Mit dem Zug durch Europa – Bahnfahren mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis
Bislang müssen Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung bei Reisen innerhalb Europas mit Schwierigkeiten rechnen. Grund: Die Vorteile des Behindertenausweises gelten nur in dem Land, in dem er ausgestellt wurde. So können zum Beispiel Deutsche in Österreich mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis nicht ermäßigt Bahnfahren und umgekehrt Österreicher in Deutschland nicht die Vergünstigungen beim Gepäckversand nutzen.
Von welchen EU-Fahrgastrechten können Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung dennoch profitieren? Bei welchen europäischen Staatsbahnen dürfen Begleitpersonen kostenlos mitfahren? Wo muss der Assistenzbedarf angemeldet werden? Gibt es einen Versandservice fürs Gepäck?
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland informiert.

Das Wichtigste in Kürze - Bahnfahren mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis
Bei grenzüberschreitenden Fahrten in ein anderes EU-Land können Begleitpersonen kostenlos mitfahren, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „B“ eingetragen ist, die ausländische Bahngesellschaft die Art der Einschränkung anerkennt und die Fahrkarte in Deutschland gekauft wurde.
Für Inlandsfahrten in einem anderen EU-Land gilt die unentgeltliche Mitnahme von Begleitpersonen in der Regel nicht.
Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben bei Bahnreisen innerhalb der EU Anspruch auf umfassende Unterstützung – zum Beispiel auf kostenlose Hilfe beim Ein-, Um- und Aussteigen,Informationen über die Barrierefreiheit von Bahnhöfen sowie Ersatz bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen.
- Fahrgastrechte für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung
- Bahnfahren mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis in Europa
- Bahnfahren mit der deutschen Wertmarke
- Kostenlose Mitnahme von Begleitpersonen im Fern- und Nahverkehr
- FAQ: Bahnfahren mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung
Europaweite Fahrgastrechte für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung
Egal, in welchem EU-Land Sie unterwegs sind oder ob Sie nach Island, Liechtenstein oder Norwegen reisen, als Fahrgast mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderung haben Sie folgende Rechte:
- Wenn Sie Unterstützung beim Ein-, Aus- oder Umsteigen benötigen, erhalten Sie an Bahnhöfen mit Personalkostenlose Hilfe. Dazu müssen Sie Ihren Hilfebedarf bis spätestens 24 Stunden vor Ihrer Abreise anmelden.
- An Bahnhöfen ohne Personal finden Sie Informationen darüber, welche Unterstützung direkt vor Ort möglich ist und wo sich der nächsteBahnhof mit Personal befindet. Dies kann zum Beispiel auf Anfrage erfolgen, mit Hilfe eines Aushangs – oder, wie in Rheinland-Pfalz, mit Hilfe einer online verfügbaren Karte. Die Deutsche Bahn AG informiert zum Beispiel online über die Ausstattung der Bahnhöfe.
- Bahnhofsbetreiber, Bahnunternehmen, Reiseveranstalter und Fahrkartenverkäufer müssen Sie auf Anfrage über die Zugänglichkeit von Bahnhöfen informieren.
- Sollte Ihre Mobilitätshilfe oder Spezialausrüstung durch das Verschulden der Bahn beschädigt werden oder verloren gehen, ist das Bahnunternehmen verpflichtet, den Schaden in voller Höhe zu ersetzen.
- Wenn Sie mit einer Begleitperson reisen, kann diese europaweit zu einem Sondertarif oder unter Umständen kostenlos mitfahren. Diese Regelung ist jedoch eine Kann-Bestimmung – das heißt, die Bahngesellschaft muss dies nicht zwingend anbieten.
- Fahrkarten müssen Ihnen ohne zusätzlichen Aufpreis angeboten werden.
- Die Bahn darf Ihre Beförderung nur in Ausnahmefällen ablehnen. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn der Zug für Rollstuhlfahrer ungeeignet ist oder die barrierefreie Infrastruktur am Bahnhof nicht ausreicht. In solchen Fällen bemüht sich das Bahnunternehmen, der Fahrkartenverkäufer oder der Reiseveranstalter nach besten Kräften, Ihnen eine bedarfsgerechte Beförderungsalternative anzubieten.
