Schlichtung in Europa

Probleme mit einem Unternehmen in der EU? Ärger mit einem Online-Händler? Nach dem Shopping im Internet oder vor Ort kommt es zum Streit?

Wir geben Ihnen ausführliche Informationen zum Thema Schlichtung in der EU.

Wir nennen Ihnen alle Schlichtungsstellen in Deutschland sowie Schlichtungsstellen in Europa.

Mithilfe einer Schlichtungsstelle lassen sich Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen gütlich, schnell und oft kostenlos bzw. kostengünstig lösen.

 

Wie haltet man bei Streitigkeiten mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland die Balance? Schlichtungsstellen sind neutral und können helfen.

Wer wir sind

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist die deutsche Kontaktstelle für Schlichtung in Europa.

Bei Fragen zu Schlichtung können sich in Deutschland wohnhafte Verbraucherinnen und Verbraucher an uns wenden. Wir unterstützen Sie in grenzüberschreitenden Verbraucherstreitigkeiten bei der Suche nach der zuständigen Schlichtungsstelle in einem anderen EU-Land, Island, Liechtenstein oder Norwegen.

Kontakt

Telefonisch können Sie uns über die Hotline des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz erreichen:

Tel.: +49 7851 / 991 480

(Di. bis Do.: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr)

E-Mail: adr@evz.de

Hilfe bei Problemen und Konflikten mit Online-Plattformen

Bei Problemen oder Konflikten mit Online-Plattformen stehen Ihnen inzwischen verschiedene Stellen zur Verfügung, die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) Unterstützung anbieten. Dazu gehören unter anderem Hilfs- und Beschwerdestellen für Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienste.

Weitere Informationen zum Digital Services Act (DSA) sowie zu den zuständigen Anlaufstellen finden Sie unter folgendem Link:

Was bedeutet der DSA für Verbraucher?

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.