Entschädigung nach Flugverspätung oder Flugausfall: Wer hilft wirklich, wer zockt ab?

Lesezeit: 11 Minuten

Bei starker Flugverspätung, Flugausfall und Überbuchung steht Passagieren in vielen Fällen eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro zu.

Das regelt die EU-Fluggastrechteverordnung. Eintreiben muss man das Geld bei der Airline, die oft in einem anderen EU-Land sitzt.

Wer im Internet nach Hilfe sucht, stößt schnell auf Rechtsdienstleister (sogenannte Legal Tech-Unternehmen) wie Flightright, AirHelp oder EUClaim.

Diese können praktisch sein, behalten aber einen beachtlichen Teil der Entschädigungssumme ein, die dem Fluggast zusteht.

Einige fallen sogar durch unseriöse Geschäftspraktiken auf. Und dabei gibt es eine Reihe von Alternativen.

Diese sind im Netz zwar weniger sichtbar, dafür kostenlos und bieten weitere Vorteile.

Wer kann wirklich helfen und wer zockt ab?

Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Wege, an finanzielle Entschädigung zu kommen.

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So kommen Sie an Entschädigung

Unser Tool verrät, wer bei Ihrem Fall von Flugverspätung, Flugausfall oder Gepäckverlust helfen kann. Einfach durchklicken.

Diese Rechte haben Sie bei Flugverspätung und Flugausfall

  • Die Summe berechnet sich nach der Flugstrecke:
    bis zu 1.500 km: 250 Euro
    bis zu 3.500 km: 400 Euro
    über 3.500 km: 600 Euro (innerhalb Europas max. 400 Euro)
  • Das gilt für Flüge aller Airlines, die an einem Flughafen in der EU starten. Außerdem für Flüge, die in der EU landen, wenn die Airline ihren Hauptsitz in der EU hat.
  • In manchen Fällen können Fluggäste zusätzlich den Preis für das Flugticket zurückbekommen.

Entschädigung über Online-Dienstleister (Legal Tech) eintreiben lassen: Vorsicht vor Abzocke!

Wer online nach Begriffen wie "Flugverspätung" und "Geld zurück" sucht, findet als erstes sogenannte Legal Tech-Unternehmen.

Also Rechtsdienstleister wie Flightright, AirHelp oder EUClaim, die für den Fluggast das Geld bei der Airline einfordern.

Das kann praktisch sein, ist aber nicht der günstigste Weg.

Denn: Die Portale behalten einen großen Teil der Entschädigungssumme als Honorar ein.

Außerdem lohnt der Blick in die AGB, die oft unten auf der Internetseite zu finden sind.

Einige Anbieter legen Klauseln fest, die für den Verbraucher von Nachteil sind.

Das kann sogar so weit führen, dass Fluggäste Geld an das Portal zahlen müssen, obwohl sie noch kein Geld von der Airline erhalten haben.

Wir erklären, worauf Sie achten sollten, um Abzocke zu vermeiden.

Wir raten von unseriösen Legal Tech-Anbietern ab. Das sollten Sie beachten:

Fehlende Preistransparenz

Viele Anbieter werben mit "Sie bekommen bis zu 600 Euro". Das ist falsch, da immer ein Honorar anfällt.

Dass zusätzlich die Mehrwertsteuer abgezogen wird, wird oft erst in der Fußnote oder den AGB erwähnt.

 

Rechtliches Rosinenpicken

Viele Rechtsportale nehmen nur rechtlich eindeutige und einfach durchzusetzende Fälle an.

Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, wenn Ihre Anfrage abgelehnt wird.

Das muss nicht bedeuten, dass Ihnen kein Geld zusteht.

Finanztest berichtete im April 2020, dass Sofortentschädiger nur 6 von 21 Testfällen akzeptiert haben.

Andere Stellen wie wir oder Schlichtungsstellen nehmen auch rechtlich komplizierte Fälle an und können sich oft zugunsten des Reisenden durchsetzen.

 

Fragwürdige Klauseln in den AGB

Oft wird eine Exklusivitätsklausel festgelegt. Das bedeutet, dass Sie nicht gleichzeitig selbst oder über einen Anwalt versuchen dürfen, Ihre Rechte geltend zu machen.

Tun Sie es trotzdem und bekommen tatsächlich Geld von der Airline, müssten Sie eigentlich einen Teil an das Legal Tech-Unternehmen abtreten.

Lesen Sie auch die Kündigungsbedingungen, bevor sie das Angebot eines Rechtsdienstleisters wahrnehmen.

Ist die Kündigung kostenpflichtig? Oder können Kosten berechnet werden, wenn das Unternehmen umgekehrt Ihnen kündigt?

