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Eizellen und Samenzellen einfrieren: die Kryokonservierung

Auch Frauen über 40 können schwanger werden, wenn sie ihre Eizellen zuvor einfrieren lassen. Das geht in einigen EU-Mitgliedsstaaten, z. B. in der Tschechischen Republik, Griechenland oder Spanien. Was Sie beim sogenannten „Social Freezing“ alles beachten sollten und in welchem Fall die Krankenversicherung die Kosten übernimmt.

Eizellen einfrieren: Mit Social Freezing später schwanger werden?

Wer seinen Kinderwunsch auf einen späteren Zeitpunkt verschieben möchte oder muss, kann Eizellen, Samenzellen oder auch entwicklungsfähige Embryonen einfrieren lassen und zu einem späteren Zeitpunkt für eine Kinderwunschbehandlung  verwenden. Hierbei kommt die sogenannte Kryokonservierung zum Einsatz.

Die Gründe für das „Social Freezing“ sind vielfältig: Aufschub der Familiengründung aufgrund der Abwesenheit des Partners, aufgrund der Karriereplanung oder weil der richtige Partner noch nicht gefunden wurde. Im Nachbarland Österreich und einigen anderen Ländern ist die Möglichkeit des Social Freezings sehr eingeschränkt. Hier muss ein medizinischer Grund vorliegen wie z. B. bevorstehende Operationen, Therapien oder Erkrankungen, welche die Zeugungsfähigkeit beeinflussen können.

Ein wichtiger Faktor für die Wahl des Ziellandes sind Beschränkungen wie Höchstaltersgrenzen, die Frauen ab einem gewissen Alter von der Behandlung ausschließen. In Tschechien wird die Eizellkonservierung beispielsweise nur bei Frauen bis zum 49. Lebensjahr vorgenommen. Zudem ist das Einfrieren der Eizellen oder Samenzellen in einigen Ländern nur möglich, wenn beide Partner den Behandlungsvertrag unterschreiben. Je nach Land steht die Behandlung nur heterosexuellen oder auch homosexuellen Paaren offen. Das Einfrieren von Eizellen ist auch für Single-Frauen nicht überall möglich.

Werden auch Samenzellen im Ausland konserviert?

Das Social Freezing kommt bei Samenzellen sehr viel seltener zum Einsatz als bei Eizellen. Jedoch kommt das Einfrieren von Samenzellen vor einer künstlichen Befruchtung im Ausland in Betracht, beispielsweise wenn die gleichzeitige Entnahme der Eizellen der Partnerin nicht möglich ist. Auch die chirurgische Entnahme der Spermien aus dem Hoden ist möglich. 

Für das Einfrieren der Samenzellen gibt es keine rechtlichen Einschränkungen hinsichtlich der Gruppe der berechtigten Personen.

Behandlungsablauf beim Einfrieren von Eizellen und Samenzellen

Bei Frauen wird vorbereitend eine Hormonbehandlung  durchgeführt, sodass mehrere Eizellen auf einmal reifen. Diese kann entweder im Heimatland oder aber in der gewünschten Kinderwunschklinik im Ausland durchgeführt werden. Anschließend (für Frauen am 12.-14. Tag des Zyklus) werden die Eizellen entnommen bzw. Samen abgegeben. Die Eizellentnahme erfolgt mit einer feinen Nadel direkt aus den Eierstockfollikeln (Punktion) und dauert 20-30 Minuten. Es handelt sich um einen operativen Eingriff unter leichter Betäubung. Für das Einfrieren von Eizellen ist meistens ein Klinikaufenthalt von etwa einer Woche vorgesehen: ab den letzten Tagen der Hormonstimulation bis zum Folgetag der Eizellentnahme.

Die Zellen werden in stickstoffgefüllten Behältern aufbewahrt, in denen eine Temperatur von minus 190 Grad Celsius herrscht. Zum gewünschten Zeitpunkt werden die Zellen wieder auf Raumtemperatur gebracht. Häufig schließt sich eine Behandlung mit künstlicher Befruchtung an, um schwanger zu werden (z. B. In-Vitro-Fertilisation oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektion).

