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Vorsicht vor Betrug mit Ferienwohnungen im EU-Ausland

Eine Ferienwohnung in bester Lage, traumhafte Fotos und ein toller Ausblick – und das zu einem unschlagbar günstigen Preis. Wer würde da nicht auch zuschlagen wollen? Achtung! Bei der Suche der Ferienunterkunft im Internet sollten Sie genau hinsehen und nicht vorschnell buchen. Denn hier tummeln sich neben seriösen Anbietern einige Fake-Angebote. Wir klären über Betrug mit Ferienwohnungen auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Internet stoßen Urlauberinnen und Urlauber immer wieder auf seriös wirkende Inserate für Ferienwohnungen oder ganze Fake-Webseiten, die sich im Nachhinein als Betrug herausstellen.
  • Betrug mit Ferienwohnung erkennen: Die Angebote sind manchmal auffällig günstig (teilweise 50 Prozent unter dem Preis vergleichbarer Wohnungen) und auch während Hauptsaison sehr kurzfristig noch zu haben. Detaillierte Infos zum Mietobjekt fehlen meist sowie der genaue Name und Anschrift des Vermieters.
  • Unsere Tipps zum Schutz: Nicht unter Druck setzen lassen! Prüfen Sie die Adresse der Ferienwohnung mit Online-Kartendiensten und machen Sie eine Bilder-Suche. Bei der Buchung über eine Online-Plattform wie booking, fewo-direkt oder Airbnb: Kommunizieren und zahlen Sie ausschließlich über die Buchungsplattform!
  • Betrogen worden? Beweise sichern, schnellstmöglich versuchen, das Geld zurückzuholen und Anzeige bei der Polizei erstatten. Bei der Buchung über eine gängige Online-Plattform, melden Sie den Betrug auch dem Betreiber.

Betrug mit Ferienwohnungen – Beispiele aus der Fallarbeit

Es wenden sich immer wieder Verbraucherinnen und Verbraucher an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ), die im Internet auf Fake-Ferienhäuser oder Betrug mit Ferienwohnungen gestoßen sind. Meist werden die Unterkünfte auf zu diesem Zweck erstellten Webseiten von Personen angeboten, die sich als Eigentümer ausgeben. Doch auch auf seriösen Buchungsportalen wie booking.com, Airbnb, Casamundo oder FeWo-direkt, können die Fake-Anzeigen auftauchen.

Beispiele aus der Fall-Praxis des EVZ

Fall 1:

Ein Paar findet über eine private Vermieter-Webseite ein hübsches Ferienhäuschen in den Niederlanden. Eine ruhige Lage, nicht weit entfernt vom Meer und ihren Hund können sie ebenfalls mitbringen. Der Preis für 14 Tage: 1.700 Euro. Kurzerhand bucht das Paar die Wohnung und tätigt eine Anzahlung von 970 Euro per Überweisung. Bis zu diesem Zeitpunkt scheint alles mit rechten Dingen zuzugehen. Die Webseite sowie die Buchungs-Bestätigung und Rechnung vermitteln einen seriösen Eindruck. Doch als das Paar die Buchung stornieren muss, erhalten Sie die im Mietvertrag vereinbarte Rückzahlung nicht. Auf Anfragen reagiert der Vermieter nicht, und plötzlich wird der Webauftritt gelöscht. Das Geld ist weg. In Facebook-Gruppen liest das Paar Erfahrungsberichte von Betroffenen, denen Ähnliches passiert ist.

 

Fall 2:

Für drei Übernachtungen in Athen wird eine Studentin auf einer bekannten Buchungsplattform fündig. Ein schickes Apartment mitten im Stadtzentrum für einen günstigen Preis. Sie möchte direkt zuschlagen. Doch über die Plattform selbst kann sie nicht buchen: Buchungen müssten direkt beim Vermieter vorgenommen werden, steht es in der Anzeige.

Also nimmt sie Kontakt über WhatsApp mit dem Vermieter auf. Der Nachrichten-Austausch ist freundlich, der vermeintliche Vermieter gibt sich dort als Mitarbeiter einer bekannten Immobilien-Agentur aus. Angeblich wäre die Bezahlung außerhalb der Online-Plattform üblich. Kein Grund zu Sorge, Tausende Kunden haben diesem Vorgang bereits getraut, versichert die Kontaktperson als die Studentin Bedenken äußert. Also zahlt sie den Betrag per Überweisung und erhält auch kurz darauf eine Buchungsbestätigung der Online-Plattform. Danach bricht der Vermieter-Kontakt abrupt ab. Geld und Ferienunterkunft sind weg.

