Fahrzeugüberführung und Zulassung in Deutschland
Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland nach Deutschland überführen möchten, benötigen Sie die Exportkennzeichen des Herkunftslandes.
Damit es bei der Zulassung in Deutschland nicht zu Problemen kommt, sollten Sie zudem darauf achten, dass Sie vom Verkäufer alle notwendigen Dokumente erhalten.
Bedenken Sie: Ein Fahrzeug, das Sie im EU-Ausland kaufen, können Sie nicht mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen importieren. Sie müssen sich also dort, wo Sie das Auto kaufen, ein Ausfuhrkennzeichen besorgen. Informieren Sie sich am besten vorab, wo dies möglich ist.
Wir haben für Sie eine Liste mit Kontaktstellen für Überführungskennzeichen im EU-Ausland, Preisen und Gültigkeitsdauer (in engl. Sprache) zusammengestellt.
KFZ-Zulassung in Deutschland
Für die Anmeldung eines Fahrzeugs bei einer deutschen Zulassungsstelle benötigen Sie immer folgende Dokumente:
- Vollständig ausgefüllter Zulassungsantrag
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Kaufvertrag)
Zulassung von EU-Importfahrzeugen
Für die Anmeldung eines Autos, das im EU-Ausland gekauft wurde (Gebrauchtwagen oder Neufahrzeug), müssen Sie folgende zusätzliche Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen:
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)
Wenn nicht bereits vorhanden, kann ein COC-Papier beim Fahrzeughersteller angefordert werden. Existiert für das Fahrzeug kein COC-Papier (zum Beispiel bei Reimport aus dem EU-Ausland oder bei nachgerüsteten Fahrzeugen), ist ein Vollgutachten einer technischen Prüfstelle, zum Beispiel beim TÜV, mit technischem Datenblatt vorzulegen (gem. § 21 StVZO).
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (wenn Fahrzeug älter als 3 Jahre)
Eventuell akzeptiert die deutsche Zulassungsstelle eine im Herkunftsland durchgeführte Hauptuntersuchung (§ 7 I FZV). Erkundigen Sie sich aber vorab bei der Zulassungsstelle.
- Mitteilung über innergemeinschaftlichen Erwerb (für Neufahrzeuge)
Das Formular ist bei der Zulassungsstelle erhältlich. Mit diesem können die Behörden feststellen, ob die Mehrwertsteuer in Deutschland abzuführen ist.
Zulassung von Fahrzeugen mit Ursprung außerhalb der EU
Eine besondere Herausforderung besteht immer dann, wenn das Fahrzeug nicht für den europäischen Markt produziert wurde und nun zum ersten Mal in Deutschland zugelassen werden soll.
Zum Beispiel, wenn ein Auto aus Nordamerika reimportiert wird oder als "Umzugsgut" aus einem Drittland mitgebracht wird, z. B. Türkei oder Ukraine.
In diesen Fällen gibt es keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier).
Das Fahrzeug bedarf dann einer Einzelgenehmigung nach § 21 StVZO und eines Vollgutachtens.
Das Gutachten kann der TÜV durchführen. Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Prüfung und danach, wie sehr das Fahrzeug von der EU-Norm abweicht.
Wichtig: Das Gutachten gilt nur in Deutschland.
Wenn das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen EU-Ausland zugelassen werden soll, ist oftmals ein neues Gutachten in dem jeweiligen Land einzuholen.
Gleiches gilt, wenn ein Fahrzeug, das ursprünglich aus einem Drittland kommt und zuvor in einem anderen EU-Staat zugelassen war (z. B. Italien), nach Deutschland verkauft wird. Eine italienische Zulassung garantiert keine reibungslose Registrierung in Deutschland.
Nur wenn ein COC-Papier vorliegt, können Sie sich sicher sein, dass das Fahrzeug der EU-Norm entspricht und somit ohne Sondergutachten in Deutschland angemeldet werden kann.
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