Europäische Bürgerinitiative
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Mit der europäischen Bürgerinitiative (EBI) können Sie die EU-Politik aktiv mitgestalten und die EU-Kommission dazu auffordern, neue Gesetze vorzuschlagen.
Für eine Bürgerinitiative werden eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten benötigt.
Nach einer sorgfältigen Prüfung entscheidet die Kommission, ob und welche Folgemaßnahmen getroffen werden.
Zusammenfassung: die europäische Bürgerinitiative
- Die EBI ist eine Aufforderung an die EU-Kommission, eine neue europäische Regelung vorzuschlagen.
- Benötigt wird eine Organisatorengruppe, bestehend aus sieben EU-Bürgerinnen und -bürgern, die in sieben unterschiedlichen EU-Ländern leben.
- Sie müssen innerhalb von 12 Monaten eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten sammeln.
- Nach einer sorgfältigen Überprüfung entscheidet die EU-Kommission über die Folgemaßnahmen.
- Was ist die europäische Bürgerinitiative?
- Wie starte ich eine Bürgerinitiative?
- Wie viele Unterschriften benötigt eine europäische Bürgerinitiative?
- Welche Rolle spielt die EU-Kommission bei einer Bürgerinitiative?
- Broschüre: Gerichtsverfahren & außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland und in der EU
Was ist die europäische Bürgerinitiative?
Mithilfe der europäischen Bürgerinitiative können wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und -Bürger die Europäische Kommission dazu auffordern, eine neue europäische Regelung vorzuschlagen.
Das kann unter anderem in den Bereichen: Landwirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz oder Verkehr.
Welche laufenden Bürgerinitiativen gibt es?
Die Europäische Kommission bietet eine Übersicht über aktuell laufende Bürgerinitiativen.
Wie starte ich eine Bürgerinitiative?
Wer die EU-Politik mitgestalten möchte, kann mithilfe der europäischen Bürgerinitiative die Kommission zu einem Gesetzesvorschlag auffordern.
Damit die EBI ins Leben gerufen werden kann, müssen Sie eine Organisatorengruppe aus mindestens sieben Unionsbürgerinnen und -bürgern bilden. Alle Gruppenmitglieder müssen in sieben unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten wohnen.
Sobald die Initiative erfolgreich bei der Kommission registriert wurde, können Sie mit der Unterschriftensammlung beginnen.
Wie viele Unterschriften benötigt eine europäische Bürgerinitiative?
Für eine europäische Bürgerinitiative benötigen Sie mindestens eine Million Unterschriften. Außerdem muss in mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten eine bestimmte Mindestanzahl an Unterstützern erreicht werden.
Berücksichtigt werden nur Unterschriften von wahlberechtigten EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern (Staatsangehörige eines EU-Landes).
Die Altersgrenze liegt bei 16 Jahren. Wenn Sie innerhalb eines Jahres genügend Unterschriften gesammelt haben, müssen Sie diese nach Staatsangehörigkeit sortieren und den jeweiligen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten zur Prüfung zusenden.
Wenn alle Unterschriften geprüft sind, können Sie die Initiative binnen drei Monaten bei der Kommission einreichen.
Welche Rolle spielt die EU-Kommission bei einer Bürgerinitiative?
Haben Sie es bis hierher geschafft, bewertet die Kommission innerhalb von drei Monaten die Initiative.
Dafür treffen sich die Gruppenorganisatoren mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommission und werden zu einer öffentlichen Anhörung des Europäischen Parlaments eingeladen.
Abschließend veröffentlicht die EU-Kommission eine Antwort, ob Maßnahmen ergriffen werden oder ob die Bürgerinitiative abgelehnt wurde.
Broschüre: Gerichtsverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland und in der EU
In unserer Broschüre: „Das darf doch wohl nicht wahr sein“ erklären wir, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher durchzusetzen.
Schwerpunktthemen sind Gerichtsverfahren in Deutschland und im EU-Ausland sowie die außergerichtliche Streitbeilegung.
Dateigröße: 1,5 MB
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.