Der Digital Services Act (DSA) – Neue Rechte für Verbraucher im Internet

  Aktualisiert am  16 Juli 2026

Der Digital Services Act (DSA) soll das Internet sicherer und transparenter machen. Doch was bedeutet das konkret für Verbraucherinnen und Verbraucher? Auf dieser Seite erfahren Sie kurz und verständlich, welche neuen Rechte der DSA schafft, welche Pflichten für Online-Plattformen gelten und was Sie tun können, wenn es zu Problemen kommt.

Warum betrifft mich der DSA überhaupt?

Seit dem 17. Februar 2024 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für digitale Dienste. Mit dem Digital Services Act (DSA) will die EU das Internet sicherer, transparenter und fairer machen. Die Regelungen sollen gemeinsam mit dem Digital Markets Act (DMA) einen grundlegenden Rechtsrahmen für den digitalen Raum schaffen.

Der DSA ist kein abstraktes Digitalgesetz, sondern ein Verbraucherrechtsgesetz für den digitalen Alltag. Er gibt Nutzern mehr Transparenz, mehr Einfluss auf Plattformentscheidungen und neue Möglichkeiten, ihre Rechte gegenüber Online-Diensten durchzusetzen.

Person am Laptop. Symbole für Suchmaschine und Online-Shopping.
Der DSA schafft europaweit einheitliche Regeln für Online-Plattformen und stärkt die Rechte der Verbraucher. Foto: Urupong/Adobe Stock

Der DSA in 30 Sekunden

Viele Menschen nutzen täglich soziale Netzwerke, Suchmaschinen oder Online-Marktplätze. Gleichzeitig sind sie häufig mit Problemen konfrontiert: Beiträge werden gelöscht, Konten gesperrt, irreführende Werbung angezeigt oder rechtswidrige Inhalte bleiben trotz Meldung online.

Der DSA schafft hierfür europaweit einheitliche Regeln. Verbraucher erhalten insbesondere:

  • mehr Transparenz über Entscheidungen von Plattformen,
  • bessere Möglichkeiten zur Meldung rechtswidriger Inhalte,
  • Beschwerderechte gegen Löschungen und Sperrungen,
  • Zugang zu unabhängigen Streitbeilegungsstellen,
  • stärkeren Schutz vor illegalen Produkten und betrügerischen Angeboten,
  • mehr Informationen darüber, warum ihnen bestimmte Werbung angezeigt wird.

Was der DSA nicht regelt:

Der DSA:

  • entscheidet nicht, welche Inhalte wahr oder falsch sind,
  • verpflichtet Plattformen nicht, jeden gemeldeten Inhalt automatisch zu löschen,
  • ersetzt keine Gerichte,
  • regelt nicht den Datenschutz (dafür gilt die DSGVO),
  • schafft keine allgemeine Vorzensur.

Was ist der Digital Services Act?

Der DSA ist eine EU-Verordnung. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und regelt die Pflichten von Anbietern digitaler Dienste. Ziel des DSA ist es, die Rechte von Nutzern und Verbrauchern im digitalen Raum zu stärken und gleichzeitig für mehr Verantwortung der Plattformbetreiber zu sorgen.

Betroffen sind insbesondere:

  • soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder TikTok,
  • Online-Marktplätze wie Amazon, Zalando oder Booking,
  • Suchmaschinen wie Google oder Bing,
  • Hosting-Dienste und andere Vermittlungsplattformen.

Die wichtigsten Neuerungen für Verbraucher

Mehr Transparenz

Verbraucher sollen verständliche Informationen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Verfahren zur Prüfung von Inhalten und Nutzerkonten sowie darüber erhalten, wie sie gegen Entscheidungen der Plattform vorgehen können.

Wird ein Beitrag gelöscht, ein Konto gesperrt oder die Reichweite eingeschränkt, müssen Plattformen die Gründe hierfür nachvollziehbar erläutern.

