Mietwagen im Ausland: Worauf Sie achten sollten
Sie möchten im Urlaub flexibel sein und einen Mietwagen buchen? Damit es vor Ort nicht zu unerwarteten Problemen kommt, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Wir erklären Ihnen, was Sie bei der Buchung, Abholung und Rückgabe eines Mietwagens im Ausland beachten müssen.
Inhalt
- Wichtige Punkte bei der Buchung
- Was unterscheidet Online-Buchung und Mietvertrag?
- Vorsicht bei Zusatzversicherungen
- Wer ist wann mein Ansprechpartner?
- Vorsicht vor No Show-Gebühren
- Mietwagenkaution – oft ist eine Kreditkarte erforderlich
- Wichtig bei Abholung und Rückgabe
- Verkehrsunfall mit einem Mietwagen
- Strafzettel und Bußgelder
- FAQ zur Mietwagenbuchung im Ausland
Wichtige Punkte bei der Buchung eines Mietwagens
Vergleichen Sie zunächst die Angebote der verschiedenen Autovermieter und Buchungsportale. Die Preise können je nach Anbieter, Buchungszeitpunkt und Saison erheblich variieren. Entscheiden Sie sich jedoch nicht vorschnell für das günstigste Angebot. Achten Sie darauf, dass alle gewünschten Leistungen, wie Versicherungsschutz, unbegrenzte Kilometer, Zusatzfahrer oder Kindersitze, im Preis enthalten sind. Wenn Sie diese erst vor Ort hinzubuchen, kann das teuer werden.
Prüfen Sie außerdem die Seriosität des Autovermieters. Unabhängige Bewertungsportale und aktuelle Erfahrungsberichte anderer Kundinnen und Kunden zum Mietwagenanbieter am Urlaubsort können dabei sehr hilfreich sein.
Beachten Sie auch, dass es bei der Online-Buchung eines Mietwagens kein gesetzliches Widerrufsrecht gibt. Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), um herauszufinden, ob und bis wann eine Buchung kostenlos storniert werden kann.
Was unterscheidet Online-Buchung und Mietvertrag?
Viele Urlauber glauben, dass sie mit der Online-Buchung eines Mietwagens bereits einen Mietvertrag abgeschlossen haben. Dies ist in der Regel nicht der Fall. Das online gebuchte Fahrzeug wird lediglich reserviert.
Der eigentliche Mietvertrag wird erst vor Ort mit dem Autovermieter abgeschlossen und muss inhaltlich nicht mit der Online-Reservierung übereinstimmen. Bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie diesen unbedingt prüfen.
Tipp: Wenn der Vertrag in einer Sprache verfasst ist, die Sie nicht verstehen, können Sie ihn mit Hilfe der Handykamera und einer entsprechenden Übersetzungs-App (z. B. Word Lens oder Google Translate) übersetzen lassen.
Die Tricks der Autovermieter
Erfahren Sie hier mehr über fragwürdige Geschäftspraktiken von Mietwagenfirmen und wie Sie sich schützen können.
Wie sollte der Mietwagen versichert sein?
Für Mietwagen im Ausland empfehlen wir eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung.
Möglicherweise sind Sie bereits über Ihre Kreditkarte oder die Mitgliedschaft in einem Automobilclub versichert. Informieren Sie sich im Voraus, damit Sie nicht unnötig doppelt versichert sind.
Viele Urlauber schließen eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung bereits bei der Buchung über einen Mietwagenvermittler ab. Prüfen Sie deshalb vor Ort genau, ob die angebotenen Zusatzversicherungen überhaupt erforderlich sind.
Achtung: Begriffe wie „CDW“, „LDW“ oder „Vollkasko“ bedeuten nicht automatisch, dass sämtliche Schäden am Fahrzeug abgedeckt sind. Häufig gelten Ausnahmen, etwa für Reifen, Scheiben, Unterboden oder Dachschäden. Prüfen Sie deshalb die Versicherungsbedingungen sorgfältig.