 

Einseitige Fachkompetenz

Viele Rechtsdienstleister helfen nur beim Thema Ausgleichszahlung.

Oft steht Reisenden aber noch mehr zu. In manchen Fällen kann man sich den Ticketpreis erstatten lassen oder Schadenersatz für verlorenes oder beschädigtes Gepäck fordern.

 

Sonderfall Ryanair

Die Airline möchte vermeiden, dass Reisende ihre Ansprüche über Legal Tech-Anbieter geltend machen.

In den Geschäftsbedingungen schreibt sie deshalb fest, dass man sich erst selbst an das Flugunternehmen wenden muss.

Das bedeutet, dass ein Rechtsdienstportal Ihnen hier gar nicht helfen kann. Es ist möglich, dass andere Flugunternehmen bald nachziehen.

Rechtsdienstleister (Legal Tech) im Überblick

Kosten

20 bis 50 Prozent der Entschädigungssumme

Legal Tech-Unternehmen behalten einen großen Teil der Entschädigungssumme als Honorar ein.

Sogenannte Sofortentschädiger kaufen dem Fluggast den Anspruch ab und überweisen ihm sofort Geld. Für den Reisenden ist die Sache damit erledigt.

Andere Portale (Inkassounternehmen) wiederum treiben erst das Geld von der Airline ein und zahlen anschließend unter Abzug der Provision an den Kunden. 

Hat die Legal-Tech-Firma keinen Erfolg, muss der Kunde in der Regel kein Honorar bezahlen.

Er verliert also kein Geld, bekommt aber auch nie die volle Summe, die ihm gemäß EU-Fluggastrechteverordnung zusteht.

Manche Anbieter fordern schon im Vorhinein eine Gebühr, bevor sie tätig werden.

Während die Legal Tech-Firma am Fall arbeitet, verpflichtet sie den Kunden meist zur Kooperationsbereitschaft.

Bittet die Firma mich zum Beispiel um ein bestimmtes Dokument und ich reagiere nicht, können Kosten entstehen.

Dauer

Wenige Tage (bei Sofortentschädigern) bis mehrere Monate / ein Jahr

Wie genau die Fluggastportale arbeiten, ist oft nicht von außen erkennbar.

Die Dauer hängt wohl davon ab, wie schnell diese sich mit der Airline einigen können und ob vor Gericht gegangen werden muss.

Zugänglichkeit

Rechtsdienstleister sind einfach online zugänglich. Reisende geben Daten wie Flugnummer, Länge der Verspätung und die Airline an.

Meist wird mithilfe von standardisierten Verfahren berechnet, wie hoch die Erfolgsaussichten sind.

Daraufhin bekommen Sie Bescheid, ob das Portal Ihren Fall annimmt oder nicht.

Risiko

Bevor Flugportale einen Fall annehmen, prüfen sie die Erfolgsaussichten.

Denn sie verdienen nur dann, wenn sie gegen die Fluggesellschaft gewinnen.

Wird Ihre Anfrage abgelehnt, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass Ihnen kein Geld zusteht.

Auch rechtlich kompliziertere Fälle können oft positiv für den Verbraucher gelöst werden.

Bei Sofortentschädigern stellt sich die Frage der Verjährung nicht, da der Fluggast sofort Geld bekommt.

Bei anderen Portalen (Inkassounternehmen) besteht das Risiko, dass Ihre Rechte nach drei Jahren verfallen.

Wie die Dienstleister mit Fällen umgehen, in denen die Verjährungsfrist bald verstreicht, ist oft undurchsichtig gestaltet. 

Auch wenn sie im Internet weniger sichtbar sind, gibt es zahlreiche Alternativen zu Legal Tech-Untermehmen, die Ihnen bei Flugärger helfen. Wir erklären, welche das sind und wie sie funktionieren.

Beschwerde einreichen - Wenden Sie sich selbst an die Airline

Versuchen Sie im ersten Schritt selbst Kontakt mit der Airline aufzunehmen.

Dies ist nämlich eine Voraussetzung dafür, um sich anschließend an eine Verbraucherorganisation oder Schlichtungseinrichtung wenden zu können - falls Schritt eins nicht klappt. 

Sie wissen nicht, was Sie schreiben sollen?

Hier hilft unser Online-Tool "So helfen Sie sich selbst", mit dem Sie kostenlos individuelle Musterschreiben erstellen können.

Einfach Durchklicken und den Musterbrief per E-Mail an die Fluggesellschaft senden.

Kontaktieren Sie das Unternehmen in jedem Fall schriftlich, um einen Nachweis zu haben.

