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Was tun bei einer unbekannten Abbuchung vom Konto?

Unbekannte Abbuchungen vom Konto sind ärgerlich, besonders dann, wenn diese zu spät bemerkt werden. Immer wieder berichten Verbraucherinnen und Verbraucher dem EVZ von nicht bekannten Abbuchungen, häufig von Firmen aus dem Ausland wie Polen oder Zypern. Unser Tipp: Abbuchungen genau prüfen und nicht ignorieren. Wir erklären, wie Sie sich wehren können.

So schützen Sie sich vor einer unbekannten Abbuchung von Ihrem Konto

Schauen Sie regelmäßig in Ihre Kontoauszüge? Nein? Sollten Sie aber. Idealerweise mindestens alle 14 Tage, besser wöchentlich. Fallen Ihnen unbekannte Abbuchungen auf, sollten Sie diese nicht ignorieren. Manchmal handelt es sich bei den Buchungen um einmalige Belastungen des Kontos. Es kommt jedoch auch vor, dass wiederholt Geld abgebucht wird, ohne dass Sie dies autorisiert haben. Häufig sind die Beträge zu Beginn unauffällig (z. B. 1,95 Euro) und steigern sich mit der Zeit auf bis zu 70 Euro oder mehr. Die Betroffenen merken die unbekannten Abbuchungen meist erst nach zwei bis drei Monaten. Es kann aber auch anders herum sein. Nämlich dass Unbekannte innerhalb kurzer Zeit hohe Summen auf einmal abbuchen und so das Konto leerräumen.

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden: Wenden Sie sich umgehend an Ihre Bank. Unter Umständen müssen Sie Konto und Karte sperren lassen. Versuchen Sie die Zahlung zu stoppen oder zurück zu buchen.

  • Unrechtmäßige Kreditkartenzahlungen lassen sich mit einem sogenannten Chargeback rückbuchen. Wichtig: Sie müssen hierfür einen schriftlichen Klärungsversuch mit dem Unternehmen nachweisen können. Also z. B. die Kopie des Widerrufschreibens oder der Reklamation.
  • Genehmigte Lastschriften können Sie innerhalb der Frist von acht Wochen widerrufen und von ihrer Bank rückbuchen lassen. Bei nicht genehmigten oder bereits widerrufenen Lastschriften haben Sie sogar 13 Monate Zeit, Ihr Geld zurückzufordern. Handeln Sie dennoch so schnell wie möglich!

Tipp

Nutzen Sie eine App, beispielsweise fürs Online-Banking? Dann richten Sie in den App-Einstellungen die Push-Benachrichtigungen ein. So bekommen Sie automatisch bei jeder Abbuchung eine Nachricht und können bei einer unbekannten Kontoabbuchung schnell handeln.

Unbekannte Abbuchung vom Konto: Zahlungsabwickler und vergessene Abos

Finden Sie unbekannte Buchungen auf Ihrem Kontoauszug, prüfen Sie, ob die Zahlung nicht doch von Ihnen stammen könnte. Manche Unternehmen übertragen die Zahlungsabwicklung an einen Dienstleister. So kann es beispielsweise sein, dass Sie einen unbekannten Namen in Ihren Kontoauszügen finden, wenn Sie im Urlaub an der Tankstelle oder im Restaurant mit der Karte bezahlt haben. Das ist dann nicht gleich ungewöhnlich. Häufig werden die Beträge auch zeitversetzt abgebucht.

Denken Sie beim Entdecken unbekannter Buchungen auch an Ihre Abonnements. Einige Abos verlängern sich nach einem Jahr automatisch. Tipp: Das wäre eine gute Gelegenheit, ein möglicherweise vergessenes Abo zu kündigen.

Abbuchungsfehler? Mit dem Verkäufer klären!

Es kann aber auch immer wieder zu fehlerhaften Abbuchungen kommen. Beispielsweise wenn Geld für einen bereits gekündigten Vertrag eingezogen wird, der Kaufpreis doppelt berechnet oder schlichtweg eine falsche Summe abgezogen wird.

Fällt Ihnen ein Abbuchungsfehler auf, kontaktieren Sie das Unternehmen! In den meisten Fällen lässt sich der Fehler schnell und einfach beheben. Das Geld, dass Sie zu viel bezahlt haben, bekommen Sie erstattet.

Vorsicht vor Datenklau und Abofallen

Ob zur Teilnahme an einem Gewinnspiel, um einen Film zu streamen oder einen Dating-Dienst zu nutzen – hier kann es sein, dass Sie Ihre Kreditkartendaten angeben müssen. Dabei kommt es jedoch immer wieder vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher an unseriöse Anbieter gelangen.

Ein Beispiel aus unserer Beratungspraxis:

Julius N. (Name geändert) verliert sein Smartphone. Im Internet stößt er auf eine spanische Firma, die verspricht, dieses in nur wenigen Minuten wiederzufinden. Für 50 Cent bucht er einen sogenannten Tagessuchauftrag.

