Greenwashing im Alltag: Neue EU-Regeln sorgen für mehr Verbraucherschutz
Ab dem 27. September 2026 gelten europaweit neue Vorschriften gegen Greenwashing. Die EmpCo-Richtlinie stärkt den Verbraucherschutz und verpflichtet Unternehmen zu mehr Transparenz bei Umweltaussagen. Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher?
EmpCo-Richtlinie: Besserer Verbraucherschutz ab 27.09.2026
Um Greenwashing einzudämmen, hat die Europäische Union die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher im Grünen Wandel (EmpCo-Richtlinie) beschlossen. Ihr Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen und ihnen verlässlichere Informationen beim Einkauf zu bieten.
Deutschland hat die Richtlinie bereits in nationales Recht umgesetzt. Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorschriften EU-weit. Unternehmen müssen dann strengere Anforderungen erfüllen, wenn sie mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben.
Zu den wichtigsten Vorgaben gehören unter anderem:
- Verbot allgemeiner Umweltaussagen wie „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“, wenn diese nicht nachgewiesen werden können.
- Verbot von “eigenen” Nachhaltigkeitssiegeln, die weder auf einem externen Zertifizierungssystem basieren, noch von staatlichen Stellen vergeben wurden.
- Verbot von Umweltaussagen, die den Eindruck erwecken, ein gesamtes Produkt sei nachhaltig, obwohl sich der Umweltvorteil nur auf einen einzelnen Aspekt – etwa die Verpackung – bezieht.
- Verbot der Werbung für Produkte mit Klimaneutralitäts- oder ähnlichen Umweltaussagen, wenn diese ausschließlich auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen.
Beispiel: Ein Kleidungsstück darf künftig nicht allein deshalb als „CO₂-neutral“ beworben werden, weil das Unternehmen seine Treibhausgasemissionen kompensiert. - Verbot sogenannter frühzeitiger Obsoleszenz, also dem in Kauf genommenen oder bewusst herbeigeführten vorzeitigen Verschleiß von Produkten, die eigentlich viel länger halten könnten. Beispiel: Ein Drucker fordert zum Wechsel der Patrone auf, obwohl diese tatsächlich noch genutzt werden könnte.
Verstöße können zu Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen führen. Darüber hinaus riskieren Unternehmen dauerhafte Reputationsschäden.
Green Claims Directive: Sie soll die Details regeln
Die EmpCo-Richtlinie legt fest, welche Werbeaussagen künftig unzulässig sind. Die ergänzende Green Claims Directive („Richtlinie über Umweltaussagen“), die noch nicht endgültig verabschiedet ist, soll künftig regeln, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen Umweltversprechen machen dürfen und wie sie diese wissenschaftlich belegen müssen.
Nach dem derzeitigen Richtlinienvorschlag müssen Umweltaussagen künftig den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen – von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis hin zur Nutzung und Entsorgung.
Vorgesehen ist außerdem, dass Umweltaussagen vor ihrer Verwendung von unabhängigen Stellen geprüft werden. Nach dem derzeitigen Vorschlag soll diese Prüfung innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro sollen davon ausgenommen sein.
Unternehmen müssen ihre Umweltaussagen wissenschaftlich belegen können. Andernfalls drohen Sanktionen.
Was ist Greenwashing?
Der Begriff Greenwashing setzt sich aus den englischen Wörtern green („grün“) und whitewashing („beschönigen“) zusammen und lässt sich sinngemäß mit „Grünfärberei“ übersetzen. Gemeint sind Marketingstrategien, mit denen Unternehmen ihre Produkte oder Geschäftspraktiken umweltfreundlicher darstellen, als sie tatsächlich sind. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern ein nachhaltiges Image zu vermitteln und sie zum Kauf zu bewegen. Denn immer mehr Menschen möchten bewusst und umweltfreundlich konsumieren und vertrauen deshalb auf entsprechende Umweltversprechen.
Greenwashing: Was ändert sich durch die neuen Vorschriften?
Mit der EmpCo-Richtlinie werden viele bislang verbreitete Formen des Greenwashings künftig unzulässig. Allgemeine Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimafreundlich“ dürfen beispielsweise nicht mehr ohne Nachweis verwendet werden. Ebenso sind Werbeaussagen verboten, die einem Produkt eine umfassende Nachhaltigkeit zuschreiben, obwohl sich der Umweltvorteil nur auf einzelne Eigenschaften beschränkt.
Dennoch werden die neuen Vorschriften Greenwashing nicht vollständig beseitigen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt es sinnvoll, Werbeversprechen kritisch einzuordnen und auf nachvollziehbare Informationen zu achten.
5 Tipps: So können sich Verbraucher schützen
- Auf anerkannte Siegel achten. Offizielle Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder das EU-Ecolabel bieten Orientierung. Selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfung sind künftig unzulässig.
- Werbeversprechen hinterfragen. Unternehmen müssen Umweltversprechen künftig besser belegen. Fehlen nachvollziehbare Informationen, ist Skepsis angebracht.
- Das Unternehmen als Ganzes betrachten. Einzelne nachhaltige Maßnahmen sagen wenig aus, wenn das Geschäftsmodell insgesamt nicht nachhaltig ist. Unternehmen, die Nachhaltigkeit ernst nehmen, informieren transparent über ihre Lieferketten, Produktionsprozesse und Umweltziele.
- Unabhängige Informationen nutzen. Apps, Testberichte oder Nachhaltigkeitsportale können helfen, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen besser einzuordnen.
- Bewusst konsumieren. Langlebige Produkte sowie Reparieren, Wiederverwenden und Leihen schonen Ressourcen oft stärker als vermeintlich „grüne“ Werbeversprechen.
Mit der EmpCo-Richtlinie stärkt die EU die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern und setzt Unternehmen bei Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen strengere Grenzen. Sie schafft mehr Transparenz und erschwert Greenwashing. Wie sich die neuen Regeln in der Praxis auswirken, wird sich jedoch erst nach ihrem Inkrafttreten zeigen.
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