Promillegrenzen und Bußgelder in Europa

Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte auf Alkohol verzichten. Das gilt besonders für Fahrten im europäischen Ausland. Hier variieren nicht nur die gesetzlich erlaubten Promillegrenzen, sondern auch die Bußgelder.

Eine Promillegrenze von 0,0 ‰ haben beispielsweise Tschechien, Ungarn, die Slowakei und Rumänien. Besonders hoch sind die Bußgelder in den skandinavischen Ländern.

Neben Fahrverboten und Freiheitsstrafen kann auch die Beschlagnahme des Fahrzeugs drohen, z. B. in Italien (ab 1,5 ‰) oder Dänemark (ab 2 ‰).

Klicken Sie auf die einzelnen Länder, um sich nähere Informationen anzeigen zu lassen.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden folgende Geldstrafen fällig:  

0,5 ‰ bis 0,8 ‰    →   ab 179 Euro  

0,8 ‰ bis 1,01 ‰   →   ab 420 Euro

ab 1,49 ‰            →   1.200 Euro Sicherheitsleistung, Geld- oder Freiheitsstrafe

Bedenken Sie: Bei diesen Geldstrafen handelt es sich um Beträge, die direkt beglichen werden müssen. Das eigentliche Bußgeld kann weitaus höher ausfallen. Darüber hinaus muss der Betroffene mit einem vorübergehenden Fahrverbot rechnen.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. 

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden Strafen in Höhe von 250 bis 1.023 Euro fällig.

Bei einer hohen Überschreitung der Promillegrenze muss man neben einem Fahrverbot auch mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, wird eine Geldbuße in Höhe des Nettoeinkommens multipliziert mit der Promillezahl fällig.

Bei einem Wert von mehr als 2,0 ‰ droht die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und eine Geldstrafe.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis und Personen unter 21 Jahren gilt 0,0 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert bei Fahranfängern über 0,0 ‰ droht eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro, 1 Punkt in Flensburg sowie die Teilnahmepflicht am Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.

Bei einem Wert von 0,5 ‰ bis 1,1 ‰ sind 500 bis 1500 Euro fällig. 2 Punkte in Flensburg sowie 1 bis 3 Monate Fahrverbot.

Ab einem Wert von 1,1 ‰ wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine variable Geldstrafe nach Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe verhängt. 

Kommt es bei einem Wert von 0,3 ‰ zur Gefährdung des Verkehrs gilt: 3 Punkte in Flensburg, Entzug der Fahrerlaubnis, Geld- oder Freiheitsstrafe.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,2 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, droht eine Strafe von mindestens 400 Euro.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, wird entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe fällig. Bei stark alkoholisierten Autofahrern (über 1,2 ‰) kann die Gefängnisstrafe bis zu 2 Jahre betragen.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger mit weniger als 3 Jahren Fahrpraxis bei 0,2 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden bei einem Wert von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰ 135 Euro fällig.

Bei Werten über 0,8 ‰ kann eine Strafe bis zu 4.500 EUR (bei Wiederholungstätern bis zu 9.000 Euro) verhängt und der der Führerschein für 3 Jahre entzogen werden.

Darüber hinaus droht bei einem Alkoholwert von über 0,8 ‰ eine bis zu 2-jährige Haftstrafe (4 Jahre bei Wiederholungstätern).

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰.

Bei einem Wert von 0,5 ‰ bis 0,8 ‰ sind 200 Euro fällig.

Bei einem Wert von 0,8 ‰ bis 1,1 ‰ drohen 700 Euro, sowie ein Führerscheinentzug für 90 Tage.

Ab einem Wert von 1,1 ‰ kann neben einer Geldstrafe von bis zu 1200 Euro eine Freiheitsstrafe von 2 Monaten und ein Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten verhängt werden.

Wer Alkohol getrunken hat, darf in Island grundsätzlich kein Auto fahren. Bis 0,5 ‰ werden alkoholisierte Fahrer jedoch nicht bestraft. Die Polizei kann jedoch verlangen, dass Autofahrer das Auto stehen lassen.

