Auto ummelden bei Umzug in ein anderes EU-Land

Wer in ein anderes EU-Land zieht und sein Auto mitnimmt, muss es dort anmelden. Ausnahmen gelten für Studierende und Grenzgänger. Leasingfahrzeuge dürfen in der Regel nicht im Ausland zugelassen werden.

Fahrzeug abmelden oder ummelden?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten und Ihr Aufenthalt im EU-Ausland weniger als sechs Monate dauert, ist eine Ab- oder Ummeldung des Fahrzeugs in den meisten Ländern nicht erforderlich.

Bei einem längeren Auslandsaufenthalt sind Sie jedoch verpflichtet, das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort oder über die entsprechende Internetseite anzumelden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgeben, müssen Sie das Fahrzeug abmelden und am neuen Wohnort im Ausland anmelden.

Die Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland ist bei jeder beliebigen Kfz-Zulassungsstelle oder über deren Online-Portal möglich. Für die Online-Abmeldung werden ein neues Kennzeichen (mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes) und ein Fahrzeugschein mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen benötigt.

Eine Abmeldung im Ausland, z. B. bei den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, ist nicht möglich.

Tipp

Solange das Fahrzeug in Deutschland versichert und zugelassen ist, können Sie damit innerhalb der EU fahren und es nach Ankunft am neuen Wohnort anmelden.

Beachten Sie, dass die ausländischen Behörden bei der Zulassung des Fahrzeugs die deutschen Fahrzeugpapiere einziehen. Behalten Sie auf jeden Fall Ihr altes Kennzeichen. Dieses brauchen Sie für eine Abmeldung bei der Zulassungsstelle in Deutschland. Für die Online-Abmeldung benötigen Sie zudem noch den deutschen Fahrzeugschein bzw. den Code, der sich unter dem Sicherheitsfeld verbirgt. Erst nach erfolgter Abmeldung wird die Versicherung gekündigt und Sie erhalten die anteilige Prämie erstattet.

Alternativ können Sie das Fahrzeug z. B. am Tag des Umzugs abmelden und mit Exportkennzeichen an Ihren Wohnsitz im Ausland überführen. Die Exportkennzeichen haben ein Ablaufdatum und müssen nicht extra abgemeldet werden. Diese Variante ist allerdings teurer.

Auto im EU-Ausland zulassen: an Fristen und notwendige Dokumente denken

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in ein anderes EU-Land verlegen und Ihr Fahrzeug mitnehmen, müssen Sie die im jeweiligen Land geltenden Fristen für die Ummeldung beachten. In Frankreich und Dänemark beträgt die Frist beispielsweise 30 Tage. In Italien beträgt die Frist drei Monate nach Anmeldung des Hauptwohnsitzes. Erkundigen Sie sich daher vor Ihrem Umzug bei den zuständigen Behörden Ihres neuen Wohnsitzlandes.

Mit den deutschen Fahrzeugpapieren und der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC-Papier) ist eine Zulassung im Ausland in der Regel problemlos möglich.

Sollten Sie kein COC-Papier besitzen, können Sie dieses bei der deutschen Niederlassung des Fahrzeugherstellers anfordern.

Kein COC-Papier gibt es in der Regel, wenn das Fahrzeug baulich verändert wurde, aus einem Nicht-EU-Land importiert wurde oder älter ist (PKW mit Baujahr vor 1996, Motorräder Baujahr vor 2005).

Ohne COC-Papier muss eine Einzelabnahme nach den Vorschriften des jeweiligen Landes durchgeführt werden.

Außerdem benötigen Sie für die Zulassung einen gültigen TÜV. Je nach Land wird eventuell der noch gültige deutsche TÜV anerkannt – verlassen kann man sich darauf aber nicht. 

Für die Zulassung brauchen Sie eine gültige Kfz-Versicherung im Ausland.

Tipp

Lassen Sie sich Ihre Schadenfreiheitsklasse im Ausland anrechnen.

Ihre deutsche Versicherung stellt Ihnen auf Anfrage eine Bescheinigung über die Versicherungszeit aus. Hier ein Beispiel. Darin sind unter anderem die Versicherungsdauer und die schadenfreien Jahre aufgeführt.

Legen Sie das Dokument Ihrer neuen Versicherung im Ausland vor, wenn Sie ein Angebot einholen, damit Ihre Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt wird. 

Neben den üblichen Verwaltungsgebühren ist je nach Land mit zusätzlichen Kosten zu rechnen.

Einige Länder verlangen anstelle oder zusätzlich zur jährlichen Kfz-Steuer eine einmalige Zulassungssteuer. Diese ist oft nach Motorisierung und Schadstoffklasse gestaffelt und kann sehr hoch sein, so dass sich eine Ummeldung unter Umständen nicht lohnt.

Sie möchten ein Fahrzeug aus einem anderen EU-Land nach Deutschland überführen und zulassen? Informationen dazu finden Sie hier

Besondere Situation für Studierende und Grenzgänger

Wer zum Studium in ein anderes EU-Land geht und sein Auto mitnimmt, muss es in der Regel nicht ummelden und auch keine Steuern zahlen. Voraussetzung ist aber, dass man weiterhin an einer Bildungseinrichtung im Heimatland eingeschrieben ist.

