Bestattung und Todesfall im EU-Ausland: Was Angehörige wissen müssen
Der Wunsch nach einer Beisetzung im Ausland oder ein plötzlicher Todesfall in einem anderen Land bringt schwierige Fragen mit sich. Oft müssen Entscheidungen schnell getroffen werden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, welche Schritte für Angehörige wichtig sind, welche rechtlichen Bestimmungen gelten und welche Unterlagen benötigt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer sich eine Beisetzung im Ausland wünscht, sollte sich frühzeitig informieren und entsprechende Vorkehrungen treffen. Eine klare Vorsorgeregelung entlastet Angehörige.
- Überführungen ins EU-Ausland werden durch einen rechtlichen Rahmen geregelt und erfordern bestimmte Dokumente, die sich nach Bestattungsform unterscheiden.
- Bestattungen im Ausland können günstiger sein, doch die Überführung verursacht zusätzliche Kosten
- Konsulate und Botschaften unterstützen bei Behördengängen und geben Kontaktlisten zugelassener Bestattungsunternehmen.
Inhaltsverzeichnis
- Entscheidungsgründe für eine Beisetzung oder Überführung im EU-Ausland
- Rechtlicher Rahmen innerhalb der EU
- Unterschiede zwischen Sarg- und Urnenüberführungen
- Kostenunterschiede zwischen Deutschland und EU-Ausland
- Vorgehen bei einem Todesfall im EU-Ausland
- Kulturelle und organisatorische Aspekte
- Worauf ist bei Verträgen mit Bestattern und Friedhöfen zu achten?
Warum entscheiden sich Menschen für eine Beisetzung im EU-Ausland oder eine Überführung?
In einer immer mobiler werdenden Welt bauen Menschen aus verschiedenen Ländern ihr Leben in Deutschland auf. Im Todesfall kann der Wunsch bestehen, die letzte Ruhe im Heimatland zu finden. Sei es aus familiären, emotionalen, religiösen oder auch Kostengründen. Hierfür ist eine Überführung nötig.
Ein weiterer Beweggrund für eine Bestattung im Ausland kann in dem Wunsch nach einer besonderen Bestattungsform liegen, die in Deutschland nicht zulässig ist, in einem anderen Land jedoch erlaubt ist.
Zudem kann es passieren, dass Personen während eines langen Aufenthalts oder einer Reise im EU-Ausland versterben. Angehörige stehen dann vor der Frage, ob eine Rückführung nach Deutschland oder eine Beisetzung vor Ort organisiert werden soll.
In diesen emotional belastenden Situationen ist es wichtig, praktische Vorkehrungen zu treffen, den rechtlichen Rahmen zu verstehen und die wichtigsten Schritte zu kennen.
Rechtlicher Rahmen innerhalb der EU
In der Europäischen Union gelten für eine Überführung klare Vorschriften und Formalitäten. In der Regel werden benötigt:
- eine Sterbeurkunde (gegebenenfalls eine internationale Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Übersetzung)
- ein Leichenpass oder eine Urnenbescheinigung
- die Zustimmung der Behörden im Zielstaat
Viele Bestattungsunternehmen übernehmen diese Formalitäten und bieten Komplettlösungen an. Dabei übernehmen sie Behördengänge und organisieren die notwenigen Dokumente.
Unterschiede bei Sarg- oder Urnenüberführungen
Bei einer Überführung über Landesgrenzen hinweg ist die Art der Bestattung entscheidend. Grundsätzlich wird zwischen der Überführung eines Verstorbenen im Sarg oder einer Urne unterschieden.
Wichtig: Eine Überführung darf nicht von Privatpersonen durchgeführt werden. Der Transport ist ausschließlich zugelassenen Bestattungsunternehmen oder spezialisierten Überführungsdiensten erlaubt, die über geeignete Fahrzeuge und Genehmigungen verfügen.
- Die Leichenüberführung ist deutlich aufwendiger als der Transport einer Urne. Der Transport auf dem Landweg ist dies in der Regel günstiger als ein Flugtransport. Beim Lufttransport gelten zusätzliche Anforderungen, geregelt im Berliner Abkommen zur internationalen Leichenüberführung (10. Februar 1937).
- Eine Urnenüberführung ist deutlich kostengünstiger und mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden. Nach der Einäscherung kann die Urne – je nach Zielland – auch per Post versendet werden. In Deutschland besteht allerdings grundsätzlich Friedhofszwang. Das bedeutet, dass Urnen in der Regel nicht nach Hause versendet und dort verwahrt werden darf. Allerdings gibt es inzwischen Ausnahmen: In einigen Bundesländern, wie etwa Rheinland-Pfalz und Bremen, sind unter bestimmten Voraussetzungen alternative Bestattungsformen außerhalb klassischer Friedhöfe erlaubt.
Die Entscheidung der Art der Bestattung wirkt sich daher unmittelbar auf Organisation, Dauer und Gesamtkosten der Überführung aus.
