Post aus Ungarn: Falsche Rechnungen für Wahrsagedienste und Dating-Portale
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Wer im Internet auf Wahrsage-Dienste oder vielversprechende Dating-Seiten stößt, sollte vorsichtig sein – es könnte sich um eine unseriöse Abofalle handeln.
Verbraucher, die auf die Werbeanzeigen geklickt oder sich für angebliche Gratisangebote und Testphasen registriert haben, erhalten hohe Zahlungsaufforderungen. Absender ist in den meisten Fällen ein deutsches Inkasso-Büro, welches Geld für eine Firma aus Ungarn eintreibt.
Der Widerruf bleibt meist unbeantwortet. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) ist für Betroffene die richtige Anlaufstelle.
Betrüger betreiben diverse Internetseiten
Das EVZ erhielt im Jahr 2021 vermehrt Beschwerden von Verbrauchern, die sich über dubiose Rechnungen und Mahnungen wunderten.
Es ging um angeblich in Anspruch genommen Wahrsage-Dienste, wie Astrologie, Horoskope und Zukunftsvoraussagen. Aber auch um die scheinbare Anmeldung für ein Flirt-Portal.
Die entsprechenden Internetseiten werden laut Impressums-Angaben von einer Firma mit Sitz in Budapest in Ungarn betrieben. Die Anschrift ist immer die gleiche, ebenso der Geschäftsführer.
Die Zahlungsaufforderungen, die dem EVZ vorliegenden, betragen zwischen 354 und 556 Euro.
Verschickt werden die Schreiben per Post, entweder direkt aus Ungarn oder von einem Stuttgarter Inkasso-Büro.
Beispiel: Auffällige Schreiben fordern zur Zahlung auf
In einer Mahnung verlangt der vermeintliche Anbieter der Dienstleistung stolze 483 €. Es wird eine Zahlungsfrist gesetzt und mit weiteren Konsequenzen gedroht.
In einem anderen Schreiben geht das Inkassobüro zwar auf den Widerspruch ein. Es wird jedoch argumentiert, dass dem Verbraucher der Vertragsabschluss mittels IP-Adresse eindeutig zugeordnet werden könne.
Unberechtigte Rechnungen und Mahnung nicht bezahlen
Betroffene berichteten dem EVZ, niemals bewusst einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Einige sagten auch aus, niemals ordnungsgemäß über die Kosten aufgeklärt worden zu sein. Wiederum andere behaupteten, über Anzeigen in den sozialen Medien mit einer kostenlosen Registrierung in die Falle gelockt worden zu sein.
Verbraucher, die keine Dienstleistungen in Anspruch genommen und sich keines Vertragsabschlusses mit entsprechenden Information über die Kosten bewusst sind, sollten auf keinen Fall zahlen.
Widersprechen Sie den Zahlungsaufforderungen
Stattdessen sollten Betroffene der Zahlungsaufforderung des Unternehmens aus Ungarn sowie des Inkassobüros so schnell wie möglich widersprechen. Dies machen Sie bitte schriftlich, um einen Nachweis zu haben. Eine E-Mail reicht hier vollkommen aus. Ansonsten können Sie auch per Post ein Einschreiben versenden.
Hier finden Sie einen ausführlichen Musterbrief für den Widerspruch gegen unberechtigte Forderungen.
Wenn Sie bereits Zahlungen getätigt haben, verlangen Sie bitte in Ihrem Schreiben zusätzlich die Rückerstattung des Geldes.
Sollten Ihre Bemühungen erfolglos bleiben, können Sie sich mit einer Beschwerde kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Wir helfen Ihnen.
Jetzt kostenlose Hilfe holen
Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.
Tipps: So gehen Sie bei unberechtigten Zahlungsaufforderungen vor
- Vermeiden Sie schon im Vorfeld Kostenfallen. Gehen Sie im Internet niemals auf Gratis-Angebote ein, bei denen Sie Ihre Kontaktdaten angeben müssen.
- Prüfen Sie Rechnungen und Mahnungen. Kann es tatsächlich zu einem rechtmäßigen Vertragsabschluss gekommen sein? Haben Sie vergessen eine Rechnung zu begleichen? Holen Sie Recherchen zu der Firma ein. Bei Betrügern finden sich im Internet schnell Einträge und Warnungen.
- Lassen Sie sich von Drohungen nicht einschüchtern. Bleiben Sie bei Ihrem Standpunkt, wenn Sie sich im Recht fühlen. Zahlen Sie nicht. Bereits geleistete Zahlungen zurückzuholen ist kaum möglich.
- Behauptet das Unternehmen, dass Sie den Bestellvorgang definitiv abgeschlossen, alle Geschäftsbedingung akzeptiert und über die Kosten informiert wurden, muss das Unternehmen Ihnen dies nachweisen (nicht umgekehrt). Die Angabe einer IP-Adresse von der angeblich der Vertrag abgeschlossen wurde, reicht hier nicht aus.
- Versteckte Kostenklauseln in den AGB sind unwirksam, da sie überraschende Klauseln darstellen.
- Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht. Dieses steht Ihnen bei Online-Verträgen 14 Tage lang zu. Vorausgesetzt Sie wurden ordnungsgemäß belehrt. Falls nicht, steht Ihnen dieses Recht sogar länger zu.
- Haben Sie keine Angst vor beigefügten Urteilen, in denen angeblich gegen den Verbraucher entschieden wurde. In der Regel handelt es sich um Einzelfallentscheidungen die weder gegen Sie gerichtet sind noch etwas mit Ihrer Situation zu tun haben.
- Befürchten Sie nicht, dass jemand Sie zu Hause „besucht“. Die Inkassobüros und ihre Auftraggeber können nicht einfach so gegen Sie vollstrecken. Dazu müssten sie erst gerichtlich vorgehen und einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
- Auch die Warnung vor einem SCHUFA-Eintrag braucht Sie nicht zu beunruhigen. Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) wird nur für ihre Mitglieder tätig, z. B. Banken oder Mobilfunkanbieter. Betreiber von betrügerischen Internetseiten gehören nicht dazu.
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, falls Sie sich vom Inkassobüro oder seinem Auftraggeber stark unter Druck gesetzt fühlen.
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