Informieren Sie sich rechtzeitig, zum Beispiel beim Studentenwerk oder bei der zuständigen Behörde im Gastland.

Wer während des Studiums in jeweiligen Land auch arbeitet, ist zur Kfz-Anmeldung verpflichtet.

Grenzgänger, die in einem EU-Land arbeiten und in einem anderen EU-Land wohnen, müssen ihr Privatfahrzeug dort anmelden, wo sie ihren ständigen Wohnsitz haben. Dort ist auch die Kfz-Steuer zu entrichten.

Beispiel: Sie wohnen in Belgien und pendeln täglich zur Arbeit nach Deutschland. Das Auto muss in Belgien zugelassen werden. Auch ein Zweitwohnsitz in Deutschland befreit Sie nicht von dieser Pflicht.

Mit einem im Arbeitsland angemeldeten Firmenwagen können Grenzgänger in der EU auch im Wohnsitzland bedenkenlos fahren. Vorausgesetzt, das Fahrzeug wird vorwiegende beruflich oder für Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort genutzt.

Weitere nützliche Hinweise zur Kfz-Zulassung im EU-Ausland finden Sie auf den Internetseiten der EU-Kommission.

Mit einem Leasingfahrzeug ins Ausland umziehen

Beim Leasing handelt es sich um einen Nutzungsüberlassungsvertrag, der einem Mietvertrag ähnelt.

Mit anderen Worten: Sie können nicht völlig frei über das Fahrzeug verfügen.

So ist es dem Leasingnehmer in vielen Verträgen untersagt, das Fahrzeug dauerhaft ins Ausland zu bringen.

Selbst wenn dies vertraglich nicht ausgeschlossen ist, ist eine Ummeldung am neuen Wohnort praktisch unmöglich, da der für die Ummeldung notwendige Fahrzeugbrief in der Regel bei der Leasinggesellschaft oder der Bank verbleibt.

Wenn Sie das Fahrzeug mitnehmen wollen, müssen Sie daher in der Regel den Leasingvertrag vorzeitig beenden, z. B. durch Kauf des Fahrzeugs oder anderweitige Finanzierung.

Alternativ kann auch ein anderer Leasingnehmer in den Vertrag eintreten. In der Regel ist jedoch jede vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages mit finanziellen Einbußen verbunden.    

FAQ – Fahrzeugzulassung im EU-Ausland

Je nach Land kann es sein, dass eine gültige deutsche Hauptuntersuchung anerkannt wird. Sie können es also versuchen.

Wird der Bericht nicht anerkannt, müssen Sie wohl oder übel eine neue Untersuchung im jeweiligen Land durchführen lassen.  

Die deutsche Versicherung deckt nur vorübergehende Fahrten ins Ausland ab. Sobald Sie Ihr Fahrzeug im Ausland zulassen, müssen Sie dort eine neue Versicherung abschließen. Wenden Sie sich dazu an das nationale Grüne-Karte-Büro des jeweiligen Landes.

Gut zu wissen: Ein Schadenfreiheitsrabatt wird oft auch im EU-Ausland gewährt. Ihre deutsche Versicherung stellt Ihnen auf Anfrage eine Versicherungsbestätigung aus, die Sie Ihrer neuen Versicherung vorlegen sollten, um ein Angebot zu erhalten.

Nähere Informationen unter europa.eu

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Polen verlegen, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen in Polen zulassen.

Ohne Meldeadresse in Polen ist eine Zulassung in Polen nicht möglich. Geld sparen lässt sich auf diese Weise also nicht. 

Weitere Informationen unter gov.pl

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Italien haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug dort anmelden. Für die Ummeldung gilt eine Frist von 3 Monaten.

Behalten Sie Ihren deutschen Wohnsitz bei und sind nicht länger als 185 Tage im Jahr in Italien, können Sie bedenkenlos weiter mit Ihren deutschen Kennzeichen fahren.

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Spanien verlegen und Ihr Fahrzeug mitnehmen, müssen Sie es dort innerhalb von 30 Tagen ummelden. Schaffen Sie dies zeitlich nicht, können Sie bei der DGT eine Verlängerung um 2 Monate beantragen (grüne Nummernschilder). 

Behalten Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland bei, gilt für die Fahrzeugummeldung eine Frist von sechs Monaten nach Umzug.

In Spanien ist die DGT (Dirección General de Tráfico) für die Zulassung von Kraftfahrzeugen zuständig.

Folgende Schritte sind zu unternehmen:

  1. Mit dem Fahrzeug und den dazugehörigen Papieren (Fahrzeugschein, COC-Papier) eine ITV-Station (spanischer TÜV) aufsuchen. Hier werden sowohl das Fahrzeug als auch die Papiere überprüft. Ist alles in Ordnung, wird Ihnen ein entsprechendes Dokument in spanischer Sprache ausgehändigt.    
  2. Zahlung der Kfz-Steuer und der Zulassungssteuer
  3. Antrag auf Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle (DGT)

Weitere Informationen zur Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland in Spanien finden Sie unter sede.dgt.gob.es (auf Spanisch) und unter administracion.gob.es (auf Englisch).

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