Barzahlung: Bargeld-Obergrenzen in Deutschland und Europa

Wer im EU-Ausland größere Geldbeträge bezahlen will, zum Beispiel beim Autokauf, muss einige Spielregeln beachten.

Denn in vielen EU-Ländern gelten Bargeld-Obergrenzen. Das bedeutet, dass Barzahlungen nur bis zu einem bestimmten Betrag möglich sind.

Bisher keine EU-weit einheitliche Höchstgrenze für Barzahlungen

Noch gibt es in der EU keine einheitliche Obergrenze für Barzahlungen. Diese wird aber kommen.  

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat, in dem die Vertreter der Mitgliedstaaten sitzen, im Januar 2024 auf eine einheitliche Obergrenze von 10.000 Euro geeinigt. Das Gesetz muss noch formell verabschiedet werden. 

Mitgliedstaaten, die bereits niedrigere Bargeldobergrenzen haben, können diese beibehalten.

Wichtig zu wissen

  • In den Euro-Ländern gibt es keine Verpflichtung, mehr als 50 Münzen auf einmal als Zahlungsmittel anzunehmen.
  • Es kann vorkommen, dass Händler größere Euro-Banknoten (z. B. einen 200-Euro-Schein) ablehnen.
  • Wer mit Bargeld im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro in die EU einreist oder aus der EU ausreist, muss den Betrag beim jeweiligen nationalen Zoll anmelden.

Klicken Sie auf die nachfolgenden Länder, um nähere Informationen zu erhalten.

Bei Waren und Dienstleistungen liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 3.000 Euro. Diese Einschränkung gilt nicht für Zahlungen zwischen Verbrauchern.

Laut belgischem Gesetz gibt es unter anderem folgende Spezialregelungen:

  • Der Kaufpreis für den Erwerb einer Immobilie darf nicht in Bargeld geleistet werden.
  • Werden Kupferkabel an einen Unternehmer verkauft, darf dieser den Kaufpreis nicht in bar entrichten. Auch dann nicht, wenn der Verkäufer ein Verbraucher ist.
  • Bei An- und Verkauf von Altmetall und Gegenständen, die wertvolle Materialien enthalten, sind Bargeldzahlungen zwischen Unternehmern untersagt.
  • Verkauft ein Verbraucher solche wertvollen Materialien an einen Unternehmer, darf die Zahlung nur bis zu einem Betrag von 500 Euro in bar erfolgen. Der Unternehmer muss außerdem die Identität des verkaufenden Verbrauchers überprüfen.

Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn die Abwicklung des Vertrages unter Aufsicht eines Gerichtsvollziehers erfolgt.

Verstöße gegen die genannten Einschränkungen werden mit Geldstrafen zwischen 250 Euro und 225.000 Euro geahndet.

Beträge ab einschließlich 10.000 Lew (ca. 5.108 Euro) dürfen nicht in bar gezahlt werden.

Dies gilt auch dann, wenn diese Grenze erst durch mehrere zusammenhängende Zahlungen erreicht wird.

Verstöße können mit einer Geldstrafe von bis zu 25 Prozent der betreffenden Summe geahndet werden (für Unternehmer bis zu 50 Prozent).

Für Zahlungen in einer anderen Währung wird die Grenze von 10.000 Lew nach dem Wechselkurs der bulgarischen Nationalbank am Tag der Zahlung festgelegt.

Es gibt keine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld zwischen Privatpersonen.

Sobald ein Unternehmer involviert ist, gibt es aber faktisch eine Höchstgrenze. 

Denn im dänischen Gesetz sind unter anderem folgende spezielle Regelungen enthalten: 

