Bestattung im EU-Ausland: Gut informiert vorsorgen
Eine Bestattung im Ausland kann aus vielen persönlichen Gründen gewünscht sein. Welche Möglichkeiten gibt es und was ist dabei zu beachten? Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt, welche organisatorischen Fragen auf Angehörige zukommen können und worauf Sie bei Verträgen mit Bestattern und Friedhöfen schauen sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- In einigen Ländern sind Bestattungsformen möglich, die in Deutschland nicht zulässig sind.
- Wer bereits zu Lebzeiten den Wunsch nach einer Bestattung im Ausland hat, sollte entsprechende Vorkehrungen treffen. Eine klare Vorsorgeregelung entlastet Angehörige.
- Achten Sie bei Verträgen mit Bestattungsinstituten und anderen Dienstleistern auf transparente Informationen zu den Kosten und den enthaltenen Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum wünschen sich Menschen eine Bestattung im EU-Ausland?
- Ist eine Bestattung im Ausland möglich?
- Was Sie zu Lebzeiten regeln sollten
- Welche Bestattungsformen sind im EU-Ausland erlaubt?
- Individuelle und kulturelle Besonderheiten
- Worauf Sie bei Verträgen mit Bestattern und Dienstleistern achten sollten
- So reagieren Sie auf Probleme und Mängel
Warum wünschen sich Menschen eine Bestattung im EU-Ausland?
In einer immer mobiler werdenden Welt bauen Menschen aus verschiedenen Ländern ihr Leben in Deutschland auf. Im Todesfall kann der Wunsch bestehen, die letzte Ruhe im Heimatland zu finden. Sei es aus familiären, emotionalen oder religiösen Gründen.
Ein weiterer Beweggrund für eine Bestattung im Ausland kann in dem Wunsch nach einer besonderen Bestattungsform liegen, die in Deutschland nicht zulässig ist, in einem anderen Land jedoch erlaubt ist. Die Vorstellungen über die letzte Ruhestätte haben sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Die Wünsche sind heute vielfältiger und individueller.
Auch finanzielle Gründe können eine Rolle spielen. Je nach Land können die Kosten für die Beisetzung, das Grab und die Organisation niedriger ausfallen als in Deutschland. Nicht zu unterschätzen sind jedoch die Kosten für eine Überführung des Verstorbenen.
Zudem kann es passieren, dass Personen während eines langen Aufenthalts oder einer Reise im EU-Ausland versterben. In solchen Fällen stellt sich für die Angehörigen manchmal die Frage, ob eine Beisetzung vor Ort erfolgen soll.
In diesen emotional belastenden Situationen ist es wichtig, den rechtlichen Rahmen zu kennen und praktische Vorkehrungen zu treffen.
Ist eine Bestattung im Ausland möglich?
Grundsätzlich ist eine Bestattung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat möglich, auch wenn man in Deutschland wohnt. Die Herausforderungen liegen meist nicht in der Zulässigkeit, sondern in der Organisation und den Kosten. Außerdem gelten in jedem Land, teilweise sogar in einzelnen Regionen, unterschiedliche Vorschriften.
Befindet sich der Verstorbene in Deutschland, gelten zunächst die deutschen Vorschriften. Erst mit der notwendigen Überführung finden die Regelungen des Ziellandes Anwendung. Über diese sollte man sich recht frühzeitig informieren.
Was Sie zu Lebzeiten regeln sollten
Wer den Wunsch hat, im Ausland bestattet zu werden, sollte diesen möglichst frühzeitig und eindeutig schriftlich festhalten und das Umfeld informieren. Das erleichtert den Angehörigen die Umsetzung des letzten Willens.
In einigen Ländern besteht die Möglichkeit, mit einem Vorsorgevertrag bereits zu Lebzeiten eine Grabstätte zu reservieren oder ein Nutzungsrecht zu erwerben.
Besonders die Finanzierung sollte rechtzeitig geplant werden. Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Daher kann eine private Vorsorge sinnvoll sein, um die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell zu entlasten.
