Timesharing-Verträge & Urlaubszertifikate

In einem Ferienappartement, zum Beispiel auf Gran Canaria, Teneriffa oder Madeira, einige Wochen nach Lust und Laune die Seele baumeln zu lassen und das vielleicht jedes Jahr, davon träumen zahlreiche Reisende. Für viele wird dieser Traum allerdings zum Albtraum.

Seit Jahren wenden sich Urlauberinnen und Urlauber an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, weil sie den Kauf der Urlaubsgutscheine bereuen oder aus einem Langzeitvertrag aussteigen möchten. Die Hürden sind groß, und oft ist das bezahlte Geld verloren.

Zusammenfassung

  1. Timeshare ist das Recht, eine Unterkunft für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.
     
  2. Kurzfristige Timeshare-Verträge haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden nicht von der europäischen Timeshare-Richtlinie erfasst.
     
  3. Bei den kurzfristigen Timeshare-Verträgen hält sich eine Abzock-Masche hartnäckig: Rubbellos, Hotelbesichtigung, Verkauf von Urlaubszertifikaten.
     
  4. Langfristige Timeshare-Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und länger und fallen unter den Schutz der europaweit gültigen Timeshare-Richtlinie.
     
  5. Langfristige Timeshare-Verträge lassen sich nur schwer auflösen und sind sogar vererbbar.
     
  6. Wer versucht, einen langfristigen Timeshare-Vertrag zu verkaufen, sollte sich vor so genannten Cold Callern hüten.

Was ist Timesharing?

Ein Timeshare ist ein Teilzeitnutzungsrecht. Wie der Name schon erahnen lässt, erwerben Sie damit ein Recht, keine ganze Immobilie. Kaufen Sie ein Timeshare, kaufen Sie das Recht, ein bestimmtes Ferienappartement für einen festgelegten Zeitraum über mehrere Jahre nutzen zu können.

Kein Timeshare hingegen sind sogenannte Urlaubsgutscheine, mit denen Sie innerhalb eines Jahres ein solches Ferienapartment nutzen können. Der größte Unterschied zwischen Timeshare und Urlaubsgutscheinen liegt in der Länge der Gültigkeit. Erst dann, wenn der Vertrag über ein Jahr lang gültig ist, spricht man rechtlich gesehen von Timeshare.

Cover: Timesharing Ferienhaus und -wohnungen

Timeshare-Broschüre: Der Gutschein trügt

Zahlreiche Verbraucher sind Opfer einer fiesen Abzocke auf den Kanarischen Inseln geworden. Dabei ging es in den meisten Fällen um Timesharing-Verträge. Wir erklären Ihnen, wie Sie sich schützen können.

Die kostenlose Printversion kann unter: danzeisen@cec-zev.eu bestellt werden.

Außerdem kann sie online gelesen oder als pdf-Datei heruntergeladen werden. Dateigröße: 8,1 MB.

Was sind Kurzzeitverträge?

Hierzu zählen Urlaubszertifikate, Urlaubsgutscheine, Unterkunftsreservierungen und VIP-Zertifikate. Die Reisenden kaufen hierbei das Recht, ein Ferienappartement für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.

Die Vertragslaufzeit liegt oft bei einem Jahr oder weniger. Deswegen gilt hier die EU-Timeshare-Richtlinie nicht.

Die Masche mit den Gutscheinen

Die bekannte Masche: Urlauberinnen und Urlauber werden auf Gran Canaria, in Puerto de Mogán oder Playa del Inglés, auf der Straße angesprochen und dürfen ein Los ziehen. Wie der Zufall es will, hat man gewonnen. Um den Gewinn einzulösen, müssen die Feriengäste nur an einer „kurzen“ Führung durch eine Luxushotelanlage teilnehmen. Das Taxi in das 30 Kilometer entfernte Hotel steht schon bereit. Dort angekommen wird man in Verkaufsgesprächen, die zwischen drei und sieben Stunden dauern, überredet, oft sogar gedrängt, einen Vertrag für den Aufenthalt in einem Luxusappartement abzuschließen.

Nicht immer ist es die Losmasche. Was aber allen gemeinsam ist:

  • die Besichtigung einer exklusiven Hotelanlage
     
  • die sogenannte „einmalige Gelegenheit“ bzw. das „Sonderangebot“ und der
     
  • Druck, der auf die Betroffenen während der Vertragsverhandlungen ausgeübt wird.

Einmal drin, kommen Sie so schnell nicht mehr heraus. Die Unternehmen agieren oft mit zweifelhaften Methoden, die viele Urlauberinnen und Urlauber häufig als Betrug empfinden.

