Online-Bestellung: Tipps für sicheres Einkaufen im Internet
Vor einer Online-Bestellung sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher genau über den Online-Händler informieren. Deshalb ist es immer ratsam, einen Blick in das Impressum des Shops zu werfen. So wissen Kundinnen und Kunden, mit wem sie es zu tun haben und an wen sie sich bei Problemen wenden können. Aber das ist noch nicht alles.
Wir erklären Ihnen, welche Fallstricke bei Online-Bestellungen lauern und wie Sie sich vor unseriösen Anbietern schützen können.
Woran erkenne ich einen seriösen Online-Händler?
Online-Shops, die sich an Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU richten, sind verpflichtet, diese während des Bestellvorgangs über bestimmte Dinge zu informieren. Achten Sie daher auf Transparenz bei der Online-Bestellung. Prüfen Sie die folgenden Punkte:
- Impressum: Achten Sie auf ein vollständiges Impressum.Verrät der Händler nicht, wer er ist, wo er seinen Sitz hat und wie er zu erreichen ist, sollten Sie die Finger davon lassen.
- Produktbeschreibung: Die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung müssen angegeben werden. Ansonsten ist Vorsicht geboten.
- Lieferfristen: Der Anbieter muss den Termin, bis zu dem die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden muss, nennen.
- Gesamtpreis: Der Händler muss den Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen, einschließlich aller Steuern und Abgaben, angeben.
- Versandkosten: Das Unternehmen muss auch alle Fracht-, Liefer- und Versandkosten angeben.
- Widerrufsrecht: Der Online-Shop muss über die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens vor Ihrem Kauf durch und suchen Sie darin nach wichtigen Schlagwörtern wie Kosten, Laufzeit, Lieferung, Kündigung, Widerruf, Rücktritt, Mängel, Gewährleistung, Zahlungsbedingungen, Stornierung.
- Zahlungsmöglichkeiten: Achten Sie auch auf die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten. Wird nur Vorkasse per Überweisung angeboten, sollten Sie den Shop besser meiden. Die Zahlung per Kreditkarte gilt als sicher. Im Betrugsfall können Sie bei Ihrer Bank eine Rückbuchung beantragen.
- Bestätigung des Vertrags: Der Unternehmer muss Ihnen spätestens bei Lieferung der Ware bzw. vor Erbringung der Dienstleistung eine Vertragsbestätigung, in der der Vertragsinhalt (z.B. bestellte Ware, Preis, Widerrufsbelehrung) wiedergegeben ist, auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) zur Verfügung stellen.
- Datenschutzerklärung: Das Unternehmen unterliegt Informationspflichten zum Datenschutz. Kundinnen und Kunden müssen prüfen können, welche Daten über sie erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
- Schlichtungsstellen: Händler sind dazu verpflichtet, auf Schlichtungsmöglichkeiten hinzuweisen.
- HTTPS-Verbindung: Achten Sie darauf, dass der Online-Shop über eine verschlüsselte Verbindung verfügt. Vor allem, wenn Sie persönliche Daten oder Ihre Bankverbindung hinterlegen müssen!
- Erfahrungsberichte: Schauen Sie sich die Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Käuferinnen und Käufer an. Nutzen Sie dazu unabhängige Bewertungsportale und nicht die Website des Unternehmens selbst.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie Fake-Shops im Internet erkennen können. Ein Blick auf die Seite Watchlist Internet kann ebenso hilfreich sein wie Fake-Shops-Finder, z. B. der Verbraucherzentralen.
Immer darauf achten, wohin die Ware zurückgeschickt werden soll
Ein neueres Problem beim Online-Shopping betrifft das sogenannte Dropshipping.
Dabei nimmt ein Online-Shop nur die Bestellung entgegen und die Ware wird direkt vom Hersteller oder Großhändler verschickt. Will man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, stellt sich heraus, dass die Ware gar nicht aus Europa kam und zum Beispiel nach China zurückgeschickt werden soll.
Ein genauer Blick in die Rücksendeinformationen und die AGB sowie eine Stichwortsuche nach „China“, „Asien“, „Rücksendung“ und „Kosten“ können helfen, Dropshipping rechtzeitig vor der Bestellung zu erkennen.
Weitere Fallstricke bei Online-Bestellungen erkennen und vermeiden
Lange Zeit waren Abofallen im Internet weit verbreitet und ein großes Ärgernis.
Leider gibt es sie immer noch. Dank der so genannten Button-Lösung sind Abofallen aber zumindest auf dem Rückzug. Diese sieht vor, dass die Schaltfläche, die die Bestellung auslöst, gut lesbar mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss. (Bei Online-Shops im EU-Ausland kann der Button natürlich auch in einer anderen Sprache beschriftet sein.)
Unseriöse Shops weisen nach wie vor nicht oder nur unzureichend auf die Kostenpflichtigkeit ihres Angebots hin. Bei einem Verstoß gegen die Anforderungen der Button-Lösung, d.h. bei einer unzulässigen Beschriftung des Buttons, kommt kein Vertrag zustande.
Die Pflicht zur eindeutigen Beschriftung von Schaltflächen gilt aufgrund der Verbraucherrechterichtlinie europaweit.
Aufgepasst vor Voreinstellungen und versteckten Kosten
Vor dem Bezahlvorgang sollte die Online-Bestellung immer auf Voreinstellungen und versteckte Kosten geprüft werden.
Häufig werben Online-Händler beim Bezahlvorgang mit Zusatzleistungen, zum Beispiel Versicherungen für Smartphones.
Besonders ärgerlich sind voreingestellte Häkchen, mit denen dem Kunden Zusatzleistungen „untergeschoben“ werden sollen. Ist die Leistung nicht gewünscht, müssen diese Häkchen erst weggeklickt werden.
Wichtig: Eine Vereinbarung über eine kostenpflichtige Zusatzleistung kann nicht durch eine Voreinstellung zustande kommen. Eine Vereinbarung über eine Zusatzleistung ist also nicht wirksam, wenn eine Voreinstellung vorhanden ist.
Zusatzleistungen müssen vom Kunden bewusst gebucht werden. Dies gilt z. B. auch für Reiserücktrittsversicherungen bei Flugbuchungen.
Warenkorb prüfen und Dokumente speichern
Prüfen Sie vor Abschluss der Online-Bestellung auch noch einmal genau, welche Produkte sich im Warenkorb befinden, wie hoch die Versandkosten sind und ob zusätzliche Kosten (Steuern und Zölle) anfallen, weil die Ware von außerhalb der EU geliefert wird.
Speichern Sie die Bestätigungsmail der Online-Bestellung, Ihren Kaufvertrag, die Produktbeschreibung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Widerrufsbelehrung auf Ihrem Computer ab (oder drucken Sie diese Unterlagen aus), da es vorkommen kann, dass der Online-Händler die Angaben nachträglich ändert.
Langfristige Verträge mit dem Kündigungsbutton kündigen
Für Verträge, die im Internet abgeschlossen werden können und wiederkehrende Leistungen über einen längeren Zeitraum beinhalten, gibt es seit Juli 2022 einen Kündigungsbutton. Dieser gilt auch für Verträge, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden.
Voraussetzung: Auf den Vertrag ist deutsches Recht anwendbar. Verbraucher haben damit die Möglichkeit, Verträge einfacher zu kündigen.
Der Kündigungsbutton muss beispielsweise von Streaming-Diensten, Partnerbörsen oder Mobilfunkanbietern angeboten werden.
Kommt ein Unternehmen seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nach (d.h. gibt es keinen Kündigungsbutton auf der Internetseite), kann der Kunde den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Zusätzlich muss das Unternehmen die Kündigung unverzüglich in Textform, z.B. per E-Mail, bestätigen. Damit hat der Verbraucher auch einen Nachweis über die erfolgte Kündigung.
Bei Finanzdienstleistungen (z.B. bei einem Darlehensvertrag) oder wenn die Kündigung des Vertrages strengeren Anforderungen unterliegt (z.B. bei einem Mietvertrag), ist kein Kündigungsbutton vorgeschrieben.
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