Wenn Sie in bergigen Regionen unterwegs sind oder auf schlechten Straßen fahren, kann es sinnvoll sein, auch Schäden an Unterboden, Dach, Glas und Reifen absichern zu lassen.
Fallstricke: Vorsicht bei unnötigen Zusatzversicherungen
Manche Autovermieter setzen Kundinnen und Kunden am Schalter stark unter Druck, um zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Oftmals wird sogar behauptet, der bestehende Versicherungsschutz sei nicht ausreichend oder die Herausgabe des Fahrzeugs von einer weiteren Versicherung abhängig.
Lassen Sie sich nicht auf solche Angebote ein. Wenn Sie keine Zusatzversicherung wünschen, bestehen Sie darauf, das Fahrzeug zu den ursprünglich reservierten Konditionen zu erhalten.
Bleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Schalter hartnäckig, informieren Sie möglichst sofort die Geschäftsleitung der Autovermietung und den Vermittler, über den Sie gebucht haben. So können Sie dokumentieren, dass Sie mit dem Abschluss der Versicherung nicht einverstanden waren.
Achtung: Zusatzversicherungen werden häufig als Kaution dargestellt. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird dann erklärt, der Betrag werde nach der Rückgabe des Fahrzeugs erstattet. Tatsächlich handelt es sich jedoch um die Kosten für eine zusätzliche Versicherung.
Preisvergleichsportal, Vermittler oder Autovermieter – wer ist zuständig?
Je mehr Unternehmen an der Buchung beteiligt sind, desto schwieriger wird es, bei Problemen den richtigen Ansprechpartner zu finden.
- Über Preisvergleichsportale
Beispiele: billiger-mietwagen.de, Opodo, Check24, Carjet oder Doyouspain
Preisvergleichsportale stellen eine Übersicht über Angebote verschiedener Anbieter zusammen und leiten Sie dann an einen Vermittler oder direkt an den Autovermieter weiter.
- Über Mietwagenvermittler
Beispiele: Auto Europe, HolidayCars, Rentalcars, Carjet oder Doyouspain
Mietwagenvermittler kommen häufig ins Spiel, wenn über ein Preisvergleichsportal gebucht wird. Sie stellen einen Voucher aus, den Sie vor Ort beim Autovermieter gegen einen Mietvertrag eintauschen. - Autovermieter
Beispiele: Europcar, Sixt oder Centauro.
Wer ist wann mein Ansprechpartner?
- Preisvergleichsportale dienen lediglich zum Vergleich von Angeboten. Für Probleme mit der Reservierung oder dem Mietwagen sind sie in der Regel nicht zuständig.
- Ist ein Mietwagenvermittler zwischengeschaltet, ist dieser Ihr Ansprechpartner rund um die Reservierung, etwa wenn die Mietdauer geändert werden soll oder es Probleme bei der Abholung gibt.
Der Vermittler zieht häufig den Mietpreis oder eine Anzahlung im Voraus ein. Kommt es zu keiner Vermietung (z. B. wegen Flugverspätung, Stornierung oder verweigerter Fahrzeugübergabe), ist er in der Regel auch Ansprechpartner für Erstattungsfragen. Gleiches gilt für Versicherungen, die über den Vermittler abgeschlossen wurden. - Der Autovermieter vor Ort ist Ihr Vertragspartner und verantwortlich für alles, was das Fahrzeug betrifft. Dazu gehören z.B. Unfälle, Pannen, Schäden, vor Ort abgeschlossene Zusatzprodukte (z. B. Versicherungen), Mautgebühren oder Bußgelder.
Vorsicht vor No Show-Gebühren
„No Show” bedeutet, dass Sie den reservierten Mietwagen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abholen, wodurch die Reservierung verfällt. Der im Voraus bezahlte Mietpreis geht in der Regel verloren.
