“Haustürgeschäfte”: Kann ich geschlossene Verträge widerrufen?

  Aktualisiert am  16 Juli 2024

Werden Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, zum Beispiel auf Kaffeefahrten oder bei Haustürgeschäften, fühlen sich viele Verbraucher unter Druck gesetzt oder reagieren überrascht auf die Angebote. Um Verbraucher besser vor den Risiken solcher Geschäfte zu schützen, profitieren sie in diesen Fällen vom Widerrufsrecht.

Nahaufnahme eines Mannes im Anzug, der einer Frau ein Klemmbrett mit einem Vertrag entgegenhält
Steht ein Vertreter vor der Tür, um etwas zu verkaufen, setzt das viele unter Druck. (Bild: KI-generiert)

Haustürgeschäfte: Was ist ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag?

Man spricht von einem Haustürgeschäft in der Regel immer dann, wenn ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wird. Also, wenn Sie nicht in einem Ladengeschäft eingekauft haben. Darunter fallen unter anderem die angesprochenen Vertreterbesuche im Eigenheim oder Stand-Verkäufer, die Sie zum Beispiel in Einkaufszentren oder in der Fußgängerzone ansprechen.

Haben Sie einen Vertrag in den Geschäftsräumen abgeschlossen, wurden aber unmittelbar zuvor vor dem Laden vom Verkäufer angesprochen, fällt das auch unter die Kategorie der außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträge.

Beispiel

Bei Rainer Zufall steht unangekündigter Besuch vor der Haustür: ein Staubsaugervertreter. Überrascht von dem Angebot, unterzeichnet Herr Zufall nach einer tollen Vorführung den Kaufvertrag und erhält seinen neuen Sauger.

Nur einen Tag später – und nach einer langen Diskussion mit seiner Frau – bereut er den Kauf und möchte ihn wieder rückgängig machen. Glücklicherweise sind Verbraucher bei Haustürgeschäften gut geschützt und können von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Kaufen Sie Ware im Wert von unter 40 Euro, und erhalten im Anschluss direkt, was Ihnen vertraglich zusteht, besteht auch für Haustürgeschäfte kein Widerrufsrecht.

Diese Regelung kann sich je nach EU-Land unterscheiden.

In welchen Situationen kann ich den Vertrag widerrufen?

Wie kann ich einen Vertrag widerrufen?

  • Sie können den Vertrag zum Beispiel per E-Mail oder Post widerrufen.
  • Ein Widerruf kann genauso gut mündlich erklärt werden, zum Beispiel per Telefon. Wir empfehlen aus Beweisgründen die Schriftform.

Welche Fristen gelten beim Widerruf für Haustürgeschäfte?

Sie können einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Wichtig: Der Verkäufer muss Sie über Ihr Widerrufsrecht informieren und Ihnen eine Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, beginnt die Frist zu laufen. Dann haben Sie grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss Zeit. Bezieht sich der Vertragsschluss auf den Kauf eines Produkts, beginnt die Widerrufsfrist erst mit Lieferung der Ware. Die Frist von 14 Tagen ist in der EU ein Mindeststandard.

In folgenden Ländern gilt eine Frist von 30 Tagen: Tschechien, Rumänien, Portugal, Spanien und Malta. Auch in Polen ist eine solche Regelung geplant.

Die dreißigtägige Frist gilt allerdings nur bei Verträgen, die Sie

  • in Ihrer Wohnung bei einem unerbetenen Besuch eines Unternehmers abschließen.
  • auf einer Kaffeefahrt abschließen.

Wenn der Verkäufer Sie nicht über das Widerrufsrecht informiert hat, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage bzw. 30 Tage.

ACHTUNG bei Versicherungen!

Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom April 2024 gilt das Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen nur im Internet und per Post sowie Telefon. Bei Haustürgeschäften gibt es in diesem Fall kein Widerrufsrecht. (Az.: I ZR 137/23)

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