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Betrugsmasche: Angeblicher Lottogewinn

Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher sind bereits Opfer von Lotto-Betrug geworden. Angebliche Lotterien haben sie mit falschen Gewinnversprechen getäuscht. Doch statt Geld zu gewinnen, müssen die Betroffenen selbst tief in die Tasche greifen. Wie Sie sich vor der Betrugsmasche schützen können.

Die Masche ist immer dieselbe: Per E-Mail oder Brief erhalten Verbraucher eine Nachricht, in der ihnen Gewinne von oft mehr als einer Million Euro versprochen werden.

Dabei haben sie nie ein Los bei der Lotterie gekauft. Um den Gewinn ausgezahlt zu bekommen, sollen die Verbraucher umgehend Gebühren oder Steuern zahlen oder sogar Zertifikate erwerben.

Je bereitwilliger gezahlt wird, desto mehr Zahlungsaufforderungen folgen.

So kann es endlos weitergehen. Von seinem vermeintlichen Gewinn sieht das Opfer jedoch keinen Cent!

Variante: Gewinnanruf und Aufforderung zur Herausgabe der Kontodaten

Dem EVZ sind neue Betrugsfälle bekannt, bei denen Verbraucher telefonisch über einen angeblichen Lottogewinn informiert werden. Während des Anrufes werden die vermeintlichen Gewinner dann aufgefordert, ihre Adresse und Kontodaten (IBAN und BIC) preiszugeben.  

Achtung: Dahinter verbirgt sich eine Abofalle!

Per Post erhalten die Betroffenen dann ein Schreiben, das den Abschluss eines Lotterievertrages bestätigt und darauf hinweist, dass monatlich ein Servicebetrag (z. B. 79,90 €) per Lastschrift eingezogen wird.

Auch hier gilt: Gehen Sie nicht auf solche Angebote ein. Wenn Sie telefonisch eine Einzugsermächtigung erteilt haben, sollten Sie diese schnellstmöglich widerrufen und auch die Löschung Ihrer Daten verlangen. Im Zweifel helfen wir Ihnen kostenlos weiter.

Wer steckt hinter dem Lotto-Betrug?

Die Verfasser der Briefe geben sich oftmals als Mitarbeiter von existierenden ausländischen Lotterien aus, wie "European Lotteries“ aus der Schweiz, "El Gordo de la Primitiva, "Loterías y Apuestas del Estado (LAE)“ aus Spanien oder "The National Lottery“ aus United Kingdom. Manchmal werden auch frei erfundene Lotterienamen wie „Fortune Lotteria“ oder „Victoria State Lottery“ verwendet.

Da die genannten real existierenden Lotterien nicht die Urheber der Gewinnversprechen sind, kann von Ihnen auch nichts eingeklagt werden! Zudem agieren die Täter häufig von außerhalb Europas aus, so dass eine Klage in der Regel keine Aussicht auf Erfolg hat.

Selbst offizielle staatliche Lotterien wie die spanische Loterías y Apuestas del Estado (LAE) oder The National Lottery UK warnen auf ihren Internetseiten vor den Betrügern, die den Ruf und die Markennamen der Lotterien in mehreren Ländern in betrügerischer Absicht missbrauchen.

Diese Banden bewegen sich mühelos auf der ganzen Welt und benutzen Mobiltelefone, Postfächer, vorübergehende oder falsche Adressen. Ebenso fälschen sie Drucksachen und Signaturen diverser Finanzinstitute.

Welche Vorwände nennen die Täter, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen?

Die angeblichen Lotterien lassen sich einiges einfallen, um an das Geld ihrer Opfer zu kommen. Nachfolgend einige Beispiele aus der Fallarbeit des EVZ: 

