Geplante Zahnbehandlung in einem anderen EU-Land

Sie planen, Ihre Zähne im EU-Ausland behandeln zu lassen? Das ist möglich, aber für aufwendige Eingriffe wie Zahnersatz brauchen Sie die vorherige Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Nur einfache ambulante Behandlungen sind genehmigungsfrei.

Wann brauche ich eine Genehmigung für eine Zahnbehandlung im EU-Ausland?

Wenn Sie einen aufwendigen Eingriff im Bereich Zahnersatz oder Implantate planen, benötigen Sie vorab eine Genehmigung.

Dazu müssen Sie sich von dem Zahnarzt, der die Behandlung durchführt, einen Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache ausstellen lassen. Das entsprechende Formular ist beim heimischen Zahnarzt erhältlich.

Schicken Sie es nach Erhalt an die Zahnärzte, die für die Behandlung in Frage kommen. Für die Zusendung der Unterlagen bieten Zahnarztpraxen häufig auch Kontaktformulare im Internet an. Sie erhalten anschließend detaillierte Kostenvoranschläge und Angaben zur voraussichtlichen Behandlungsdauer. Auf Wunsch werden Ihnen auch verschiedene Unterkünfte in der Nähe vorgeschlagen und für Sie gebucht.

Wenn Sie sich für einen Zahnarzt entschieden haben, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen bei Ihrer deutschen Krankenkasse einreichen. Dort wird Ihnen mitgeteilt, welche Leistungen übernommen werden.

Informieren Sie sich vorab über den Zahnarzt im Ausland und seine Praxis

Es ist ratsam, den Zahnarzt vor der Behandlung kennen zu lernen. Erkundigen Sie sich auch über die Arbeitsweise der Praxis. Es ist immer ein gutes Zeichen, wenn sich das Dentallabor einer freiwilligen Kontrolle durch eine unabhängige Stelle, zum Beispiel den TÜV, unterzogen hat.

Nach der Behandlung im Ausland tragen Sie zunächst die gesamten Behandlungskosten. In osteuropäischen Ländern sind diese jedoch aufgrund des niedrigeren Preisniveaus deutlich günstiger als in Deutschland.

Zurück in Deutschland reichen Sie die Behandlungs- und Rechnungsbelege bei Ihrer Krankenkasse ein.

Bedenken Sie: Wenn eine oder mehrere Nachbehandlungen notwendig sind, müssen Sie erneut einen Termin mit der Zahnarztpraxis im Ausland vereinbaren. Je nach Entfernung können dann hohe Reisekosten anfallen. Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste für Behandlungen im Ausland. 

Vor der Reise ins Ausland sollten Sie sich auch erkundigen, ob eine Kooperation mit deutschen Zahnärzten besteht. Das erleichtert die Nachsorge. Dies ist zum Beispiel bei einigen spanischen und ungarischen Zahnärzten der Fall.

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