Spielersperre: Wie kann ich mich für Online-Glücksspiel sperren lassen?

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Online-Glücksspiel bringt ein höheres Suchtrisiko mit sich als klassisches Glücksspiel wie die Teilnahme an Lotterien.

Denn durch das Smartphone ist das Online-Casino oder die Online-Sportwette nur noch einen Klick von uns entfernt.

Daher sind Online-Anbieter dazu verpflichtet, einen ausreichenden Spielerschutz zu gewährleisten.

Doch was kann man tun, wenn man an sich selbst oder bei Angehörigen oder Freunden ein auffälliges Glücksspielverhalten wahrnimmt?

Ein erster Schritt kann eine Spielersperre sein. Was das genau ist, und wie man sich sperren lassen kann, erklären wir in unserem Artikel.

Zusammenfassung: Spielersperre für Online-Glücksspiel

  • Stellen Sie ein kritisches Spielverhalten oder Spielsucht bei einer Person in Ihrem Bekanntenkreis fest, können Sie einen Antrag auf Fremdsperre stellen. Ist der Antrag erfolgreich, wird die Person für mindestens ein Jahr gesperrt.
  • Eine Spielsperre gilt automatisch für die meisten Glücksspielangebote, online und offline, z. B. Online-Casino, Online-Poker, (Online-)Sportwetten, virtuelle Automatenspiele, Casinos und Spielhallen.
  • Spielerinnen und Spieler, die im OASIS-Sperrsystem eingetragen sind, können deutschlandweit nicht mehr am Glücksspiel teilnehmen.

  • Konnten Sie trotz Sperrung weiterhin an Glücksspielen teilnehmen, besteht möglicherweise ein Anspruch auf Erstattung der Spieleinsätze.

Was ist das OASIS-Sperrsystem?

Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde auch das deutschlandweite Sperrsystem OASIS (Online-Abfrage Spielerstatus) ins Leben gerufen.

Hieran sind alle staatlich konzessionierten Spielbanken, Anbieter von Online-Glücksspiel, Betreiber von Spielautomaten, Lotteriegesellschaften sowie Wettbüros angeschlossen.

Für die Verwaltung des Sperrsystems ist derzeit das Regierungspräsidium Darmstadt verantwortlich.

Seit dem 01. Januar 2023 übernimmt die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (an der Saale) diese Aufgabe.

Spielende, die im OASIS-Sperrsystem eingetragen sind, können nicht mehr am Glücksspiel teilnehmen.

Für die Einhaltung der Spielersperren sind die zugelassenen Glücksspiel-Anbieter verantwortlich.

Diese müssen regelmäßig überprüfen, ob Spielerinnen und Spieler in dem Sperrsystem eingetragen sind und in diesem Fall die Teilnahme verweigern.

Wichtig

Glücksspiele ohne behördliche Erlaubnis sind illegal und nicht an das Sperrsystem angeschlossen.

Eine Sperre schützt somit nicht vor der Teilnahme bei illegalen Glücksspiel-Anbietern.

Wie Sie legales oder illegales Online-Glücksspiel erkennen können, erfahren Sie in unserem FAQ: Ist Online-Glücksspiel in Deutschland legal oder illegal?

Für welche Glücksspielarten kann ich mich sperren lassen?

Eine Spielersperre umfasst die meisten Glücksspiel-Angebote:

  • Spielhallen,
  • Sportwetten,
  • Online-Casino,
  • Online-Poker,
  • virtuelle Automatenspiele.


Eine Ausnahme sind Lotterien, die nicht mehr als zweimal pro Woche stattfinden.

Das ist zum Beispiel beim klassischen Lotto 6aus49 der Fall. Hier wird die Suchtgefahr als gering angesehen.

Wie kann man sich für Online-Glücksspiel sperren lassen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sich für Online-Glücksspiel sperren zu lassen.

Im folgenden Abschnitt gehen wir auf die SelbstsperreFremdsperre und Kurzeitsperrung ein.

Selbstsperre

Sollten Sie bei sich selbst Anzeichen für ein auffälliges Glücksspielverhalten feststellen, können Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Selbstsperre im OASIS-Sperrsystem beantragen.

Alternativ können Sie die Selbstsperre bei jedem registrierten Glücksspiel-Anbieter veranlassen.

Hierzu reicht eine formlose Anfrage, in der klar zum Ausdruck kommt, dass Sie eine Eintragung in das Sperrsystem wünschen.