Liegt der Alkoholgrenzwert im Blut über 0,5 ‰ werden folgende Strafen fällig:

0,5 ‰ - 0,6 ‰      →   558 Euro + 2 Monate Führerscheinentzug

0,61 ‰ - 0,75 ‰   →   558 Euro + 4 Monate Führerscheinentzug

0,76 ‰ - 0,9 ‰    →   717 Euro + 6 Monate Führerscheinentzug

0,91 ‰ - 1,10 ‰   →   797 Euro + 8 Monate Führerscheinentzug

1,1 ‰ - 1,19 ‰    →   876 Euro + 10 Führerscheinentzug

1,20 ‰ - 1,50 ‰   →   1.116 Euro + 1 Jahr Führerscheinentzug

1,51 ‰ - 2 ‰       →   1.275 Euro + 1 Jahr und 6 Monate Führerscheinentzug

2,01 ‰ oder höher → 1.275 Euro + 2 Jahre Führerscheinentzug

Bei Wiederholungstätern können die Strafen höher ausfallen.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger und Autofahrer unter 21 Jahren liegt er bei 0,2 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber werden folgende Bußgelder fällig: 

> 0,2 ‰ (Fahranfängern und Autofahrern unter 21 Jahren) → 200 EUR, 3 Monate Fahrverbot

> 0,5 ‰ bis 0,8 ‰ → 200 Euro

> 0,8 ‰ bis 1 ‰ → 400 Euro, 6 Monate Fahrverbot

Bei Wiederholungstätern können die Strafen höher ausfallen.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis liegt der Alkoholgrenzwert bei 0,0 ‰.

Wird der gesetzliche Alkoholgrenzwert überschritten, drohen folgende Strafen:  

0,5 ‰ - 0,8 ‰ → 530 bis 2000 Euro, zudem droht ein Fahrverbot 

Über 1,5 ‰ → Es droht die Beschlagnahmung und Zwangsversteigerung des Fahrzeugs

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰, für Fahranfängern bei 0,0 ‰ – und das bis zu einem Alter von 24 Jahren. 

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden folgende Bußgelder fällig:

mehr als 0,0 ‰ als Fahranfänger → 405 Euro

0,5 ‰ bis 1,00 ‰ → 405 bis 675 Euro

1,00 ‰ bis 1,50 ‰ → 675 bis 2030 Euro

über 1,50 ‰ → zwischen 1350 Euro und 2.700 Euro, es droht eine Gefängnisstrafe bis zu 60 Tagen

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis bei 0,2 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, können folgende Geldstrafen verhängt werden:

0,2 ‰ - 0,5 ‰ (für Fahranfänger) → 210 Euro bis 430 Euro + Führerscheinentzug für 6 Monate + 6 Strafpunkte.

0,5 ‰ - 1 ‰ → 430 Euro bis 640 Euro + Führerscheinentzug für ein Jahr + 8 Strafpunkte.

1 ‰ - 1,5 ‰ → Haftstrafe für 5 bis 10 Tage + Geldstrafe in Höhe von 850 Euro bis 1200 Euro + Führerscheinentzug für zwei Jahre + 8 Strafpunkte.

Über 1,5 ‰ → Haftstrafe für 10 bis 15 Tage + Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro + Führerscheinentzug für vier Jahre + 8 Strafpunkte.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,4 ‰. Für Fahranfänger gilt 0,0 ‰.

Die Bußgelder beginnen ab 290 Euro.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger bei 0,2 ‰ – 2 Jahre lang.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, können Strafen von 145 bis zu 10.000 Euro fällig werden. 

Ab 1,2 ‰ droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,8 ‰.

Liegt die Alkoholkonzentration darüber wird ein Bußgeld von mindestens 1.200 EUR fällig. Darüber hinaus kann neben dem Entzug der Fahrerlaubnis eine Gefängnisstrafe verhängt werden.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger mit weniger als 5 Jahren Fahrpraxis liegt sie bei 0,2 ‰. 

> 0,2 ‰ → ab 300 Euro

> 0,5 ‰ → ab 300 Euro

> 1,3 ‰ → Geld- oder Freiheitsstrafe

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,2 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden Bußgelder ab 520 Euro fällig.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Bei Fahranfängern bei 0,1 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden folgende Bußgelder berechnet: 

> 0,1 ‰ → 36 bis 2.180 Euro

0,5 ‰ bis 0,79 ‰     →   300 bis 3.700 Euro

0,8 ‰ bis 1,19 ‰     →   800 bis 3.700 Euro

1,2 ‰ bis 1,59 ‰     →   1.200 bis 4.400 Euro

über 1,6 ‰              →     1.600 bis 5.900 Euro

Ab einem Blutalkoholwert von über 0,8 ‰ droht zudem der Entzug des Führerscheins für mindestens 1 Monat.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,2 ‰.