Einige Betroffene berichten auch, nur unterschrieben zu haben, um wieder gehen zu können, nachdem sie schon völlig erschöpft waren.

    Nicht zahlen

    Die Anbieter verlangen auch meist eine sofortige Anzahlung von circa 1.000 Euro, manchmal auch die ganze Summe. Diese kann bei über 5.000 Euro liegen. Spätestens an dieser Stelle sollten Sie aufstehen und gehen.

    Haben die Urlauberinnen und Urlauber nicht das passende Zahlungsmittel zur Hand, kann es passieren, dass sie persönlich zum Geldautomaten geleitet werden. Für den Rest wird meist eine Ratenzahlung vereinbart. Sie sollten nach der Anzahlung keine weiteren Raten mehr bezahlen, auch wenn der Unterkunftsanbieter mit rechtlichen Konsequenzen oder Inkasso droht. So können Sie den Verlust Ihres Geldes zumindest in Grenzen halten.

      Verträge sind oft rechtswidrig

      Die Opfer glauben meist zurecht, dass sie an ein solches Geschäft nicht gebunden sind oder zumindest aussteigen können. Unseriöse Unternehmen gestalten die Verträge leider zusätzlich oft so, dass die tatsächliche Vertragsdauer oder die angebotene Leistung verschleiert werden.

      Beispiel
      Der Vertrag weist eine Dauer von 11 Monaten aus. Tatsächlich enthält er mehrere Buchungsoptionen, für die mehr als ein Jahr Zeit ist.

      Es drängt sich dann oft der Gedanke auf, dass die Regelungen der gültigen EU-Richtlinie umgangen werden sollen. Aussagen wie "Wir verkaufen kein Timeshare, sondern nur Urlaub" werden dafür gern genutzt.

        Kann ich einen Kurzzeitvertrag kündigen?

        Generell kann man schon anzweifeln, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde, wenn ein Verbraucher oder eine Verbraucherin so unter Druck gesetzt wird. Hier ist der Nachweis nicht einfach. Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland liegen mehrere Fälle vor, in denen die Betroffenen vor Ort unterschreiben mussten, dass sie ordnungsgemäß beraten wurden.

        Die Verträge selbst sehen kein Widerrufs-, Kündigungs-, Stornierungs- oder Rücktrittsrecht vor. Liegt die Vertragslaufzeit allerdings bei über einem Jahr, haben die Reisenden ein Widerrufsrecht gemäß der Timeshare-Richtlinie. Bei kürzerer Laufzeit halten wir einen Widerruf auf Grundlage der Verbraucherrechte-Richtlinie für möglich.

        Zur Formulierung des Widerrufs genügt folgender Satz: "Hiermit widerrufe ich den Vertrag Nr. ... vom ..." Der Versand sollte per Email mit Versand- und Lesebestätigung erfolgen. Sie müssen damit rechnen, dass das Unternehmen auf den Vertragstext verweist und den Widerruf ablehnt.

          Häufige Fragen zu Kurzzeitverträgen

          Die buchbaren Unterkünfte können oft erst nach Bezahlung aller Raten im Internet aufgerufen werden. In einigen Verträgen werden die zur Verfügung stehenden Unterkünfte aufgelistet.

          Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Erfahrung gemacht, dass die gewünschte Unterkunft zu keinem oder nicht zum gewünschten Zeitraum zur Verfügung stand.

          Ein Schnäppchen ist es nicht. Auch wenn die Preise bei Pauschalreisen und Unterkünften aktuell deutlich gestiegen sind, haben die Reisegutscheine keine Vorteile. Auch das Thema Sicherheit darf man nicht vergessen: Insolvenzschutz, wie etwa bei Pauschalreisen, haben Sie nicht.

          Die größten Chancen haben Sie, wenn Sie per Kreditkarte mit Unterschrift bezahlt haben. Dann können Sie eine Zahlungsreklamation (ein sogenanntes Chargeback) bei Ihrem Kreditkartenunternehmen oder Ihrer Bank in Auftrag geben. Erwähnen Sie den Begriff "Timeshare", um Ihre Chancen zu erhöhen.

          Achtung
          Die Fristen, innerhalb derer die Zahlungsreklamation beim Kreditkartenunternehmen oder bei der Bank eingehen muss, sind unterschiedlich lang.

          Dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland wurde berichtet, dass der Urlaub sogar schön war. Allerdings müssen Sie jederzeit damit rechnen, dass Ihnen am Urlaubsort ein teurer echter langjähriger Timeshare-Vertrag verkauft wird.