Beispielsatz aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Fahrzeugvermittlers:
(…) NACH dem Beginn der Mietdauer (oder wenn Sie nicht erscheinen) erhalten Sie keine Rückerstattung (…)
Der Grund für das Nichterscheinen ist meist unerheblich. Oft können Reisende ihren Mietwagen nicht abholen, weil der Flug verspätet ist oder gestrichen wurde. Autovermieter und Vermittler zeigen hier wenig Nachsicht, auch wenn die Flugverspätung durch Unwetter verursacht wurde und den Kunden keine Schuld trifft.
Wenn Sie wissen, dass Sie es nicht rechtzeitig zum Mietwagenschalter schaffen, sollten Sie dies telefonisch ankündigen. Das kann helfen, ist aber keine Garantie dafür, dass Sie von der No-Show-Gebühr befreit werden.
Große Anbieter mit ungünstigen No-Show-Klauseln für Verbraucher sind z. B. Rentalcars, DoYouSpain, Carjet und Argus Car Hire (CarTrawler).
Das Einbehalten des Mietpreises ohne Fahrzeugübergabe ist nach deutschem Recht unzulässig. Viele Vermittler haben ihren Sitz jedoch im Ausland, z. B. in Großbritannien oder den Niederlanden. Dort herrscht teilweise eine andere Rechtsauffassung über die Zulässigkeit solcher Klauseln.
Wenn Sie das Fahrzeug wegen Nichterscheinens nicht erhalten haben, versuchen Sie, das Geld über Ihre Bank zurückbuchen zu lassen (ein sogenanntes Chargeback).
Mietwagenkaution – oft ist eine Kreditkarte erforderlich
Fast alle Autovermieter verlangen eine Kaution, um sich gegen eventuelle Schäden am Mietfahrzeug abzusichern. Dazu wird in der Regel ein Betrag auf der Kreditkarte blockiert.
Kann bei der Abholung keine “echte” Kreditkarte vorgelegt werden oder reicht der Kreditrahmen nicht aus, verweigern manche Autovermieter die Herausgabe des Fahrzeugs oder verlangen den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Wichtig zu wissen: Viele in Deutschland ausgegebene Visa- und Mastercard-Karten sind heute Debitkarten und entsprechend gekennzeichnet. Echte Kreditkarten kosten in der Regel extra.
Bei einigen Banken ist es möglich, auch bei Debitkarten eine monatliche Abrechnung oder einen Kreditrahmen einzurichten. Dadurch steht ein ausreichender Verfügungsrahmen zur Verfügung, sodass die Karte für die Kautionsblockierung in der Praxis ähnlich wie eine Kreditkarte genutzt werden kann.
Allerdings ist auch dies keine Garantie dafür, dass der Autovermieter Ihre Debitkarte zur Kautionshinterlegung akzeptiert. Viele Autovermieter lehnen Debitkarten von vornherein ab und verweisen auf ihre AGB. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über den Autovermieter zu informieren und zu prüfen, ob dieser Debitkarten für die Hinterlegung der Kaution akzeptiert.
Dem EVZ liegen u. a. Beschwerden über folgende Autovermieter vor, die am Schalter die Annahme einer Debitkarte verweigert haben: Goldcar, OK Mobility, Sicily by Car, Active Car Rental, Green Motion, ClickRent.
Girokarten (ehemals EC-Karten) werden meist nicht akzeptiert.
Wichtig bei Abholung und Rückgabe des Mietwagens
Bei der Fahrzeugübernahme müssen Führerschein, Personalausweis und eine auf den Hauptmieter ausgestellte Zahlkarte vorgelegt werden.
In einem Übergabeprotokoll sollte der Vermieter alle Schäden am Fahrzeug schriftlich festhalten. Auch kleine Kratzer und Beulen sollten akribisch dokumentiert werden.
Machen Sie am besten Fotos oder ein Video, das den Zustand des Fahrzeugs zeigt.
Vermeiden Sie es, das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben. Denn in diesem Fall haben Sie keinen Einfluss auf den Inhalt des Rückgabeprotokolls. Außerdem können Sie für Schäden haftbar gemacht werden, die bis zur Öffnung der Station entstehen. Diese Gefahr besteht insbesondere, wenn das Fahrzeug auf einem öffentlich zugänglichen Platz abgestellt wird.