Die Aufbewahrung der eingefrorenen Ei- oder Samenzellen und die anschließende Befruchtung müssen nicht zwingend in der gleichen Klinik stattfinden. Es kommt ein Transfer der gefrorenen Zellen in Betracht. Patientinnen und Patienten können in der Klinik erfragen, wie und ob ein Transfer stattfinden kann.

Bevor Sie einen Vertrag über das Einfrieren Ihrer Ei- oder Samenzellen unterschreiben

Informieren Sie sich über die Bestimmungen zur Kryokonservierung in dem Land, in dem Sie Ihre Ei- oder Samenzellen einfrieren lassen möchten:

  • Informieren Sie sich über die gesetzlichen Bestimmungen zur Kryokonservierung in dem jeweiligen Land.
  • Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klinik.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über die vertraglichen Bedingungen der Kryokonservierung umfassend informiert sind. Lesen Sie die Verträge sorgfältig.
  • Klären Sie, welche Rechte Sie an den eingefrorenen Zellen haben.
  • Erfragen Sie, wie lange die Zellen gelagert werden können und bis zu welchem Alter das anschließende Einsetzen der befruchteten Eizelle noch erfolgen kann. Beachten Sie die Höchstaltersgrenzen für eine künstliche Befruchtung.
  • Klären Sie, was mit den eingefrorenen Zellen im Falle Ihres Todes, einer Trennung von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, oder nicht benötigten Zellen geschieht.

Was passiert nach Tod oder Trennung mit den eingefrorenen Eizellen oder Samenzellen?

In der Regel wird vertraglich festgelegt, dass die gefrorenen Eizellen und Samenzellen nur an beide Vertragspartner gemeinsam herausgegeben werden. Das gilt insbesondere für schon befruchtete Eizellen. Wenn nach einer Trennung ein Partner seine Einwilligung in die Verwendung der Eizellen verweigert, hat der andere Partner daher keinen Anspruch auf die Herausgabe der Zellen.

In Deutschland dürfen die eingefrorenen Samen eines Verstorbenen nicht mehr zur künstlichen Befruchtung verwendet werden. In einigen EU-Staaten können die Samen auch nach dem Tod des Spenders noch verwendet werden, zum Beispiel in Spanien, Großbritannien oder Belgien. Teilweise gilt dies aber nur innerhalb bestimmter Fristen, z. B. 1 Jahr ab dem Todeszeitpunkt in Spanien. Ob dann der Transport der konservierten Samen ins Ausland zulässig ist, wurde in Deutschland schon gerichtlich geklärt: In einem Fall musste eine deutsche Klinik die eingefrorenen Samen an die Witwe zum Weitertransport nach Spanien herausgeben, weil der Mann der künstlichen Befruchtung seiner Partnerin mit seiner Spende schon vor seinem Tod zugestimmt hatte.  Auch wurde bereits entschieden, dass eine Frau die mit dem Samen ihres verstorbenen Ehemannes imprägnierten Eizellen herausverlangen kann.

Im Zweifel kommt es jedoch auf die genauen Umstände an, wenn ein Gericht in einem ähnlichen Fall entscheiden muss.

Eizellen und Samenzellen einfrieren lassen: Mit diesen Kosten müssen Sie bei der Kryokonservierung rechnen

Die Preise für das Entnehmen, Einfrieren und Aufbewahren von Eizellen variieren stark: In der Tschechischen Republik und in Griechenland kostet das Einfrieren der Eizellen zum Beispiel rund 1.500 Euro, was die einjährige Lagerung einschließt, aber keine Medikamente zur Vorbereitung der Eizellentnahme beinhaltet. Pro weiterem Jahr Lagerung wird ein zusätzlicher Betrag berechnet (etwa 100-300 Euro pro Jahr in den meisten EU-Ländern). In Spanien wird eine ähnliche Dienstleistung für rund 2.300 Euro angeboten.

Die Kosten für die benötigten Medikamente können im Ausland beträchtlich sein (ab ca. 1.000 Euro), selbst wenn sie oft niedriger sind als in Deutschland. Hinzu kommen Reisekosten und eine Unterkunft für bis zu zwei Wochen. Auch diese Ausgaben müssen beim Vergleich der Angebote berücksichtigt werden.

Spermien werden bereits ab einer Summe von 200-600 Euro eingefroren. Die Lagerkosten bewegen sich im gleichen Rahmen wie bei der Kryokonservierung von Eizellen.

