Zum Hauptinhalt springen

Vermittlung von ausländischen Pflegekräften und Pflegeheim-Plätzen: Das sollten Sie wissen

Werden Angehörige pflegebedürftig, stehen Familien oft vor schwierigen Entscheidungen. Soll die Pflege zu Hause stattfinden – eventuell unterstützt durch eine ausländische Betreuungskraft? Oder ist ein Umzug in ein Pflegeheim die bessere Lösung, vielleicht sogar im europäischen Ausland? Für beide Wege gibt es eine Vielzahl an Vermittlungsagenturen, die professionelle Unterstützung anbieten. Doch der Markt ist unübersichtlich und nicht jede Agentur arbeitet seriös. Wir erklären, wie die Vermittlung von ausländischen Pflegekräften oder eines Pflegeheimplatzes funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermittlungsagenturen können bei der Suche nach einer passenden Betreuungskraft für die häusliche Pflege oder einem Platz in einem Pflegeheim im Ausland wertvolle Hilfe leisten.
     
  • Agentur vs. Portal: Im Internet gibt es auch einige Vermittlerportale. Diese stellen jedoch nur die Kontaktmöglichkeiten zu verschiedenen Anbietern (Agenturen, Pflegedienstleistern, Seniorenheimen) bereit. Weitere Hilfe, wie das Agenturen übernehmen, bieten diese nicht an.
     
  • Achten Sie auf eine transparente Vertragsgestaltung, realistische Angaben zu Sprachkenntnissen, Arbeitszeiten und Aufgaben einer Pflegekraft sowie die angebotenen Leistungen eines Pflegeheimes.

Was machen Vermittlungsagenturen?

Vermittlungsagenturen übernehmen eine zentrale Rolle im Pflegebereich. Sie helfen dabei, passende Pflegekräfte aus Osteuropa zu finden oder Pflegeheimplätze im EU-Ausland zu organisieren. Vermittelt werden:

  • Betreuungskräfte für die häusliche Pflege, die meist aus Ländern wie Polen, Rumänien oder Kroatien stammen und mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnen (sogenannte „Live-ins“), oder
  • Pflegeheimplätze im Ausland, etwa in Polen, Ungarn oder der Slowakei, wo Pflegeheime teilweise günstiger sind als in Deutschland und oftmals auch deutschsprachiges Personal beschäftigt wird.

In beiden Fällen treten Vermittlungsagenturen als Bindeglied zwischen dem Pflegebedürftigen (beziehungsweise den Angehörigen) und dem ausländischen Dienstleister auf. Sie beraten, koordinieren, organisieren – und werden für diese Leistungen bezahlt. 

Vermittlungsagentur vs. Vermittlerportal – Was ist der Unterschied?

Wer im Internet nach einem Pflegeheimplatz im EU-Ausland oder einer osteuropäischen Pflegekraft sucht, der stoßt häufig auf sogenannte Vermittlerportale. Im Gegensatz zu den Agenturen liegt der Fokus bei diesen Online-Portalen in erster Linie im Bereitstellen von Kontaktmöglichkeiten mit Anbietern, wie Vermittlungsagenturen, Pflegedienstleistern oder Pflegeheimen. Das heißt Interessierte können sich über ein solches Portal an einen potenziellen Anbieter wenden. Die Organisationsarbeit, wie sie von den Vermittlungsagenturen in der Regel übernommen wird, ist bei Vermittlerportalen jedoch nicht mit inbegriffen. Darum müssten sich, je nach Art der Anstellung der Pflegekraft, die Angehörigen selbst kümmern.

Vermittlung von ausländischen Pflegekräften für häusliche Betreuung

Agenturen vermitteln entweder:

  • Entsandte Pflegekräfte, die bei einem Unternehmen im Ausland angestellt sind und zeitlich befristet (maximal 2 Jahre) nach Deutschland entsendet werden – rechtlich abgesichert durch das A1-Bescheinigung.
  • Selbstständige Betreuungskräfte, die direkt als Dienstleisterinnen im Haushalt tätig sind. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da Scheinselbstständigkeit droht.

Vermittlung eines Pflegeheimplatzes im Ausland

Einige Agenturen bieten zusätzlich oder ausschließlich die Vermittlung von Pflegeheimplätzen im EU-Ausland an. Sie arbeiten mit Partnereinrichtungen zusammen, stellen Kontakt her, helfen bei Vertragsunterlagen, Anreise und Abstimmung mit Behörden – etwa zur Anerkennung des Pflegegrads und zur Übertragung von Pflegeleistungen ins Ausland.

Vermittlung: So läuft der Prozess ab

Egal ob Pflegekraft oder Pflegeheim: Der Ablauf gestaltet sich meist in folgenden Schritten:

  1. Kontaktaufnahme (Telefon, E-Mail, Onlineformular).
  2. Ausfüllen eines Erhebungsbogens: Informationen zur Betreuungssituation, gewünschte Sprachkenntnisse und erwartete Leistungen, Pflegegrad, räumliche Gegebenheiten im Haushalt oder Anforderungen an das Pflegeheim etc.
  3. Unverbindliches Angebot mit Personalvorschlägen beziehungsweise möglichen Einrichtungen.
  4. Vertragsabschluss: In der Regel schließen Sie jeweils einen Vertrag mit der Agentur und einen mit dem ausländischen Unternehmen ab.
  5. Anreise der Betreuungskraft oder Einzug ins Heim.
  6. Beginn der Betreuung – meist in wechselnden Tandemmodellen (z. B. alle 2 Monate Wechsel mit 2-3 verschiedenen Betreuungskräften).