  • Um den Gewinn zu erhalten, muss der Verbraucher eine Vorauszahlung oder eine Kaution leisten.
  • Für die Auszahlung des angekündigten Gewinns wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt (Beispielschreiben) oder man wird aufgefordert, eine Geschenkkarte zu kaufen und den individuellen Gutscheincode der Karte per E-Mail weiterzuleiten. Mit diesem haben die Betrüger dann Zugriff auf den Geldwert der Geschenkkarte.
  • Ein angeblicher Mitarbeiter einer spanischen Bank meldet sich und behauptet, der Gewinn liege bereits bei der Bank zur Überweisung bereit. Für die Auszahlung des Gewinns müsse jedoch noch eine Steuer bezahlt werden, da der Gewinner keinen Wohnsitz in Spanien habe.
  • Der Verbraucher soll seine persönlichen Daten, die Bankverbindung und eine Kopie eines Ausweises zurücksenden. Die Kenntnis der Kontodaten ermöglicht es Betrügern unter Umständen, unrechtmäßig Geld von einem Konto abzubuchen, auch wenn keine schriftliche Einverständniserklärung und kein schriftlicher Abbuchungsauftrag vorliegen.
  • Ein angeblicher Mitarbeiter der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) meldet sich beim Verbraucher, um ihn über das Problem des spanischen Lotteriebetrugs zu informieren. Der Verbraucher könne sein Geld noch zurückbekommen, wenn er die Gerichtskosten bezahle.
  • Ein angeblicher Mitarbeiter des spanischen Finanzministeriums meldet sich beim Verbraucher und fordert ihn auf, ein Anti-Terrorismus- bzw. Geldwäsche-Zertifikat zu erwerben.

Beispiel Lotto-Betrug: Falsches Gewinnversprechen

So sieht ein Schreiben aus, in dem ein angeblicher Gewinn von Geld und nagelneuen Luxusgütern angekündigt wird. Für die versprochene Auszahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von 49,99 Euro verlangt.

Beispiel Lotto-Betrug: Gefälschter Gewinn

Mit einem solchen gefälschten Gewinnlos wird per E-Mail ein Millionengewinn versprochen. Dabei verwenden die Betrüger den Namen und das Logo der real existierenden „National Lottery“ aus Großbritannien. Ein Verbraucher meldete sich und überwies die für die Gewinnauszahlung geforderte Gebühr von £200.

Wie soll man reagieren, wenn man ein solches Schreiben erhält?

Auf solche Briefe und E-Mails, die einen ausländischen Lotteriegewinn ankündigen, sollten Sie nicht reagieren und keine persönlichen Daten preisgeben. Seien Sie sich darüber im Klaren: ohne Teilnahme an einem Gewinnspiel können Sie auch nichts gewonnen haben.

Machen Sie schriftlich oder am Telefon keine Zusagen. Leisten Sie auf keinen Fall Zahlungen.

Offiziell zugelassene in- und ausländische Lotterieveranstalter verlangen von den Gewinnern niemals Bearbeitungsgebühren oder dergleichen für die Auszahlung von Lotteriegewinnen.

Was tun, wenn Sie bereits Geld bezahlt oder Ihre persönlichen Daten preisgegeben haben?

Wenn Sie Opfer eines solchen Lotto-Betrugs geworden sind, sollten Sie den Fall umgehend der Staatsanwaltschaft und/oder der Polizei melden.

Die spanische Polizei hat bereits einige Mitglieder der von Spanien aus operierenden Banden festgenommen und der Justiz übergeben.

Wenn Sie Ihre Daten bereits angegeben haben, kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge genau. Wurde Geld zu Unrecht abgebucht, können Sie es bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Eine Lastschrift, der Sie zugestimmt haben, können Sie innerhalb von acht Wochen widerrufen. Wenn Sie kein Lastschriftmandat erteilt haben, können Sie der Abbuchung 13 Monate lang widersprechen.

Internet-Falle melden

Sie sind an einen Fake-Shop geraten oder in eine Abofalle getappt? Sie haben eine unseriöse Nachricht erhalten oder sind auf andere Weise Opfer eines Betrugsversuchs geworden?

Dann melden Sie es der „Watchlist Internet“. Experten prüfen Ihre Meldung und warnen andere Nutzerinnen und Nutzer vor Internetfallen. 

Die unabhängige Internetplattform wird u. a. von österreichischen Behörden, Ministerien und Unternehmen finanziert. Der Erfahrungsaustausch hilft Internetbetrug aufzudecken und Opfern konkret zu helfen.

Zum Meldeformular von Watchlist Internet.

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