Buy now, pay later – Fluch oder Segen zur Weihnachtszeit?

Der Endspurt beim Kauf der Weihnachtsgeschenke steht vor der Tür. Viele Menschen werden die verbleibenden Tage bis Heiligabend nutzen, um noch fehlende Geschenke zu besorgen. Aber was, wenn das Geld für ein Weihnachtsgeschenk nicht ausreicht? Dann wird häufig auf „Buy now, pay later“ zurückgegriffen.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worum es sich dabei handelt, wo die möglichen Fallstricke liegen und gibt Tipps, worauf man achten sollte, wenn man diese Zahlungsart nutzen möchte.

Was versteht man unter „Buy now, pay later“?

„Buy now, pay later“ steht für „jetzt kaufen, später bezahlen“. Das Prinzip: Der Kunde erwirbt ein Produkt und wählt im Rahmen des Zahlungsprozesses die Option „Buy now, pay later“ aus.

Der Zahlungsdienstleister oder die Bank, die mit dem Online-Händler zusammenarbeitet, zahlt den kompletten Kaufbetrag an den Händler. Der Kunde wiederum zahlt zu einem späteren Zeitpunkt in Raten oder als Einmalbetrag an den Zahlungsdienstleister oder die Bank.

Dieses Modell gibt es als verzinstes und unverzinstes Angebot. Die verzinste Variante ist am Ende nichts anderes als ein Ratenkauf, die unverzinste ein Kauf auf Rechnung mit zwischengeschaltetem Dienstleister. Die Zinsen können mit bis zu 15 % extrem hoch ausfallen.

Was sind die Risiken bei „Buy now, pay later“?

  • Liegen Bestellungen unter einem Wert von 200 Euro, muss die Kreditwürdigkeit des Kunden vom Anbieter nicht geprüft werden. Es können also beliebig viele Einkäufe unter 200 Euro getätigt werden, was in Summe zu einem erheblichen Schuldenberg führen kann.
  • Die Zinsen für einen Ratenkauf sind mitunter sehr hoch. Das Weihnachtsgeschenk wird daher deutlich teurer.
  • Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren fällig. Und diese können hoch ausfallen.
  • Geht das Geld trotz Mahnung nicht beim Anbieter ein, kann dieser ein Inkasso-Unternehmen beauftragen, um das Geld einzutreiben. Dies führt dann noch einmal zu zusätzlichen Kosten.
  • Ist die Ware mangelhaft oder wird sie nicht geliefert, können Sie die Rückzahlung nicht einfach aussetzen. Sie müssen sich dann mit zwei Unternehmen auseinandersetzen: dem Händler und dem Zahlungsdienstleister. In diesen Fällen wird „buy now, pay later“ zum großen Nachteil.

Wer bietet “Buy now, pay later an”?

Immer mehr Online-Händler in ganz Europa bieten diese Zahlungsart an. Viele Shops nutzen Zahlungsdienstleister wie beispielsweise PayPal, Klarna, Riverty, Scalapay oder Ratepay. Manche Shops bieten auch selbst Ratenkaufmodelle und kauf auf Rechnung an oder kooperieren mit Banken.

Worauf sollte man achten, wenn man diese Zahlungsform nutzen möchte?

  • Achten Sie auf Ihre finanzielle Situation und kaufen Sie nur, was Sie sich wirklich leisten können. Bedenken Sie, dass diese Bezahlart eine (weitere) finanzielle Verpflichtung ist und es sich somit um Schulden handelt. Auch wenn es nur Kleinbeträge sind. Ratenkäufe mit Zinsen verteuern den Einkauf. Familie und Freunde wollen sicher nicht, dass Sie sich für ein Geschenk verschulden.
  • Lassen Sie sich nicht ungeprüft von einem solchen Finanzierungsangebot verführen: Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Hier finden Sie auch die Zinssätze und Konditionen.
  • Zahlen Sie pünktlich, um Mahngebühren und einen SCHUFA-Eintrag zu vermeiden.

Änderung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Um Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft besser vor einer Überschuldung zu schützen, stimmte das Europäische Parlament im September 2023 für eine Änderung der Verbraucherkreditrichtlinie. U. a. mit folgendem Inhalt:

  • Strengere Prüfpflichten für Zahlungsdienstleister, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ihrer Zahlungsverpflichtung überhaupt nachkommen können.
  • In den Verträgen müssen die Zinsen deutlich sichtbar auf der ersten Seite angegeben werden.
  • Kredite fallen dann bereits ab dem ersten Euro unter die Verbraucherkreditrichtlinie und die Schutzmechanismen. Der bisherige Schwellenwert von 200 Euro entfällt.
  • „Buy now, pay later“ in der Form des Kaufs auf Rechnung wird dann wie ein Ratenkauf behandelt.

Die Richtlinie muss nun bis 2026 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

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Pressemitteilung
vom 15. Dezember 2023 -  Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen.

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