Oftmals sind Sparpläne und Verträge mit Bestattern die bessere Alternative zu Sterbegeldversicherungen.
Welche Bestattungsformen sind im EU-Ausland erlaubt?
Die Bestattungskultur in Europa befindet sich im Wandel. Viele Menschen wünschen sich eine Beisetzung, die ihre Persönlichkeit oder ihre Lebensgeschichte widerspiegelt. Die Bestattungsbranche reagiert auf diese Entwicklung mit neuen Angeboten.
Das deutsche Bestattungsrecht kennt im Vergleich zu seinen Nachbarn strenge Vorgaben. Hier gilt der sogenannte “Friedhofszwang”, also dass Verstorbene nur auf einem Friedhof bestattet werden können. Ausnahmen hiervon gibt es jedoch von Bundesland zu Bundesland.
Parallel dazu haben mehrere europäische Staaten ihre Gesetze gelockert oder neue Ausnahmen zugelassen. Dadurch sind in einigen Ländern heute Bestattungsformen möglich, die in Deutschland nur eingeschränkt oder gar nicht zulässig sind:
In einigen europäischen Ländern dürfen Angehörige die Asche Verstorbener unter bestimmten Voraussetzungen verstreuen oder die Urne zuhause aufbewahren. Letzteres ist beispielsweise in den Niederlanden, in der Tschechischen Republik und Frankreich legal. Auch in Österreich ist dies möglich, allerdings gibt es dort je nach Bundesland oder Bezirk unterschiedliche Regelungen.
In einigen Ländern können Urnen beispielsweise in Wäldern, auf Almwiesen oder in anderen Naturgebieten beigesetzt werden. Die jeweiligen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch von Land zu Land.
Bei einer Luftbestattung wird die Asche aus einem Flugzeug oder Heißluftballon verstreut. Solche Bestattungen sind beispielsweise in Frankreich oder den Niederlanden zulässig.
Bei einer Diamantbestattung wird aus einem Teil der Kremationsasche ein Erinnerungsdiamant hergestellt. Diese Dienstleistung wird häufig von Unternehmen im Ausland beispielsweise in Niederlanden, Österreich oder in der Tschechischen Republik angeboten. Der verbleibende Teil der Asche kann auf klassische Weise beigesetzt werden.
Diese Bestattungsform wird auch Aquamation oder Resomation genannt und wird als umweltfreundliche Alternative zur Feuerbestattung angesehen. Der Leichnam wird dabei in einer Lösung aus Wasser und Kaliumhydroxid sanft zersetzt, anstatt verbrannt zu werden. Dieses Vorgehen ist in Deutschland seit Ende 2024 für die Tierbestattung zugelassen. In Europa ist die Bestattungsform derzeit in Großbritannien und Irland möglich.
Bei der sogenannten Tree-of-Life-Bestattung wird ein Teil der Kremationsasche mit einem speziellen Substrat vermischt und für das Wachstum eines jungen Baumes verwendet. Der Baum wird zunächst von einem darauf spezialisierten Anbieter herangezogen und anschließend den Angehörigen übergeben, die ihn an einem geeigneten Ort – beispielsweise auf einem Privatgrundstück – pflanzen können. Diese Bestattungsform wird beispielsweise in der Tschechischen Republik oder in den Niederlanden angeboten.
Individuelle und kulturelle Besonderheiten
Neben der eigentlichen Bestattungsform können auch die Gestaltung der Beisetzung und besondere Erinnerungsorte eine Rolle spielen. In einigen Ländern gibt es Angebote, die persönliche Interessen der Verstorbenen aufgreifen.
Ein Beispiel ist der niederländische Friedhof Westgaarde. Dort können Fans des Fußballvereins Ajax Amsterdam ihre Asche auf einer speziellen Wiese verstreuen lassen. Der Rasen dieser Erinnerungsstätte stammt aus dem ehemaligen Ajax-Stadion De Meer.
