Medikamente in der ausländischen Apotheke kaufen

Die Verschreibungspflicht für Medikamente ist in den EU-Ländern unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern erhalten Sie das eine oder andere Medikament, das in Deutschland verschreibungspflichtig ist, auch ohne Rezept. Kaufen Sie nur in zugelassenen Apotheken ein und beachten Sie sorgfältig die Hinweise auf dem Beipackzettel. Denn je nach Land können namensähnliche Präparate verschiedene Dosierungen und Wirkstoffe enthalten, zum Beispiel Schmerztabletten.

Podcast-Episode anhören

Jetzt kostenlos abonnieren und keine Folgen mehr verpassen!

Verschreibungspflichtige Medikamente im EU-Ausland einlösen

Wenn Sie im EU-Ausland ein Arzneimittel verschrieben bekommen haben, ist es ratsam, das Rezept auch in Ihrem Reiseland einzulösen. Dies ist ganz einfach: Sie legen dem Apotheker das Rezept vor, auf welchem dieser den Preis einträgt (unter Umständen wird hierfür ein neuer Beleg verwendet). Das Rezept erhalten Sie zusammen mit dem Medikament wieder ausgehändigt. Den Preis zahlen Sie direkt in der Apotheke.

Zurück daheim können Sie den Zahlungsbeleg bei Ihrer deutschen Krankenversicherung einreichen. Abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen des Rechts des Reiselandes bekommen Sie das Geld wiedererstattet. Alternativ können Sie Ihr Einverständnis für die Anwendbarkeit des deutschen Rechts erteilen. In diesem Fall gelten die Zuzahlungsregelungen des deutschen Rechts. Für den erhöhten Verwaltungsaufwand ziehen die deutschen Krankenkassen generell noch eine Pauschale in Höhe von 5 bis 12 Prozent ab.

Kann ich ausländische Rezepte für Arzneimittel in Deutschland einlösen?

Das Rezept aus dem EU-Ausland können Sie grundsätzlich auch bei einer Apotheke in Deutschland einlösen. Ermöglicht wird dies durch die Patientenmobilitätsrichtlinie. In diesem Fall wird die Verschreibung allerdings wie ein Privatrezept behandelt. Das heißt: Sie müssen die Kosten zunächst vollständig selbst bezahlen. Für die Erstattung der Kosten reichen Sie auch hier den Beleg im Anschluss bei der Krankenkasse ein.

Kann ich ein deutsches Rezept im EU-Ausland einlösen?

Wenn Sie auf Ihrer Auslandsreise ein deutsches Rezept einlösen wollen, sollte auch dies möglich sein.

Wenn Sie von vornherein beabsichtigen, ein Rezept im EU-Ausland einzulösen, sollten Sie vorab Ihren Arzt hierüber informieren. Dieser kann Ihnen im Folgenden eine sogenannte Auslandsverschreibung ausstellen. Diese unterscheidet sich von einer Verschreibung zum Gebrauch im Inland, indem sie weitergehende Angaben enthält, so beispielsweise die E-Mail-Adresse des Arztes.

Es gilt der Grundsatz: Ein Rezept pro Arzneimittel. Sie müssen das Medikament zunächst selbst vollständig bezahlen und können nachträglich die Erstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkasse erstattet dann die Kosten, die sie bei der Einlösung des Rezepts in Deutschland übernehmen würde.

Achten Sie beim Kauf des Medikaments darauf, dass Sie das Medikament in einer unbeschädigten Originalverpackung erhalten. Der Beipackzettel muss beigefügt und das Verfallsdatum auf der Verpackung identisch mit dem auf dem Medikamentenrand sein.

Hinweis

Theoretisch können Sie mit einem Rezept aus einem EU-Land in einem anderen Mitgliedstaat Arzneimittel erhalten. Nach den Erfahrungen des EVZ Deutschland funktioniert dies ohne große Probleme aber nur in den Grenzgebieten.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.