Gerichtliches Mahnverfahren: So kommen Sie schnell, einfach und günstig zu Ihrem Recht

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Schuldet Ihnen ein Anbieter noch Geld und Sie wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen?

Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren können Sie schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel für die noch ausstehende Geldsumme erhalten.

Bei Problemen mit einem Unternehmen aus dem EU-Ausland eignet sich der europäische Zahlungsbefehl.

Der Vorteil: Im Vergleich zu einer Klage ist das Mahnverfahren schneller, einfacher und günstiger.

Zusammenfassung: gerichtliches Mahnverfahren

  • Sie können geringe Geldsummen mit dem gerichtlichen Mahnverfahren einfordern.
  • Das Mahnverfahren ist im Vergleich zu einer Klage schneller, einfacher und günstiger.
  • Die Kosten für das Verfahren richten sich nach der Höhe der Forderung, betragen aber mindestens 36 Euro.
  • Möchten Sie Ihr Geld bei einem Unternehmen im EU-Ausland einfordern, können Sie den europäischen Zahlungsbefehl (Europäisches Mahnverfahren) nutzen.

Wo leite ich ein gerichtliches Mahnverfahren ein?

Sie können das Mahnverfahren bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Mahngericht einleiten.

Hier finden Sie eine Liste der Mahngerichte.

Wie hoch sind die Kosten beim Mahnverfahren?

Die Gebühr für das Mahnverfahren beträgt mindestens 36 Euro.

Die Gerichtskosten richten sich jedoch nach der Höhe des Streitwerts.

Zusätzliche Kosten können zum Beispiel durch Anwaltskosten oder bei Widerspruch der Gegenseite entstehen.

Mit dem Kostenrechner können Sie die genauen Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren berechnen.

Wie kann ich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten?

Wir erklären Ihnen in fünf Schritten – von der Einleitung bis zur Vollstreckung – wie das Mahnverfahren funktioniert.

Schritt 1: Schriftliche Mahnung an den Schuldner

Lassen Sie dem Anbieter, der Schuldnerin oder dem Schuldner schriftlich eine Mahnung über die offene Geldsumme zukommen.

Dieser erste Schritt ist eine Voraussetzung, um das gerichtliche Mahnverfahren überhaupt einleiten zu können.

Ihre Mahnung sollte folgende Informationen enthalten:

  • Grund der Forderung,
  • Rechnungsnummer,
  • Rechnungsdatum,
  • Bankverbindung,
  • genauen Geldbetrag,
  • setzen Sie ein angemessenes Zahlungsziel (in der Regel 14 Tage).

Damit Sie die Zustellung der Mahnung beweisen können, empfiehlt sich ein Einschreiben mit Rückschein.

Zahlt der Schuldner den offenen Betrag bis zur vereinbarten Zahlungsfrist, ist alles erledigt.

Ansonsten können Sie im nächsten Schritt das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und einen Mahnbescheid beantragen.

Schritt 2: Mahnbescheid beim Gericht beantragen

Hat die Schuldnerin oder der Schuldner die offene Geldsumme zu dem von Ihnen festgelegten Zahlungsziel nicht beglichen, können Sie einen Mahnbescheid beantragen.

Den Antrag können Sie dem Mahngericht per Brief zustellen. Nutzen Sie hierzu unbedingt die vorgeschriebenen Formblätter.

Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes.

Zudem besteht die Möglichkeit, einen Online-Mahnantrag zu erstellen.

Schritt 3: Zustellung des Mahnbescheids durch das Amtsgericht

Nachdem Sie den Mahnbescheid beim Gericht beantragt haben, kümmert sich das Amtsgericht um die Zustellung.

Folgende drei Szenarien sind möglich:

  1. Die Forderung wird bezahlt
    Wird die Rechnung bezahlt, ist das Verfahren beendet.
     
  2. Die Schulden werden nicht bezahlt
    Weigert sich die Schuldnerin oder der Schuldner den offenen Betrag zu begleichen, sollten Sie im nächsten Schritt einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
     
  3. Es wird Widerspruch eingelegt
    Legt die Gegenseite Widerspruch ein, kommt es darauf an, was Sie beantragt haben. Entweder es kommt zu einem Prozess vor dem zuständigen Gericht oder das Verfahren wird eingestellt und Sie bleiben auf den Kosten des Mahnverfahrens sitzen.

Schritt 4: Einen Vollstreckungsbescheid beantragen

Reagiert die Person oder das Unternehmen nicht auf Ihrem Mahnbescheid oder wurde die noch offene Geldsumme nicht zur angegebenen Zahlungsfrist bezahlt, können Sie einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Der Vollstreckungstitel kann frühestens nach Ablauf der von Ihnen gesetzten Frist (in der Regel 14 Tage) oder spätestens sechs Monate nach Zustellung des Mahnbescheids beantragt werden.

Den Vollstreckungsbescheid können Sie entweder durch einen Gerichtsvollzieher oder über das Gericht zustellen lassen.

Legt die Schuldnerin, der Schuldner oder das Unternehmen innerhalb einer 14-Tage-Frist einen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, kommt es zu einem Gerichtsprozess.

Schritt 5: Zwangsvollstreckung durchführen

Hat die Person oder das Unternehmen keinen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, können Sie Ihr Geld durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben lassen.

Cover: Rechtsdurchsetzung in Deutschland und der EU

Broschüre: Gerichtsverfahren und außergerichtliche Streitbeilegung in Deutschland und in der EU

In unserer Broschüre: „Das darf doch wohl nicht wahr sein“ erklären wir, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihre Rechte als Verbraucherin oder Verbraucher durchzusetzen.

Schwerpunktthemen sind Gerichtsverfahren in Deutschland und im EU-Ausland sowie die außergerichtliche Streitbeilegung.

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