Medikamente in der Apotheke im Ausland kaufen – was zu beachten ist

Die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln ist in den EU-Ländern unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern erhalten Sie das eine oder andere Medikament, das in Deutschland verschreibungspflichtig ist, auch ohne Rezept.

Kaufen Sie nur in zugelassenen Apotheken ein und beachten Sie sorgfältig die Hinweise auf dem Beipackzettel. Denn je nach Land können gleichnamige Präparate unterschiedliche Dosierungen und Wirkstoffe enthalten, zum Beispiel Schmerzmittel.

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Ausländisches Rezept am besten im Reiseland einlösen

Wenn Sie im EU-Ausland ein Arzneimittel verschrieben bekommen haben, ist es ratsam, das Rezept auch in Ihrem Reiseland einzulösen.

Das geht ganz einfach: Sie legen dem Apotheker das Rezept vor, auf dem er den Preis einträgt (unter Umständen wird dafür ein neuer Beleg verwendet). Das Rezept erhalten Sie zusammen mit dem Medikament wieder ausgehändigt. Sie bezahlen den Preis direkt in der Apotheke.

Zurück daheim können Sie den Zahlungsbeleg bei Ihrer deutschen Krankenversicherung einreichen. Abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen des Reiselandes erhalten Sie das Geld zurück. 

Alternativ können Sie Ihr Einverständnis für die Anwendbarkeit des deutschen Rechts erteilen. In diesem Fall gelten die Zuzahlungsregelungen des deutschen Rechts.

Für den erhöhten Verwaltungsaufwand ziehen die deutschen Krankenkassen generell noch eine Pauschale in Höhe von 5 bis 12 Prozent ab.

Versandapotheken im EU-Ausland

Arzneimittel können nicht nur in Apotheken vor Ort gekauft werden, sondern auch in Versandapotheken. 

Wie erklären Ihnen, wie Sie eine seriöse Online-Apotheke finden.

Rezept aus dem Ausland in Deutschland einlösen. Ist das möglich?

Ein Rezept aus dem EU-Ausland können Sie grundsätzlich auch bei einer Apotheke in Deutschland einlösen. Ermöglicht wird dies durch die Patientenmobilitätsrichtlinie

Allerdings wird das Rezept in diesem Fall wie ein Privatrezept behandelt. Das bedeutet, dass Sie die Kosten zunächst vollständig selbst tragen müssen.

Um die Kosten erstattet zu bekommen, reichen Sie den Beleg anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.

Kann ich ein deutsches Rezept im EU-Ausland einlösen?

Wenn Sie auf Ihrer Auslandsreise ein deutsches Rezept einlösen wollen, sollte auch dies möglich sein.

Beachten Sie aber: Ihr Medikament ist in einem anderen EU-Land nicht unbedingt in der verschriebenen Form erhältlich oder verfügbar. Oft werden Medikamente in verschiedenen Ländern unter unterschiedlichen Namen verkauft.

Wenn Sie von vornherein beabsichtigen, ein Rezept im EU-Ausland einzulösen, sollten Sie Ihren Arzt darüber informieren. Er kann Ihnen dann eine sogenannte Auslandsverschreibung ausstellen. Diese unterscheidet sich von einem Rezept für den Inlandsgebrauch dadurch, dass sie mehr Informationen enthält.

Neben den Patientendaten, dem Ausstellungsdatum und den Daten des ausstellenden Arztes müssen auch genaue Angaben zum verschriebenen Medikament gemacht werden, darunter die gebräuchliche Bezeichnung des verwendeten Wirkstoffes, die Darreichungsform, Menge, Stärke und Dosierung. Nur so ist gewährleistet, dass die ausländische Apotheke ein gleichwertiges Produkt ausgeben kann.
 

Tipp

Wenn Sie bei der Einlösung eines Rezepts im Ausland unsicher sind, erkundigen Sie sich telefonisch bei Ihrem Hausarzt, Ihrem Apotheker oder Ihrer Krankenkasse, um herauszufinden, ob es sich um das richtige Medikament für Sie handelt bzw. ob es ähnliche Produkte im jeweiligen Land gibt.


Lassen Sie sich ein Auslandsrezept auch erst kurz vor der Reise ausstellen. Denn jedes EU-Land hat eigene Regeln für die Gültigkeit von Rezepten. In Tschechien zum Beispiel können Rezepte nur bis zu 14 Tage nach Ausstellung eingelöst werden. In Deutschland dagegen 28 Tage.

Grundsätzlich gilt: Ein Rezept pro Arzneimittel. Das Medikament müssen Sie zunächst vollständig bezahlen. Die Erstattung der Kosten können Sie dann später bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Kasse erstattet den Betrag, den sie bei der Einlösung des Rezeptes in Deutschland übernehmen würde. Informationen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung erhalten Sie bei der nationalen Kontaktstelle. 

Achten Sie beim Kauf des Medikaments auch darauf, dass Sie das Präparat in der unbeschädigten Originalverpackung erhalten. Der Beipackzettel muss beiliegen und das Verfallsdatum auf der Verpackung muss mit dem auf dem Arzneimittel übereinstimmen.

Werden E-Rezepte in ausländischen Apotheken akzeptiert?

Elektronische Rezepte sollen nach und nach die klassischen rosanen bzw. grünen Rezepte in Papierform ersetzen. Ab Januar 2024 sind deutsche Arztpraxen verpflichtet, E-Rezepte auszustellen.  

In der EU haben bisher nur wenige Länder elektronische Rezepte eingeführt. Sie sind beispielswese in Dänemark, Estland, Finnland, Kroatien, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Schweden üblich.

Da E-Rezepte noch in den Kinderschuhen stecken und eine flächendeckende Technik voraussetzen, ist die grenzüberschreitende Einlösung noch nicht gewährleistet.

Nehmen Sie also lieber ein Papierrezept mit in den Urlaub. Oder noch besser: Nehmen Sie die Medikamente, die Sie unbedingt brauchen, in ausreichender Menge aus Deutschland mit.

Weitere  Informationen zu grenzüberschreitenden elektronischen Gesundheitsdiensten.

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