Schönheitsoperation im Ausland — Alle wichtigen Infos
Wer zum Beispiel eine Haartransplantation, den Zahnersatz, eine Nasenkorrektur oder eine Fettabsaugung plant, stößt bei seiner Recherche sicher auch auf Angebote im europäischen Ausland.
Doch woher weiß man, ob die ausländische Klinik die gewünschte Qualität bietet? Und was sollte man grundsätzlich vor einer Schönheitsoperation beachten? Unsere Checkliste für Schönheits-OPs im Ausland hilft bei der Vorbereitung.
Schönheits-OPs im Ausland: Das ist wichtig bei der Suche nach einer Klinik
Gründe für eine Schönheitsoperation im Ausland sind vielfältig: ein attraktiver Preis, ein schneller Termin, ein scheinbar guter Ruf oder die Möglichkeit die OP mit einem Urlaub zu verbinden. Bei der Suche im Internet stoßen viele auf Angebote für chirurgische Eingriffe im europäischen Ausland, vor allem aus Polen, Tschechien und der Türkei, häufig in deutscher Sprache verfasst. Worauf Sie bei der Suche achten sollten:
- Achten Sie auf die fachliche Qualifikation der Ärztin oder des Arztes. Oft werden Lebensläufe online gestellt, aber selten Zeugnisse. Fragen Sie im Zweifel nach. Wichtig: Die Bezeichnung „Schönheitschirurg“ allein sagt noch nichts aus. Hilfreich ist beispielsweise die Suche im Mitgliederregister der International Society of Aesthetic Plastic Surgery (ISAPS, in englischer Sprache).
- Der Arzt oder die Ärztin sollte über die nötige Erfahrung verfügen, regelmäßig auf seinem Gebiet operieren und eine hohe Anzahl an OPs vorweisen können.
- Im Internet tummeln sich viele Vermittler, die nicht immer auf den ersten Blick als solche erkennbar sind. Diese erhalten Provisionen von Kliniken und wollen daher in erster Linie Behandlungen verkaufen.
- Einige Vermittler und Kliniken bieten Reisepakete an (z. B. Flug, Hotel, Transfer zur Klinik etc.). Achten Sie in den AGB darauf, ob es sich um vermittelte Einzelleistungen (meist der Fall) oder um eine Pauschalreise handelt. Letztere hat den Vorteil, dass bei Transport- oder Unterkunftsproblemen Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden können.
- Prüfen Sie, ob es für die Klinik und den Arzt Bewertungen von anderen Patienten gibt. Online-Bewertungen können natürlich auch gefälscht sein, sind aber ein nützlicher zusätzlicher Baustein bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.
Beispiel für die Suche nach einer Klinik für Schönheits-OPs im Ausland
Die nationale französische Krankenversicherung (l'assurance maladie) bietet z. B. ein Gesundheitsverzeichnis an, in dem nach zugelassenen Ärzten und Kliniken in Frankreich gesucht werden kann, auch für Schönheitsoperationen.
Woran erkenne ich seriöse Kliniken?
Bei Internetauftritten mit Rabatt-Aktionen in Großbuchstaben, den angeblich besten Ärzten, riesigen Vorher-Nachher-Fotos und ausschließlich 5-Sterne-Bewertungen sollte man von vornherein skeptisch sein!
- Aggressive Werbung, z. B. in Social Media oder über Influencer. Lassen Sie sich davon nicht beeinflussen!
- Man drängt Sie zu einer schnellen Entscheidung, um z. B. von einem begrenzten Rabattangebot zu profitieren. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen!
Achten Sie stattdessen auf:
- Wichtige Informationen wie Impressum, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Rücktrittsrecht und eine genaue Aufschlüsselung der Kosten.
- Auch ein ISO-Zeichen (International Standardisation Organisation, auf englischer Sprache) kann ein Hinweis auf Seriosität sein.
Vor Vertragsabschluss für eine Schönheits-OP im Ausland
- Wenn es möglich ist, vereinbaren Sie vorab ein Beratungsgespräch in der ausländischen Klinik. Das Gespräch sollte vom behandelnden Arzt in einer Sprache geführt werden, die Sie verstehen. Ein Dolmetscher kann helfen. Auf jeden Fall sollte die Klinik für das Erstgespräch eine Videosprechstunde anbieten. Das kann hilfreich sein, sollte aber nicht das einzige Beratungsgespräch bleiben. Finger weg von ausschließlichen Beratungen per WhatsApp-Chat oder ähnlichem!
- Es sollte selbstverständlich sein, dass auch eine Vertrauensperson am Beratungsgespräch teilnehmen kann. Wenn die Klinik damit nicht einverstanden ist, spricht das gegen die Seriosität.
- Der Arzt sollte sich für Ihre Beweggründe für eine Schönheits-OP interessieren und auf Ihre Vorstellungen eingehen sowie Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen. Auch sollte der Arzt von der Operation abraten, wenn es aus medizinischer Sich ratsam ist. Zudem sollte er Sie verständlich und mit schriftlicher Dokumentation über den Ablauf der Operation sowie Risiken und Komplikationen aufklären. Ebenfalls sollte der Arzt über die verwendeten Materialien z. B. die Implantate bei einer Brustoperation informieren.
- Bei der Beratung sollten Ihnen auch Vorher-Nachher-Fotos gezeigt werden. So bekommen Sie einen Eindruck von der Ästhetik des Arztes/der Ärztin und ein realistisches Bild von bereits durchgeführten Eingriffen.