Diese Rechte gelten in der gesamtem Europäischen Union. Aber auch in Island, Liechtenstein und Norwegen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land Ihr Behindertenausweis ausgestellt wurde. Geregelt sind die Bahngastrechte für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung in der Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Kapitel V.
Weitere Infos zu den Bahngastrechten in Europa
Informationen zu Ihren Rechten bei Verspätung und Zugausfall finden Sie auf unserer Internetseite: Erstattung bei Zugausfall & Verspätung: Diese Bahn-Fahrgastrechte gelten.
Bahnfahren mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis
Wenn Sie mit einem deutschen Schwerbehindertenausweis in einem anderen EU-Land mit dem Zug fahren möchten, müssen Sie damit rechnen, dass Sie nicht die gleichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, wie die Menschen mit Behinderung, die in Ihrem Reiseland ihren Wohnsitz haben.
Und zwar aus folgendem Grund: Nationale Behindertenausweise werden von anderen EU-Ländern normalerweise nicht anerkannt.
Ein Beispiel
Wenn Sie mit der Österreichischen Bundesbahn (ÖBB) fahren möchten und über einen in Österreich ausgestellten Behindertenpass verfügen, können Sie das ÖBB-Standard-Einzelticket zum halben Preis erwerben. Mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis funktioniert das nicht.
Auch die Mitnahme von kostenlosen Begleitpersonen ist von EU-Land zu EU-Land unterschiedlich geregelt. Können zum Beispiel in Deutschland Begleitpersonen von Menschen, die über einen deutschen Schwerbehindertenausweis verfügen, kostenlos mitfahren, müssen sie für eine grenzüberschreitende Fahrt nach Schweden jedoch ein Ticket kaufen.
Bahnreisen mit der deutschen Wertmarke und dem deutschen Schwerbehindertenausweis
Wenn Sie einen deutschen Schwerbehindertenausweis und eine Wertmarke besitzen, können Sie damit die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn AG (IRE, RE, FEX, MEX, RB und S-Bahnen) sowie Linien-Busse, U-Bahnen, Stadtbahnen und Straßenbahnen kostenlos nutzen. Die Wertmarke gilt für die 2. Klasse.
Die Wertmarke berechtigt aber nicht zu kostenlosen Fahrten im Fernverkehr (IC, ICE, EC).
Beispiel:
Sie wollen von München (Deutschland) nach Straßburg (Frankreich) reisen und passieren dabei Baden-Baden (Deutschland) sowie Kehl (Grenzstadt in Deutschland). Für Ihre Reise bis Baden-Baden benötigen Sie ein Fernverkehrsticket. Mit der Wertmarke können Sie im Nahverkehr zwischen Baden-Baden und Kehl kostenlos fahren. Um in der Bahn nach Straßburg weiterreisen zu dürfen, müssen Sie ein Ticket von Kehl nach Straßburg kaufen, weil die deutsche Wertmarke in Frankreich nicht gilt.
Kostenlose Mitnahme von Begleitpersonen beim Bahnfahren mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis
In vielen Zügen können Begleitpersonen kostenlos mitfahren. Voraussetzung hierfür ist ein gültiger deutscher Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“. Der Hinweissatz: „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ oder „Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen“ darf auf dem Ausweis weder gelöscht noch durchgestrichen sein.
Bei grenzüberschreitenden Fahrten ist die kostenlose Mitnahme der Begleitperson an die Art der Einschränkung gebunden, die die behinderte Person aufweist. Einige Länder erkennen alle Einschränkungen an, andere nur bestimmte.
Sind alle Voraussetzungen für die kostenlose Mitfahrt einer Begleitperson erfüllt, wird eine Fahrkarte analog zur Fahrkarte der schwerbehinderten Person mit 0 Euro gebucht. Diese wird dann zum Beispiel am Fahrkartenautomaten unter der Auftragsnummer zur Abholung hinterlegt.
Gut zu wissen
Für die grenzüberschreitende Anerkennung der kostenfreien Begleitung ist es wichtig, dass Sie als behinderte Person über einen deutschen Schwerbehindertenausweis verfügen und Sie Ihre Fahrkarte in Deutschlanderworben haben.
