Vorsicht Abzocke: Gefälschte Paketinformationen per SMS und E-Mail

Einkaufen im Internet, am besten europa- oder weltweit, erfreut sich in Corona-Zeiten großer Beliebtheit.

Das wissen auch Betrüger, die Verbrauchern mit gefälschten Paketinformationen an den Geldbeutel wollen.

Dazu bedienen sie sich bekannter Namen von Paketdienstleistern wie Colissimo, TNT, GLS oder DHL.

Aber auch der Zoll wird häufig als Absender gefälschter Mails und SMS vermeintlichen Lieferungen aus Großbritannien oder der Schweiz genannt.

Wie funktioniert die Masche?

Die E-Mail-Masche

Verbraucher erhalten eine Mail. Ihr Paket könne nicht zugestellt werden, weil noch Zoll- oder Versandgebühren oder Mehrwertsteuer-Zahlungen zu entrichten seien.

Die Kunden werden aufgefordert, eine Bezahl- oder Guthabenkarte zu kaufen und deren PIN-Nummer an eine bestimmte E-Mail-Adresse zu senden.

Oder die Bezahlung soll per Kreditkarte erfolgen.

Achtung: Wer sich darauf einlässt, verliert das Bezahlkarten-Guthaben unwiederbringlich oder landet bei Kreditkartenzahlungen in einer teuren Abofalle.

Die SMS-Masche

Verbraucher erhalten, oft von Rufnummern aus dem EU-Ausland, eine SMS mit folgendem Text, mitunter in seltsamem Deutsch: „Ihre DHL Packung ist Ihnen geliefert, verfolgen Sie online“.

Dazu gibt es einen Link. Wer diesen anklickt, soll eine App auf dem Handy installieren.

Diese enthält eine Anwendung, die das Ziel verfolgt, Online-Banking-Daten oder die Kontaktdaten des Handys auszulesen.

Die ausgelesenen Kontaktdaten werden dann von Betrügern genutzt, um das Konto abzuräumen oder von Ihrem Handy aus weitere SMS zu versenden.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Zollgebühren und Mehrwertsteuer: So läuft die Kontaktaufnahme durch den Zoll richtigerweise

Zahlungsaufforderungen des Zolls erreichen Sie immer per Post-Brief.

Die Zahlungen müssen dann mittels Überweisung auf ein Konto der Bundeskasse erfolgen.

Weder der Zoll noch Paketdienstleister würden Sie per E-Mail oder SMS dazu auffordern, Gelder über einen Prepaid-Zahlungsdienst oder per Kreditkarte zu begleichen.

Spam-Mails und Spam-SMS: Was können Sie nach deren Erhalt tun?

  • Seien Sie grundsätzlich skeptisch.
  • Wenn Sie tatsächlich ein Paket erwarten und nicht sicher sind, ob die Nachricht echt ist, fragen Sie beim Verkäufer oder beim Paketdienstleister direkt nach.
  • Machen Sie Screenshots der Mails oder der SMS, wenn Ihnen diese seltsam erscheinen.
  • Klicken Sie keine Links an.
  • Löschen Sie anschließend die verdächtigen Mails und SMS.
  • Zahlen Sie nicht.
  • Prüfen Sie Ihr Guthaben- oder Kreditkartenkonto oder Ihre Handy-Rechnung auf nicht gewollte Abbuchungen. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Fake Paketbenachrichtigungen: Das können Sie tun, wenn Sie Opfer des Betrugs wurden

  • Schalten Sie das Handy auf Flugmodus.
  • Kontaktieren Sie Ihren Anbieter und fordern Sie die Rückbuchung der Telefongebühren, falls von Ihrem Handy widerrechtlich kostenpflichtige SMS verschickt wurden.
  • Sichern Sie Ihre Daten.
  • Löschen Sie die App.
  • Setzen Sie Ihr Handy auf Werkseinstellungen zurück, denn häufig ist die Schadsoftware gut versteckt.
  • Informieren Sie Ihre Bekannten, dass diese au solche SMS nicht reagieren sollen.
  • Lassen Sie von Ihrem Anbieter für die Zukunft eine Drittanbieter-Sperre einrichten.
     
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
  • Lassen Sie die Karte sofort sperren (Sperr-Notruf: 116 116 für Mitgliedsunternehmen).
  • Verlangen Sie bei Ihrer Bank oder vom Ihrem Kreditkartenunternehmen die Erstattung der abgebuchten Beträge.
     
  • Wenden Sie sich an die Polizei. Erstatten Sie Anzeige.

Schreiben Sie an den Abo-Anbieter und widersprechen Sie dem Vertragsschluss. Nutzen Sie hierzu unser Musterschreiben.

Wenn Sie das Gefühl habe, dass es sich um einen Betrug handelt, können Sie zusätzlich Strafanzeige bei der Polizei stellen

Nehmen Sie die Screenshots und Kontoabbuchungen als Beweis auf die Polizeidienststelle mit.

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