Kostenunterschiede zwischen Deutschland und EU-Ausland
Die Hoffnung auf geringere Kosten bei einer Bestattung im EU-Ausland ist nicht unbegründet. Im Ausland können Beisetzungsgebühren, Grabgebühren und organisatorische Kosten tatsächlich niedriger sein als in Deutschland.
Allerdings dürfen die Überführungskosten nicht unterschätzt werden, die schnell mehrere Tausend Euro betragen können. Die Kosten setzen sich meist wie folgt zusammen:
- Leistungen des deutschen Bestatters
- Transportkosten (Land- oder Luftweg)
- Kosten für Sarg oder Urne
- Behördengebühren
- Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen
- Leistungen des Bestatters im Zielland
Es lässt sich nicht pauschal sagen, dass eine Beisetzung im EU-Ausland aufgrund niedrigerer Friedhofsgebühren günstiger ist.
Tipp: Rechnen Sie alle Kosten transparent zusammen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Vorgehen bei einem Todesfall im EU-Ausland
Stirbt ein Angehöriger während eines Urlaubes oder Aufenthalts im Ausland, ist die Situation besonders belastend. Oft stehen Angehörige vor der Schwierigkeit, während der Trauer schnelle Entscheidungen treffen zu müssen.
- Zunächst muss der Tod durch einen Arzt festgestellt werden. Bei ungeklärter Todesursache sind Polizei oder Staatsanwaltschaft einzuschalten.
- Anschließend wird eine Sterbeurkunde durch die zuständige Behörde ausgestellt.
- Angehörige sollten unverzüglich die deutsche Botschaft oder das Konsulat informieren. Diese Stellen unterstützen bei der Kommunikation mit lokalen Behörden und stellen gegebenenfalls Kontaktlisten mit zugelassenen Bestattungsunternehmen zur Verfügung. Eine Kostenübernahme erfolgt jedoch grundsätzlich nicht.
- Im nächsten Schritt ist zu entscheiden, ob eine Rückführung nach Deutschland gewünscht wird oder eine Beisetzung vor Ort erfolgen soll. Für eine Rückführung werden unter anderem die Sterbeurkunde, eine ärztliche Bescheinigung und gegebenenfalls ein Leichenpass benötigt. Zudem muss ein geeignetes Bestattungsunternehmen mit der Organisation beauftragt werden.
- Versicherungsschutz prüfen: Reiseversicherungen übernehmen in manchen Fällen Überführungskosten.
Kulturelle und organisatorische Aspekte einer Bestattung im Ausland
Wer sich für eine Beisetzung im EU-Ausland entscheidet, sollte neben rechtlichen Fragen auch kulturelle Unterschiede berücksichtigen:
- Lokale Bestattungsrituale
- Friedhofsordnungen
- Religiöse Gepflogenheiten
Ein örtliches Bestattungsinstitut im Zielland ist hier oft unverzichtbar. Es kennt die lokalen Vorschriften und unterstützt bei Genehmigungen und organisatorischen Abläufen.
Zu bedenken ist außerdem die langfristige Grabpflege. Wer in einem anderen Land bestatten lässt, sollte klären, wer sich künftig um das Grab kümmert, und welche laufenden Kosten hierbei entstehen.
Worauf bei Verträgen mit Bestattern und Friedhöfen zu achten ist
- Wer die Beisetzung im Ausland langfristig plant, sollte zu Lebzeiten einen klar formulierten Vorsorgevertrag, also eine Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen, abschließen und die Finanzierung regeln.
- Prüfen Sie den Umfang der Leistungen. Viele Bestattungsunternehmen kümmern sich um den gesamten Ablauf, von der Beschaffung der notwendigen Dokumente, zur Überführung und anschließenden Beisetzung.
- Lassen Sie sich einen transparenten Kostenvoranschlag erstellen und überprüfen Sie die Aufstellung der verschiedenen Kosten.
- Fragen Sie – falls erforderlich – nach einer Übersetzung des Vertrags.
Hinweis: Neben dem Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen wird in der Regel auch ein separater Vertrag mit dem Friedhofsträger geschlossen. Auch hier ist es wichtig, den Umfang der Leistungen und Verpflichtungen sorgfältig zu prüfen. Darunter zählen beispielsweise:
- Grabnutzungsgebühren
- Ruhefrist (Mindestdauer, in der das Grab nicht aufgelöst werden darf)
- Vorgaben und Pflichten zur Pflege und Instandhaltung
- Regelungen zur vorzeitigen Aufgabe des Grabes
Tipp: Sowohl Bestattungsunternehmen als auch Konsulate können für Sie wichtige Ansprechpartner sein. Sie verfügen über praktische Erfahrung mit den Abläufen vor Ort und unterstützen bei organisatorischen Fragen sowie länderspezifische Vorschriften.
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