Keine Angst vor Inkassoschreiben – So verhalten Sie sich richtig!

Der Schreck ist oft groß: Briefe, die ins Haus flattern und in denen man von Inkassounternehmen zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert wird, weil man (angeblich) seine Rechnung nicht bezahlt habe. Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Inkasso-Schreiben aus Deutschland oder gar einem anderen EU-Land zugeht? Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland klärt auf und gibt Hilfestellung.

Was versteht man unter Inkasso und was sind das für Unternehmen?

Unternehmen, aber auch Privatleute, können Inkassounternehmen beauftragen, wenn sie der Ansicht sind, dass jemand eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt hat. Für das Eintreiben der Forderung erhält das Inkassobüro eine Vergütung. Manchmal kaufen Inkassounternehmen die Forderung auch ab und treiben diese im eigenen Namen ein.

Es gibt mehrere Arten von Inkasso. Die mit den berechtigten Forderungen: Hier gibt es tatsächlich eine Forderung, weil eine fällige Rechnung nicht bezahlt wurde. Dann gibt es Inkassobüros, die eine Forderung eintreiben wollen, obwohl diese bereits beglichen wurde. Darüber hinaus gibt es Inkassobüros, die Forderungen eintreiben möchten, die von vorne herein unrechtmäßig sind. Und dann gibt es auch noch die schwarzen Schafe. Hier existiert weder die Forderung noch das Inkassobüro.

Welchen Problemen begegnen Verbraucher beim Inkasso?

  • Inkasso kostet Geld. Die Inkassogebühren können teilweise sehr hoch ausfallen, was oft nicht gerechtfertigt ist. In Deutschland muss der Verbraucher die Inkassogebühren bezahlen, sofern diese berechtigterweise erhoben werden.  In Frankreich dagegen trägt diese Gebühren immer das Unternehmen. Ein großer Vorteil für Verbraucher. In Italien beauftragen manchmal sogar Behörden Inkasso-Büros mit öffentlich-rechtlichen Forderungen, wie beispielsweise Strafzetteln.
     
  • Wichtig zu wissen: Eine Zahlung wird immer zuerst auf die Inkassokosten und erst dann auf die Hauptforderung des Gläubigers angerechnet. Wenn Sie beispielsweise eine Hauptforderung von 50 Euro haben und die Inkasso-Kosten ebenfalls 50 Euro betragen und Sie 50 Euro bezahlen, sind erst einmal nur die Inkasso-Kosten gedeckt.
     
  • Inkassounternehmen üben nicht selten großen Druck aus. Die Androhung von rechtlichen Maßnahmen und die Art und Weise der Mitteilung können die Betroffenen sehr verunsichern.
     
  • Unterschiedliche Inkasso-Büros verschicken nacheinander Mahnschreiben. Und irgendwann weiß man nicht mehr, wer der Ansprechpartner ist und an wen man wieviel bezahlen muss.

Was können Sie tun, wenn Sie ein Inkasso-Schreiben erhalten?

  • Bleiben Sie ruhig und prüfen Sie sorgfältig, ob Sie tatsächlich vergessen haben, die zugehörige Rechnung zu begleichen.
  • Bevor Sie etwas bezahlen, lassen Sie das Schreiben und die geforderten Gebühren durch eine unabhängige Stelle prüfen. Sitzt das Inkasso-Unternehmen in einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen, können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Hat das Inkasso-Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, können Sie sich von den Verbraucherzentralen beraten lassen oder deren kostenlosen Inkasso-Check nutzen.
  • Ignorieren Sie das Inkassoschreiben nicht und bestreiten Sie die Forderung, wenn Sie sicher sind, dass Sie sich nichts zu Schulden haben kommen lassen. Dafür genügt ein Satz: „Hiermit bestreite ich die Forderung Nr. xxx vom xxx.“
  • Handelt es sich offensichtlich um Betrug, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Leider ist dies nicht immer leicht zu erkennen. Im Zweifel auch hier das Schreiben prüfen lassen.
  • Vereinbaren Sie keine Ratenzahlung. Mit einer solchen Vereinbarung wird es schwieriger für Sie, aus der Sache wieder herauszukommen.

Ausführliche Informationen rund ums Thema Inkasso

finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Positionspapier Inkasso

Überhöhte Inkassokosten können gerade für einkommensschwache Menschen eine hohe Belastung darstellen. Aus diesem Grund hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen zusammen mit Verbraucherverbänden, zu denen unsere Trägerstruktur, das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V., gehört, ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet. Das Positionspapier mit konkreten Forderungen zum verbraucherpolitischen Handlungsbedarf und die Pressemitteilung finden Sie hier.

Pressemitteilung
vom 5. Dezember 2023 -  Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen.

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