Nach stornierten Juventus Turin-Tickets: Diese Rechte haben Freiburg-Fans

Pressemitteilung vom 08.03.2023 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen

Juventus Turin hat vielen Freiburger Fans kurzfristig die Tickets für das Europa League-Spiel am 09.03.2023 storniert. Welche Kosten der Fußballverein erstatten muss, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum – und bietet rechtliche Unterstützung an.

Kehl, 08.03.2023 – Das Herz eines jeden Fußballfans schlägt höher, wenn der Lieblingsclub international spielen darf. Kein Wunder, dass die Auswärtstickets heiß begehrt sind. Viele Fans des SC Freiburg sind verärgert, weil ihre Eintrittskarten für das Europa League-Spiel am 09. März 2023 gegen Juventus Turin nun storniert wurden. Dabei waren die Freiburg-Fans für den Kauf der Karten sogar extra dem italienischen Club beigetreten.

Da das Kartenkontingent in der Europa League für die Fans der Gastmannschaft begrenzt ist, bekommt normalerweise lange nicht jeder reisewillige Fußballfan ein Ticket. So bewarben sich für das Spiel in Italien rund 28.000 Freiburg-Fans und hofften, mit etwas Losglück eines der ca. 2.100 Tickets für den Gästeblock zu ergattern.

Fans, die leer ausgingen, versuchten nun über den Heimverein Juventus Turin an eine Karte zu kommen. Denn: Für die Anhänger des Heimvereins reservierte Eintrittskarten konnten von in Deutschland geborenen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen bestellt werden. Innerhalb eines bestimmten Zeitraums hatten Mitglieder von Juventus Turin und Inhaber einer „Juve Card“ Zugriff auf die Karten. Gewiefte Freiburger wurden deshalb Mitglied im gegnerischen Club und erstanden Tickets außerhalb des Gästebereichs. Ein paar Tage später wurden diese Fans kalt erwischt: Juventus Turin stornierte ihre Karten.

Verärgerte Freiburg-Fans kontaktierten daraufhin das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Das EVZ informiert nun Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte, wenn eine Eintrittskarte vom Veranstalter des Events annulliert wurde:

Habe ich einen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises gegen Juventus Turin?

Nach den uns aktuell vorliegen Informationen hat der Verein es ursprünglich zugelassen, dass auch Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland Tickets erwerben können, sofern sie eine Mitgliedschaft bei Juventus Turin haben.

Wenn der Verein diese Tickets nun einseitig storniert, muss er zumindest den Ticketpreis erstatten.

Juventus Turin hat nach unseren Informationen bereits angekündigt, den Preis für die Eintrittskarten zu erstatten. Wir gehen davon aus, dass sich der Verein an diese Zusage halten und alle entsprechenden Tickets automatisch erstatten wird. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, sollten sich Fans schriftlich an den Verein wenden.

Kann ich die Erstattung des Beitrags für die Mitgliedschaft (sog. „Black & White Membership Lite“) verlangen?

Uns ist bekannt, dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Mitgliedschaft bei Juventus Turin abgeschlossen haben, alleine mit dem Ziel, Karten für das Europa League-Spiel am 09. März 2023 erwerben zu können. Für das Bestehen der Mitgliedschaft und die daraus resultierenden Pflichten (z. B. zur Zahlung des Beitrages) ist jedoch unerheblich, aus welchem Grund jemand dem Verein beitritt.

Die Tatsache, dass Sie für ein bestimmtes Spiel keine Tickets erwerben können bzw. gekaufte Tickets nachträglich storniert werden, führt nicht zwangsläufig zu einem Erlöschen der Mitgliedschaft oder einem Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

Es besteht daher nicht automatisch ein Anspruch auf Erstattung des Mitgliedsbeitrags.

Mir sind Kosten für Unterkunft und Anreise entstanden. Kann ich von Juventus Turin die Erstattung dieser Kosten verlangen?

Der Besuch eines internationalen Auswärtsspiels wird gerne mit einem Kurzurlaub verknüpft.

Wenn Sie Eintrittskarten für ein Fußballspiel kaufen und die Unterkunft und Anreise separat hiervon buchen, besteht zwischen diesen Buchungen kein unmittelbarer, rechtlicher Zusammenhang.

Wenn die Eintrittskarte anschließend vom Verein storniert oder das Spiel verschoben wird, besteht daher kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für Hotel und Anreise. Ein Anspruch auf Erstattung dieser Kosten kann ausnahmsweise nur dann bestehen, wenn den Veranstalter, in diesem Fall also Juventus Turin, ein Verschulden an der Stornierung der Tickets trifft.

Wenn die Stornierung der Tickets hingegen auf Umständen beruht, die nicht vom Verein zu vertreten sind, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der zusätzlichen Hotel- und Reisekosten. Den Verein trifft zum Beispiel dann keine Schuld, wenn die Stornierung auf eine offizielle, behördliche Anordnung hin erfolgte.

Anders sieht es aus, wenn Sie die Leistungen als Pauschalreise kaufen. Dies wäre z. B. der Fall, wenn Sie bei einem Reiseanbieter ein komplettes Paket buchen, welches die Anreise, die Unterkunft vor Ort sowie die Eintrittskarten umfasst.

Rechtliche Unterstützung für Freiburger Fans

Betroffene Freiburg Fans können sich kostenlos an die Rechtsexperten des Europäischen Verbraucherzentrums wenden.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.