Tankregelung
Achten Sie bei der Buchung auf die Full-to-Full-Regelung, bei der das Fahrzeug vollgetankt übergeben und auch vollgetankt zurückgegeben werden muss. Diese Regelung ist oft günstiger als eine Tankpauschale des Autovermieters.
Verkehrsunfall mit einem Mietwagen im Ausland
Kommt es mit dem Mietwagen im Ausland zu einem Verkehrsunfall, sind die im Versicherungsvertrag geregelten Pflichten zu beachten.
Dazu gehört zum Beispiel, dass die Polizei eingeschaltet und ein europäischen Unfallbericht ausgefüllt werden muss, auch wenn kein anderes Fahrzeug beteiligt war. Sonst laufen Sie Gefahr, den Schaden trotz Versicherung selbst bezahlen zu müssen.
Außerdem müssen Sie sich nach einem Unfall sofort mit dem Vermieter in Verbindung setzen.
Mietwagen im Ausland: Strafzettel und Bußgelder
Für Verkehrsverstöße haftet der Mieter des Fahrzeugs. Die Daten des Fahrers erhält die zuständige Behörde vom Autovermieter.
Beachten Sie: Im Vergleich zu Deutschland sind die Bußgelder im Ausland deutlich höher. Und die EU-Staaten machen zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch, Verkehrssünder grenzüberschreitend zur Verantwortung zu ziehen.
Für die Weiterleitung der Fahrerdaten verlangen die meisten Autovermieter eine Bearbeitungsgebühr (ca. 40 Euro). Diese Praxis ist nicht unumstritten. Die italienische Wettbewerbsbehörde hat im Juni 2022 entschieden, dass eine solche Bearbeitungsgebühr in Italien unzulässig ist.
Mietwagenfirmen in anderen Ländern werden jedoch wahrscheinlich weiterhin eine Bearbeitungsgebühr einbehalten, solange es in dem jeweiligen Land keine gerichtliche Entscheidung gibt, die dies verbietet. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie versuchen, das Geld von Ihrer Kreditkarte zurückbuchen zu lassen. In diesem Fall müsste der Vermieter die Forderung gerichtlich geltend machen, was in der Regel nicht geschehen wird.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Mietwagenbuchung im Ausland
Mietwagenanbieter sind innerhalb der EU gesetzlich verpflichtet, mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Deren Deckungssumme entspricht jedoch oft nur dem gesetzlichen Mindeststandard des jeweiligen Urlaubslandes. Ist der einem Dritten verursachte Schaden höher, kann eine Deckungslücke entstehen, für die dann der Verursacher einstehen muss.
Um diese Deckungslücke zu schließen, kann der Abschluss einer sogenannten Mallorca-Police sinnvoll sein. Diese hebt die ausländische Deckungssumme automatisch auf das teilweise deutlich höhere deutsche Niveau an.
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen innerhalb der EU. Sie erhöht den Haftpflichtschutz des Mietwagens, wenn die gesetzliche Deckungssumme im Ausland nicht ausreicht.
Bei einem Unfall greift für Schäden Dritter vorrangig die KFZ-Haftpflichtversicherung des Mietwagenanbieters. Deren Deckungssumme entspricht jedoch oft nur der gesetzlichen Mindestdeckung des jeweiligen Landes. Diese liegt innerhalb der EU bei rund 1,2 Millionen Euro für Sachschäden, kann in Nicht-EU-Ländern jedoch deutlich niedriger sein – teilweise nur bei wenigen tausend Euro.
Prüfen Sie deshalb vor der Buchung, ob die Mallorca-Police bereits über Ihre Kfz-Versicherung oder – falls Sie kein Auto besitzen – über Ihre Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Die sogenannte „Vollkasko“ ist beim Mietwagen ein vertraglicher Haftungsausschluss. Dabei verzichtet der Vermieter – je nach Vereinbarung – ganz oder teilweise auf Schadensersatz, wenn das Fahrzeug beschädigt wird.