Tipp

  • Setzen Sie der Airline eine Zahlungsfrist von 14 Tagen
  • Wenn Sie ein Online-Formular der Airline nutzen: Machen Sie Screenshots, um später einen Nachweis zu haben. Denn manchmal wird keine Bestätigungsmail versendet.

Beschwerde selbst einreichen im Überblick

Kosten

Keine

Dauer

Mehrere Wochen bis Monate

Zugänglichkeit

Zahlreiche Airlines stellen Online-Beschwerde-Formulare zur Verfügung, mit denen Kunden Ihre Rechte einfordern können.

Sitzt die Fluggesellschaft in einem anderen Land, kommt es eventuell zu einer Sprachbarriere.

Bei europäischen Airlines hilft hier unser kostenloses Tool zur Erstellung von Musterbriefen weiter. 

Risiko

Im schlimmsten Fall reagiert das Flugunternehmen nicht. Im besten Fall überweist es Ihnen die volle Summe.

Zu verlieren haben gestrandete Passagiere nichts. Sollte die Antwort ausbleiben, können Sie sich in einem zweiten Schritt an eine Verbraucherorganisation oder eine Schlichtungsstelle wenden.

Es besteht aber das Risiko, dass Ihre Rechte irgendwann verfallen.

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre.

Bei Ansprüchen aus dem Montrealer Übereinkommen (Gepäck) zwei.

Kostenlose Hilfe: Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland

Sitzt die Airline in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, können Sie sich an uns wenden.

Unsere Juristen unterstützen Verbraucher kostenlos, zum Beispiel bei Flugausfall, Flugverspätung, Nichtbeförderung oder Gepäckverlust.

Voraussetzung ist, dass Sie bereits Kontakt mit der Fluggesellschaft aufgenommen haben.

Wir sind Teil des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), das aus einem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) pro EU-Land besteht.

Der Vorteil des Netzwerks: Sie als Verbraucher haben Zugang zu Experten aus dem Land, in dem die Airline ihren Sitz hat, und müssen sich keine Gedanken um Sprachbarrieren oder nationale Feinheiten in der Rechtsprechung machen.

Beispiel

Möchten Sie einen Flug von KLM reklamieren, wenden Sie sich zunächst an uns.

Wir prüfen den Fall und geben ihn an das EVZ Niederlande weiter.

Als Experten für niederländisches Recht kontaktieren unsere Kollegen vor Ort die Fluggesellschaft.

Das Ergebnis kommunizieren wir auf Deutsch zu Ihnen zurück.

Das Ziel: Eine positive, außergerichtliche Lösung.

Das ECC-Net hilft aber nicht nur dabei, die Ausgleichszahlung zu bekommen. Auch bei Problemen mit dem Gepäck können wir helfen oder wenn es darum geht, den Ticketpreis erstattet zu bekommen.

Selbst bei rechtlich nicht eindeutigen Fälle können wir uns oft für den Verbraucher durchsetzen oder eine Kulanzlösung erzielen.

Wenn wir nicht zuständig sind, zum Beispiel, weil die Airline ihren Firmensitz in Deutschland hat, nennen wir Ihnen eine geeignete Anlaufstelle.

Tipp

  • Nehmen Sie zunächst selbst Kontakt mit der Airline auf. Das ist Voraussetzung dafür, dass wir Ihnen helfen dürfen.
  • Wenden Sie sich schriftlich an das Unternehmen. Zum Beispiel per E-Mail, um einen Nachweis zu haben.
  • Sitzt die Airline in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich? Dann sind wir zuständig und können Ihnen helfen.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland im Überblick

Kosten

Keine

Dauer

etwa 2 bis 3 Monate

Zugänglichkeit

Ihren Fall können Sie über unser Online-Formular einreichen.

Hier können Sie Ihren Fall schildern und alle nötigen Dokumente wie Flugtickets und die bisherige Korrespondenz mit der Airline anhängen.

Außerdem stellen wir eine Vollmacht zur Verfügung, mit der Sie bestätigen, dass wir Ihre Rechte für Sie durchsetzen dürfen.

Das Formular und etwaige Rückfragen können auf Deutsch beantwortet werden.

Die Kommunikation mit der Fluggesellschaft, die eventuell in einer anderen Sprache stattfindet, übernehmen wir gemeinsam mit unseren europäischen Kollegen.

Risiko

2019 konnten wir 75 Prozent der Flugfälle im Sinne des Verbrauchers lösen.

Die Erfolgsaussichten stehen also gut.

Da wir ausschließlich außergerichtlich arbeiten und auf die Kooperationsbereitschaft des Unternehmens angewiesen sind, kann es dennoch vorkommen, dass keine Lösung gefunden werden kann.

