Samenspende aus dem europäischen Ausland
Wer für die Erfüllung seines Kinderwunsches auf eine Samenspende setzt, findet im Ausland häufig mehr und günstigere Behandlungsangebote als in Deutschland.
Obwohl in Deutschland keine gesetzliche Regelung die Empfängergruppe einer Samenspende einschränkt, stellen Kinderwunschkliniken hierzulande häufig enge Regeln auf: Sie beschränken die Behandlung auf heterosexuelle Paare, verlangen für die Behandlung von Solo-Müttern eine „Garantieperson“ oder für unverheiratete Paare eine vertragliche Absicherung (Anerkennung) durch den Partner.
Alleinstehende Frauen oder homosexuelle Paare erhalten z.B. in den Niederlanden, Dänemark, Frankreich oder Spanien einen einfacheren Zugang zu einer Samenspende. Dagegen ist in Italien, Polen, Ungarn oder Tschechien die Inanspruchnahme einer Samenspende auf heterosexuelle Paare beschränkt.
Eine Fremdsamenspende muss privat finanziert werden. Die deutschen Krankenkassen übernehmen keine Kosten. Deshalb liegt auch für heterosexuelle verheiratete Paare der Blick ins Ausland nahe, da die Samenspende in vielen europäischen und anderen Ländern günstiger ist als in Deutschland.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass anders als in Deutschland häufig auch anonyme Samenspenden im Ausland zulässig sind. In einigen ausländischen Kliniken stehen zudem sehr detaillierte Informationen über den Spender zur Verfügung. In Dänemark oder Tschechien ist es zum Beispiel möglich, dass Wunsch-Eltern sich einen Spender nicht nur nach physischen und medizinischen Merkmalen, sondern auch nach detaillierten persönlichen Profilen inklusive Bildungsniveau, Beruf, Persönlichkeit oder Fotos aussuchen.
Wie läuft die Behandlung ab?
Am Anfang steht die Auswahl des Samenspenders und der Samenkategorie sowie der Kinderwunschklinik, in der die Befruchtung erfolgen soll. Beispielsweise gibt es im Ausland Samenbanken, von denen eine Samenspende erworben und zur Weiterbehandlung versendet wird. Häufig bestehen Kooperationen zwischen internationalen Samenbanken und Kinderwunschkliniken. Einige Kinderwunschkliniken arbeiten ausschließlich mit ihren eigenen Samenbanken.
Soll der Spendersamen von einer bestimmten Samenbank stammen, besteht die Möglichkeit, an eine deutsche Klinik liefern zu lassen und dort eine Behandlung in Anspruch zu nehmen, oder aber eine künstliche Befruchtung mit dieser Samenspende in einer Kinderwunschklinik im Ausland durchzuführen.
Samenspenden aus dem Ausland für eine künstlichen Befruchtung in Deutschland
Die Bestellung einer Samenspende aus dem Ausland mit anschließender Weiterbehandlung in Deutschland ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen zum Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nur möglich, wenn es sich um eine sogenannte „offene“ Samenspende handelt. Das bedeutet, dass die Samenbank oder Kinderwunschklinik den Vor- und Nachnamen des Spenders, sein Geburtsdatum, die Personalausweisnummer und die Anschrift zum Zeitpunkt der Spende mitteilen.
Anders als in Deutschland ist die Samenspende beispielsweise in Spanien strikt anonym. In Dänemark gibt es sowohl anonyme als auch nicht anonyme Samenspenden. Es empfiehlt sich daher, mit der Klinik abzuklären, ob die Möglichkeit der Kooperation mit einer ausländischen Samenbank besteht.
Samenspende und künstliche Befruchtung im Ausland
Sofern die künstliche Befruchtung mit Samen im Ausland wahrgenommen wird, bestehen weniger Beschränkungen. Die Inanspruchnahme einer anonymen Samenspende ist möglich und normalerweise günstiger als die offene Spende.
Wer sich für einen anonymen Spender entscheidet, erhält nur die Informationen, die im Spenderprofil bei der Samenbank erfasst sind.
Unterhaltsanspruch und Erbrecht nach einer Samenspende
Bei Bezug einer Samenspende von einer deutschen Samenbank ist durch das Samenspenderregistergesetz geregelt, dass ein durch eine Samenspende gezeugtes Kind keine Ansprüche auf Unterhaltsleistungen oder Erbe gegenüber seinem genetischen Erzeuger hat. Der Spender hat keinen Anspruch auf Umgang mit den durch seine Spermaspende gezeugten Kindern.
Ausländische Samenbanken unterliegen unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen. Beispielsweise sind in Dänemark ebenfalls sämtliche gegenseitigen Ansprüche von Samenspender und Kind ausgeschlossen. In anderen Ländern ist dies nicht explizit geregelt. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei der ausländischen Samenbank, was das jeweilige nationale Recht vorsieht.
Was kostet eine Samenspende?
Die Kosten einer Samenspende variieren je nach Land und Spermienqualität. Während in Spanien Spendersamen zwischen 500 Euro und 1.500 Euro kosten, ist der Kauf einer Spende aus Nordzypern schon ab 200 Euro möglich. Dagegen kosten die Spermien in Deutschland zwischen 2.000 bis 3.000 Euro.
Gegebenenfalls kommen zu den Kosten der Samenspende noch die Kosten einer Insemination, IVF- oder ICSI-Behandlung hinzu, welche ebenfalls variieren können. Der Preis für die Sameneinheit ist je nach Samenbank und Spenderkategorie unterschiedlich.