Anerkennung der Einschränkungen durch die Staatsbahnen in Europa - beim Bahnfahren mit dem deutschen Schwerbehindertenausweis
Folgende Bahngesellschaften erkennen alle Einschränkungen an
- Société nationale des chemins de fer (SNCB) - Belgien
- Danske Statsbaner (DSB) - Dänemark
- Nederlandse Spoorwegen N.V. (NS) - Niederlande
- Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) - Österreich
- Schweizer Bundesbahnen (SBB) - Schweiz
- Železničná spoločnosť Slovensko, a.s. (ZSSK) - Slowakei
- České dráhy (ČD) - Tschechische Republik
Bei folgenden Bahngesellschaften dürfen blinde Fahrgäste eine Begleitperson kostenlos mitnehmen
- Hellenic Train - Griechenland
- Iarnród Eireann (IE) - Irland
- Trenitalia - Italien
- Hrvatske željeznice (HŽ) - Kroatien
- Polskie Koleje Państwowe (PKP) - Polen
- Compania Națională de Căi Ferate SA (CFR) - Rumänien
- Slovenske železnice (SŽ) - Slowenien
- Renfe - Spanien
- Société nationale des chemins de fer français (SNCF) - Frankreich
Blinde Fahrgäste dürfen kostenlos eine Begleitperson mitnehmen. Eine Ausnahme bildet der Hochgeschwindigkeitsverkehr: TGV + ICE nach Paris / Marseille. Hier dürfen auch Reisende im Rollstuhl eine Begleitperson kostenlos mitnehmen
Bei folgender Bahngesellschaft fahren Personen mit Behinderung sowie Ihre Begleitpersonen kostenlos
- Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL) - Luxemburg
Hier ist der öffentliche Personennahverkehr für alle Menschen kostenlos. Eine Anerkennung ist also nicht erforderlich.
Bei folgender Bahngesellschaft dürfen keine Begleitpersonen kostenlos mitgenommen werden
- Statens Järnvägar (SJ) – Schweden
Mitnahme von Begleitpersonen bei Inlandsfahrten in einem anderen EU-Land
Für Inlandsfahrten in einem anderen EU-Land gilt die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson nicht. Wenn Sie zum Beispiel in Spanien von Barcelona nach Madrid fahren möchten und Ihr Ticket bei der spanischen Staatsbahn kaufen, darf die Begleitperson nicht kostenlos mitfahren.
Anders verhält es sich, wenn Sie Ihre Fahrkarte in Deutschland erworben haben und Sie während Ihrer Reise auf einen Nahverkehrszug in einem anderen EU-Land umsteigen. Dann kann die Begleitperson kostenlos mitfahren, sofern das Urlaubsland die Einschränkung der behinderten Person anerkennt.
Fragen und Antworten: Bahnfahren mit eingeschränkter Mobilität und Behinderung
Fahrkarten können über die Internetseite der Deutschen Bahn AG bestellt werden. Eine telefonische Buchung ist über die Mobilitätsservicezentrale unter der Rufnummer 030 65212888 möglich. Allerdings wird dafür ein Lastschriftmandat benötigt.
Weitere Optionen sind der persönliche Kauf im DB Reisezentrum oder an einem Ticketautomaten der Deutschen Bahn AG oder per App "DB Navigator".
Weitere Informationen rund ums Thema Fahrkartenkauf finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG.
Wenn Sie die Fahrkarten telefonisch oder im Reisezentrum erwerben, können Sie den Hilfebedarf und ggf. die Mitnahme einer Begleitperson dort sofort anmelden.
Werden die Tickets über die Homepage der Bahn gebucht, kann die Anmeldung des Hilfebedarfs sowie ggf. die Mitnahme einer Begleitperson im Anschluss daran über das Online-Formular erfolgen.
Werden die Tickets am Automaten gekauft, kann der Hilfebedarf sowie ggf. die Mitnahme einer Assistenz telefonisch unter tel.: 030 65212888 oder über das Online-Formular angemeldet werden. Auch eine Anmeldung per E-Mail an: msz@deutschebahn.com ist möglich.
Sie können Ihren Hilfebedarf bei der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) anmelden.
Telefon: 030 65212888
E-Mail: msz@deutschebahn.com
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 6:00 bis 22:00 Uhr, Samstag, Sonntag und an deutschlandweiten Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr.
