Urlaub mit Hund und Katze: Die wichtigsten rechtlichen Regeln fürs Reisen

Damit Sie sicher und entspannt mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze in den Urlaub gehen können, gilt es einige rechtliche Regelungen zu beachten. Wir erklären Ihnen welche.

Zusammenfassung: Mit Hund und Katze in den Urlaub

  • Wer mit seinem Tier innerhalb der Europäischen Union, nach Norwegen oder Nordirland reisen möchte, braucht den EU-Heimtierausweis.
     
  • Reist man in ein Drittland, sollte man sich rechtzeitig vor der Abreise erkundigen, welche Dokumente zur Ausreise und zur Wiedereinreise benötigt werden. Fragen Sie im Zweifelsfall bei der Botschaft des Urlaubslandes nach.
     
  • Wenn Sie Hund oder Katze im Flugzeug mitnehmen möchten, lassen Sie sich von der Airline im Vorfeld schriftlich bestätigen, dass sie Ihr Tier am jeweiligen Tag auf den dem ausgewählten Flug akzeptiert.
  • Hat Ihr Hund ein eigenes Bahnticket, dann stehen ihm die gleichen Bahngastrechte zu wie der Halterin oder dem Halter.

Für welche Länder gelten die Einreisebestimmungen für Hund und Katze?

Die auf dieser Seite geschilderten Haustier-Reiseregeln gelten für den Urlaub mit Hund oder Katze in der Europäischen Union, Norwegen und Nordirland. Zur Europäischen Union gehören Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Welche Mindest-Vorschriften gelten in der Europäischen Union, Norwegen und Nordirland fürs Reisen mit Hunden und Katzen?

  • Normalerweise dürfen maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden. Die Ausnahmen: Zur Teilnahme an einem Tierwettbewerb, einer Ausstellung oder einer Sportveranstaltung dürfen auch mehr Tiere mitgenommen werden.
     
  • Hund und Katze müssen grundsätzlich zusammen mit ihren Besitzern reisen. Es sei denn, eine andere Person wurde schriftlich zur Mitnahme ermächtigt.
     
  • Die Heimtiere müssen gechippt oder tätowiert sein.
     
  • Katze und Hund müssen gegen Tollwut geimpft sein.
     
  • Die Haustiere müssen über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügen.

Achtung
Falls Sie in ein anderes Land reisen, um Ihr Tier zu verkaufen, dann gelten andere Regeln! In diesem Fall müssen Sie die EU-Bestimmungen für den gewerblichen Tierhandel beachten.

 

Gibt es weitere, länderspezifische Einreisebestimmungen für Hund und Katze?

Ja, die gibt es. Europaweit einheitlich geregelt sind vor allem bestimmte Mindestanforderungen (siehe Absatz zuvor). Wir empfehlen Ihnen, die Vorschriften frühzeitig vor Ihrer Abreise zu prüfen. Malta und Finnland verlangen vor der Einreise zum Beispiel eine Bandwurmbehandlung des Hundes. Auch die Regelungen zu den verbotenen Hunderassen, die nicht mitgenommen werden dürfen, unterscheiden sich innerhalb Europas.

Auf der Internetseite „Your Europe“ finden Sie eine Auflistung aller EU-Länder und ihren Vorschriften für Reisen mit Hund und Katze.

Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn ich mich nicht an die Regeln halte?

  • Hund oder Katze können von den Behörden auf Ihre Kosten ins Heimatland zurückgeschickt werden.
     
  • Die Haustiere können von einem Tierarzt zwangsgeimpft und von den Behörden unter amtliche Quarantäne gestellt werden bis die Gesundheitsanforderungen erfüllt sind. Die Kosten dafür müssen Sie tragen.
     
  • Hund und Katze können im allerschlimmsten Fall sogar eingeschläfert werden.

Warum brauche ich einen EU-Heimtierausweis?

Der EU-Heimtierausweis ist der Reisepass, wenn Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen und Nordirland reisen möchten. Mit Hilfe des EU-Heimtierausweises kann nachgewiesen werden, dass Ihr Haustier gechippt oder tätowiert ist und über den entsprechenden Tollwutimpfschutz verfügt. Auch eine erfolgte Bandwurmbehandlung wird in den Heimtierausweis eingetragen.