Achtung: Die deutschen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für Samenspenden.
Diese Punkte werden bei der Berechnung der Kosten für die Reservierung und Bestellung von Spendersamen berücksichtigt:
- Spender: Je mehr Informationen bereitgestellt werden, desto teurer ist die Samenspende.
- Typ der Probe: Bei Samenbanken angebotene Spenden werden entweder schon dort im Labor aufbereitet oder enthalten noch Ejakulationsflüssigkeit.
- Spermienmobilität: Je höher die Spermienbeweglichkeit ist, desto teurer ist die Samenspende.
- Reservierungskosten können je nach Samenbank zusätzlich berechnet werden. In der Regel handelt es sich um die Reservierung weiterer Spermien des gleichen Spenders für Geschwisterkinder oder weitere Versuche zur künstlichen Befruchtung, falls keine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
- Lieferung: Hier spielen die Entfernung und die Verpackung eine Rolle. Stickstofftanks sind beispielsweise teurer als Trockeneis.
- Lagerungskosten: wenn der Versand nicht direkt nach der Bestellung, sondern etwa erst an einem bestimmten Zeitpunkt im Zyklus erfolgen soll, wird die Samenspende zunächst noch von der Samenbank aufbewahrt.
Zusätzliche Dienstleistungen kosten extra
Lassen sich Wunsch-Eltern im Ausland mit einer Samenspende behandeln, kommen Reise- und Unterkunftskosten hinzu.
Samenbanken bieten zudem häufig zusätzliche Dienstleistungen an, für die teils hohe Gebühren anfallen. Zum Beispiel die Möglichkeit, die „Exklusivität“ eines Spenders zu kaufen. Normalerweise kann ein Spender an mehrere Familien spenden. Wenn mit den Samen des Spenders nicht bereits Kinder gezeugt wurden, kann manchmal gegen einen zusätzlichen Betrag sichergestellt werden, dass das Sperma des Spenders nicht für die Gründung einer weiteren Familie verwendet wird. Bei Bedarf können weitere vorhandene Spenden desselben Spenders verwendet werden, um genetische Geschwister zu zeugen.
Widerruf und Gewährleistung bei einer Samenspende
Ein Widerrufsrecht haben Wunsch-Eltern für den Kauf der Samen nicht, da diese nicht für die Rückgabe geeignet sind. Manche Samenbanken akzeptieren dennoch die Stornierung eines Auftrages, wenn die Samen noch nicht versendet wurden. Wunsch-Eltern sollten sich im Voraus bei der jeweiligen Samenbank über diese Möglichkeit informieren und klären, ob es Stornierungskosten gibt. Etwas anderes gilt für Lagerungsdienstleistungen: Wunsch-Eltern können den Dienstleistungsvertrag über die Aufbewahrung bestellter Samen bei der Spenderbank widerrufen, allerdings fallen je nach Länge der bereits erfolgten Lagerung Stornokosten an.
Gewährleistungsrechte auszuüben, ist im Falle der Samenspende nicht einfach, da ein Mangel meist nicht mit bloßem Auge erkennbar ist. Wenn eine Klinik beim Erhalt der Samen einen Mangel entdeckt, für den die Samenbank verantwortlich ist, kann diese eine Ersatzlieferung oder Erstattung des Preises für das abweichende Produkt verlangen.
Für eine Samenspende im Ausland gilt ebenso wie in Deutschland, dass die Samenspender auf bestimmte gesundheitliche Risiken, wie z. B. eine HIV-Infektion, untersucht werden. Dennoch lassen sich nicht alle denkbaren Erkrankungen beim Spender ausschließen. Die Samenbank oder Klinik haftet nicht für mögliche Erkrankungen des Kindes.
Beim Versand einer Samenspende organisiert der Sender (also die Samenbank) die Fracht an die Behandlungsklinik und trägt das Transportrisiko. Für einen Verlust der Spende haftet also die Samenbank.
Auch bei der Suche nach einer Samenspende wichtig: Datenschutz und AGB
Auch bei der Suche nach einer geeigneten Samenspende sollten Interessierte darauf achten, wie der jeweilige Anbieter mit ihren persönlichen, sensiblen Gesundheitsdaten umgeht.
Samenbanken speichern häufig detaillierte Informationen von Spendern sowie auch von interessierten Wunsch-Eltern, die ein sogenanntes „genetisches Matching“ zwischen den Angaben der Kundinnen und Kunden und des Spenders ermöglichen. Dabei wird ein Spender aus einer Reihe von Phänotypen ausgewählt, darunter Größe, Augenfarbe, Blutgruppe sowie ethnische Zugehörigkeit oder Bildungsabschlüsse. Umfassendere Profile bieten Informationen über die Ausbildung des Spenders, seine Persönlichkeit, seinen familiären Hintergrund und seine Interessen. Es können auch Fotos des Spenders als Kind oder Erwachsener, eine handschriftliche Nachricht oder eine Tonaufnahme enthalten sein.
Je nach Datenschutzpolitik besteht die Gefahr, dass Daten von den Mitarbeitern der Samenbank an Dritte, wie Marketing-, IT- und Verwaltungsanbieter weitergegeben werden. Es ist daher ratsam, die Datenschutzvereinbarung der Samenbank im Voraus genau zu lesen und gegebenenfalls Fragen zu stellen. Nur so erfahren Patientinnen und Patienten, an wen genau sensible Daten der Wunsch-Eltern weitergegeben werden und wie einmal eingegebene Daten sicher wieder gelöscht werden können.
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