> 0,2 ‰ → 145 bis 1.200 Euro, zudem droht ein Fahrverbot von 6 Monaten.

> 0,5 ‰ → Fahrverbot nach Ermessen des Gerichts, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bis zu 2 Jahren).

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger bei 0,2 ‰.

> 0,2 ‰ → 250 Euro

0,5 bis 0,79 ‰ → 250 bis 1.250 Euro, Fahrverbot von 1 Monat bis zu 1 Jahr.

0,8 bis 1,19 Promille → 500 bis 2.500 Euro, Fahrverbot zwischen 2 Monaten und 2 Jahren.

ab 1,2 ‰ → Geldstrafe bis zu 120 Tagessätzen, Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, Fahrverbot zwischen 3 Monaten und 3 Jahren.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,0 ‰.

> 0,0 ‰ → Bußgelder ab 420 Euro, Fahrverbot bis zu 90 Tagen.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,0 ‰.

Wird Alkohol im Blut festgestellt, werden folgende Bußgelder berechnet:

Unter 0,48 ‰ → 150 bis 1300 Euro + Führerscheinentzug zwischen einem und fünf Jahren.

Über 0,48 ‰ → die Geldstrafe wird vom Gericht festgelegt und liegt im Durchschnitt bei 2100 Euro. Außerdem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. 0,0 ‰ für Berufskraftfahrer, Fahranfängern mit weniger als 2 Jahren Fahrpraxis, Fahrer, die noch nicht 21 Jahre alt sind.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden folgende Bußgelder fällig:

Bis 0,5 ‰ → 300 Euro

0,5 ‰ bis 0,8 ‰ → 600 Euro

0,8 ‰ bis 1,1 ‰ → 900 Euro

Über 1,1 ‰ → 1200 Euro (+ Entzug der Fahrerlaubnis + Freiheitsstrafe zwischen 6 und 12 Stunden).

Wichtig: Wurde ein Fahrverbot verhängt, gilt das nur für Slowenien. Sie dürfen also noch auf deutschen Straßen fahren. 

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,5 ‰. Für Fahranfänger gilt in den ersten zwei Jahren 0,3 ‰. 

Die Missachtung der Promillegrenze wird mit einem Bußgeld von 500 bis 1.000 Euro bestraft.

Ab 1,2 ‰ droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie ein Fahrverbot.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,2 ‰.

Liegt der Blutalkoholwert darüber, werden folgende Bußgelder berechnet: 

0,2 ‰ bis 0,5 ‰      →     40 Tagessätze

0,5 ‰ bis 0,6 ‰      →     50 Tagessätze

0,6 ‰ bis 0,7 ‰      →     60 Tagessätze

0,7 ‰ bis 0,8 ‰      →     80 Tagessätze                  

0,8 ‰ bis 0.9 ‰      →     90 Tagessätze

0,9‰ bis 1,0 ‰       →    100 Tagessätze

Ein Tagessatz ist 1/30 des Monatseinkommens.

Anstatt des Bußgeldes können in Schweden auch Freiheitsstrafen verhängt werden.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,0 ‰.

Wird Alkohol im Blut festgestellt, wird bei einem Wert bis 0,99 ‰ ein Bußgeld zwischen 100 bis 800 Euro berechnet. Es kann auch ein Fahrverbot von 6 bis 12 Monaten hinzukommen.

Liegt Fahruntüchtigkeit vor, können Strafen zwischen 1.000 und 2.000 Euro sowie ein Fahrverbot zwischen 1 und 2 Jahren verhängt werden. Darüber hinaus können auch Haftstrafen von bis zu 3 Jahren drohen.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert im Blut liegt bei 0,0 ‰.

Bis zu 0,5 ‰ werden Bußgelder zwischen 370 und 965 Euro berechnet.

Bei über 0,5 ‰ liegen die Strafen ab 1.000 Euro.

Der gesetzliche Alkoholgrenzwert liegt bei 0,5 ‰.

Wer die Promillegrenze missachtet, muss mit einem Bußgeld ab 125 Euro rechnen.

Bei schweren Verstößen liegt es im Ermessen des Gerichts, wie hoch die Geldstrafe ausfällt und ob ein Fahrverbot verhängt wird.

Die Angaben stammen von unseren Kollegen aus dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.