Auch kulturelle Unterschiede sollten berücksichtigt werden. Hierzu gehören:
- Lokale Bestattungsrituale
- Friedhofsordnungen
- Religiöse Gepflogenheiten
Hinweis: Ein örtliches Bestattungsinstitut im Zielland ist oft unverzichtbar. Es kennt die lokalen Vorschriften und unterstützt bei Genehmigungen, Dokumenten und Abläufen.
Worauf Sie bei Verträgen mit Bestattern und Dienstleistern achten sollten
- Ist der Leistungsumfang klar beschrieben? Viele Bestattungsunternehmen kümmern sich um den gesamten Ablauf, von der Beschaffung der notwendigen Dokumente, zur Überführung und anschließenden Beisetzung.
- Lassen Sie sich einen transparenten Kostenvoranschlag erstellen und überprüfen Sie die Aufstellung der verschiedenen Kosten.
- Fragen Sie – falls erforderlich – nach einer Übersetzung des Vertrags. Dies hilft, spätere Missverständnisse zu vermeiden.
- Klären Sie Haftungsfragen: Wer haftet bei Transportschäden oder Verzögerungen? Gibt es eine Transportversicherung?
Hinweis: Neben dem Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen wird in der Regel auch ein separater Vertrag mit dem Friedhofsträger geschlossen. Auch hier ist es wichtig, den Umfang der Leistungen und Verpflichtungen sorgfältig zu prüfen. Darunter zählen beispielsweise:
- Grabnutzungsgebühren
- Ruhefrist (Mindestdauer, in der das Grab nicht aufgelöst werden darf)
- Vorgaben und Pflichten der Angehörigen zur Grabpflege
- Regelungen zur vorzeitigen Aufgabe des Grabes
Neben der eigentlichen Beisetzung müssen oftmals zahlreiche Dienstleistungen koordiniert werden – beispielsweise die Trauerfeier, Blumenschmuck, musikalische Begleitung, ein anschließendes Traueressen oder die Unterbringung anreisender Angehöriger.
Gerade wenn Sprachbarrieren bestehen oder die örtlichen Abläufe nicht bekannt sind, kann die Unterstützung durch ein erfahrenes Bestattungsunternehmen hilfreich sein.
So reagieren Sie auf Probleme und Mängel
Für die Organisation einer Beisetzung werden häufig mehrere Verträge mit unterschiedlichen Unternehmen geschlossen – etwa mit dem Bestatter, dem Friedhofsträger, einem Steinmetzbetrieb oder einem Blumengeschäft. Kommt es dabei zu Problemen, stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich die Verbraucherrechte des jeweiligen Landes zu.
Häufige Probleme sind:
- fehlerhaft angefertigte oder aufgestellte Grabsteine
- nicht oder nur teilweise erbrachte Leistungen
- Mängel bei der Organisation oder Durchführung der Trauerfeier
- verspätete oder falsche Blumenlieferungen
- unerwartete Zusatzkosten
Ein Beispiel aus der Beratungspraxis
Eine Verbraucherin aus Deutschland ließ ihren Ehemann in Polen bestatten. Einige Monate nach der Beisetzung stellte sie fest, dass der Grabstein und die Grabanlage erhebliche Mängel aufwiesen. Es waren deutliche Spalten und Verarbeitungsfehler zu erkennen. Da sie mit dem Unternehmen keine Einigung erzielen konnte, wandte sich die Frau an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Das EVZ Deutschland arbeitete bei der Bearbeitung des Falls mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Polen zusammen, um Kontakt zu dem Unternehmen aufzunehmen. Durch ihre Unterstützung konnte bereits ein Großteil der beanstandeten Mängel behoben werden.
Kommt es zu Problemen, kontaktieren Sie zunächst das Unternehmen und schildern Sie die Mängel möglichst schriftlich. Fordern Sie eine Nachbesserung oder eine andere angemessene Lösung und setzen Sie hierfür eine angemessene Frist.
Sammeln Sie alle Beweise, insbesondere:
- der Vertrag und Rechnungen
- E-Mail-Korrespondenz und andere schriftliche Absprachen
- Fotos oder Videos der Mängel
Lässt sich der Streit mit einem Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht einvernehmlich lösen, können Sie sich an das EVZ Deutschland wenden.
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