Gut zu wissen:

Ein eigener Rückzugsraum für die Betreuungskraft, geregelte freie Tage und Zugang zu Kommunikation (z. B. Internetanschluss) sind Voraussetzung für ein gelingendes Miteinander.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten variieren je nach Modell und Anbieter. Für die häusliche Betreuung mit einer ausländischen Pflegekraft müssen Sie mit monatlich 2.600 bis 3.500 Euro rechnen, teils mehr – inklusive Vermittlungskosten, Fahrtkosten und gegebenenfalls Zuschlägen.

Für Pflegeheimplätze im Ausland liegen die Gesamtkosten häufig deutlich unter den deutschen Preisen – je nach Land und Ausstattung meist zwischen 1.200 und 2.500 Euro monatlich.

Pflegegeld und Leistungen der Pflegeversicherung können in beiden Fällen zur Finanzierung beitragen – auch im Ausland, sofern die Voraussetzungen (Pflegegrad, Beratungsgespräch nach Paragraph 37 SGB XI) erfüllt sind. Wichtig: Die Pflegekasse zahlt nicht direkt an die Agentur oder das Heim, sondern an den Pflegebedürftigen, der die Leistungen dann weiterreicht.

Worauf bei der Vermittlung von ausländischen Pflegekräften oder Pflegeheim im Ausland achten?

Da es kein verpflichtendes Gütesiegel für Vermittlungsagenturen gibt, ist besondere Sorgfalt gefragt.

Betreuungskraft aus dem EU-Ausland

Achten Sie auf:

  • Transparente Vertragsgestaltung: Welche Leistungen erbringt die Agentur konkret? Wer ist Ihr Vertragspartner?
  • Vorlage einer A1-Bescheinigung (bei Entsendung): Sie dient als Nachweis der Sozialversicherung im Heimatland der Pflegekraft.
  • Realistische Angaben zu Deutschkenntnissen, Arbeitszeiten, Aufgaben.
  • Rechtskonforme Arbeitsbedingungen und keine überhöhten Versprechungen wie „24-Stunden-Betreuung ohne Pause“.
  • Zertifizierungen wie DIN SPEC 33454 („Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“) oder die Teilnahme am Programm „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“.

Pflegeheimplatz im Ausland

Achten Sie bei der Vermittlung eines Platzes in einem Pflegeheim im Ausland auf:

  • Transparente Vertragsgestaltung: Welche Leistungen übernimmt die Vermittlungsagentur konkret – nur die Kontaktherstellung oder auch Beratung, Vertragsabwicklung, Anreise, Übersetzung? Gibt es zwei Verträge – einen mit der Agentur und einen mit dem Pflegeheim? Welche Kündigungsfristen gelten bei beiden Verträgen? Erhalten Sie vorab ein unverbindliches Angebot mit allen wichtigen Informationen?
  • Kosten und Finanzierung: Wie hoch sind die Vermittlungsgebühren, einmalig oder laufend? Welche Leistungen sind im Heimplatz enthalten (Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Zusatzangebote)? Wie hoch sind die Gesamtkosten pro Monat – inkl. aller Nebenkosten? Können Pflegegeld oder andere Leistungen der deutschen Pflegekasse im Ausland eingesetzt werden?
  • Rechtskonformität und Qualität: Wird ein zweisprachiger Vertrag mit dem Heim zur Verfügung gestellt? Unterstützt die Agentur bei der Anerkennung des Pflegegrads und bei Anträgen auf Pflegegeld im Ausland? Wurden Qualitätsmerkmale des Heims offengelegt (z. B. Ausstattung, Betreuungsschlüssel, Qualifikation des Personals)? Sprechen Pflege- und Betreuungspersonal Deutsch oder gibt es feste deutschsprachige Ansprechpartner?
  • Seriösität der Agentur: Gibt es ein vollständiges Impressum, festen Ansprechpartner und Beratung vor Vertragsabschluss? Werden realistische Angaben gemacht zu Pflegequalität, Sprachkenntnissen und Kosten?
  • Organisation und Begleitung: Unterstützt die Agentur bei der Organisation der Anreise und ggf. Begleitung beim Einzug? Gibt es Hilfe im Umgang mit Behörden im In- und Ausland? Können vorab Besichtigungstermine organisiert werden (vor Ort oder digital)? Wie ist der Ablauf geregelt bei Beschwerden, Problemen oder einem notwendigen Heimwechsel?

Tipp

Ein persönliches Beratungsgespräch vor Vertragsabschluss ist ein gutes Zeichen für Seriosität. Vergleichen Sie mehrere Angebote. Lassen Sie sich auch Musterverträge zeigen und prüfen Sie diese genau.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Vielen Dank
Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben.