Spielersperre: Wie kann ich mich für Online-Casino & Co. sperren lassen?
Online-Anbieter sind dazu verpflichtet, für einen ausreichenden Spielerschutz zu sorgen. Es gibt aber auch die Möglichkeit einer Spielersperre, wenn man bei sich selbst oder andern ein auffälliges Spielverhalten bemerkt. Was das ist und wie Sie sich für Online-Casino und Co. sperren lassen können, erklären wir in unserem Artikel.
Zusammenfassung: Fürs Online-Casino & Co. sperren lassen
- Mithilfe einer Selbstsperre können Sie sich für mindestens drei Monate Online-Glücksspiel sperren lassen
- Sie können aber auch Angehörige oder Freunde schützen, wenn Sie ein kritisches Spielverhalten bei diesen feststellen. Das geht über einen Antrag auf Fremdsperre.
- Spielerinnen und Spieler die im OASIS-Sperrsystem eingetragen sind, können deutschlandweit nicht mehr am Glücksspiel teilnehmen.
- Was ist das OASIS-Sperrsystem?
- Auffälliges Glücksspielverhalten und Hilfe bei Spielsucht
- Für welche Glücksspielarten kann ich mich sperren lassen?
- Wie kann man sich für Online-Glücksspiel sperren lassen?
- Wie lange gilt die Spielersperre?
- Was ist, wenn ich trotz Sperrung spielen konnte?
- Wo erhalte ich Auskunft über meine Spielersperre
Fürs Online-Casino sperren lassen: Was ist das OASIS-Sperrsystem?
Bemerken Sie bei sich oder einer nahestehenden Person ein auffälliges Glücksspielverhalten, können Sie eine Sperrung beantragen. Das geht über das deutschlandweite Sperrsystem OASIS (Online-Abfrage Spielerstatus). Dieses wurde mit dem Glücksspielstaatsvertrag ins Leben gerufen.
Mit der Eintragung in das OASIS-Sperrsystem, können gesperrte Personen bundesweit nicht mehr an Glücksspielen teilnehmen. Alle staatlich konzessionierten Anbieter (also mit offizieller, deutscher Lizenz) von Online-Glücksspiel, Betreiber von Spielautomaten, Lotteriegesellschaften sowie Wettbüros sind daran angeschlossen. Diese sind auch zur Einhaltung der Spielersperren verpflichtet und müssen regelmäßig prüfen, ob Spielende in OASIS eingetragen sind.
Wichtig
Glücksspiele ohne behördliche Erlaubnis sind illegal und nicht an das Sperrsystem angeschlossen.
Eine Sperre schützt somit nicht vor der Teilnahme bei illegalen Glücksspiel-Anbietern.
Woran erkenne ich auffälliges Glücksspielverhalten?
Grundsätzlich können alle Glücksspiele süchtig machen. Laut der Glücksspiel-Survey 2023 bringt besonders Online-Glücksspiel ein höheres Suchtrisiko mit sich als z. B. die Teilnahme an einer Lotterie. Denn durch das Smartphone ist das Online-Casino oder die Sportwette nur noch einen Klick von uns entfernt.
Meist ist der Weg in die Sucht ein schleichender Prozess. Von zum Beginn eher unregelmäßigem Spielen, werden im Lauf der Zeit immer häufiger die Geldeinsätze gesteigert. Um zu erkennen, ob jemand spielsüchtig ist, oder nicht, braucht es eine fundierte Diagnostik. Betroffene finden hier Hilfe zum Beispiel in Beratungsstellen.
Woran Sie erkennen, ob Ihr Glücksspieleverhalten problematisch ist? Folgende Anzeichen können darauf hinweisen (Quelle: Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW):
- Sie setzen mehr Geld ein, als Sie haben.
- Beim Glücksspiel steigern Sie für den Nervenkitzel und, um sich besser zu fühlen den Einsatz.
- Spielen Sie nicht, werden Sie unruhig und gereizt.
- Andere Menschen kritisieren Sie dafür, dass Sie zu viel spielen.
- Sie haben Schuldgefühle, weil Sie beim Spielen viel Geld verloren haben und spielen weiter, um Ihr verlorenes Geld zurückzuholen.
- Um weiterzuspielen, haben Sie sich Geld geliehen.
- Sie lügen Ihr Umfeld an, wie häufig Sie spielen.
Um Ihr Spielverhalten einschätzen zu können, machen Sie den Selbstscheck auf check-dein-spiel.de.
Hilfe bei Spielsucht
Die Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit bietet eine kostenfreie telefonische Beratung (Telefon: 0800 1 37 27 00) zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten für alle Spielenden, Angehörige und Interessierte an.
Die Beratungszeiten sind von Montag bis Donnerstag: von 10 bis 22 Uhr und Freitag bis Sonntag: 10 bis 18 Uhr.
Sie erhalten:
- Gezielte Auskunft und Aufklärung über Glücksspielsucht,
- Informationen und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort,
- konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind.
Für welche Glücksspielarten kann ich mich sperren lassen?