  • Händler dürfen Barzahlungen ab einschließlich 20.000 dänische Kronen (ca. 2.689 Euro) nicht annehmen. Dies gilt nicht für Banken und andere Finanzdienstleister.
  • Händler sind in der Zeit zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verpflichtet, Bargeld bis 20.000 Kronen anzunehmen (in Gebieten mit einer hohen Kriminalitätsrate bis 20 Uhr). Die Verpflichtung gilt dann, wenn Händler bestimmte Zahlungsarten akzeptieren, insbesondere Kartenzahlung.
  • Die Verwendung von 500-Euro-Scheinen sowie von 25-Øre-Münzen ist untersagt.
  • Bei der Bezahlung eines Betrages in Münzen dürfen maximal 25 Münzen je Vorgang verwendet werden. Der Höchstbetrag, der ausschließlich mit Münzgeld bezahlt werden darf, beträgt 962,50 DK (ca. 129 Euro).
  • Bei Dienstleistungen oder Warenkäufen, die mit Dienstleistungen in Verbindung stehen, ist bei Beträgen ab 8.000 DK (ca. 1.075 Euro) keine Barzahlung zu empfehlen. Denn wenn der Händler die Einkommens- und Mehrwertsteuer des Kaufpreises nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden. Von dieser Haftung kann sich der Käufer befreien, indem er den Erwerb rechtzeitig bei dem zuständigen Finanzamt anzeigt (binnen 14 Tagen nach Zahlung, spätestens einen Monat nach Erhalt der Rechnung).

Es gibt keine Obergrenze für Barzahlungen.

Wer jedoch Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen möchte, muss sich ausweisen. Der Händler muss dann folgende Daten erheben: Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnadresse. Diese Daten müssen vom Händler aufgezeichnet und aufbewahrt werden.

Für den anonymen Kauf von Edelmetallen (Gold, Silber, Platin etc.) gilt seit Januar 2020 ein Barzahlungslimit von 1.999,99 Euro. Bei Edelmetallkäufen, die darüber liegen und bar bezahlt werden, muss der Händler die Identität des Kunden feststellen.

Seit dem 1. April 2023 ist die Barzahlung beim Erwerb von Immobilien verboten.

Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.

Bargeld kann ab 50 Geldstücken oder Geldscheinen verweigert werden, egal wie hoch der Wert ist.

Die estnische Zentralbank sowie die Kreditinstitute hingegen müssen Bargeld / Banknoten ohne jede Einschränkung annehmen. 

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.

Allerdings ist der Händler auch nicht gesetzlich verpflichtet, Bargeldzahlungen immer zu akzeptieren.

Entsprechende Regeln müssen klar kommuniziert werden, etwa in Form von Schildern am Eingang eines Geschäftes, zum Beispiel, wenn die Annahme von über 50 Geldstücken oder eines großen Geldscheins verweigert wird.

Näheres zur Bargeldzahlung in Finnland (auf Englisch).

Die Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen sind wie folgt: 

  • Die Bargeld-Obergrenze liegt bei 1.000 Euro für in Frankreich ansässige Steuerzahler.
  • Bei Steuerausländern, die als Verbraucher handeln, erhöht sich die Grenze auf einen Betrag von 15.000 Euro.
  • Zahlungen im Zusammenhang mit Grundstückskäufen, die notariell beglaubigt sind, können bis zu einem Höchstbetrag von einschließlich 3.000 Euro bar gezahlt werden.
  • Bargeldzahlungen unter Privatpersonen, zum Beispiel beim Autokauf, sind nicht begrenzt. Das Ausstellen einer Rechnung ist bei Beträgen über 1.500 Euro vorgeschrieben, um die Zahlung nachweisen zu können.
  • Steuern können maximal bis zu einem Betrag von einschließlich 300 Euro bar bezahlt werden.

Händler sind verpflichtet, Bargeld anzunehmen, anderenfalls kann eine Strafe von maximal 150 Euro verhängt werden.

Händler dürfen die Annahme beschädigter Geldscheine verweigern. Genauso wenn Sicherheitsbedenken bestehen (beispielsweise wenn eine Zahlung nachts stattfindet).

Bei Zweifel an der Echtheit des Geldscheins kann der Händler Sie nach Ihrer Identität und der Herkunft der Banknote fragen.

Händler dürfen Zahlungen mit mehr als 50 Geldstücken verweigern, ebenso wie Banknoten, die den zu bezahlenden Betrag erheblich überschreiten.

Die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen liegt bei 500 Euro.

Höhere Beträge müssen per Überweisung, Kreditkarte oder Scheck bezahlt werden.

Beim Autokauf gibt es keine Bargeldobergrenze.

In Griechenland wird eine Gesetzesänderung diskutiert, nach der Bargeldzahlungen nur noch bis 200 Euro möglich sein sollen.

Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen. 