Zudem kommt es vor, dass Ihre Anfrage nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt und wir daher nicht tätig werden dürfen. In diesen Fällen empfehlen wir Ihnen eine geeignete Anlaufstelle.

Das Risiko, dass ihre Rechte verfallen, ist gering.

Die Verjährungsfristen sind relativ lang und unsere Juristen achten auf diese.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Online-Schlichtung & Alternative Streitbeilegung

Neben Verbraucherorganisationen können gestrandete Passagiere, sich auch an eine Schlichtungsstelle wenden.

Ziel ist auch hier, die Streitigkeit einvernehmlich zu lösen, ohne vor Gericht zu gehen.

Bei der Schlichtung wird neutral zwischen Unternehmen und Verbraucher vermittelt.

Die nationale Kontaktstelle für die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung hilft Ihnen dabei, die richtige Schlichtungsstelle zu finden.

Da die zuständige Schlichtungsstelle meist im Land des Unternehmens sitzt, kann es zu einer Sprachbarriere kommen.

Auch hier hilft die Plattform, die ein Übersetzungstool zur Verfügung stellt.

Tipp

  • Wenden Sie sich am besten schriftlich an das Unternehmen.

Online-Schlichtung & Alternative Streitbeilegung im Überblick

Kosten

Schlichtungsstellen in Deutschland sind für Verbraucher kostenlos.

Für Schlichtungsstellen in anderen EU-Ländern können Gebühren anfallen.

Dauer

etwa 3 bis 12 Monate

Zugänglichkeit

Der erste Schritt ist, die richtige Schlichtungsstelle zu finden.

Der Zweite, die Beschwerde einzureichen, und zwar oft in der Landessprache des Unternehmens.

Bei beiden Punkten unterstützt die nationale Kontaktstelle der Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung kostenlos.

Die Kontaktstelle berät Sie auch dazu, ob eine Schlichtung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Einige Schlichtungsstellen, gerade solche in Belgien, Liechtenstein, Luxemburg und Österreich, akzeptieren Beschwerden auf Deutsch.

Andere nehmen unter anderem Anfragen in englischer Sprache an.

Risiko

Das Risiko, dass Ihre Rechte ablaufen, besteht nicht.

Wenn Sie an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen, wird die Verjährung gehemmt.

Die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (söp)

Die söp ist eine Schlichtungsstelle in Deutschland, die neutral zwischen Reisenden und Flugunternehmen schlichtet.

Sie wägt Argumente ab, die für oder gegen die Airline (bzw. für oder gegen den Fluggast) sprechen und macht dann einen Schlichtungsvorschlag.

Neben Flugreisen hilft die söp außerdem bei:

  • Fahrten mit dem ÖPNV (Bus, Straßenbahn etc.) 

Voraussetzung ist, dass das Reiseunternehmen Mitglied bei der söp ist.

Für Flüge mit Start oder Landung in Deutschland ist die Schlichtung gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmsweise kann auch eine Schlichtung erfolgen, wenn Start oder Landung nicht in Deutschland waren. Voraussetzung ist aber, dass die Fluggesellschaft sich im Einzelfall freiwillig dazu bereit erklärt.

Für die Sachverhalte Flugausfall, Flugverspätung, Nichtbeförderung oder Herabstufung, Gepäckprobleme sowie Pflichtverletzungen bei der Beförderung von behinderten und mobilitätseingeschränkten Reisenden ist die Schlichtung gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmsweise kann auch in anderen Bereichen eine Schlichtung erfolgen. Voraussetzung ist aber, dass die Fluggesellschaft sich im Einzelfall freiwillig dazu bereit erklärt.

Beide Parteien können frei entscheiden, ob sie den Schlichtungsvorschlag annehmen oder nicht. Stimmen beide zu, wird der rechtlich bindend.

Auch die Verbraucherzentralen können bei Ärger mit deutschen Airlines helfen.

Tipp

  • Nehmen Sie zunächst selbst Kontakt mit der Airline auf. Das ist Voraussetzung dafür, um sich an die söp wenden zu können.
  • Kontaktieren Sie das Unternehmen schriftlich, um einen Nachweis zu haben.
  • Werfen Sie einen Blick in die Mitgliederliste der söp. Ist Ihre Airline dort aufgelistet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden.

Die Schlichtungsstelle für öffentlichen Personenverkehr (söp) im Überblick

Kosten

Keine

Dauer

etwa 3 Monate bis 12 Monate

Zugänglichkeit

Den Schlichtungsantrag können Sie über das Online-Formular der söp einreichen.