Eine Spielersperre umfasst die meisten Glücksspiel-Angebote:
- Spielhallen
- Sportwetten
- Online-Casino
- Online-Poker
- virtuelle Automatenspiele
Ausnahme: Lotterien, die nicht mehr als zweimal pro Woche stattfinden. Das ist zum Beispiel beim klassischen Lotto 6aus49 der Fall. Hier wird die Suchtgefahr als gering angesehen.
Wie kann man sich für Online-Glücksspiel sperren lassen?
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, um sich für Online-Glücksspiel sperren zu lassen.
Selbstsperre
Sollten Sie bei sich selbst Anzeichen für ein auffälliges Glücksspielverhalten feststellen, können Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Selbstsperre im OASIS-Sperrsystem beantragen. Das geht mittlerweile auch über einen Online-Antrag.
Alternativ können Sie die Selbstsperre bei jedem registrierten Glücksspiel-Anbieter veranlassen. Hierzu reicht eine formlose Anfrage, in der klar zum Ausdruck kommt, dass Sie eine Eintragung in das Sperrsystem wünschen.
Fremdsperre
Beobachten Sie bei einem Bekannten oder Familienmitglied Anzeichen für Spielsucht, können Sie eine Fremdsperre beantragen. Dabei müssen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller begründen, warum eine Fremdsperrung notwendig ist. Hauptgründe können eine Überschuldung oder Glücksspielsucht sein.
Die Gründe für die Fremdsperre müssen mit entsprechenden Nachweisen, zum Beispiel durch Kontoauszüge, belegt werden. Anschließend bekommt die Person, für die Sie den Antrag gestellt haben, die Möglichkeit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern.
Die zuständige Behörde entscheidet dann darüber, ob die Fremdsperre in das OASIS-Sperrsystem eingetragen wird.
Kurzzeitsperrung über Notfall-Button
Zusätzlich zur Anbindung an das Sperrsystem müssen legale Online-Glücksspielanbieter einen „Panik-Button“ oder „Notfall-Button“ bereitstellen.
Über diesen Notfall-Button können sich Spielende bei akutem Kontrollverlust über das eigene Spielverhalten automatisch für 24 Stunden sperren lassen. Nach Ablauf der Kurzzeitsperrung kann wieder am Glücksspiel teilgenommen werden.
Der Button muss gut sichtbar und leicht erreichbar auf der Webseite des Glücksspiel-Anbieters platziert sein.
Wie lange gilt die Spielersperre?
Beim Antrag auf eine Selbstsperre können Sie einen Zeitraum angeben, für wie lange Sie gesperrt sein sollen. Die Mindest-Sperrzeit beträgt in jedem Fall drei Monate. Geben Sie beim Antrag keine Sperrdauer an, werden Sie automatisch für ein Jahr gesperrt.
Bei einer Fremdsperre, ist die betroffene Person für mindestens ein Jahr gesperrt.
Wichtig:
Nach Ablauf der Spielersperre müssen Sie aktiv einen schriftlichen Antrag auf Aufhebung bei der zuständigen Glücksspielbehörde (in diesem Fall dem Regierungspräsidium Darmstadt) stellen. Sonst besteht die Sperre weiterhin.
Bei einer Selbstsperre erfolgt die Aufhebung frühestens eine Woche nachdem der Antrag eingegangen ist. Bei einer Fremdsperrung frühestens einen Monat nach Antragseingang. Diese Frist dient dazu, der betroffenen Person zusätzliche Bedenkzeit zu geben.
Was ist, wenn ich trotz Sperrung spielen konnte?
Wurde Ihre Sperre ordnungsgemäß in das OASIS-Sperrsystem eingetragen, müssen legale Anbieter für (Online-)Glücksspiel Ihre Teilnahme verhindern. Handelt es sich aber um einen illegalen Anbieter, hat dieser in der Regel keinen Zugang zu der Sperrdatei, weshalb Spielende auch mit einer Sperre an einer Sportwette oder beim Online-Poker teilnehmen können.
Kann man verlorene Spieleinsätze zurückholen, wenn man trotz Sperre an einem zugelassenen (Online-)Glücksspiel teilnehmen konnte? Unserer Auffassung nach besteht ein Anspruch auf Rückzahlung der verlorenen Spieleinsätze, da die Sperre genau vor solchen Verlusten schützen soll. Die Rechtslage ist jedoch noch nicht geklärt.
Das Europäische Verbraucherzentrum kann in diesen Fällen meistens nicht helfen. Wir sind für außergerichtliche Einigungen auf die Bereitschaft der Glücksspiel-Anbieter angewiesen. Die Anbieter verweigern jedoch meistens die Kooperation mit uns.
Sie können sich aber gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung über unser Kontaktformular an uns wenden. Mit unserer Antwort können Sie dann entscheiden, ob Sie mit einem spezialisierten Rechtsanwalt eine Klage vor Gericht einreichen wollen.
Auskunft über die Spielersperre
Sie können jederzeit Auskunft über Eintragungen in das OASIS-Sperrsystem bei der zuständigen Glücksspielbehörde einholen. Hierzu müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Auf Anfrage wird Ihnen dort mitgeteilt, welche Sperren für Sie eingetragen sind und mit welchen Laufzeiten. Wird eine Sperrung für Sie eingetragen, erhalten Sie außerdem eine schriftliche Benachrichtigung.
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