Bar bezahlen in Europa: Diese Bargeldobergrenzen gelten
Ob Autokauf, Schmuck oder hochwertige Elektronik – wer im europäischen Ausland größere Beträge bar bezahlen möchte, sollte sich vorher informieren. Denn die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Während manche Staaten kaum Einschränkungen kennen, gelten anderswo Bargeldobergrenzen oder besondere Ausnahmen. Unsere Übersicht zeigt, welche Vorschriften in Deutschland und anderen europäischen Ländern gelten.
EU-weit einheitliche Bargeldobergrenze ab Sommer 2027
Noch gelten in Europa sehr unterschiedliche Regelungen für Barzahlungen. Das wird sich zumindest teilweise ändern: Die Europäische Union hat eine einheitliche Bargeldobergrenze von 10.000 Euro beschlossen. Sie soll voraussichtlich ab Sommer 2027 gelten und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung erschweren.
Die neue Obergrenze gilt grundsätzlich nicht für Zahlungen zwischen Privatpersonen, sofern keine der beteiligten Personen gewerblich handelt. Mitgliedstaaten, die bereits niedrigere Bargeldobergrenzen eingeführt haben, dürfen diese beibehalten. Deshalb werden sich die nationalen Regelungen auch künftig unterscheiden.
Auch dort, wo es keine gesetzliche Bargeldobergrenze gibt, können bei hohen Barzahlungen zusätzliche Pflichten gelten. In vielen europäischen Staaten muss bei Barzahlungen ab 10.000 Euro die Identität des Kunden überprüft und dokumentiert werden. Ab Sommer 2027 gilt hier EU-weit eine Schwelle von 3000 Euro Bereits heute gelten teils nationale Besonderheiten oder niedrigere Schwellenwerte.
Gut zu wissen
- Die meisten Bargeldobergrenzen gelten für Zahlungen an Unternehmen. Bargeldzahlungen zwischen Privatpersonen sind in vielen Ländern weiterhin unbegrenzt möglich.
- In den Euro-Ländern muss grundsätzlich niemand mehr als 50 Münzen in einer einzigen Zahlung annehmen.
- Große Euro-Banknoten können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.
- Für Reisen innerhalb der EU gibt es grundsätzlich keine Obergrenze dafür, wie viel Bargeld mitgeführt werden darf. Wer jedoch mit Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr in die Europäische Union ein- oder aus ihr ausreist, muss den Betrag beim Zoll anmelden. Einzelne EU-Staaten können auch für Reisen innerhalb der EU eigene Meldepflichten vorsehen.
Die häufigsten Irrtümer
- Keine Bargeldobergrenze bedeutet nicht automatisch, dass beliebig hohe Barzahlungen ohne Identitätsprüfung möglich sind.
- Die meisten Bargeldobergrenzen gelten nur gegenüber Unternehmen – nicht beim Privatverkauf.
- Auch Länder ohne Bargeldobergrenze können besondere Regeln zur Annahme von Münzen oder großen Banknoten haben.
Klicken Sie auf die einzelnen Länder, um mehr über die jeweilige Bargeldobergrenze zu erfahren.*
- Barzahlungen sind bis 3.000 Euro zulässig.
- Die Bargeldobergrenze gilt sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen.
- Beim Kauf einer Immobilie sind Barzahlungen nicht erlaubt.
- Die Obergrenze gilt unabhängig davon, ob der Betrag auf einmal oder in mehreren Teilzahlungen gezahlt wird.
- Händler dürfen Bargeld grundsätzlich nicht ablehnen.
Eine Ablehnung ist jedoch möglich, wenn:
- Sicherheitsgründe entgegenstehen,
- der Geldschein beschädigt ist oder der Verdacht besteht, dass er gefälscht ist,
- mit einem unverhältnismäßig hohen Geldschein bezahlt werden soll und der Händler nicht ausreichend Wechselgeld hat.
- Barzahlungen sind bis 10.000 Bulgarische Lew (BGN)* (rund 5.113 Euro) zulässig.
- Liegt der Gesamtbetrag darüber, muss die Zahlung unbar erfolgen.
- Die Bargeldobergrenze gilt auch dann, wenn der Gesamtbetrag durch mehrere miteinander verbundene Teilzahlungen erreicht oder überschritten wird.
- Bei Zahlungen in einer anderen Währung wird der Betrag nach dem offiziellen Wechselkurs der Bulgarischen Nationalbank in Lew umgerechnet.
*Obwohl sie inzwischen den Euro haben, geben öffentliche Quellen die Obergrenze noch in LEW (mit deutlich gerundeter Euroumrechnung) an.
- Es gibt keine allgemeine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Händler dürfen Barzahlungen ab 15.000 Dänischen Kronen (DKK) (ca. 2.010 Euro) nicht annehmen. Das gilt auch für mehrere zusammenhängende Zahlungen.
- Geschäfte müssen Bargeld grundsätzlich zwischen 6 und 22 Uhr annehmen. In Gebieten mit erhöhtem Überfallrisiko endet diese Pflicht bereits um 20 Uhr.
- Die Annahmepflicht gilt unter anderem nicht für den Fernabsatz, automatisierte Verkaufsstellen (ohne Personal) sowie vorübergehende Veranstaltungen wie Festivals.
- Werden Dienstleistungen oder damit verbundene Warenkäufe für mehr als 10.000 Dänische Kronen (DKK) (ca. 1.340 Euro) bar bezahlt und führt das Unternehmen die Steuern nicht ab, kann der Käufer unter Umständen mit haften. Dieses Risiko lässt sich durch eine rechtzeitige Meldung an die dänische Steuerbehörde vermeiden.
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Ab 10.000 Euro müssen Händler bei Barzahlungen die Identität des Käufers überprüfen und dokumentieren.
- In der Regel ist dafür ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
- Händler können außerdem Informationen zur Herkunft des Geldes verlangen und entsprechende Nachweise anfordern.
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Die estnische Zentralbank und alle Kreditinstitute müssen Banknoten und Münzen ohne Begrenzung annehmen.
- Alle anderen Personen und Unternehmen müssen Banknoten ohne Begrenzung annehmen. Bei Münzen dürfen sie die Annahme auf 50 Münzen pro Zahlung beschränken.
- Bei Bartransaktionen über 32.000 Euro gelten zusätzliche Meldepflichten nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften.
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Unternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Bargeld als Zahlungsmittel anzunehmen.
- Nimmt ein Unternehmen Bargeld an, kann es die Annahme von mehr als 50 Münzen oder von großen Banknoten ablehnen. Darauf muss der Kunde jedoch vor dem Kauf hingewiesen werden.
- Lehnt ein Geschäft 1- und 2-Cent-Münzen ab, muss auch darauf bereits am Eingang hingewiesen werden.
- Ab 10.000 Euro gelten bei Barzahlungen geldwäscherechtliche Sorgfalts- und Identifizierungspflichten.
- Für Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich gilt bei Barzahlungen an Unternehmen eine Obergrenze von 1.000 Euro.
- Für Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Frankreich gilt eine Bargeldobergrenze von 15.000 Euro.
- Ab 1.000 Euro muss sich der Käufer mit einem Ausweisdokument identifizieren.
- Die Bargeldobergrenzen gelten nicht für Verbraucher, die über kein Bankkonto oder kein anderes Zahlungsmittel verfügen.
- Händler müssen Bargeld bis zu den geltenden Höchstbeträgen grundsätzlich annehmen.
- Händler dürfen jedoch die Annahme von mehr als 50 Münzen, beschädigten Banknoten oder offensichtlich unverhältnismäßig hohen Banknoten verweigern.
- Für Zahlungen an öffentliche Kassen (z. B. Steuern, Gebühren oder Bußgelder) gilt eine Bargeldobergrenze von 300 Euro.
- Zwischen Privatpersonen gibt es keine Bargeldobergrenze. Ab 1.500 Euro sollte die Barzahlung jedoch schriftlich nachgewiesen werden.
- Verstöße gegen die Bargeldobergrenze können mit einer Geldbuße geahndet werden. Sowohl der Zahler als auch der Empfänger können dafür verantwortlich gemacht werden.
- Barzahlungen für Waren und Dienstleistungen sind bis 1.500 Euro zulässig.
