Roam like at home klappt nicht immer

Pressemitteilung vom 20.07.2022 - Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen

Die europäischen Mitgliedstaaten haben entschieden, die EU-Roaming-Gebühren auch weiterhin auszusetzen. Und das bis 2032. Soweit die gute Nachricht. Aber Achtung: „Roam like at home“, also telefonieren oder surfen wie zu Hause, ohne Zusatzgebühren, ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erklärt, worauf man achten sollte.

Was bedeutet Roaming?

Roaming bedeutet, dass man in einem anderen Mobilfunknetz als dem heimischen telefonieren, surfen oder Daten übersenden kann.

Vorsicht bei ausländischen Sonderrufnummern

Wer eine ausländische Sonderrufnummer wählt, sollte vorsichtig sein. Denn das kann teuer werden. Aktuelles Beispiel: Flugannullierung in Frankreich. Chaos am Flughafen. Der Flugpassagier möchte die Airline anrufen und findet auf einer französischen Seite eine Hotline-Nummer, die eigentlich als kostenlos ausgewiesen ist. Der Haken: Ein kostenloses Telefonat wäre nur mit einem französischen Telefonvertrag möglich gewesen. Folglich werden hohe Roaming-Gebühren fällig. Tipp: Suchen Sie auf der Internetseite der Airline nach einer Festnetznummer. Oder rufen Sie die deutschsprachige Webseite auf, und schauen Sie nach, ob es spezielle Rufnummern für Kunden aus Deutschland gibt, die sich im Zeitpunkt des Anrufs im EU-Ausland aufhalten.

Vorsicht bei deutschen Sonderrufnummern

Es kann aber auch zu Roaming-Kosten kommen, wenn man aus einem ausländischen Netz eine vermeintlich kostenlose Sonderrufnummer in Deutschland anwählt; zum Beispiel eine 0800er- oder eine 0180-Nummer. Denn: Die 0800-Nummer funktioniert bei Anrufen aus dem Ausland oftmals nur zu hohen Kosten oder überhaupt nicht. Auch hier gilt: Prüfen Sie nach, ob es alternativ eine Festnetznummer gibt oder spezielle Rufnummern für Anrufe aus dem EU-Ausland.

Übrigens: Es gibt auch internationale kostenlose Servicenummern. Diese fangen meist mit 00800 an.

Gilt die Roaming-Verordnung auch in Drittstaaten?

In Staaten außerhalb der EU gilt die Roaming-Verordnung überhaupt nicht. Daher können im Einzelfall, je nach Tarif, hohe Kosten entstehen. Prüfen Sie vor dem Urlaub, ob der Tarif in Ihrem Urlaubsland zu gleichen Konditionen wie zu Hause verfügbar ist, oder ob sich das Hinzubuchen einer Auslandsoption für Sie lohnt. Auch in Grenznähe zu Nicht-EU-Staaten ist Vorsicht geboten, zum Beispiel auf der deutschen Seite des Bodensees. Denn das Smartphone wählt sich häufig unbemerkt ins schweizerische Netz ein. Wenn Sie die mobilen Daten aktiviert haben, entstehen mitunter sogar dann Kosten, wenn das Handy nicht einmal aktiv genutzt wird. Tipp: Schalten Sie die mobilen Daten aus und wählen Sie sich nur manuell in ein bestimmtes Netz ein, überlassen Sie dies nicht dem Handy.

 

Achtung bei Kreuzfahrten und Fähren

Auch bei Hochseeschiffen und Fähren kann es zu Problemen kommen. Denn diese nutzen ein bordeigenes Satelliten-System. Die Gesprächsminute kann bis zu 5 Euro kosten. Und mitunter kann es sogar vorkommen, dass sich das Smartphone in der Nähe von Schiffen in das bordeigene Satelliten-Netz einwählt, obwohl Sie eigentlich nur im Hafen spazieren gehen wollten.

Das gilt bei längeren Auslandsaufenthalten

Schließlich gibt es eine weitere Besonderheit bei längeren Auslandsaufenthalten: Halten Sie sich länger als 4 Monate im EU-Ausland auf, darf der Mobilfunk-Anbieter wieder Roaming-Gebühren verlangen. Wenn Sie sich also länger im EU-Ausland aufhalten, zum Beispiel zu Studienzwecken, sollten Sie das Gespräch mit dem Mobilfunk-Anbieter suchen.

Weitere Informationen rund ums Roaming finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

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