- Sie sollten genau über die anfallenden Kosten informiert werden. Dies gilt nicht nur für den eigentlichen kosmetischen Eingriff selbst, sondern auch für eventuelle Anzahlungen (Kaution), Nachbehandlungskosten etc.
- Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben, am besten in Ihrer Sprache.
- Klären Sie, ob Sie ein Rücktrittsrecht haben. Und ob eine eventuelle Anzahlung erstattet wird, wenn Sie es sich anders überlegen oder der Termin von der Klinik abgesagt wird. Mehr zum Widerrufsrecht bei Schönheits-OPs im Ausland weiter unten.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten erstattet werden. Kosmetische Eingriffe wie eine Fettabsaugung oder eine Haartransplantation werden in der Regel nicht übernommen. Das kann auch für Folgekosten gelten, z. B. wenn es zu Komplikationen kommt. Für privat und gesetzlich Versicherte können unterschiedliche Regelungen gelten.
- Klären Sie, ob die Klinik eine Nachsorge vor Ort anbietet. Oder ob evtl. eine Nachsorge in Deutschland in einer anderen Klinik möglich ist bzw. eine Kooperationsvereinbarung mit einer deutschen Klinik besteht.
- Achten Sie darauf, dass Ihre persönlichen Daten nicht missbraucht werden. Infos dazu weiter unten.
- Prüfen Sie alle Angaben, bevor Sie den Vertrag unterschreiben!
Schönheits-OPs im Ausland: Das ist wichtig während der Behandlung
- Achten Sie darauf, dass die behandelnden Ärzte alle wichtigen Informationen, Maßnahmen und Ergebnisse in Ihre Patientenakte eintragen. Sie haben das Recht auf Auskunft und Einsicht in Ihre Akte. Die Klinik darf Ihnen dies nicht verweigern.
- Im Idealfall erfolgt die Behandlung in einer Sprache, die Sie verstehen, zum Beispiel in Deutsch oder Englisch.
- Machen Sie ein Gedächtnisprotokoll über die Beratungen und Behandlungen. Wer hat was zugesagt? Wurde auf Risiken hingewiesen? Wenn ja, auf welche? Welche Behandlungen wurden an welchem Tag und von wem durchgeführt?
Nach der Schönheits-OP im Ausland
- Reichen Sie bei Kostenübernahme alle notwendigen Unterlagen über die ästhetische Behandlung bei Ihrer Krankenkasse ein, sofern diese die Kosten übernimmt. Wichtig: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meist keine Kosten für Schönheitsoperationen, da diese in der Regel nicht medizinisch notwendig sind.
- Dokumentieren Sie das Behandlungsergebnis und den Heilungsverlauf vom ersten Tag an mit Fotos.
- Im besten Fall ist die Klinik bzw. der Arzt/die Ärztin bereits Vertragspartner der Krankenkasse, was die Nachbehandlung administrativ erleichtert.
Ergänzende Infos
Einige Anbieter von Schönheitsoperationen im Ausland treten als Vermittler/Agentur für Medizintourismus auf, das heißt sie fungieren nur als Kontaktstelle zwischen der Klinik und dem Interessenten. Sie übernehmen z. B. die Buchung von Flug und Hotel, die Vereinbarung von Arztterminen oder den Abschluss des Behandlungsvertrages mit der Klinik.
Auf den Webseiten ist nicht immer leicht zu erkennen, ob es sich um eine Klinik oder eine Vermittlungsplattform handelt. Dies sollte aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hervorgehen. Dort steht auch, welche Leistungen ein Vermittler genau übernimmt. In der Regel fallen für Patienten keine Vermittlungsgebühren an, es kann aber vorkommen, wie das Europäische Verbraucherzentrum herausgefunden hat.
Wichtig: Vermittler sind nicht für die Durchführung der Behandlung verantwortlich! Den eigentlichen Behandlungsvertrag schließen Sie direkt mit der Klinik ab. Das bedeutet, dass Sie sich auch an die Klinik wenden müssen, wenn Sie später reklamieren wollen, z. B. bei einem Behandlungsfehler, wenn der gewünschte Behandlungserfolg nicht eingetreten ist oder Sie gesundheitliche Beschwerden haben.
Seriöse Kliniken können, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, das internationale ISO-Zeichen führen. Es weist darauf hin, dass die Qualitätsstandards der Dienstleistungen und des Managementsystems regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, überprüft werden.
Ein ISO-Logo auf der Internetseite allein garantiert noch keine Qualitätsstandards. Denn das Logo könnte "geklaut" sein. Im besten Fall sollte ein Klick auf das Logo zu einem ausgefüllten und unterschriebenen ISO-Zertifikat führen.
Achtung: Für Verträge über medizinische Dienstleistungen sowie Dienstleistungsverträge (z. B. Verträge mit Patientenvermittlern) gibt es keine EU-weit einheitliche Regelung zum Widerrufsrecht.
Entscheidend ist in der Regel, was in dem Vertrag und in den AGB des Vertrags steht. Prüfen Sie also anhand des Vertrages, ob Sie in dem Fall Ihre Anzahlung zurückfordern können bzw. ob Sie Stornokosten zahlen müssen.
Einige Kliniken und Vermittler verlangen bereits vor Abgabe eines Angebots detaillierte Angaben zu Ihren persönlichen Daten, Ihrer Lebenssituation und Ihrem Gesundheitszustand. Teilweise ohne sicherzustellen, dass diese Daten nicht von Dritten genutzt werden können.
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