- Höhere Beträge müssen per Überweisung, Zahlungskarte oder einem anderen unbaren Zahlungsmittel bezahlt werden.
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Ab 10.000 Euro gelten bei Barzahlungen geldwäscherechtliche Sorgfalts- und Identifizierungspflichten.
- Unternehmen sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Bargeld anzunehmen. Sie können selbst entscheiden, welche Zahlungsmittel sie akzeptieren.
- Außer Banken muss niemand Münzen im Wert von mehr als 500 Isländischen Kronen (ISK) (ca. 3,50 Euro) in einer einzelnen Zahlung annehmen.
- Wer 10.000 Euro oder mehr in bar nach Island ein- oder ausführt, muss den Betrag beim Zoll anmelden.
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Unternehmen können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Bargeld als Zahlungsmittel akzeptieren.
- Ab 10.000 Euro gelten bei Barzahlungen geldwäscherechtliche Sorgfalts- und Identifizierungspflichten.
- Seit Juni 2025 gelten gesetzliche Regelungen, die den Zugang zu Bargeld und Bargelddienstleistungen sichern sollen. Ziel ist es, insbesondere in ländlichen Regionen sowie für ältere oder digital benachteiligte Menschen den Zugang zu Bargeld zu erhalten.
- Barzahlungen sind bis 5.000 Euro zulässig.
- Die Bargeldobergrenze darf nicht durch mehrere zusammenhängende Teilzahlungen umgangen werden.
- Für Touristen mit Wohnsitz außerhalb der EU bzw. des EWR gilt beim Kauf von Waren im Einzelhandel sowie bei Leistungen von Reise- und Tourismusunternehmen eine Bargeldobergrenze von 15.000 Euro. ACHTUNG! Mietzahlungen, auch für Ferienunterkünfte, dürfen unabhängig vom Betrag nicht bar bezahlt werden.
- Käufer müssen dem Händler hierfür vor der Zahlung eine Erklärung über ihren Wohnsitz außerhalb der EU bzw. des EWR vorlegen und eine Kopie ihres Ausweises überlassen.
Barzahlungen sind bis 15.000 Euro zulässig.
- Barzahlungen sind bis 7.200 Euro zulässig.
- Maßgeblich ist der Gesamtbetrag des Geschäfts.
- Die Bargeldobergrenze darf nicht durch mehrere miteinander verbundene Teilzahlungen umgangen werden.
- Übersteigt der Gesamtbetrag 7.200 Euro, muss die Zahlung unbar erfolgen.
- Barzahlungen sind bis 5.000 Euro zulässig.
- Maßgeblich ist der Gesamtbetrag des Geschäfts. Die Bargeldobergrenze darf nicht durch mehrere miteinander verbundene Teilzahlungen umgangen werden.
- Die Regelung gilt auch für Zahlungen in Fremdwährungen. Maßgeblich ist der Gegenwert in Euro.
- Ist eine unbare Zahlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, darf ausnahmsweise bar bezahlt werden. Der Zahlungsempfänger muss den Vorgang dann innerhalb von zehn Tagen der staatlichen Steueraufsichtsbehörde melden.
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Ab 10.000 Euro müssen Händler bei Barzahlungen die Identität des Käufers überprüfen und dokumentieren.
- Hierfür ist in der Regel ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
- Händler können außerdem Angaben zur Herkunft des Geldes verlangen und entsprechende Nachweise anfordern.
Barzahlungen ab 10.000 Euro sind bei bestimmten Geschäften verboten.
Die Bargeldobergrenze gilt für den Kauf oder Verkauf von:
- Antiquitäten,
- Immobilien,
- Schmuck, Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen,
- Kraftfahrzeugen,
- Wasserfahrzeugen sowie
- Kunstwerken.
Die Regelung gilt auch dann, wenn der Betrag durch mehrere miteinander verbundene Zahlungen erreicht oder überschritten wird.
Verstöße können mit einer Geldbuße geahndet werden.
- Barzahlungen für Waren sind bis 3.000 Euro zulässig.
- Die Bargeldobergrenze gilt nicht für Zahlungen zwischen Privatpersonen.