Fremdsperre

Beobachten Sie bei einem Bekannten oder Familienmitglied Anzeichen für Spielsucht, können Sie eine Fremdsperre beantragen.

Dabei müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller begründen, warum eine Fremdsperrung notwendig ist. Hauptgründe können eine Überschuldung oder Glücksspielsucht sein.

Diese müssen mit entsprechenden Nachweisen, zum Beispiel durch Kontoauszüge, belegt werden.

Anschließend bekommt die Person, für die Sie den Antrag gestellt haben, die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.

Die zuständige Behörde wird dann darüber entscheiden, ob die Fremdsperre in das OASIS-Sperrsystem eingetragen wird.

Kurzzeitsperrung über Notfall-Button

Zusätzlich zum Sperrsystem müssen legale Online-Glücksspielanbieter einen „Panik-Button“ oder „Notfall-Button“ anbieten.

Über den Notfall-Button können sich Spielende bei akutem Kontrollverlust über das eigene Spielverhalten automatisch für 24 Stunden sperren lassen.

Nach Ablauf der Kurzzeitsperrung kann wieder am Glücksspiel teilgenommen werden.

Der Button muss gut sichtbar und leicht erreichbar auf der Webseite des Glücksspiel-Anbieters platziert sein.

Wie lange gilt die Spielersperre?

Haben Sie eine Selbstsperre beantragt, können Sie einen Zeitraum für die Sperrung angeben. Die Sperrzeit beträgt aber in jedem Fall mindestens drei Monate.

Geben Sie bei der Selbstsperre keine Sperrdauer an, werden Sie automatisch für ein Jahr gesperrt.

Nach Ablauf der Spielersperre müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung bei der zuständigen Glücksspielbehörde stellen. Ansonsten bleiben Sie weiterhin gesperrt.

Die Aufhebung erfolgt frühestens eine Woche nach Antragseingang.

Bei einer Fremdsperre ist die betroffene Person für mindestens ein Jahr gesperrt.

Auch hier muss die betroffene Person nach Ablauf der Sperre aktiv einen Antrag auf Aufhebung stellen. Die Aufhebung erfolgt allerdings frühestens einen Monat nach Antragseingang.

Die Frist dient dem Spielerschutz und soll der betroffenen Person noch zusätzliche Bedenkzeit geben.

Was ist, wenn ich trotz Sperrung spielen konnte?

Wenn Ihre Sperre ordnungsgemäß in das OASIS-Sperrsystem eingetragen wurde, müssen die legalen Glücksspiel-Anbieter Ihre Teilnahme verhindern.

Konnten Sie trotz Sperre am zugelassenen (Online-)Glücksspiel teilnehmen, besteht unserer Auffassung nach ein Anspruch auf Rückzahlung der verlorenen Spieleinsätze, da die Sperre genau vor solchen Verlusten schützen soll. Die Rechtslage ist jedoch noch nicht geklärt.

Das Europäische Verbraucherzentrum kann in diesen Fällen meistens nicht helfen, da wir auf die Bereitschaft der Glücksspiel-Anbieter für außergerichtliche Einigungen angewiesen sind. Die Anbieter verweigern jedoch meistens die Kooperation mit uns.

Sie können sich aber gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung an uns wenden. Mit unserer Antwort können Sie dann entscheiden, ob Sie mit einem spezialisierten Rechtsanwalt eine Klage vor Gericht einreichen wollen.

Wo erhalte ich Auskunft über meine Spielersperre?

Sie können jederzeit Auskunft über Eintragungen in das OASIS-Sperrsystem bei der zuständigen Glücksspielbehörde einholen.

Auf Anfrage wird Ihnen dort mitgeteilt, welche Sperren für Sie eingetragen sind und mit welchen Laufzeiten.

Wird eine Sperrung für Sie eingetragen, erhalten Sie außerdem eine schriftliche Benachrichtigung.

Hilfe bei Spielsucht

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet eine kostenfreie telefonische Beratung (Telefon: 0800 1 37 27 00) zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten für alle Spielenden, Angehörige und Interessierte an.

Die Beratungszeiten sind von Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr.

Sie erhalten:

  • Gezielte Auskunft und Aufklärung über Glücksspielsucht,
  • Informationen und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort,
  • konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind.

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