Zahlungszeitpunkt und Folgen im Fall von Nichtzahlung

Vor der Behandlung wird häufig eine Zahlung fällig, entweder im Voraus oder bei der Ankunft in der Klinik. Laufende Kosten wie Lagerkosten werden meist regelmäßig berechnet, entweder monatlich oder jährlich.

Bei Nichtzahlung wird nach mehreren Mahnungen und Fristsetzungen als letzte Maßnahme die Vernichtung der kryokonservierten Proben in Betracht gezogen, aber dies geschieht nur nach entsprechender Vorankündigung. Es ist ratsam, die vertraglichen Bedingungen der jeweiligen Klinik genau zu prüfen, um die genauen Zahlungsmodalitäten und Folgen bei Nichtzahlung zu verstehen. 

Was passiert im Fall von Insolvenz?

Wird eine Klinik, die für die Lagerung von kryokonservierten Eizellen, Samenzellen oder Embryonen zuständig ist, während des Lagerungszeitraums insolvent, werden die Proben in der Regel an eine andere Klinik übergeben. Diese führt die Lagerung und Betreuung fort. Koordiniert wird dieser Prozess meist durch einen Insolvenzverwalter. Patienten erhalten regelmäßig Informationen über die Möglichkeiten zum Verbleib Ihrer Proben. Oft sind auch in den Behandlungsverträgen Klauseln enthalten, die den Umgang mit kryokonserviertem Material im Falle einer Insolvenz regeln.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten, wenn ich Einzellen oder Samenzellen einfrieren lassen will?

Nur unter besonderen Umständen haben einige Patientinnen und Patienten Anspruch auf Kostenübernahme der Krankenkasse. Dies ist der Fall, wenn eine Erkrankung vorliegt, welche eine keimzellschädigende Therapie notwendig macht. Das trifft z. B. auf Strahlenbehandlungen bei Krebserkrankungen oder die Einnahme potenziell fruchtbarkeitsschädigender Arzneimittel zu. Private Kassen bieten ähnliche Leistungen. Sofern die Kostenübernahme für eine Behandlung in Deutschland genehmigungsfähig ist, wird auch die Behandlung im Ausland übernommen. Allerdings ist die Kostenübernahme bei einer Behandlung im Ausland durch den Betrag, welcher bei Behandlung in Deutschland anfiele, gedeckelt. Nur in Ausnahmefällen werden die Kosten auch bei einem privaten Leistungserbringer übernommen.

Über folgende Kosten sollten Sie sich im Vorfeld informieren:

  • Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Kryokonservierung erstellen, einschließlich der Kosten für die Entnahme, das Einfrieren und die Lagerung der Zellen.
  • Klären Sie, wie hoch die jährlichen Lagerungskosten sind und ob diese im Laufe der Zeit steigen können. Prüfen Sie auch, ob es Rabatte für eine längerfristige Lagerung gibt.
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die Kryokonservierung übernimmt. Bei medizinischen Indikationen (z. B. vor einer Krebsbehandlung) werden die Kosten in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Denken Sie auch an Folgekosten, die nach der Lagerung entstehen können, wie z. B. für das Auftauen und die Verwendung der Zellen bei einer künstlichen Befruchtung.
  • Beachten Sie die Nebenkosten wie zum Beispiel Reisekosten, Unterkunft, Voruntersuchungen, Medikamente.

Eizellen einfrieren lassen: Habe ich ein Gewährleistungsrecht?

Wenn nachweisbar ist, dass die Zellen nicht ordnungsgemäß gelagert wurden, kommen Schadensersatzansprüche gegen die Klinik in Betracht, die z. B. auf Ersatz der Kosten für alternative Wege zur Familiengründung oder auf Schmerzensgeld gerichtet sind.

Der Transport von gefrorenen Zellen in eine andere Klinik bringt durch das Wechseln der Behälter Risiken mit sich. Für Schäden während der Überführung von gefrorenen Zellen in eine andere Klinik ist die beauftragte Transportfirma verantwortlich.

Im Schadensfall kann es jedoch schwierig bis unmöglich sein, zu beweisen, wann die Ei- oder Samenzellen beschädigt wurden.

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