Darf ich das? – Der juristisch geprüfte Hotel-Knigge des EVZ Deutschland
Sommer, Sonne, Sonnenschein, für viele beginnt damit die Reisezeit in Europa. So auch bei Max und Karla M. Gebucht haben sie eine Woche All-Inclusive auf Teneriffa. Doch schon am ersten Tag muss das Ehepaar feststellen: Nicht alles, was sie im Urlaub für selbstverständlich halten, ist auch erlaubt… Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) räumt mit Hotel-Irrtümern auf.
Der erste Morgen:
Um 6 Uhr schrillt der Wecker beim Ehepaar. Während Max sich noch einmal umdreht, ist Karla mit zwei Handtüchern auf dem Weg in Richtung Hotel-Pool. Freie Platzwahl, denkt sie und sucht zwei Liegen unter dem Sonnenschirm neben der Poolbar aus. Gerade will sie die Handtücher ausbreiten, da wird sie von einem freundlichen Mitarbeiter aufgehalten: „Liegen reservieren ist nicht gestattet!“
Hektisch knüllt sie die Handtücher zusammen und startet den Rückzug ins Zimmer. „Darf man wirklich keine Liegen reservieren?“, fragt sich Karla.
„Eine gesetzliche Regel gibt es dafür nicht, aber Hotels können im Rahmen ihres Hausrechts solche Reservierungen untersagen“, sagt Karolina Wojtal, Juristin und Co-Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ). Darüber hinaus sichert ein Handtuch auf der Liege keinen Anspruch auf die dauerhafte Nutzung. Wenn Liegen über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, können die Hausregeln den Mitarbeitern das Recht geben, Handtücher wegzuräumen.
„Gibt es für Badegäste zu wenig Poolliegen, z. B. weil diese lange Zeit ungenutzt belegt wurden und das Personal nichts unternimmt, kann auch ein Reisemangel vorliegen“, sagt die EVZ-Juristin. Pauschalreisende sollten dies frühzeitig beim Reiseveranstalter anzeigen, damit dieser Abhilfe leisten kann.
Der zweite Tag – Frühstückszeit:
Nach dem ersten Schreck am Hotel-Pool will das Ehepaar heute die Stadt erkunden. Doch vorher geht es ans Frühstücks-Buffet. Hier langt vor allem Max kräftig zu – Urlaub macht hungrig und schließlich hätten sie das alles ja auch bezahlt. Deshalb nimmt er sich für den Ausflug noch Vesper-Brötchen in einer Serviette mit. Als er die Brötchen in Karlas Handtasche verschwinden lässt, tippt ihn die Dame vom Frühstücks-Service an: „Frühstücken können Sie nur hier vor Ort, Proviant einpacken ist nicht erlaubt.“
Ertappt blickt Max auf. Für heute wolle die Mitarbeiterin ein Auge zudrücken. Wenn sie ein Lunch-Paket wollten, wäre dies gegen einen Aufpreis möglich. Als die Frau wieder geht, stellt sich Max die Frage: „Ich habe doch alles inklusive? Wieso muss ich jetzt extra zahlen?“
„Gebucht ist im Regelfall nur der Verzehr des Frühstücks vor Ort während der Frühstückszeiten. Das Zusammenstellen von Proviant verstößt meist gegen die Hausordnung oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Hotels“, sagt Karolina Wojtal. Einige Unterkünfte weisen zusätzlich mit Aushängen darauf hin. Bei geringen Mengen passiert oft nichts. Bei einem kleinen Apfel oder einem Joghurt machen viele Unterkünfte eine Ausnahme. Doch bei größeren Mengen können zusätzliche Gebühren verlangt oder ein Hausverbot verhängt werden.
Tag Drei – Hotel-Souvenirs
Die Erkundungstour durch die Stadt am Vortag war ein Traum, aber sehr anstrengend. Um die schmerzenden Beine zu erholen, lässt es das Ehepaar M. heute ruhig angehen. Ihr Ziel: der nahegelegene Strand. Leider stellt Max fest, dass er seinen Bademantel zu Hause vergessen hat. Also greift er kurzerhand zum Hotel-Bademantel aus dem Bad, der ist ja inklusive. Doch als Karla an der Rezeption den Schlüssel deponieren möchte, sagt der Mitarbeiter „Den Bademantel dürfen Sie nicht an den Strand mitnehmen, der ist nur für das Zimmer gedacht.“
Während Max nochmal schnell aufs Zimmer geht, wartet Karla draußen. Sie schüttelt den Kopf: „Das hat jetzt noch gefehlt! Wieso darf man jetzt den Bademantel nicht mitnehmen?“
Darauf antwortet EVZ-Expertin Karolina Wojtal: „Ob Bademantel, Handtücher oder Schlappen – das ist Eigentum des Hotels. Sie sind in der Regel nur für die Nutzung im Hotel vorgesehen. Manchmal ist es möglich den Bademantel an den Strand mitzunehmen, manchmal nicht. Oft werden dort separate Handtücher und Bademäntel bereitgestellt“. Tipp der Juristin: „Kurz an der Rezeption nachfragen.“
Ungefragtes Mitnehmen nach Hause ist jedoch tatsächlich Diebstahl. Das gilt grundsätzlich auch für bereitgestellte (Einmal-) Pflegeprodukte, wie Shampoo oder Seife. „Manche Hotels haben Pflegeprodukte explizit mit einem Hinweis versehen, dass man diese Mitnehmen darf. Im Zweifel einfach freundlich nachfragen und um Erlaubnis bitten.“, sagt Wojtal. Manchmal kann man Shampoo & Co für zu Hause auch im Hotel-Shop kaufen.
Die Abreise
Nach vier weiteren ruhigen Urlaubstagen, die ohne besondere Vorkommnisse waren, geht es nun wieder zurück in die Heimat. Auf dem Weg zum Flughafen lassen Max und Karla die Woche Revue passieren. Sie wissen nun: Nicht alles, was im Urlaub selbstverständlich scheint, ist auch erlaubt. Ein kurzer Blick in die Hausregeln des Hotels erspart jede Menge Ärger. Wer dennoch unsicher ist oder ein Problem im Urlaub hat, der kann sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden. Das EVZ hilft, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Streitigkeit mit einem Unternehmen im EU-Ausland haben.
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