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Werden Dienstleistungen oder damit verbundene Warenkäufe für mehr als 10.000 Norwegische Kronen (NOK) (ca. 910 Euro) bar bezahlt und führt das Unternehmen die Steuern oder Mehrwertsteuer nicht ab, kann der Käufer unter Umständen mit haften.
- Dieses Risiko lässt sich durch eine rechtzeitige Meldung an die norwegische Steuerbehörde vermeiden.
- Schecks werden in Norwegen nur noch selten akzeptiert
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Ab 10.000 Euro müssen Händler bei Barzahlungen die Identität des Käufers überprüfen und dokumentieren.
- Hierfür ist in der Regel ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis erforderlich.
- Händler können außerdem Angaben zur Herkunft des Geldes verlangen und entsprechende Nachweise anfordern.
– Barzahlungen sind bis 15.000 Euro (ca. 64.595 Polnische Złoty (PLN) zulässig.
- Barzahlungen sind grundsätzlich bis 3.000 Euro zulässig.
- Ausnahme: Für Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Portugal, die nicht gewerblich handeln, gilt eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.
- Unternehmen und Selbstständige, die zur Buchführung verpflichtet sind, müssen Zahlungen ab 1.000 Euro über ein Zahlungsmittel abwickeln, das den Zahlungsempfänger eindeutig erkennen lässt (z. B. Überweisung oder Verrechnungsscheck).
- Steuern über 500 Euro dürfen nicht bar bezahlt werden.
- Die Bargeldobergrenzen gelten nicht für Geschäfte mit Kreditinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten sowie in weiteren gesetzlich geregelten Ausnahmefällen
Barzahlungen von Privatpersonen an Unternehmen sind bis 10.000 Rumänische Leu (RON) pro Person und Tag (ca. 1.910 Euro) zulässig.
- Barzahlungen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern sind bis 5.000 Euro zulässig.
- Zwischen Privatpersonen sind Barzahlungen bis 15.000 Euro zulässig.
- Höhere Beträge müssen unbar bezahlt werden.
Barzahlungen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern sind bis 5.000 Euro zulässig
- Barzahlungen sind bis 1.000 Euro zulässig, wenn an der Zahlung ein Unternehmen oder Selbstständiger beteiligt ist.
- Ausnahme: Für Personen ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien, die nicht gewerblich handeln, gilt eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.
- Die Bargeldobergrenzen gelten nicht für Zahlungen zwischen Privatpersonen.
- Verstöße können mit einer Geldbuße von 25 Prozent des bar gezahlten Betrags geahndet werden.
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie Bargeld annehmen. Darauf müssen sie ihre Kunden jedoch vor dem Kauf hinweisen.
- Ab 5.000 Euro gelten für bestimmte Unternehmen geldwäscherechtliche Sorgfalts- und Identifizierungspflichten. Betroffen sind unter anderem Händler, Banken, Wechselstuben, Immobilienmakler, Spielbanken und Pfandleiher.
- Barzahlungen sind bis 270.000 Tschechische Kronen (CZK) (ca. 11.180 Euro) pro Tag zulässig.
- Bei einer Barzahlung müssen höchstens 50 Münzen angenommen werden.
- Banknoten müssen grundsätzlich angenommen werden. Stark beschädigte Banknoten dürfen jedoch abgelehnt werden.
- Für Verbraucher gibt es keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Händler müssen Verbrauchern grundsätzlich die Möglichkeit bieten, bar zu bezahlen.
- Ausnahmen gelten unter anderem für grenzüberschreitende Geschäfte, Online-Dienstleistungen und automatisierte Verkaufsstellen.
- Für Unternehmen, Vereine und bestimmte Selbstständige gelten besondere Vorschriften zur Barzahlung. Für Unternehmen, Vereine und bestimmte Selbstständige gelten besondere Vorschriften zur Barzahlung.
- Es gibt keine gesetzliche Bargeldobergrenze.
- Unternehmen können grundsätzlich selbst entscheiden, ob sie Bargeld als Zahlungsmittel akzeptieren.
– Für Barzahlungen gilt eine Höchstgrenze von 10.000 Euro.
Die Angaben stammen von unseren Kollegen aus dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren und wurden zuletzt im Jahr 2023 überprüft. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.
War dieser Artikel hilfreich?