Verbraucher sollen verstehen können, warum eine Maßnahme getroffen wurde, und welche Möglichkeiten bestehen, dagegen vorzugehen.

Mehr Kontrolle über Werbung

Plattformen müssen deutlich kennzeichnen:

  • dass es sich um Werbung handelt,
  • wer die Werbung bezahlt hat,
  • warum ein Nutzer die Werbung angezeigt bekommt.

Plattformen müssen erklären, nach welchen Kriterien Inhalte empfohlen oder angezeigt werden. Teilweise müssen sie auch eine Alternative zu personalisierten Empfehlungen anbieten.

Dadurch sollen Verbraucher besser nachvollziehen können, warum ihnen bestimmte Inhalte angezeigt werden.

Schutz vor Dark Patterns

Der DSA richtet sich auch gegen sogenannte „Dark Patterns“, sofern der Nutzer durch sie maßgeblich beeinträchtigt oder behindert wird.

Darunter versteht man Gestaltungen, die Nutzer zu Entscheidungen drängen sollen, die sie eigentlich nicht treffen möchten.

Beispiele sind:

  • komplizierte Abmeldemöglichkeiten,
  • ungleiche Hervorhebung bestimmter Optionen und ihrer Alternativen,
  • irreführende oder sich ständig wiederholende Cookie-Banner und Hinweise,
  • aufdringliche Kaufaufforderungen.

Einfachere Meldung rechtswidriger Inhalte

Plattformen müssen leicht zugängliche Meldeverfahren bereitstellen. Nutzer sollen rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können, etwa:

  • Hassrede,
  • Betrügerische Angebote,
  • gefälschte Produkte,
  • rechtsverletzende Inhalte.

Die Plattform muss die Meldung prüfen und ihre Entscheidung begründen.

Melde- und Abhilfeverfahren sollen eine schnelle Entfernung oder Sperrung von problematischen Inhalten ermöglichen.

Beschwerderechte gegen Plattformentscheidungen

Wer mit einer Entscheidung einer Plattform nicht einverstanden ist, kann eine interne Beschwerde einlegen.

Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen:

  • ein Nutzerkonto gesperrt wurde,
  • ein Beitrag entfernt wurde,
  • ein Angebot auf einem Marktplatz gelöscht wurde.

Die Plattform muss eine interne Beschwerdestelle einrichten, die Beschwerden bearbeiten und eine begründete Entscheidung übermitteln.

Neu ist die Möglichkeit, Beschwerden durch unabhängige Streitbeilegungsstellen prüfen zu lassen. Diese Stellen bieten eine kostenlose bzw. kostengünstige Lösung bei Streitigkeiten mit Plattformen. Für Verbraucher bietet dies eine Möglichkeit, eine unabhängige Überprüfung zu erhalten, ohne sofort gerichtliche Schritte einleiten zu müssen.

Mehr Sicherheit auf Online-Marktplätzen (‚Know Your Business Customer‘)

Online-Marktplätze müssen ihre Händler besser überprüfen.

Ziel ist es, den Verkauf illegaler oder gefährlicher Produkte zu erschweren und Verbraucher besser vor Betrug zu schützen (Bsp.: Gefälschte Markenprodukte, unsichere Elektrogeräte) durch:

  • Händleridentifizierung
  • Rückverfolgbarkeit von Anbietern
  • Maßnahmen gegen illegale Produkte

Besondere Regeln für große Plattformen

Sehr große Online-Plattformen (TikTok, Amazon, Meta etc.) und Suchmaschinen (z.B. Google oder Bing) unterliegen besonderen Aufsichts- und Transparenzpflichten.

Sie müssen Risiken für Verbraucher und die Gesellschaft analysieren und Maßnahmen gegen problematische Entwicklungen ergreifen, etwa gegen Desinformation oder betrügerische Inhalte.

Was kann ich konkret tun, wenn ich ein Problem habe?

Schritt 1: Die Plattform kontaktieren

Zunächst sollte die auf der Plattform vorgesehene Kontaktmöglichkeit genutzt werden.

