finanzamt in Österreich. Dort muss auch die Rückvergütung beantragt werden.

Die Normverbrauchsabgabe ist eine einmalige Zulassungssteuer, die unter anderem beim Kauf eines Neuwagens bei einem österreichischen Händler anfällt.

Anspruch auf Rückerstattung hat der Eigentümer des Fahrzeuges. Es spielt also keine Rolle, wer die Steuer ursprünglich bezahlt hat.

Weitere Informationen und ein NoVA-Rechner für Neuwagen und Motorräder gibt es beim ÖAMTC.

Merkblätter zum Autokauf in verschiedenen Ländern

Nachfolgend können Sie Merkblätter im pdf-Format herunterladen. Für die übrigen EU-Länder sowie Norwegen und Großbritannien finden Sie hier Merkblätter in englischer Sprache.

Die Informationen wurden in Zusammenarbeit mit unseren Kollegen aus dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren erstellt. Sie wurden zuletzt 2019 aktualisiert.

YouTube-Video: Wichtige Schritte beim Autokauf im Ausland

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