Vorsicht Falle

Faksimile-Betrug an der Haustür

In einem aktuellen Fall, der dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vorliegt, zahlte ein Mann ganze 109 000 Euro an ein österreichisches Unternehmen. Mit dem Geld kaufte er sogenannte „Faksimile“ – Nachdrucke alter Bücher. Diese waren und sind aber nicht annähernd den bezahlten Preis wert. Das wusste der Verbraucher bei Vertragsunterzeichnung natürlich nicht. Doch nun ist das Geld erstmal weg und der Ärger mit dem Unternehmen beginnt. Anlass für das EVZ über diese Masche aufzuklären.

 

Die Masche

Antike Bibeln, Atlanten oder Partituren – die angeblich originalgetreuen Nachbildungen historischer Werke werden von unseriösen Verlagsmitarbeitern direkt an der Tür, oder im Vorfeld per Telefon angepriesen und verkauft. Es wird versprochen, sie würden enorm an Wert gewinnen.

Warum das nicht stimmt:

  • Hohe Auflage: Es wird suggeriert, dass es sich bei den Büchern um Raritäten in kleiner Auflage handelt. In der Realität ist es aber ein recht wertloses Massenprodukt.
  • Wenig/abnehmende Nachfrage: Der Kreis der Sammler nimmt stetig ab. Die meist älteren Sammler sterben, und es kommen kaum neue dazu.
  • Mindere Qualität: Die Nachdrucke sind keine wissenschaftlich korrekten Nachbildungen. Sie werden lediglich produziert, um Laien zu beeindrucken.

 

Teil des Betrugs ist häufig auch ein Finanzierungsangebot. Um die kostspielige Anschaffung zu finanzieren, werden an der Haustür auch direkt Kredite – mitunter von renommierten Banken – abgeschlossen. Oder aber, der Weg führt zur Hausbank, um sich dort Geld zu leihen. Oft verschulden sich Betroffene weit über ihre finanziellen Möglichkeiten hinaus.

Doch damit nicht genug

Opfer, die bereits Werke erstanden haben, werden mit Gewinnmaximierung bei der Stange gehalten: 

Fehlende Ausgaben einer vermeintlichen Buchreihe sollen den (Wiederverkaufs-) Wert erhöhen. Das bringt Opfer dazu, weitere Druckwerke zu kaufen.

Und auch danach geht es weiter: Um die Werke einem großen Publikum anzubieten, wird Buchbesitzern zudem für viel Geld ein Vertrag mit einer Online-Datenbank verkauft. Nur ein weiterer Trick, um an das Geld der Opfer zu kommen. Denn der versprochene Erfolg bleibt aus.

Was tun, wenn es passiert ist?

Ist ein Vertrag erst einmal unterzeichnet, gibt es nur ein kleines Zeitfenster um zu intervenieren: Bei Haustürgeschäften gelten 14 Tage Widerrufsrecht ab der vollständigen Lieferung der Ware. Danach wird es schwer. Dem Verkäufer muss zum Beispiel Arglist nachgewiesen werden. Und das ist vor Gericht nicht so einfach.

Damit es erst gar nicht so weit kommt…

  • Besonders älteren Familienmitgliedern sollten die Sinne geschärft werden: Es ist nicht unhöflich, Fremde vor der Tür stehen zu lassen. Wollen die überdies auch noch etwas verkaufen, sollte jeder Verbraucher alarmiert sein.
    Grundsätzlich ist bei Vertragsunterzeichnungen in den eigenen vier Wänden Vorsicht geboten.
  • Besteht tatsächlich Interesse an Büchern (oder anderen „Haustür-Waren“), sollten die Verkäufer um ein erneutes Treffen gebeten werden – so bleibt Zeit, sich Beistand dazu zu holen. Nicht überrumpeln lassen und einen klaren Kopf bewahren. 
  • Kommunikation ist der Schlüssel: Viele Opfer, denen der Betrug bewusst wird, schämen sich und machen mitunter einfach weiter. Deshalb sollte offen über das Thema gesprochen werden. So lässt sich der Schaden unter Umständen zumindest begrenzen. Auch wenn bereits ein Vertrag geschlossen wurde oder auch einfach kein Geld mehr da ist: Es ist nie zu spät, um den Teufelskreis zu durchbrechen. Das Gespräch mit Familienmitgliedern, der Schuldnerberatung oder auch dem Verbraucherschutz kann helfen, auch wenn es persönlich ausweglos erscheint.
  • Prüfen, ob bereits geleistete Zahlungen zurückgebucht werden können. 

Opfern, die auf diese Masche reingefallen sind, hilft das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) gerne kostenlos weiter – sofern das betrügerische Unternehmen in einem anderen Land sitzt. Das Juristenteam bewertet den Fall und berät über das weitere Vorgehen.

Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.