Schritt 2: Interne Beschwerde einlegen

Ist man mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann die interne Beschwerdestelle der Plattform angerufen werden.

Schritt 3: Unabhängige Streitbeilegung nutzen

Bei bestimmten Streitigkeiten kann eine zertifizierte Streitbeilegungsstelle eingeschaltet werden.

Schritt 4: Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Bestehen Zweifel daran, ob eine Plattform ihre gesetzlichen Pflichten einhält, kann eine Beschwerde beim zuständigen Digital Services Coordinator (DSC) eingereicht werden.

Wer hilft Verbrauchern?

Digital Services Coordinator (DSC)

Jeder Mitgliedstaat benennt eine zentrale Aufsichtsbehörde für die Durchsetzung des DSA.

In Deutschland nimmt die Bundesnetzagentur diese Aufgabe wahr.

Sie überwacht die Einhaltung der DSA-Vorgaben, koordiniert Beschwerden und arbeitet mit anderen europäischen Behörden zusammen.

Aufgaben des Digital Services Coordinators:

  • Bearbeitung von Beschwerden über mögliche DSA-Verstöße
  • Anerkennung und Überwachung von Trusted Flaggern („vertrauenswürdigen Hinweisgebern“)
  • Zertifizierung von Streitbeilegungsstellen
  • Aufsicht über die DSA-Umsetzung in Deutschland

Besonders hilfreich bei:

  • Plattform reagiert nicht auf Beschwerden
  • Verdacht auf systematische Verstöße gegen den DSA

Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen

Diese zertifizierten Stellen sind unabhängige Einrichtungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

Sie sollen Verbrauchern eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit bieten, Konflikte mit Plattformen zu lösen.

Zuständig für:

  • Streitigkeiten über Kontosperrungen,
  • Löschung von Beiträgen,
  • Moderationsentscheidungen von Plattformen,
  • Weitere Konflikte zwischen Nutzern und Plattformen.


Aktuelle Liste der deutschen Streitbeilegungsstellen:


Aktuelle Liste der europäischen Streitbeilegungsstellen
:

Außergerichtliche Streitbeilegungsstellen nach dem Gesetz über digitale Dienste | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas

Die Nutzer können jede der genannten Stellen in der EU auswählen, sofern diese für die in Frage stehende Plattform und laut Verfahrensordnung für die konkrete Streitigkeit zuständig ist. Nähere Informationen finden Nutzer direkt auf der Seite der jeweiligen Streitbeilegungsstelle.

Trusted Flagger („vertrauenswürdige Hinweisgeber“)

Trusted Flagger sind zertifizierte Organisationen mit besonderer Expertise bei der Erkennung rechtswidriger Inhalte. Meldungen dieser Stellen müssen von Plattformen bevorzugt bearbeitet werden.

Sie unterstützen dabei, rechtswidrige Inhalte schneller zu identifizieren und zu entfernen.

Wichtig für Verbraucher:

  • Trusted Flagger können Inhalte nicht selbst löschen. Die Entscheidung über die Entfernung oder Sperrung eines Inhalts trifft weiterhin die jeweilige Plattform.
  • Sie können Plattformen auf möglicherweise rechtswidrige Inhalte hinweisen.


Aktuelle Liste der deutschen Trusted Flagger


Aktuelle Liste der Trusted Flagger in allen Mitgliedstaaten der EU:

Vertrauenswürdige Hinweisgeber im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste | Gestaltung der digitalen Zukunft Europas 

Was hat sich seit Inkrafttreten des DSA verändert?

Der DSA wird inzwischen aktiv durchgesetzt. Die EU-Kommission und nationale Aufsichtsbehörden haben bereits zahlreiche Verfahren gegen große Online-Plattformen und Marktplätze eingeleitet.

Die Europäische Kommission sowie die Bundesnetzagentur informieren fortlaufend über Verfahren und Entwicklungen:

FAQ

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.