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Mietwagen im Ausland: Die Tricks der Autovermieter

Im Internet finden sich unzählige negative Bewertungen von Urlaubern über Mietwagenfirmen wie Goldcar, Firefly oder Centauro. Auch beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland gehen regelmäßig Beschwerden über fragwürdige Geschäftspraktiken von Autovermietern ein. Trotz behördlicher Strafen setzen einige Unternehmen weiterhin auf fragwürdige Methoden, um Kunden zu täuschen.

Hier erfahren Sie, mit welchen Tricks Autovermieter gerne arbeiten und wie Sie sich davor schützen können.

Tückische Mietwagenbuchung über Preisvergleichsportale 

Bei der Suche über Preisvergleichsportale (z. B. billiger-mietwagen.de oder Check24) stößt man meist auf Mietwagenvermittler (z. B. Auto Europe, Rentalcars, CarTrawler oder HolidayCars). Dort bieten Autovermieter ihre Fahrzeuge zu günstigen Preisen an, um möglichst weit oben in den Suchergebnissen zu erscheinen. Bei der Abholung am Schalter versuchen die Autovermieter dann, den Urlaubern teure Zusatzprodukte anzudrehen.

Wer ist wann der richtige Ansprechpartner bei Mietwagenproblemen? Mehr dazu hier.

Häufige Ärgernisse der Verbraucher bei der Autovermietung


Aufdrängen von Zusatzversicherungen

Bereits bei der Buchung über Vermittler wird oft eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen. Vor Ort wird den Kunden jedoch suggeriert, dass sie eine zusätzliche Versicherung benötigen, um das Fahrzeug überhaupt mieten zu können. Wer sich weigert, riskiert lange Diskussionen oder gar die Weigerung der Fahrzeugübergabe.

Viele Urlauber geben dann klein bei – aus Angst, ohne Fahrzeug dazustehen und die bereits geleistete Anzahlung an den Vermittler zu verlieren.
 

Probleme mit Kreditkarten

Oft werden Kreditkarten, die zur Hinterlegung der Kaution notwendig sind, von Autovermietern abgelehnt –  sei es wegen angeblicher technischer Probleme oder mangelnder Deckung. Kunden wird dann eine kostenpflichtige Zusatzversicherung als einzige Alternative angeboten.

Debitkarten (z. B. Visa oder Mastercard) werden häufig ohne nachvollziehbaren Grund abgelehnt.
 

Intransparente Vertragsbedingungen und versteckte Kosten

Mietwagenkunden berichten immer wieder von intransparenten Verträgen und unerwarteten Kosten. So werden häufig Zusatzversicherungen ohne Zustimmung auf die Rechnung gesetzt. Bei Nachfragen wird behauptet, es handele sich um eine angebliche „Kaution“.

Zudem drängen die Mitarbeiter die Kunden oft zu schnellen Unterschriften, meist auf Dokumenten, die nur in Spanisch oder einer anderen Fremdsprache vorliegen.

Ein weiteres Problem ist, dass die Unterschrift oft auf einem elektronischen Gerät geleistet wird und die Kunden keine Kopien der unterschriebenen Dokumente erhalten, was es später schwierig macht, Unstimmigkeiten nachzuweisen.
 

Hohe Tank-Kaution

Verbraucher berichten von hohen Tank-Kautionen, die erst nach Monaten oder gar nicht zurückerstattet werden.
 

Nachträglich berechnete Schäden

Urlauber berichten, dass ihnen angebliche Kratzer oder Dellen nach der Rückgabe des Fahrzeugs in Rechnung gestellt wurden.
 

Kostenpflichtige Upgrades

Kunden wird bei der Abholung ein Upgrade angeboten, weil das ursprünglich gebuchte Fahrzeug angeblich nicht verfügbar ist. Es wird suggeriert, das Upgrade sei kostenlos. Erst später bemerkt der Kunde auf der Endabrechnung die hohen Zusatzkosten.
 

Immer wieder Ärger mit Goldcar, vor allem in Spanien

Wegen unlauterer Geschäftspraktiken wurde der Autovermieter Goldcar bereits mehrfach zu Geldstrafen verurteilt. Lesen Sie mehr dazu in unseren Pressemitteilungen Strafe von 2 Millionen Euro gegen Mietwagenfirma und Erneute Geldstrafe gegen Goldcar.

Dennoch gibt es weiterhin Beschwerden von Verbrauchern, insbesondere aus bekannten spanischen Urlaubsregionen wie Palma de Mallorca.

YouTube-Video: 5 Gefahren bei Mietwagen im Ausland

Was tun, wenn Sie bei der Mietwagenbuchung benachteiligt wurden?

  • Online-Bewertung abgeben. Negative Bewertungen bei Google, Trustpilot oder auf der Buchungsplattform erhöhen den Druck auf Unternehmen, ihre Geschäftspraktiken zu ändern.
  • Bank kontaktieren: Falls Ihnen unrechtmäßig eine Versicherung oder Gebühr über die Kreditkarte abgebucht wurde, können Sie oft eine Rückbuchung (Chargeback) beantragen. Ein Verweis auf negative Bewertungen oder Sanktionen gegen den Anbieter kann Ihre Bank überzeugen.
  • Fahrzeug nicht ausgehändigt? Wenn Ihnen das Fahrzeug verweigert wurde, z. B. weil Sie eine Zusatzversicherung nicht abgeschlossen haben, fordern Sie vom Vermittler (sofern Sie dort gebucht haben) die Rückzahlung der Anzahlung. Weigert er sich, kann eine Rückbuchung über die Bank eine Lösung sein.
  • Hilfe vom Europäischen Verbraucherzentrum: In einigen Fällen können wir außergerichtlich Geld für Sie zurückholen. Auch leiten wir Fälle an Aufsichtsbehörden weiter. Unsere Unterstützung ist kostenlos. [Hier geht’s zu unserem Online-Kontaktformular.]

5 Tipps, wie Sie sich vor Mietwagen-Fallen schützen

  • Bewertungen lesen: Achten Sie auf wiederkehrende Muster und nutzen Sie mehrere unabhängige Bewertungsportale.
  • Preisvergleichsportale meiden: Buchen Sie lieber direkt bei lokalen Autovermietern, die eine Reservierung ohne Vorauszahlung anbieten.
  • Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen: Falls der Vertrag unklar ist, bitten Sie um eine Erklärung oder nutzen Sie Übersetzungs-Apps wie Google Lens, um den Vertrag per Foto direkt übersetzen zu lassen.
  • Reklamieren: Falls Sie sich unter Druck gesetzt fühlen und keine andere Wahl haben, dokumentieren Sie alles und reklamieren Sie sofort per E-Mail. So haben Sie später Beweise, wenn Sie Ihr Geld zurückfordern.
  • Rückgabe des Mietwagens dokumentieren: Geben Sie das Fahrzeug nach Möglichkeit nur im Beisein eines Mitarbeiters zurück und lassen Sie sich ein Rückgabeprotokoll ausstellen. Machen Sie Fotos und Videos vom Fahrzeug – sowohl bei der Übernahme als auch bei der Rückgabe.

Weitere Informationen

In unserem Artikel „Mietwagen im Ausland - Worauf Sie achten sollten“ finden Sie praktische Tipps zur Buchung, Hinweise zu No-Show-Gebühren und weitere Informationen für eine stressfrei Urlaubsplanung.

Jetzt kostenlose Hilfe holen

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

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