Je nach Tarif gibt es Varianten mit oder ohne Selbstbeteiligung. Häufig sind bestimmte Teile wie Glas, Reifen oder Unterboden ausgeschlossen.
Autovermieter verwenden häufig englische Abkürzungen für den Versicherungsschutz. Das kann verwirrend sein.
- CDW (Collision Damage Waiver): Haftungsreduzierung bei Schäden am Mietwagen. In der Regel bleibt jedoch eine Selbstbeteiligung bestehen.
- LDW (Loss Damage Waiver): Haftungsreduzierung bei Schäden oder Diebstahl des Mietwagens.
- SCDW (Super Collision Damage Waiver): Erweiterte Haftungsreduzierung mit einer geringeren oder gar keiner Selbstbeteiligung.
Wichtig: Die Bezeichnungen sind nicht einheitlich. Prüfen Sie deshalb immer die Versicherungsbedingungen. Auch bei einer „Vollkasko“, „CDW“ oder „SCDW“ können bestimmte Schäden – etwa an Reifen, Scheiben, Unterboden oder Dach – ausgeschlossen sein.
In den meisten Fällen ist eine Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers erforderlich, um einen Mietwagen zu buchen oder abzuholen. Der Vermieter blockt darauf in der Regel die Kaution als Sicherheit.
Debitkarten oder Prepaid-Karten werden von vielen Autovermietern nicht akzeptiert oder nur eingeschränkt anerkannt. Ob eine Kreditkarte zwingend notwendig ist, hängt jedoch vom jeweiligen Anbieter und Land ab.
Prüfen Sie daher vor der Buchung die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Vermieters.
Für die Buchung eines Mietwagens im Ausland ist neben einem gültigen Führerschein oft auch ein Mindestalter erforderlich. Je nach Land und Autovermieter gibt es unterschiedliche Regelungen.
In der Regel muss man jedoch 21 Jahre alt sein, um ein Fahrzeug mieten zu können. Für unter 25-Jährige und Fahranfänger fällt oftmals auch eine Zusatzgebühr an.
Wichtig: Nicht nur junge Fahrerinnen und Fahrer sollten sich vorab über Altersbeschränkungen informieren. Auch ältere Menschen ab 69 Jahren bekommen nicht immer ein Fahrzeug oder müssen einen Aufpreis zahlen.
Ob Sie mit dem Mietwagen auch ins Ausland fahren dürfen, ist im Vertrag festgelegt.
Je nach Zielland und Fahrzeugkategorie kann es Unterschiede geben. Manchmal ist es ohne Einschränkungen erlaubt, manchmal muss eine zusätzliche Gebühr bezahlt werden und manchmal ist es ganz verboten.
Halten Sie sich in jedem Fall an die Nutzungsbedingungen. Wer unerlaubt im Ausland unterwegs ist, muss mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen.
Hinweis: Einige Autovermieter nutzen GPS-Systeme zur Fahrzeugortung.
Eine One-Way-Fee wird oft verlangt, wenn Sie den Mietwagen nicht an dem Ort zurückgeben, an dem Sie ihn übernommen haben.
Beispiel: Sie holen das Fahrzeug in Madrid ab und geben es in Barcelona wieder zurück.
Die dann fällige One-Way-Fee, auch One-Way-Gebühr oder Einweggebühr genannt, ist in der Regel nicht in der Reservierung enthalten. Sie wird erst vor Ort berechnet und kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Fahrten sehr hoch ausfallen.
Reklamieren Sie die Forderung zeitnah schriftlich beim Vermieter und verlangen Sie eine nachvollziehbare Schadensdokumentation sowie die Berechnungsgrundlage.
Prüfen Sie außerdem Ihre eigenen Nachweise wie Fotos oder das Rückgabeprotokoll. Bei unberechtigten Abbuchungen kann ggf. ein Chargeback über die Kreditkarte geprüft werden.
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