Laut Gesetz gibt es keine Obergrenze für Bargeldzahlungen.

In der Praxis kann es jedoch durchaus vorkommen, dass Händler Bargeld nur bis zu einer gewissen Summe annehmen.

Italien hat die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen erhöht.

Seit Januar 2023 beträgt die Obergrenze für Barzahlungen 5.000 Euro (vorher 2.000 Euro).

Seit Januar 2023 gilt: Juristische oder natürliche Personen, die in Kroatien einer registrierten Tätigkeit nachgehen, dürfen keine Barzahlungen in Höhe von 10.000 Euro oder mehr tätigen oder entgegennehmen.

Die maximale Summe, die mit Bargeld bezahlt werden darf, beträgt 7.200 Euro.

Verstöße werden mit Strafen in Höhe von 15 Prozent der betreffenden Summe sanktioniert.

Grundstückskaufverträge dürfen generell nicht mit Bargeld abgewickelt werden.

Seit November 2022 liegt die Obergrenze für Bargeldzahlungen für natürliche und juristische Personen bei 5000 Euro.

Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.

Bei Barzahlungen ab 10.000 Euro müssen Händler jedoch die Identität des Kunden feststellen, die Unterlagen mindestens 5 Jahre aufbewahren und bei Verdacht auf Geldwäsche die zuständige Behörde in Luxemburg informieren.

Bestimmte Gegenstände und Waren dürfen ab einem Betrag von einschließlich 10.000 Euro nicht in bar bezahlt werden.

Dazu gehören Antiquitäten, Immobilien, Schmuck, Edelmetalle, Perlen, Edelsteine, Kraftfahrzeuge, Boote und Kunstgegenstände.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe in Höhe von mindestens 40 Prozent des betreffenden Betrages bestraft.

Für Privatpersonen gibt es aktuell keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.

Bei Barzahlungen ab 10.000 Euro ist der Verkäufer jedoch verpflichtet, eine eingehende Prüfung des Kunden (Customer Due Diligence) durchzuführen.

Außerdem kann der Verkäufer selbst entscheiden, ob er Bargeld überhaupt oder nur bis zu einem bestimmten Betrag annimmt.  

Bei verdächtigen Zahlungen über 2.000 Euro besteht eine Meldepflicht. Dies gilt z.B. für Berufe im Bankensektor, für Freiberufler, Versicherungen, Kasinos.

Die niederländische Regierung arbeitet an einem Gesetzentwurf, der Barzahlungen ab 3.000 Euro verbieten soll.

In Norwegen gibt es ein Recht auf Zahlung mit Bargeld.

Zwischen Privatpersonen gibt es keine Obergrenze für Zahlungen mit Bargeld.

Sobald jedoch ein Unternehmer involviert ist, gibt es faktisch eine Höchstgrenze.

Denn im norwegischen Gesetz sind folgende Einschränkungen festgelegt:

  • Bei Bezahlung von Gegenständen mit einem Wert von einschließlich 40.000 norwegischen Kronen (ca. 3841 Euro) darf der Verkäufer eine Barzahlung nicht annehmen. Dies gilt auch, wenn der Betrag in mehreren Teilzahlungen getätigt wird.
  • Bei dem Erwerb von Dienstleistungen oder von Waren, die mit Dienstleistungen in Verbindung stehen, ist eine Barzahlung nicht zu empfehlen, wenn der Betrag 10.000 norwegische Kronen (ca. 958 €) übersteigt. Denn wenn der Dienstleister die Einkommens- und Mehrwertsteuer sowie die Sozialabgaben nicht abführt, kann der Verbraucher mit zur Verantwortung gezogen werden.
  • Bei der Bezahlung eines Betrages mit Bargeld müssen nicht mehr als 25 Münzen je Einheit angenommen werden.

Keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.

Bei Zahlungen zwischen Gewerbetreibenden liegt die Höchstgrenze für Bargeldzahlungen bei 15.000 PLN (ca. 3.300 Euro).

Sind natürliche Personen beteiligt, gibt es keine Beschränkungen.

Die für Januar 2024 geplanten Änderungen der Bargeldobergrenzen in Polen wurden verworfen.

Zahlungen ab einem Wert von einschließlich 3.000 Euro dürfen nicht in bar erfolgen.