In Wahrheit handelt es sich dabei jedoch um eine Testversion. Wenn Julius diese nicht sofort kündigt, wandelt sie sich automatisch in ein Abo um. Das hat Julius verpasst. Seitdem werden monatlich 40 Euro von seinem Konto abgebucht.

Wie unser Verbraucher im Beispiel bemerken viele erst spät, dass sie in die Falle getappt sind und ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben. Nämlich erst dann, wenn sie eine unbekannte Abbuchung auf dem Konto bemerken. Denn auf den Webseiten unseriöser Anbieter wird Verbrauchern nicht immer klar, dass sie ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Es fehlen oft gesetzlich vorgeschriebene Informationen wie:

  • Wer die Seite betreibt (Impressum)
  • Preise
  • Informationen über Vertragslaufzeiten
  • Bestell-Button: Schaltflächen sind nicht deutlich genug beschriftet mit z. B. „jetzt kostenpflichtig abonnieren“

Ist der Bestell-Button nicht richtig gekennzeichnet kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Kundinnen und Kunden sind in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet.

Betrüger erschleichen sich Kreditkartendaten

Unbekannte Kontoabbuchen können aber auch durch Betrug entstehen. Häufig sind die Maschen sehr glaubhaft gestrickt. Wie beim Smishing: In SMS-Nachrichten oder E-Mails geben sich die Betrüger beispielsweise als Paketlieferdienste aus.

Darin beziehen sich die Kriminellen auf eine getätigte Bestellung. Sie fordern die Opfer auf, ihre Postadresse zu bestätigen oder eine angebliche Zollgebühr zu bezahlen. Häufig mit der Aufforderung auf einen Link zu klicken, auf denen die Empfänger persönliche Daten oder Kontodaten angeben sollen. In anderen Fällen wird beim Aufrufen des Links eine Schadsoftware auf dem Smartphone installiert, um weitere Daten auf dem Gerät auszulesen oder zu manipulieren.

Die Daten können dann Kriminelle für Identitätsdiebstahl nutzen oder für weitere Phishing-Kampagnen verwenden.

Folgende Maschen mit Phishing-Emails und SMS auf Verkaufsplattformen sind uns auch bekannt:

  • Ein vermeintlicher Käufer eines Artikels meldet sich und behauptet, die Zahlung mit Kreditkarte sei fehlgeschlagen. Kurze Zeit später erhält der Verkäufer eine Nachricht, anscheinend vom Support des Verkaufsportals. Darin wird der Verkäufer aufgefordert einen Link aufzurufen und seine Kreditkartendaten inklusive der Prüfziffer einzugeben. Angeblich wäre damit das Bezahlproblem gelöst. Doch falsch gedacht: Mit den Kreditkartendaten können die Betrüger nun auf Shopping-Tour gehen.
  • Ein Käufer gibt vor, die „Sicher bezahlen“-Funktion auf dem Portal nutzen zu wollen. Eigentlich sollte diese Funktion zu mehr Sicherheit für alle Beteiligten führen, wird aber auch von Betrügern ausgenutzt. Willigen Verkäufer dem „Sicher bezahlen“ ein, erhalten diese eine Nachricht mit einem Link zu einer Webseite. Über die sollen Konto- und Kreditkartendaten übermittelt werden. Doch statt Geld vom Käufer eingezahlt wird, kann er mit den sensiblen Daten fleißig Geld vom Konto abbuchen.

Oder aber Betrüger wenden sich an Verbraucher, die Opfer von Betrug wurden. In einem offiziell wirkenden Schreiben, bieten die Täter ihre Hilfe an. Sie geben vor, im Namen von Verbraucherschützern wie z. B. dem EVZ zu agieren. Dafür müssten die Betroffenen sich mit ihren persönlichen Daten auf einer Plattform anmelden. Das dient jedoch nur dazu, sensible Informationen (z. B. Konto- oder Kreditkartendaten) zu sammeln.

 

Seien Sie wachsam!

  • Prüfen Sie solche Nachrichten genau und klicken Sie nicht auf die angegebenen Links!
  • Geben Sie auf keinen Fall Ihre Konto- oder Kreditkarten an!
  • Überweisen Sie nie vorab Geld für angebliche Gebühren, Versicherungen oder Transportkosten.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn ein deutscher Verkäufer Ihnen eine ausländische Bankverbindung angibt.

Unbekannte Abbuchung vom Konto: Wo gibt es Hilfe?

Haben Sie den Verdacht, dass es sich um Betrug handeln könnte: Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. Im Streitfall mit Ihrer Bank, oder wenn diese das Chargeback-Verfahren ablehnt, wenden Sie sich an eine Banken-Schlichtungsstelle. Für ausländische Banken ist das FIN-Net zuständig.

Wir helfen bei Problemen mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen kostenlos. Kontaktieren Sie uns online über unser Kontaktformular.

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