FAQ: Behandlungsfehler bei Schönheits-OPs im Ausland
Was tun, wenn etwas bei einem Eingriff schief geht? Vermuten Sie einen Behandlungsfehler nach einer Schönheits-OP, können Sie mit Hilfe eines Anwalts prüfen, ob eine Klage auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz Aussicht auf Erfolg hat. Wir beantworten häufig gestellte Fragen zu verpfuschten Schönheits-OPs in unserem FAQ.
Kann ich nach einer Schönheits-OP auf eine Nachbehandlung bestehen?
Von entscheidender Bedeutung ist, was in Ihrem Vertrag steht. Üblicherweise handelt es sich bei einem ärztlichen Behandlungsvertrag um einen Dienstvertrag (§ 611 BGB), bei dem der Behandelnde keinen bestimmten Behandlungserfolg schuldet. Wurde im Vertrag kein Erfolg zugesichert, kann man nur bei Behandlungsfehlern eine Nachbehandlung fordern.
Etwas anderes gilt aber, wenn im Vertrag der Schönheits-OP ein Behandlungserfolg zugesichert wird, beispielsweise eine bestimmte Körbchengröße bei einer Brustvergrößerung. Tritt dieser nicht ein, haben Verbraucher in der Regel Anspruch auf eine Nachbehandlung.
Gut zu wissen
- Prüfen Sie, ob und welcher Behandlungserfolg Ihnen zugesichert wurde. Leider sind die Erwartungen an den Erfolg einer Schönheitsoperation oft höher, als im Vertrag vereinbart wurde.
- Im Vertrag sollte geregelt sein, welche Rechte Sie haben, wenn der Behandlungserfolg ausbleibt oder Sie Probleme haben.
- Bei Behandlungsfehlern ist ein Gutachten erforderlich, um den Schaden (z. B. Kosten der Nachbehandlung) beim Arzt im Ausland geltend zu machen.
Kann ich bei einer Nachbehandlung die Erstattung der Reisekosten verlangen?
Das hängt zum einen davon ab, was in dem Vertrag geregelt ist, zum anderen von der Rechtsordnung, die auf den Behandlungsvertrag anwendbar ist. Bei Behandlungsverträgen gibt es keine EU-weit vereinheitlichten Gesetze. Gesetzliche Ansprüche regelt jeder Staat selber.
In der Praxis sieht es häufig so aus, dass Verbraucher die Reisekosten selber tragen müssen.
Ist eine Nachbehandlung in Deutschland möglich? Wer bezahlt das?
Das ist möglich, wenn die Klinik im Ausland eine Partnerklinik oder Partnerchirurgen in Deutschland hat. Dies müssten Sie mit der Klinik im Ausland abklären und sollte auch schriftlich im Vertrag festgehalten sein. Auch Vermittlungsagenturen für den Medizintourismus versprechen oft die Nachsorge bei Partnerchirurgen in Deutschland.
Wird die Nachsorge in Deutschland jedoch nicht angeboten, müssen Sie dafür erneut zur Klinik ins Ausland.
Was mache ich, wenn nach der Behandlung Schmerzen oder Entzündungen auftreten?
- Reklamieren Sie umgehend schriftlich bei Ihrem Vertragspartner.
- Dokumentieren Sie den Zustand: Fotos, Zeugenaussagen, Gedächtnisprotokoll.
- Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und lassen Sie sich beraten.
- Lassen Sie ein ärztliches Gutachten erstellen, z.B. von einem medizinischen Sachverständigen in Deutschland.
Denken Sie daran: Rötungen, Schwellungen und leichte Schmerzen nach der Operation können Teil des Heilungsprozesses sein. In welchem Umfang dies der Fall ist, sollte Ihnen vorher erklärt werden.
Wie gehe ich bei einer Reklamation richtig vor?
- Prüfen Sie, wer Ihr Ansprech- und Vertragspartner ist. Hier hilft ein Blick in den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Wenn ein Vermittler für Sie tätig geworden ist: Adressieren Sie die Reklamation sicherheitshalber an den Vermittler und an die Klinik.
- Reklamieren Sie schriftlich per Einschreiben.
- Falls Sie per E-Mail reklamieren, fordern Sie eine Lesebestätigung an.
- Legen Sie der Reklamation alle notwenigen Dokumente bei: Fotos, Zeugenaussagen, Gedächtnisprotokoll.
- Lassen Sie sich bei Zweifeln von Ihrem Hausarzt beraten.
Kann ich mein Geld zurückverlangen, wenn die Schönheits-OP keinen Erfolg hatte?
In der Regel nicht. Entscheidend ist aber, was in Ihrem Vertrag steht. Zunächst müssen Sie prüfen, ob und welcher Behandlungserfolg zugesichert wurde.
Meist ist darin geregelt, welche Rechte Sie haben, wenn der Behandlungserfolg ausbleibt. In diesem Fall haben Verbraucherinnen und Verbraucher zunächst nur Anspruch auf eine Nachbehandlung, wenn ein zugesicherter Behandlungserfolg ausbleibt. Aber auch hier gilt: Prüfen Sie Ihren Vertrag.