Den EU-Heimtierausweis erhalten Sie bei allen Tierärzten, die dafür ermächtigt wurden. Am besten fragen Sie direkt bei Ihrem Tierarzt nach.

Was ist eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung?

Die EU-Tiergesundheitsbescheinigung wird häufig benötigt, wenn man von einem Nicht-EU-Land in die EU einreisen möchte. Sie muss mit dem Sichtvermerk eines Amtstierarztes aus dem Nicht-EU-Land versehen sein. Die EU-Tiergesundheitsbescheinigung darf nicht früher als 10 Tage vor der Einreise des Tiers in die EU ausgestellt werden. Sie enthält folgende Informationen über Ihren Hund oder Ihre Katze: Identität, Tollwutimpfung, Gesundheitszustand.

Kann ich meinen Hund oder meine Katze im Flugzeug mitnehmen?

Das ist von der Fluggesellschaft abhängig. EU-weit einheitliche Regelugen gibt es nicht. Informieren Sie sich daher bereits vor der Buchung, ob die Airline Haustiere überhaupt mitnimmt. Und wenn ja, ob der Transport auf bestimmte Rassen oder Größen beschränkt ist.

Meist besteht die Möglichkeit, Hund oder Katze als Übergepäck in einer Transportbox im Frachtraum oder kleine Tiere, in einer Tasche (einem sogenannten Weichschalenbehälter) in der Kabine mitzunehmen.
 

Tipp
Lassen Sie sich von der Airline schriftlich bestätigen, dass Sie Ihr Haustier auf dem gewünschten Flug mitnehmen können.


Hier noch einige weitere Tipps zur Mitnahme von Hund und Katze im Flugzeug

  • Erkundigen Sie sich, wann und wo Sie mit dem Tier zum Check-In erscheinen müssen.
  • Lesen Sie die Beförderungsbedingungen aufmerksam durch. Bei Verstößen kann die Airline den Transport des Tieres verweigern.
  • Auch auf Flugreisen liegt die Einhaltung der Einreisebestimmungen in der Verantwortung des Tierhalters. Sie müssen also die oben genannten Reiseregeln beachten.
  • Sie können bei Bedarf einen Dienstleister beauftragen (einen sogenannten „animal shipper“), der sich kostenpflichtig um die Abholung, den Check-in und alles Weitere kümmert.

Gut zu wissen
Der Airline Dachverband IATA (International Air Transport Association) macht - allerdings in englischer Sprache - allgemeine Vorgaben, die für den Transport von Tieren im Flugzeug gelten. Es bestehen beispielsweise Mindestabmessungen für die Größe und Beschaffenheit der Transportboxen.

Darf ich meinen Hund oder meine Katze in der Bahn transportieren?

Je nach Verkehrsbetrieb und EU-Land gelten unterschiedliche Vorschriften zur Mitnahme von Haustieren. EU-weit einheitliche Vorgaben bestehen nicht. Informieren Sie sich rechtzeitig vor der Reise.

Im spanischen Hochgeschwindigkeitszug AVE dürfen beispielsweise Hunde und Katzen bis zu 10 kg Gewicht mitfahren.

Bei der Deutschen Bahn AG und der Österreichischen Bundesbahn können Sie Ihren Hund oder Ihre Katze ebenfalls kostenlos mitnehmen, allerdings in einer Transportbox (maximal 70 x 30 x 50 cm). Größere Hunde brauchen, sofern es keine Assistenzhunde sind, ein eigenes Ticket. Haben sie einen Fahrschein, dann gelten die gleichen Bahngastrechte bei Zugausfall und Verspätung wie für die Halter.

Außerdem gilt in vielen Zügen für Hunde Leinenzwang und Maulkorbpflicht.

In diesem Artikel finden Sie die genauen Regeln für die Bahnfahrt in Europa.

App "Mit dem Auto ins Ausland"

Unsere App "Mit dem Auto ins Ausland informiert Sie kurz und knapp, was Sie an Papieren benötigen, damit Hund und Katze in ein anderes EU-Land reisen dürfen.

Ihre Rechte auf Reisen

Weitere Informationen zum Thema Ihre Rechte auf Reisen, finden Sie auf unserer Internetseite "Reiserecht".

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