Rechte und Pflichten im Einzelhandel: Habe ich ein Recht auf Umtausch & Rückgabe?

Die Rechte beim Einkaufen in einem Geschäft unterscheiden sich deutlich von den Rechten, die Sie beim Online-Kauf haben.

Zum einen wissen viele Kunden nicht, dass im Einzelhandel kein gesetzliches Umtauschrecht oder Rückgaberecht gilt. Hier kommt es tatsächlich immer auf die Kulanz des Händlers an. Zum anderen besteht kein Anspruch auf Widerruf.

Heißt: Sie können den gekauften Artikel nicht einfach zurückgeben. Doch was tun, falls mir das Produkt nicht mehr gefällt oder kaputt ist?

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Rückgabe und Umtausch nur auf Kulanz

Wenn Sie in einem Geschäft in der EU einkaufen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass kein rechtlicher Anspruch auf Umtausch besteht.

Viele Einzelhändler räumen ihren Kunden jedoch auf freiwilliger Basis ein Rückgaberecht innerhalb einer bestimmten Frist ein.

Aber auch hier gilt: Der Verkäufer entscheidet, ob Sie die Ware einfach nur umtauschen können, einen Gutschein bekommen oder der Kaufpreis zurückerstattet wird.

Behalten Sie auf jeden Fall Belege auf. Für den Umtausch wird in der Regel ein Kaufnachweis benötigt.

Das kann ein Kassenbon, ein Preisschild mit Firmennamen, ein Kontoauszug oder eine Kreditkartenabrechnung sein.

14-Tage-Rückgabefrist in Litauen

Kunden in Litauen dürfen unbenutzte Ware innerhalb von 14 Tagen zurückgeben und erhalten den vollen Kaufpreis erstattet.

Gesetzliche Gewährleistung bei defekter Ware

Mangelhafte oder defekte Produkte können EU-weit zwei Jahre lang reklamiert werden. Ist also die neu gekaufte Hose kaputt, profitieren Sie von der gesetzlichen Gewährleistung.

Bei Gebrauchtware kann die Gewährleistung verkürzt sein.

Sie können vom Verkäufer entweder eine Reparatur oder Ersatz verlangen. Geht beides nicht, können Sie Ihr Geld zurückverlangen.

War der Mangel bereits beim Kauf der Ware erkennbar, zum Beispiel ein Kratzer auf einem Handydisplay, können Verbraucher keine Rechte geltend machen.

Beispiel

Frau Grün hat sich in einem Geschäft eine neue Kaffeemaschine gekauft. Erst zu Hause bemerkt sie, dass diese defekt ist.

Aufgrund ihrer Rechte aus der gesetzlichen Gewährleistung hat Frau Grün die Wahl und kann vom Händler die Reparatur oder den Austausch der Kaffeemaschine fordern.

Ist das nicht möglich, kann sie das Produkt zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen oder eine Preisminderung erhalten.

Worüber muss mich der Verkäufer aufklären?

Der Verkäufer muss Sie unmittelbar vor dem Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung über Ihre Verbraucherrechte aufklären. Ein Hinweis auf der Rechnung oder der Quittung ist nicht ausreichend.

Kommt der Einzelhändler diesen Informationspflichten nicht nach, kann er sich schadensersatzpflichtig machen.

  • Ganz wichtig: Händler müssen ihre Kunden immer über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte - sprich die Haftung bei Mängeln - sowie Kundendienstleistungen und Garantien informieren. In den meisten Fällen geschieht dies zum Beispiel durch einen gut sichtbaren Aushang im Geschäft oder durch einen Hinweis auf der Produktverpackung.
  • Der Händler muss Sie über die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder der Dienstleistung, die Sie erwerben möchten, informieren. Dazu gehören zum Beispiel die Produktbezeichnung oder Qualitätsmerkmale, die für das Produkt typisch sind. Aber auch auf eventuelle Fehler oder Defekte, zum Beispiel Gebrauchsspuren oder Retouren-Waren, muss hingewiesen werden.
  • Beim Einkauf muss immer der Gesamtpreis der Ware - einschließlich aller Steuern und Abgaben - angegeben sowie auf Zahlungs- und Lieferbedingungen hingewiesen werden. Liefert mir das Möbelhaus den Schrank beispielsweise frei Haus oder werden hierfür Extrakosten berechnet?
  • Für Waren, die nicht sofort mitgenommen werden können, die bestellt oder individuell nach Kundenwunsch angefertigt werden, muss der Verkäufer einen genauen Liefertermin nennen.
  • Gegebenenfalls muss Sie der Händler beim Kauf über Vertragslaufzeiten undKündigungsbedingungen in Kenntnis setzen.

Wichtig

Diese Informationspflichten gelten in diesem Umfang nicht bei Einkäufen des täglichen Bedarfs, zum Beispiel bei Lebensmitteln oder Hygieneartikeln.

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