Außergerichtlich lassen sich Erstattungsansprüche in der Regel kaum durchsetzen. Hier müssen Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Kann ich Schmerzensgeld von der Klinik im Ausland verlangen?
Ob Ihnen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zusteht, sollten Sie von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Außergerichtlich lassen sich Schmerzensgelsansprüche in aller Regel nicht durchsetzen.
Was tun, wenn sich ein Behandlungsfehler erst nach zwei oder mehr Jahren zeigt?
Dokumentieren Sie den Fehler und reklamieren Sie unverzüglich und nachweisbar bei der Klinik. Wenn ein Vermittler für Sie tätig geworden ist, sollten Sie Ihre Reklamation zur Sicherheit auch an diesen adressieren.
Beachten Sie aber: Ansprüche gegen den Anbieter unterliegen in der Regel den gesetzlichen oder vertraglichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bei Schönheitsoperationen sind EU-weit nicht einheitlich. Beruft sich die Klinik oder der Vermittler auf Verjährung, sollten Sie dies sicherheitshalber von einem Anwalt prüfen lassen.
Was ist, wenn mein Vertrag jegliche Haftung bei einem Behandlungsfehler ausschließt?
Wenn der Vertrag einen derart weitreichenden Haftungsausschluss enthält, sollten Sie sich ernsthaft überlegen, ob Sie den Vertrag überhaupt abschließen wollen. Haben Sie den Vertrag abgeschlossen und es kommt zu Komplikationen, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Pauschale Haftungsausschlüsse sind zumindest nach deutschem Recht in der Regel unzulässig.
Gibt es bei Schönheitsoperationen eine Art Gewährleistungsrecht?
Die Rechte von Patienten bei Schönheitsoperationen sind EU-weit nicht einheitlich geregelt. Es gilt das Recht des jeweiligen Landes. Oft ist insbesondere entscheidend, welche Rechte Ihnen aus dem Behandlungsvertrag zustehen.
Hilft meine Krankenkasse bei einer verpfuschten Schönheitsoperation?
Die gesetzlichen Krankenkassen werden nur dann tätig, wenn die Behandlung eine Kassenleistung war. Das ist bei einem kosmetischen Eingriff, zu denen Fettabsaugungen oder Haartransplantationen gehören, oft nicht der Fall.
Zahlt meine Krankenkasse, wenn nach der OP ein Notfall eintritt?
Wenn die kosmetische Operation Schmerzen oder eine Erkrankung verursacht, kommt eine Übernahme der Behandlungskosten in Betracht. Hier muss jedoch der Einzelfall geprüft werden. Insbesondere dann, wenn Sie als Patientin oder Patient von vorneherein in die Behandlung und die damit verbundenen Risiken eingewilligt haben.
In diesem Fall ist fraglich, ob die Solidargemeinschaft für die Behandlungskosten aufkommen muss. In Zweifelsfällen klärt dies der Medizinische Dienst der Krankenkassen.
Wie sind Privatversicherte bei Behandlungsfehlern bei einer Schönheits-OP abgesichert?
Hier ist entscheidend, was im Versicherungsvertrag steht, den Sie mit der privaten Versicherung abgeschlossen haben.
Komplettpaket gebucht. Was mache ich bei Problemen mit Anreise, Unterkunft etc.?
Einige Kliniken und Vermittler bieten Komplettpakete an (z. B. Flug, Unterkunft, Transferservice etc.).
Natürlich kann es vorkommen, dass der Flug gestrichen wird, das Hotelzimmer schmutzig oder das Essen ungenießbar ist.
Hier kommt es darauf an, ob es sich um eine Pauschalreise oder nur um vermittelte Einzelleistungen handelt, die nicht dem Pauschalreiserecht unterliegen. Dies sollte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt sein. Die meisten Anbieter weisen in ihren AGB darauf hin, dass sie nur Vermittler und keine Pauschalreiseveranstalter sind. Die Informationen auf den Internetseiten sind jedoch nicht immer eindeutig.
Eine Pauschalreise hat den Vorteil, dass bei Transport- oder Unterkunftsproblemen Ansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden können. Ist der Anbieter nur Vermittler, müssen Sie sich bei Reklamationen an die Leistungserbringer wenden, z.B. das Hotel oder die Fluggesellschaft. Reklamieren Sie unverzüglich und schriftlich.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer Ihr Ansprechpartner ist, reklamieren Sie sicherheitshalber schriftlich sowohl beim Anbieter (Vermittler oder Klinik) als auch beim Leistungserbringer (Hotel, Fluggesellschaft).
Wichtig: Anbieter mit Sitz außerhalb der EU (z. B. Türkei) unterliegen in der Regel nicht dem europäischen Pauschalreiserecht.
Jetzt kostenlose Hilfe holen
Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.