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Die Eizellspende gibt es nur im Ausland

Jedes Jahr nehmen schätzungsweise einige Tausend Deutsche eine Eizellspende im Ausland in Anspruch, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Die künstliche Befruchtung mit einer fremden Eizelle ist in Deutschland verboten. Strafbar ist die Entnahme einer Eizellenspende für den behandelnden Arzt, nicht für die Spenderin oder die Empfängerin der Spende. Daher steht auch die Behandlung mit einer Eizellspende im Ausland für Wunsch-Eltern nicht unter Strafe.

Häufige Zielländer sind beispielsweise Spanien und Tschechien, vor Beginn des Krieges auch Russland und die Ukraine. Erlaubt ist die Eizellspende aber auch in vielen anderen EU-Staaten wie beispielsweise in Frankreich, Belgien, Dänemark, Polen, Italien (unter streng regulierten Voraussetzungen) und in den Niederlanden.

Was ist eine Eizellspende?

Bei der Eizellspende (oder Eizellabgabe) wird ein Kind gezeugt, indem eine Eizelle einer Spenderin entnommen und nach künstlicher Befruchtung in die Gebärmutter der Empfängerin eingesetzt wird. Hierdurch wird ungewollt Kinderlosen eine Familiengründung ermöglicht.

Wie wird man mit einer Eizellspende schwanger?

Vor der Behandlung findet eine Erstberatung mit der Kinderwunschklinik statt, die oft per Telefon oder Video-Anruf erfolgt. Testergebnisse zum Ausschluss von Krankheiten können entweder vorab der Klinik übermittelt oder in der Klinik selbst durchgeführt werden.

Anschließend kann die Eizellspenderin aus einer Datenbank ausgewählt werden. Meist können dabei physische Faktoren wie Augen- und Haarfarbe, Größe und Gewicht, sowie andere Eigenschaften der Spenderin berücksichtigt werden. Die Eizellspende wird anschließend mit dem Samen des Partners oder einer Samenspende künstlich befruchtet und die daraus entstehenden Embryonen werden in die Gebärmutter der Empfängerin übertragen.

Zuvor müssen die Menstruationszyklen von Spenderin und Empfängerin mittels einer Hormontherapie synchronisiert werden. Für die gesamte Behandlung sind etwa 2 bis 3 Besuche in der Kinderwunschklinik erforderlich. Die Behandlung kann ambulant erfolgen.

In welchen Ländern wird eine Eizellspende angeboten?

Für welche Familien die Eizellspende im EU-Ausland erlaubt ist (z. B. nur für verheiratete Paare, für alleinstehende Frauen oder lesbische Paare, oder für Frauen bis zu einer gewissen Höchstaltersgrenze) und welche Kosten für die Eizellspende veranschlagt werden, hängt vom jeweiligen Land ab. Die Behandlungskosten können zwischen ca. 4.500 Euro (Polen) und 8.000 Euro (Spanien) liegen.

Zudem ist in manchen Ländern nur die anonyme Eizellspende erlaubt, in anderen ist auch die offene Spende möglich, so dass das Kind den Namen der Spenderin später erfahren kann. In Deutschland ist das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung vom Grundgesetz geschützt. Problematisch wird es, wenn das Land, wo die Behandlung stattgefunden hat, die Auskunft zur Identität der Spenderin strikt verbietet. In diesem Fall kann das Kind das Recht auf Kenntnis der Abstammung vermutlich nicht durchsetzen. Dies hat aber keine Konsequenzen für die Möglichkeit der Eltern, eine anonyme Eizellspende im Ausland anzunehmen.

Wie lassen sich unseriöse Angebote erkennen?

Es besteht die Gefahr, dass neben einem vielleicht weiterhin unerfüllten Kinderwunsch ein wirtschaftlicher Schaden entsteht, wenn unerwartete Kosten, beispielsweise für Vermittlungsdienste, in Rechnung gestellt werden. Es existieren im Internet Informationsseiten und Suchportale, deren eigene wirtschaftliche Interessen nicht auf den ersten Blick erkennbare sind. Sie informieren scheinbar neutral über verschiedene Länder und die möglichen Behandlungsmethoden, sind aber letztlich selbst Anbieter von Kinderwunschbehandlungen.

Lassen Sie sich nicht von falschen Versprechen locken

Seriöse Kliniken sollten schon im Vorfeld über alle anfallenden Kosten, inklusive der erforderlichen Medikamente, vollumfänglich informieren. Von unrealistischen Versprechen, wie etwa einer Schwangerschafts-Garantie, sollten Wunsch-Eltern sich nicht locken lassen. Denn letztlich kann der Erfolg einer Kinderwunsch-Behandlung nicht garantiert werden. Bei medizinischen Eingriffen, gleich welcher Art, gilt: die Ärztin bzw. der Arzt schuldet die Durchführung der Behandlung nach den Regeln der ärztlichen Kunst, keinen bestimmten Erfolg. Das bedeutet: Patientinnen müssen die Behandlungskosten tragen, auch wenn sie nicht schwanger werden. Unter Umständen enthält der Behandlungsvertrag eine Erstattungszusage für den Fall, dass keine Schwangerschaft eintritt. Häufig sind die Bedingungen hierfür unklar formuliert. Wunsch-Eltern sollten die Bedingungen genau lesen und die Klinik nach konkreten Fällen fragen, in denen die Behandlungskosten erstattet werden.

Deutsche Krankenkassen zahlen nicht für die Eizellspende

Die mit der Eizellspende in Zusammenhang stehenden Behandlungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen - weder von der gesetzlichen, noch von der privaten Krankenkasse.

Datenschutz und rechtliche Bestimmungen

Viele Kliniken und Anbieter verlangen noch vor Unterbreitung eines Angebots detaillierte persönliche Daten, Informationen über den Gesundheitszustand und die Lebenssituation der Wunsch-Eltern. Teilweise ohne sicherzustellen, dass diese Daten nicht von Dritten genutzt werden können.

Lesen Sie die Datenschutzerklärung gründlich und teilen Sie keine sensiblen Daten, bevor Sie sich von der Seriosität des Unternehmens überzeugt haben!

Wichtig ist auch, zu prüfen, ob Kliniken einfache gesetzliche Bestimmungen einhalten und beispielsweise Impressum, Kontaktdaten und AGB auf ihrer Webseite bereitstellen. Sollte dies nicht der Fall sein, fragen Sie per E-Mail nach diesen Unterlagen, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Weitere wichtige Hinweise finden Sie auf unserer Checkliste für medizinische Dienstleistungen im Ausland.

Gut zu wissen:

Künftig könnte die Eizellenspende auch in Deutschland legal sein. Die Arbeitsgruppe der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin empfiehlt dem Gesetzgeber in ihrem Abschlussbericht vom 15.04.2024, die Legalisierung von Eizellspende und altruistischer Leihmutterschaft zu prüfen. Im Moment können sich Wunsch-Eltern, die in Deutschland wohnhaft sind, nur im Ausland mit einer Eizellenspende behandeln lassen.

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