Nachdem Sie Ihre Angaben übermittelt haben wird geprüft, ob die söp in Ihrem Fall helfen kann.

Risiko

Das Risiko ist gering. Die Schlichtungsquote der söp liegt durchschnittlich bei über 80 Prozent.

Schlichtungsstelle Luftverkehr (Bundesamt für Justiz)

Die meisten Airlines sind bei der Schlichtungsstelle söp angeschlossen. Möchten Sie gegen ein Flugunternehmen vorgehen, bei dem dies nicht der Fall ist, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamts für Justiz wenden. Auch diese Stelle schlichtet bei Flugverspätung, ausgefallenen Flügen, Überbuchung und Ärger mit dem Gepäck.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen oder Small Claims Verfahren ist ein vereinfacht gestaltetes Gerichtsverfahren.

Es kann für Schadenersatzforderungen für in einem anderen EU-Land getätigte Einkäufe genutzt werden (etwa Waren oder Dienstleistung wie Flüge).

Ausnahme: In Dänemark findet das Verfahren keine Anwendung. Der Streitwert ist auf 5.000 Euro begrenzt.

Ein Anwalt ist nicht nötig. Ganz ohne juristische Unterstützung ist es jedoch schwierig, das Formblatt korrekt auszufüllen, mit dem das Verfahren eingeleitet wird.

Wir bieten Ihnen hierbei kostenlose Unterstützung.

Das Formblatt muss anschließend beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Das Urteil wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und kann dort vollstreckt werden.

Tipp

  • Sie müssen Ihren Antragsgegner in dem Staat verklagen, in dem dieser seinen Sitz hat. Es gibt allerdings Ausnahmen.
  • Wenn Sie eine europäische Airline verklagen, können Sie das Verfahren alternativ am zuständigen Gericht einleiten, in dessen Bezirk sich der Abflug- oder der Ankunftsflughafen befindet.

Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen im Überblick

Kosten

Geringe Gerichtskosten. Diese bekommen Sie zurück, wenn Ihnen Recht gegeben wird.

In manchen Ländern kostenlos.

Dauer

etwa 6 bis 9 Monate

Zugänglichkeit

Obwohl das Verfahren vereinfacht ist, ist es für viele trotzdem nur mit juristischer Hilfe zugänglich.

Die erste Schwierigkeit besteht im Ausfüllen des sogenannten Formblatts A.

Risiko

Wird dem Kläger nicht Recht gegeben, muss er die Verfahrenskosten tragen.

Europäisches Mahnverfahren

Das europäische Mahnverfahren können Sie wählen, wenn Sie vom Antragsgegner die Zahlung eines Geldbetrags fordern und es sich um eine grenzüberschreitende Angelegenheit handelt.

Sinn macht das Verfahren dann, wenn zu erwarten ist, dass die Gegenseite (in diesem Fall die Airline) sich nicht wehrt, also keinen Einspruch gegen die Forderungen erhebt.

Ein Anwalt ist nicht notwendig. Gewinnen Sie, dann trägt der Beklagte die Kosten.

Um das Verfahren einzuleiten, müssen Sie das sogenannte Formblatt A ausfüllen.

Wir bieten hierbei kostenlose Unterstützung.

 

Sich einen Anwalt nehmen (Rechtsschutzversicherung)

Auch mithilfe eines Rechtsanwalts können Sie versuchen, zu Ihrem Recht zu kommen.

Bei Flugfällen stehen der Ticketpreis und die Ausgleichszahlung jedoch oft nicht im Verhältnis zu den anfallenden Anwalts- und eventuell Gerichtskosten.

Wenn man über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann es sich trotzdem lohnen.

Je nach Versicherungsbedingungen übernimmt diese die Kosten bis zu einer bestimmten Deckungssumme.

Entschädigungssumme über einen Anwalt eintreiben im Überblick

Kosten

Kosten für Anwalt und evtl. Gerichtsverfahren, die oft nicht im Verhältnis zum Streitwert stehen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie nachfragen, welche Kosten übernommen werden.

Dauer

Es hängt davon ab, ob die Airline sofort auf das anwaltliche Schreiben reagiert.

Oder ob es zum Prozess kommt, der sich über viele Monate hinziehen kann.

Zugänglichkeit

Sie liefern die nötigen Dokumente und schildern den Sachverhalt.

Der Anwalt begleitet Sie durch das Verfahren.

Risiko

Wer den Rechtsweg wählt und scheitert, muss mit dem Verlust der bisher investierten Kosten rechnen.

Außerdem kann es selbst mit einem Rechtsbeistand passieren, dass der Airline recht gegeben wird.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.