Internetseite: Services für barrierefreies Reisen
Auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG finden Sie eine Liste der Mobilitätsservice Zentralen in elf EU-Ländern, an die Sie sich im Bedarfsfall wenden können.
Die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Reise. Sie sucht für Sie eine passende Reiseverbindung heraus und meldet die erforderlichen Hilfeleistungen für den Ein-, Um- und Ausstieg an. Darüber hinaus übernimmt die MSZ die Buchung Ihrer Fahrkarte und sendet diese entweder per Post oder E-Mail zu. Auch die Reservierung von Sitz- und Rollstuhlplätzen wird durch die MSZ organisiert. Zusätzlich kümmert sich die MSZ um die Abholung Ihres Reisegepäcks von zu Hause und sorgt dafür, dass es an der von Ihnen gewünschten Adresse ankommt.
Verfügen Reisende über einen Europäischen Behindertenausweis (European Disability Card, EDC) mit dem Merkzeichen „A“ für Assistance, erhalten die Begleitpersonen auch in Deutschland eine Fahrkarte ohne Fahrpreisberechnung.
Gut zu wissen: Seit 15. Dezember 2024 wird die EU Disability Card mit dem Buchstaben "A" als Berechtigungskarte im grenzüberschreitenden Verkehr analog zum deutschen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" von der Deutschen Bahn AG anerkannt. Dieser Ausweis gilt ausschließlichaufinternationalenVerbindungen und nicht im innerdeutschen Verkehr.
Wer über keinen Europäischen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen „A“ verfügt und eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen möchte, braucht eine Fahrkarte ohne Fahrpreisberechnung des Landes, in dem der nationale Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde.
Informationen zum Europäischen Schwerbehindertenausweis finden Sie auf unserer Internetseite.
- Mit der Wertmarke können Sie im Nahverkehr kostenlos Bahn fahren.
- Ab einem GdB (Grad der Behinderung) von 70 erhalten Sie die BahnCard25 und die BahnCard50 zum ermäßigten Preis.
- Gegen Vorlage des deutschen Schwerbehindertenausweises erhalten Sie eine Ermäßigung von 2 Euro beim Gepäckservice der Deutschen Bahn. Verfügen Sie über das Merkzeichen „G/aG“, kann ein Rollstuhl oder ein orthopädisches Hilfsmittel mit einem Gewicht von bis zu 31,5 kg kostenlos verschickt werden. Dieser Service muss dann über die MSZ angemeldet werden.
- Verfügen Sie über das Merkzeichen „G/aG“, können Sie Ihr Hilfsmittel, wozu zum Beispiel Rollstühle, Rollatoren und Gehilfen zählen, kostenlos im Zug mitnehmen. Das Hilfsmittel darf ein Gewicht von 350 kg nicht überschreiten und nicht größer als 120 x 70 cm sein.
Ja, aber nur, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „1. Kl.“ (1. Klasse) eingetragen ist. Dann können Sie mit einer kostenpflichtigen Fahrkarte der 2. Klasse in allen Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn AG in der 1. Klasse fahren. Dies gilt nicht für Sonderzüge und Sonderwagen.
Im Nahverkehr (IRE, RE, FEX, MEX, RB, S-Bahn) können Sie sogar kostenfrei in der 1. Klasse fahren, sofern Sie eine Wertmarke besitzen.
Ein vorab Gepäckversand innerhalb Deutschlands ist möglich. Dieser erfolgt über den DB Gepäckservice. Sie können das Gepäck bei sich zu Hause abholen lassen oder es in einem Hermes Paket-Shop aufgeben.
Allerdings wird das Gepäck nicht an Flughäfen, Bahnhöfen oder Häfen geliefert.
Gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten Sie eine Ermäßigung von 2 Euro beim Gepäckservice der Deutschen Bahn. Verfügen Sie über das Merkzeichen „G/aG“, kann ein Rollstuhl oder ein orthopädisches Hilfsmittel mit einem Gewicht von bis zu 31,5 kg kostenlos verschickt werden.
Der Gepäckversand kann sowohl von Reisenden aus Deutschland als auch von Fahrgästen aus einem anderen EU-Land gebucht werden.
Informationen zum Europäischen Behindertenausweis finden Sie auf der Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.
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