Fahrzeug aus dem Ausland überführen & in Deutschland zulassen

Um ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land selbst nach Deutschland überführen zu können, muss es zugelassen und versichert sein. Am einfachsten geht das mit Ausfuhrkennzeichen aus dem Herkunftsland.

Damit es bei der Zulassung in Deutschland keine Probleme gibt, sollten Sie außerdem darauf achten, dass Sie vom Verkäufer alle notwendigen Dokumente erhalten.

    Bedenken Sie: Ein Fahrzeug, das Sie in einem anderen EU-Land kaufen, können Sie nicht mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen einführen. Sie müssen sich also dort, wo Sie das Auto kaufen, ein Ausfuhrkennzeichen besorgen. Informieren Sie sich am besten vorher, wo das möglich ist.

    Wir haben für Sie eine Liste mit Anlaufstellen für Überführungskennzeichen im EU-Ausland, Preisen und Gültigkeitsdauer zusammengestellt (PDF in englischer Sprache).

    Kfz-Zulassung in Deutschland

    Für die Anmeldung eines Fahrzeugs bei einer deutschen Zulassungsstelle benötigen Sie immer folgende Unterlagen:

    • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    • Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag)

    Zulassung von EU-Importfahrzeugen

    Für die Anmeldung eines Autos, das im EU-Ausland gekauft wurde (Gebrauchtwagen oder Neufahrzeug), müssen Sie folgende zusätzliche Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen:

    • Ausländische Fahrzeugpapiere
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
      Falls noch nicht vorhanden, kann ein COC-Papier beim Fahrzeughersteller angefordert werden. Existiert für das Fahrzeug kein COC-Papier (z. B. bei Import aus Nicht-EU-Ländern oder bei nachgerüsteten Fahrzeugen), ist ein Vollgutachten einer Technischen Prüfstelle, z. B. des TÜV, mit technischem Datenblatt (nach § 21 StVZO) vorzulegen.
    • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
      Eventuell akzeptiert die deutsche Zulassungsstelle eine im Herkunftsland durchgeführte Hauptuntersuchung (§ 8 Abs. 2 Satz 2). Erkundigen Sie sich aber vorab bei der Zulassungsstelle.
    • Mitteilung über den innergemeinschaftlichen Erwerb (nur bei Neufahrzeugen)
      Das Formular ist bei der Zulassungsstelle erhältlich. 
      Wichtig: Auch bei privaten Käufen ist die Mehrwertsteuer für Neufahrzeuge in Deutschland zu zahlen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Zolls.

    Zulassung von Fahrzeugen mit Ursprung außerhalb der EU

    Eine besondere Herausforderung besteht immer dann, wenn das Fahrzeug nicht für den europäischen Markt produziert wurde und nun zum ersten Mal in Deutschland zugelassen werden soll.

    Zum Beispiel, wenn ein Auto aus Nordamerika importiert wird oder als "Umzugsgut" aus einem Drittland mitgebracht wird, z. B. Türkei oder Ukraine. 

    In diesen Fällen gibt es keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).

    Das Fahrzeug bedarf dann einer Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO und eines Vollgutachtens.

    Das Gutachten kann z. B. der TÜV oder die DEKRA durchführen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung und danach, wie sehr das Fahrzeug von der EU-Norm abweicht. 

    Wichtig: Das Gutachten gilt nur in Deutschland.

    Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen EU-Ausland zugelassen werden soll, ist oftmals ein neues Gutachten in dem jeweiligen Land einzuholen.

    Gleiches gilt, wenn ein Fahrzeug, das ursprünglich aus einem Drittland kommt und zuvor in einem anderen EU-Staat (z. B. Italien) zugelassen war und dann nach Deutschland verkauft wird. Die italienische Zulassung garantiert dann keine reibungslose Registrierung in Deutschland.

    Nur wenn ein COC-Papier vorliegt, können Sie sich sicher sein, dass das Fahrzeug der EU-Norm entspricht und somit ohne Sondergutachten in Deutschland angemeldet werden kann.     

    Sie planen einen Umzug in ein anderes EU-Land und möchten Ihr Fahrzeug mitnehmen? Informationen dazu finden Sie hier

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