          Unseriöse Anbieter von Urlaubszertifikaten (Kurzzeitverträge)

          Die Namen der Unternehmen wechseln häufig. Bislang sind folgende Firmen mit oben beschriebenen oder ähnlichen Geschäftspraktiken aufgefallen:

          • Anfi Gruppe
             
          • Canaria Travel International S. L. U.
             
          • Atlantic Travel Service S. L. U.

          Was regelt die EU-Timeshare-Richtlinie?

          Zur Stärkung der Verbraucherrechte gilt in der Europäischen Union die EU-Timeshare-Richtlinie. Sie regelt Teilzeitnutzungsverträge (zum Beispiel für  Ferienappartements) und langfristige Urlaubsprodukte(zum Beispiel Club-Mitgliedschaften) mit einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als einem Jahr sowie Tauschverträge.

          Richtlinien müssen erst noch in nationales Recht umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Rechtsgrundlage für die Verträge dann nicht mehr die Richtlinie selbst ist, sondern das heimische Gesetz. Im Fall von einem Timeshare auf Gran Canaria wäre das im Regelfall das spanisches Recht.

            So schützt Sie die EU-Timeshare-Richtlinie:

            • Recht auf Information über Vertragsinhalte
               
            • 14-tägiges Widerrufsrecht & Anzahlungsverbot nach Vertragsschluss / Erhalt des Vertrags
            • Kündigungsrecht für langfristige Urlaubsprodukte wie beispielsweise Clubmitgliedschaften

            Was sind Langzeitverträge?

            Bei Teilzeitverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bezahlen Sie eine deutlich höhere Geldsumme und erwerben damit das Recht, eine oder mehrere Unterkünfte für mehr als einen Zeitraum nutzen. Es gilt die EU-Timeshare-Richtlinie.

            Solche Verträge können unter anderem für Ferienwohnungen, Appartements, Hotelzimmer, Wohnwagen, Wohnmobile oder Hausboote, aber auch für langfristige  Urlaubsprodukte (Clubmitgliedschaften), Tauschverträge und Widerverkaufsverträge abgeschlossen werden.

            Hohe Kosten

            Für ein Timeshare müssen Sie mit 5.000 bis 25.000 € tief in die Tasche greifen. Zusätzlich zur einmaligen Kaufsumme kommen jährlich zu zahlende Verwaltungs- bzw. Instandhaltungsgebühren, die mit 500 bis über 1000 € ebenfalls ganz erheblich sein können und die Sie auch zahlen müssen, wenn Sie woanders Urlaub machen. Werden Baumaßnahmen fällig, um die gute Bewertung der Ferienanlage zu erhalten, werden Sie häufig an den damit zusammenhängenden Kosten beteiligt. Wer einen Tauschvertrag besitzt, muss Tauschgebühren einkalkulieren.

              Standort-, Insolvenz- und Mängelrisiko

              Die Nachteile eines Timeshare-Vertrages sind nicht von der Hand zu weisen, auch wenn man Ihnen im Verkaufsgespräch das Blaue vom Himmel verspricht.

              • Zunächst ist ein Timeshare keine Geldanlage, denn Sie können es nicht gewinnbringend weiterverkaufen.
                 
              • Als Vertragsinhaber sind Sie zudem nicht gegen eine etwaige Insolvenz des Anbieters von Timeshare-Verträgen, Ferienclub- oder Rabattclub-Mitgliedschaften geschützt.
                 
              • Außerdem tragen Sie das Standortrisiko. Aus der vielleicht beschaulichen Ruheoase ist eine Partymeile geworden. Ihr Timeshare besitzen Sie dort aber weiterhin und unverändert.
                 
              • Ebenfalls keine Rechte haben Sie bei Mängeln. Das Reise- bzw. Mietrecht, welches für andere Reisen gilt, sei es eine Pauschalreise, eine Ferienwohnung oder eine Hotelübernachtung, ist auf Timesharing nicht anwendbar.

              Wenn Sie über Jahrzehnte immer beim gleichen Anbieter übernachten möchten und auch bereit sind, jährlich die zusätzlichen Kosten zu tragen und die Risiken in Kauf zu nehmen, können Sie über Timesharing nachdenken. Allerdings sollten Sie sich die Vertragsbedingungen im Vorfeld ganz genau ansehen, vor allem, weil Timeshare-Verträge oft unverständlich und kompliziert verfasst sind.