Woran erkenne ich betrügerische Angebote?

Die Suche nach einem günstigen Angebot treibt die meisten Urlauberinnen und Urlauber ins Internet. Die Vielfalt ist groß, doch es gibt neben den gängigen, seriösen Buchungsplattformen auch einige Fake-Portale, auf denen vermeintliche Top-Ferienwohnungen zu niedrigen Preisen feilgeboten werden. Und auch auf den seriösen Plattformen kann sich hinter manchem Angebot auch ein Betrug stecken. Wie aber erkenne ich den Fake?

Checkliste: Betrug mit Ferienwohnung erkennen

  • Die Inserate wirken seriös, doch sind trotz Zeitraum in der Hauptsaison oft sehr günstig und auch kurzfristig noch verfügbar. Sind die Preise teilweise 50 Prozent unterhalb denen vergleichbarer Angebote, sollten Sie skeptisch werden.
  • Es gibt keine detaillierten Angaben zum Mietobjekt wie zum Beispiel der Ausstattung.
  • Außer einer E-Mail-Adresse gibt es keine weiteren Kontaktdaten – Name, Anschrift und Telefon des Vermieters fehlen.
  • Manchmal ist der Mietvertrag sprachlich auffällig, also in schlechtem Deutsch verfasst.
  • Die Kommunikation und die Bezahlung sollen außerhalb der Buchungsplattform vorgenommen werden.
  • Sie sollen den vollen Mietpreis direkt im Voraus bezahlen, statt einer üblichen Anzahlung. Zahlen Sie sofort, versprechen die vermeintlichen Vermieter einen Rabatt (teilweise bis zu 20 Prozent).
  • Oft wird auch nur eine bestimmte Zahlungsart akzeptiert, zum Beispiel Banküberweisung oder Kreditkarte (Vorsicht vor Diebstahl ihrer Kreditkartendaten!)
  • Die Webseite oder vermeintliche Buchungsplattform existiert erst seit kurzer Zeit.
  • Es gibt keine Bewertungen oder sehr auffällig viele positive Kunden-Bewertungen zum Vermieter.
  • Gibt es die Wohnung auf einer Plattform noch zu haben, ist aber auf einer zweiten Plattform für denselben Zeitraum bereits vergeben? Dann gilt Vorsicht!
  • Der Anbieter fordert vorab von Ihnen eine Kopie Ihres Personalausweises per E-Mail (Vorsicht Identitätsdiebstahl!) oder schickt einen vermeintlichen Ausweis von sich selbst, um Seriosität vorzugeben.
  • Links auf der Vermieterseite z. B. zu dessen Social-Media-Auftritten führen ins Nichts.

Schutz vor Betrug mit Ferienwohnung

Wie können Sie sich vor den Betrügern schützen? Unser Juristenteam rät dazu, bei der Suche nach Ferienhäusern mit gesundem Menschenverstand vorzugehen: Lassen Sie sich nicht von Hochglanz-Fotos im Internet blenden! Vergleichen Sie das Angebot mit gleichwertigen Mietobjekten aus der Gegend.

Tipps vor und während der Buchung:

  • Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen und suchen Sie nach Erfahrungsberichten anderer Urlauberinnen und Urlauber.
  • Gibt es die Unterkunft unter der angegebenen Adresse wirklich? Checken Sie die Anschrift über Online-Kartendienste.
  • Nutzen Sie ebenfalls die Bilder-Suche, um zu prüfen, ob die tollen Fotos auch auf anderen Plattformen für unterschiedliche Ferienwohnungen verwendet werden, also z. B. einmal in Spanien und einmal in Kroatien. So können Sie betrügerische Angebote entlarven.
  • Rat der EVZ-Experten: Checken Sie die Kontakt-Angaben des vermeintlichen Vermieters. Das geht beispielsweise über die Tourist-Information am Urlaubsort. Gleichen Sie die Daten mit denen aus dem Impressum ab. Denn nur, weil es ein Impressum gibt, heißt das nicht, dass diese zum richtigen Vermieter führen.
  • Falls Sie über Plattformen wie Booking, fewo-direkt oder Airbnb buchen, kommunizieren und bezahlen Sie ausschließlich auch darüber. Lassen Sie sich niemals auf eine Kommunikation und Bezahlung außerhalb der Plattform ein!
  • Sichere Zahlungsart wählen: Niemals per Überweisung zahlen, sondern per Kreditkarte oder Lastschrift. Denn im Betrugsfall kann man eine Rückbuchung von der Bank verlangen. Ähnliches gilt für Zahlungsdienstleister. ABER: Wählen Sie niemals die „Freunde und Familie“-Option, um Geld zu senden, da diese keinen Käuferschutz enthält. Tipp: Im Optimalfall maximal 20 Prozent anzahlen, den Rest erst vor Ort, wenn Sie sich vergewissern konnten, dass es die Wohnung gibt und alles passt. Quittung nicht vergessen!
  • Schicken Sie niemals eine Ausweiskopie: Wenn überhaupt nur mit einer entsprechenden Kennzeichnung (z. B. Wasserzeichen oder Schwärzen nicht notwendiger Angaben), um Identitätsdiebstahl vorzubeugen.
  • Achten Sie auch auf die Schutzmaßnahmen von Plattformanbietern, zum Beispiel eine Verifizierung des Vermieters. Schickt der vermeintliche Vermieter einen Personalausweis, ist das fast immer ein Zeichen von fehlender Seriosität. Auch wenn das für viele einen seriösen Eindruck vermittelt: Es könnte sich um eine geklaute Identität handeln.

Warnliste und Register gegen Betrug mit Ferienwohnung

Nicht immer lässt sich der Betrug mit der Ferienwohnung auf den ersten Blick erkennen. Aufschluss geben Warnlisten wie von der unabhängigen Informationsplattform Watchlist Internet oder die Betrugsmeldungen des Verbands deutscher Ferienhausagenturen (VDFA). Dort erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen zu aktuellen Fake-Portalen oder Betrugsmaschen.

Ebenfalls hilfreich: Die URL der Ferienhaus-Webseite mit dem Fake-Shopfinder der Verbraucherzentralen in Deutschland prüfen. Dieser scannt automatisch nach einem Impressum, checkt nach möglichen Betrugskriterien und liefert die Information darüber, seit wann es die Seite gibt.

Gut zu wissen

In mehreren Ländern gibt müssen sich Betreiber von Ferienunterkünften in einer Datenbank registrieren lassen. So beispielsweise in Italien oder Spanien. Ihre Register-Nummer („CIN“ in Italien, „NRA“ in Spanien) müssen sie auf Buchungsportalen, Zeitungsanzeigen & Co. angeben. Das soll Reisenden helfen, Fake-Angebote leichter zu erkennen. Dafür einfach die Registrierungsnummer in die Datenbank eingeben. Zeigt das Register eine andere Unterkunft an, als die auf dem Buchungsportal? Dann könnte es sein, dass hier etwas nicht stimmt. ABER: Zu 100 Prozent schützt das vor Betrug mit Ferienwohnungen aber nicht.

Betrogen worden? Was nun?

Sie sind einer Betrügerin oder einem Betrüger ins Netz gegangen? Dann sollten Sie im Schadensfall alle Beweise (Rechnung, Screenshot der gefälschten Internetseite oder der Anzeige auf der Buchungsplattform, Schriftverkehr) sichern und eine Anzeige bei der Polizei erstatten.

Haben Sie über eine Buchungsplattform wie booking, FeWo-direkt oder Airbnb gebucht? Dann melden Sie den Betrug beim Betreiber. Nur dadurch können Sie andere Nutzerinnen und Nutzer warnen und die Betrugs-Anzeige kann gelöscht werden.

Geld zurückholen, aber wie?

Haben Sie bereits eine Anzahlung geleistet oder eine Restzahlung angewiesen, kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank. Unter Umständen lassen sich Zahlungen per Lastschrift oder Kreditkarte noch rückgängig machen. Genehmigte Lastschriften können Sie innerhalb der Frist von acht Wochen widerrufen und von der Bank rückbuchen lassen. Bei nicht genehmigten Lastschriften haben Sie eine 13-monatige Frist.

Unrechtmäßige Kreditkartenzahlungen lassen sich mit einem sogenannten Chargeback rückbuchen. Dafür haben Sie in der Regel eine Frist von 120 Tagen, doch es kommt auf die Bedingungen des Kartennetzwerkes (z. B. Visa oder Mastercard) an. Unser Rat: Setzen Sie sich so schnell wie möglich mit dem Kreditkarten-Anbieter in Verbindung, um wieder an Ihr Geld zu kommen.

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