Bei der Personensuche im Internet nicht in Abofalle tappen

Personensuchdienste im Internet versprechen, die Adressen vermisster Personen ausfindig zu machen. Leider tummeln sich unter den Anbietern auch unseriöse Firmen, zum Teil mit Sitz im Ausland, die nur auf das schnelle Geld aus sind.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland hat aktuell Beschwerden erhalten und möchte vor dieser Masche warnen.

Anbieter locken mit günstigem Probeabo

Um Informationen über die gesuchte Person zu erhalten, verlangen dubiose Personensuchdienste eine kostenpflichtige Registrierung. Gelockt wird mit einer günstigen Anmeldung, zum Beispiel mit einem Probeabo für 1 Euro.

Wer darauf eingeht und seine Bank- oder PayPal-Daten eingibt, hat schon verloren. Denn nicht nur der Betrag für das Testabo wird abgebucht, sondern wenig später auch der für ein volles Monatsabo, z. B. für 37,99 €.

Auf den Webseiten findet sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen meist der Hinweis, dass ein Testabo gekündigt werden muss. Wie uns einige Nutzerinnen und Nutzer berichteten, ist eine Kündigung jedoch auch nach Kontaktaufnahme mit den Unternehmen überhaupt nicht möglich. Andere berichten, dass allein die Anmeldung per E-Mail ausreicht, um Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und Inkassodrohungen zu erhalten.

„Wir sehen bei einigen Anbietern die typische Vorgehensweise einer Abofalle. Alle Unternehmen, die gezielt Verträge mit Verbrauchern in Europa abschließen möchten, müssen sich selbstverständlich auch an die europaweite und nationale Gesetzgebung halten. Versteckte Kostenklauseln, intransparente Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Unklarheiten über die anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Anbieter. Ist deutsches Recht anwendbar, ist beispielsweise auch der sog. Kündigungsbutton verpflichtend.“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Tipps zum Umgang mit Personensuchdiensten im Internet

  • Lassen Sie sich nicht von schön klingenden Angeboten und Versprechungen in die Irre führen. 
  • Vertrauen Sie nicht blind den ersten Ergebnissen von Suchmaschinen. Oft handelt es sich bei den ersten Treffern um bezahlte Werbung der Anbieter. 
  • Schauen Sie ins Impressum und finden Sie heraus, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Ein fehlendes Impressum spricht gegen die Seriosität des Anbieters. 
  • Lesen Sie das Kleingedruckte auf den Webseiten, insbesondere zu den Kündigungsbedingungen. Gibt es eine Belehrung über das vierzehntägige Widerrufsrecht? EU-weit sind Anbieter verpflichtet, ihre Kunden hierüber zu informieren. 
  • Googeln Sie den Anbieter. Gibt es Warnungen oder Erfahrungen anderer Kunden?
  • Machen Sie Screenshots von dem Angebot, das Sie auswählen möchten.
  • Nutzen Sie zunächst öffentlich zugängliche und kostenlose Informationsquellen wie Online-Telefonbücher, soziale Medien oder Karrierenetzwerke. Einige Anbieter verlangen zumindest für die Basisversion keine Gebühr.
  • Wenn Sie in eine Abofalle getappt sind: Lassen Sie sich nicht von Mahnungen einschüchtern. Lassen Sie sich rechtlich beraten. Versuchen Sie, bereits abgebuchte Beträge zurückzufordern, z. B. mittels Chargeback. Kontaktieren Sie hierzu Ihre Bank, das Kreditkartenunternehmen oder den Zahlungsdienstleister. 

Hier haben wir ausführliche Informationen zur aktuellen Betrugsmasche für Sie zusammengestellt.

An wen kann ich mich bei Problemen mit einem Anbieter wenden?

Bei Problemen mit einem Personensuchdienst aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland kostenlos. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme einfach das Online-Formular.

Pressemitteilung
vom 01. März 2024 -  Inhalte entsprechen den zu diesem Zeitpunkt gültigen Informationen.

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