Im portugiesische Gesetz finden sich zudem folgende gesonderte Regelungen:  

  • Für eine Person, die in Portugal einkommens- oder körperschaftssteuerpflichtig ist, sind Barzahlungen ab einschließlich 1.000 Euro unzulässig.
  • Erfolgt die Zahlung durch einen Verbraucher, der keinen Wohnsitz in Portugal hat, sind Barzahlungen erst ab einem Betrag von einschließlich 10.000 Euro untersagt.
  • Steuern dürfen nur bis zu einem Betrag von einschließlich 500 Euro in bar bezahlt werden.

Zahlungen an Unternehmer dürfen nur in bar erfolgen, solange sie nicht 5.000 rumänische Lei (ca. 1016 Euro) pro Tag überschreiten.

Für Warenlieferungen und Dienstleistungen beträgt diese Grenze 10.000 Lei (ca. 2033 Euro) pro Tag.

Zahlungen zwischen Verbrauchern, z. B. für den Kauf einer Ware, Dienstleistung oder für die Miete, dürfen nur in bar vorgenommen werden, solange der Betrag unter 50.000 Lei (ca. 10.165 Euro) pro Tag liegt.

Seit dem 1. Juli 2023 beträgt die Obergrenze für Barzahlungen für alle natürlichen und juristischen Personen in der Slowakei 15.000 €.

Unternehmen dürfen Barzahlungen nur bis zu einem Betrag von einschließlich 5.000 Euro annehmen.

Zahlungen an Unternehmer oder von Unternehmern dürfen ab einem Betrag von einschließlich 1.000 Euro nicht mehr in bar erfolgen.

Für einen Verbraucher, der keinen steuerrechtlichen Wohnsitz in Spanien hat, gilt das Verbot von Bargeld erst ab einem Betrag von einschließlich 10.000 Euro.

Bei Verstößen gegen diese Vorschrift beträgt die Strafe 25 Prozent der betreffenden Summe.

Es existiert keine Höchstgrenze für die Bezahlung mit Bargeld.

Allerdings kann ein Händler die Annahme von Bargeld verweigern. Dies muss dann rechtzeitig und klar bekannt gemacht werden (beispielsweise durch ein entsprechendes Schild vor einem Geschäft).

Dienste im Gesundheitssektor müssen Barzahlung immer akzeptieren.

Barzahlung ist bis zu einem Betrag von 270.000 tschechischen Kronen (ca. 10.509 Euro) pro Tag möglich.

Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafe von bis zu 500.000 CZK für Verbraucher und bis zu 5.000.000 CZK für Unternehmen geahndet.

Die Barzahlung ist mit bis zu 50 Geldstücken erlaubt. Auch mit Banknoten kann uneingeschränkt in bar bezahlt werden.

Die Annahme von beschädigten Banknoten kann jedoch verweigert werden.

Verbraucher können uneingeschränkt in bar bezahlen.

Eine Begrenzung auf 1,5 Millionen ungarische HUF (ca. 41.695 Euro) pro Monat gilt für juristische Personen, Unternehmerverbände und Einzelpersonen, die mehrwertsteuerpflichtig sind.

Es gibt keine Höchstgrenzen für Bargeldzahlungen.

Händler müssen sich jedoch bei den Steuerbehörden als "High Value Dealers" (Händler hochwertiger Güter) registrieren, wenn sie Barzahlungen über 10.000 Euro akzeptieren.

Gut zu wissen: In England und Wales zahlen Sie mit englischen Pfundnoten. In Schottland und Nordirland kann es jedoch vorkommen, dass die englischen Pfundnoten nicht akzeptiert werden.

Genauso kann es sein, dass die schottischen und nordirischen Pfundnoten in Geschäften in England und Wales nicht angenommen werden.

Was das Kleingeld betrifft, kann uneingeschränkt mit £5, £2 und £1 bezahlt werden. Mit Münzen im Nennwert von 50p, 25p und 20p können Sie Beträge bis £10, mit 10p und 5p bis £5 sowie mit 2p und 1p bis 20p bezahlen.

Es gibt keine Höchstgrenze für Bargeldzahlungen.

Die Angaben stammen von unseren Kollegen aus dem Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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