Digital Fairness Act: Was die EU plant – und das EVZ fordert
Die EU-Kommission will den Verbraucherschutz für das digitale Zeitalter weiterentwickeln. Bereits im November 2026 könnte ein Vorschlag für einen sogenannten Digital Fairness Act (DFA) vorgelegt werden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland begrüßt das Vorhaben und fordert insbesondere einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, klare Regeln für Influencer-Marketing sowie faire und einfachere Kündigungsmöglichkeiten bei Online-Abos.
Was ist der Digital Fairness Act?
Für Verbraucher gibt es inzwischen eine Vielzahl von Regeln, die ihre Rechte in der digitalen Welt schützen. Dazu gehören beispielsweise der Digital Services Act (DSA), die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Vorschriften gegen unlautere Geschäftspraktiken. Doch insbesondere digitale Geschäftsmodelle entwickelt sich permanent weiter und lassen Schutzlücken erkennbar werden.
Der geplante Digital Fairness Act soll genau hier ansetzen. Die EU-Kommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das bestehende Verbraucherrecht für bestimmte Probleme der digitalen Welt nicht mehr ausreicht. Der DFA soll deshalb dazu beitragen, die bestehenden Regeln weiterzuentwickeln und einen harmonisierten Rahmen für „digitale Fairness“ zu schaffen.
Die Kommission hat angekündigt, ihren Gesetzesvorschlag Ende 2026 vorzulegen, laut der voraussichtlichen Planung der nächsten Sitzungen der EU-Kommission könnte es bereits am 11. November soweit sein. Dies kann sich aber noch ändern. Danach beginnen die Verhandlungen über den konkreten Gesetzestext.
Kinder und Jugendliche besser schützen
Der Digital Services Act, die DSGVO, die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und die Vorschriften gegen unlautere Geschäftspraktiken enthalten Vorgaben zum Schutz Minderjähriger.
Trotzdem zeigt die Fallarbeit des EVZ, dass gerade diese Gruppe in der Praxis für bestimmte Praktiken besonders empfänglich ist. Das betrifft etwa Online-Spiele, in denen Minderjährige Käufe tätigen oder Verträge abschließen, ohne die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu verstehen. Auch Funktionen wie Endlos-Scrolling, automatisch abspielende Videos oder spielerische Belohnungssysteme können darauf ausgerichtet sein, die Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden.
Das EVZ fordert deshalb klare Grenzen für solche Mechanismen. Digitale Dienste sollten verpflichtet werden, süchtig machende Funktionen nicht standardmäßig zu aktivieren oder zumindest leicht zugängliche Möglichkeiten zu deren Deaktivierung anzubieten. Manipulative Verkaufspraktiken in Online-Spielen, etwa zeitlich begrenzte Angebote, Druckmechanismen oder „Pay-to-win“-Dynamiken, sollten verboten werden, wenn sie sich an Minderjährige richten oder diese voraussichtlich erreichen.
Mehr Klarheit beim Influencer-Marketing
Bereits jetzt muss Werbung im Rahmen von Influencer-Marketing grundsätzlich als solche erkennbar sein; Schleichwerbung und irreführende kommerzielle Kommunikation sind nach den bestehenden Vorschriften unzulässig. Einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen speziell für Influencer gibt es jedoch bislang nicht. Die nationalen Regelungen und ihre Durchsetzung unterscheiden sich. Das kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Fällen zu Problemen führen.
Das EVZ begrüßt daher das Ziel der EU-Kommission, hier für mehr Einheitlichkeit zu sorgen. Eine besondere Herausforderung sind Influencer und kommerzielle Akteure, die außerhalb der EU sitzen, sich aber gezielt an Verbraucher in der EU richten. Das EVZ fordert deshalb, dass solche Akteure einen rechtlichen Vertreter innerhalb der EU benennen. Dieser könnte als Ansprechpartner für Verbraucher und Behörden dienen und die Durchsetzung europäischer Verbraucherschutzvorschriften erleichtern.
Online-Abos: Kündigen muss so einfach sein wie Abschließen
Ein weiteres Problem sind Abo-Fallen. Verbraucher werden beispielsweise mit kostenlosen oder besonders günstigen Probeangeboten angelockt, die anschließend automatisch in kostenpflichtige Abonnements übergehen können. Gleichzeitig kann die Kündigung unnötig kompliziert sein.
Das EVZ fordert deshalb einfache und leicht zugängliche, europaweite Kündigungsmöglichkeiten für Online-Abos. Verbraucher sollten ein Abonnement mit wenigen Klicks ebenso einfach beenden können, wie sie es abgeschlossen haben.
In Deutschland gibt es mit dem Kündigungsbutton bereits eine entsprechende gesetzliche Regelung. Aus Sicht des EVZ sollte ein vergleichbarer Schutz EU-weit gelten, damit Verbraucher auch bei grenzüberschreitenden Online-Verträgen von klaren und einheitlichen Regeln profitieren.
Positionspapier des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren
Aus Sicht des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) bietet der DFA die Chance, bestehende Regeln weiterzuentwickeln und Lücken im digitalen Verbraucherschutz zu schließen.
Der neue Rechtsrahmen sollte dabei über reine Informationspflichten hinausgehen und manipulative Praktiken wirksam begrenzen. Gerade für Minderjährige und andere besonders schutzbedürftige Verbraucher braucht es starke Schutzvorgaben, die standardmäßig greifen.
Ein ausführliches Positionspapier des ECC-Net zum DFA steht hier zum PDF-Download (auf Englisch) zur Verfügung.
Ihr Kontakt für Presseanfragen: Peter J. Koop
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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