Das EVZ auf der internationalen Grünen Woche (IGW) in Berlin

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland präsentiert auf dem Messegelände seine Arbeit und informiert über Verbraucherrechte in der EU.

Welche Rechte habe ich bei einer Flugverspätung? Wie kann ich mangelhafte Ware reklamieren? Wie schütze ich mich vor Abzocke im Internet? Was tut die EU zur Stärkung der Verbraucherrechte? Wie kann ich bewusster und nachhaltiger einkaufen?

Diese und andere Fragen beantwortet das EVZ den Besucherinnen und Besuchern der Grünen Woche vom 19. bis 28. Januar 2024 am Stand des Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministeriums (BMUV). Zu finden in der Themenwelt grünerleben, Halle 27, Stand 217.

Neben der persönlichen Beratung erwartet die Messebesucherinnen und Messebesucher ein unterhaltsames und informatives Bühnenprogramm, sowie ein Verbraucher-Quiz und andere Mitmachaktionen.

Am Stand des BMUV sind weitere Verbraucherorganisationen wie die Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest, mobilsicher.de und meine-schulden.de vertreten.

Das EVZ steht der Presse während der Grünen Woche nach Absprache gerne für Interviews zur Verfügung (presse@evz.de).

Weitere Informationen zur Grünen Woche und dem Bereich Verbraucherschutz entnehmen Sie der offiziellen Website der Grünen Woche.

Über das EVZ: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist die erste Anlaufstelle für alle deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher bei grenzüberschreitenden Fragen. Es berät und informiert über EU-Verbraucherrechte im Allgemeinen und hilft kostenlos bei Problemen mit Unternehmen im EU-Ausland. Das EVZ wird vom BMUV und der Europäischen Kommission finanziell gefördert und ist Teil des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren.

Pressemitteilung
vom 17. Januar 2024 -  Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.