                Kann ich einen Langzeit-Timeshare-Vertrag beenden?

                Timeshare-Verträge sehen im Regelfall keine Beendigungsmöglichkeit vor. Einen solchen Vertrag besitzen Sie meist ewig, und nach Ihrem Tod können sogar Ihre Erben für die Kosten haften.

                Ein Austritt ist lediglich innerhalb der ersten 14 Tage möglich, denn die Timeshare-Richtlinie gibt allen Käufern ein Widerrufsrecht. Während dieser Widerspruchsfrist besteht sogar ein Anzahlungsverbot

                Es lohnt sich aber dennoch, einen genauen Blick in den Vertrag zu werfen, auch wenn eine Kündigung ausgeschlossen ist. Denn ein Timeshare-Vertrag muss bestimmte und konkrete Angaben enthalten, wie eine genaue und zulässige Laufzeit, die genauen Nutzungswochen, der Verkäufer und so weiter. Fehlen diese Angaben, stehen die Chancen gut, eine Vertragsauflösung zu erlangen, teils sogar mit Schadenersatz. Allerdings müssen sich Betroffene hier auf ein Gerichtsverfahren einstellen.

                  Häufige Fragen zu Langzeitverträgen

                  Die Kosten für die An- und Abreise sowie Verpflegung sind im Preis nicht inbegriffen. Pauschal-, Individual- oder Last-Minute-Reisen sind oftmals günstiger.

                  Der Weiterverkauf eines Teilzeitnutzungsvertrages oder eines langfristigen Urlaubsproduktes ist - wenn überhaupt - nur unter großen finanziellen Verlusten möglich. Einen Markt für gebrauchte Timeshare-Verträge gibt es nicht.

                  Nein. Als Vertragsinhaber sind Sie nicht gegen eine etwaige Insolvenz des Anbieters von Timeshare-Verträgen, Ferienclub- oder Rabattclub-Mitgliedschaften geschützt.

                  Ja. Die Pflicht zur Zahlung der Gebühren ist nicht von der Nutzung abhängig.

                  Wiederverkauf: Vorsicht vor unseriösen Anbietern

                  Da man aus einem Timeshare-Vertrag nicht so ohne Weiteres herauskommt, versuchen viele Urlauberinnen und Urlauber diesen zu verkaufen

                  Und weil es keinen Markt für „gebrauchte“ Timeshare-Verträge gibt, melden sich Verbraucherinnen und Verbraucher häufig bei Verkaufsbörsen im Internet an oder inserieren in Tageszeitungen. Das ruft oft unseriöse Anbieter auf den Plan.

                  Die Tricks ähneln sich. Sei es, dass den Betroffenen vorgegaukelt wird, es habe ein Gerichtsverfahren mit positivem Ausgang gegeben, oder es stünde ein Kaufinteressent bereit: Stets werden die Betroffenen unaufgefordert kontaktiert (sogenanntes "cold calling") und müssen im Laufe des Kontakts Gebühren oder Nachzahlungen für Zwecke leisten, die es gar nicht gibt.

                  Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um einen Schwindel handelt. Oft präsentieren sich die Anrufer aus dem Nichts als Vertreter von offiziell klingenden, vertrauenserwecksenden Organisationen mit einem Geschäftspapier, dass nicht immer auf den ersten Blick als unecht erkennbar ist. Hilfreich ist aber folgende Überlegung: Wie kommen diese Unternehmen eigentlich an meine Daten? Wer einen ungefragt kontaktiert, ist im Zweifel unseriös. 

                  Opfer von Kaltanrufern (sogenannte "cold caller") sollten sich unbedingt beraten lassen und auf keinen Fall irgendetwas zahlen. Ist die erste Summe einmal beglichen, flattert schnell die nächste Rechnung ins Haus. Sie kann schnell eine hohe Summe von vielen tausend Euro zusammenkommen, die verloren ist, ohne dass man jemals eine Gegenleistung erhält.

                    Weitere Hilfe in Sachen Timeshare

                    Um eine Beschwerde gegen ein RDO-Mitgliedsunternehmen (Resort Development Oganisation = Timeshare-Dachverband) einzureichen, können die Verbraucherinnen und Verbraucher das RDO Complaint Registration form ausfüllen und an die Email-Adresse: info@rdo.org senden. Auf der Internetseite der RDO ist die Mitgliederliste veröffentlicht.

                    Voraussetzung
                    Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen nachweisen können, dass sie zuvor in Eigenregie versucht haben, das Problem mit dem Mitgliedsunternehmen zu lösen.

                    Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.